Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4017110 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3315 am: 07.01.2023 16:25 »
Ja deswegen ist es auch kein Problem Personal zu finden:

Nur mal ein Vergleich Beamter A13 Bund 3100 Euro Netto nach Abzug KV mit 41 Std.

Beschäftigter in der Metall und Elektroindustrie vergleichbare Entgeltgruppe 3100 Euro plus mind. 4 Sonderzahlungen im Jahr bei 35 Std. Woche

Wenn man übrigens bei dem Beamten auch nur eine 35 Std. Woche ansetzt kommt man nur noch auf 2800 Euro Netto. Fehlen tun dabei immernoch die 4 Sonderzahlungen pro Jahr.

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3316 am: 07.01.2023 16:34 »
Du weißt aber schon, wer den Sold des Beamten in einer wirtschaftlich prekären Phase, die außerdem noch mit einem massiven Transformationsprozess einhergeht und im Angesicht des internationalen Wettbewerbs, und der akuten Gefahr von betriebsbedingten Kündigungen, zusätzlich erwirtschaften muss?

Es ist und bleibt ein Apfel/Birnenvergleich...natürlich hat die Metall- und Elektroindustrie die letzten Jahrzehnte gute Gehälter gezahlt, aber der Druck auf die Branche steigt massiv und das auch noch Dank der politischen Fehlentscheidungen von beamtenähnlichen Gestalten oder Beamten in den Parlamenten/Ministerien.

Jetzt mach zu Deiner einseitigen Beispielrechnung halt noch die Rechnung einer 4-köpfigen Familie auf, dann sieht die Welt wieder anders aus. Außerdem ist die Mehrheit der Menschen gerade nicht in der Metall-/Elektro-/Chemiebranche tätig und muss sich daher mit durchschnittlichen Gehältern bei längerer Wochenarbeitszeit abfinden, und die müssen ebenfalls die Besoldung von Beamten zusätzlich erwirtschaften.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3317 am: 07.01.2023 16:51 »
3 Mrd. € globale Mehrausgaben für Personalausgaben reichen für 3.000 € Einmalzahlung für alle Bundesbedienstete und knapp 4 % Entgelterhöhung.  Oder eben für 8 % Entgelterhöhung ohne Einmalzahlung.

Allerdings sollen die Tariferhöhungen ja aus dem eigenen Saft der Einzelpläne erwirtschaftet werden, daher könnten die 3 Mrd für die Umsetzung des Urteils gedacht sein.

Wir reden auf Bundesebene, Stand 31.12.2022 von 189.160 Beamten, 172.070 Soldaten und 148.690 Tarifbeschäftigten. Letztere werden ihre 6% plus Einmalzahlung bekommen, dieser Betrag muss aus den 3 Mrd. kommen. Für die Beamten wird die analoge Übertragung daraus aus den Einzelplänen zu erbringen sein, der Rest steht für das neue BBAnPVG zur Verfügung.

Die Widerspruchsführer der Vorjahre werden deutlich mehr bekommen, das ist im Vergleich zu den mehr als 350.000 die keinen eingelegt haben keine relevante Summe. Die Nachzahlungen für 2021/22 hat das BMI beispielsweise in seiner Ausgabereserve von 2,6 Milliarden schon gesperrt, der wirklich sportliche Teil wird mithin die künftige Ausgestaltung. Da hat das BMF ja durchaus Bedenken vorgebracht...
Nachfrage:

Wieso sollten Widerspruchsführer pauschal mehr erhalten als andere? Hieße das nicht das das Gesetz diese gesondert behandelt? Ich hatte vermutet das aufgrund des BMI Rundschreiben alle gleich behandelt würden.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3318 am: 07.01.2023 17:12 »
Fakt ist, dass es für "roten Gewerkschaften" keine Ausreden mehr geben wird, ich habe letztens einem hohen Verdifunktionär nochmal die Jahre 2021 und 2022 vorgerechnet, also in der Vergangenheit einen Reallohnverlust von 8%.

Nun wird auch noch die Zukunft verhandelt, ich rechne 2023 mit einer Inflation von 7% und in 2024 von mindestens 5%, auch führende Ökonomen. Das sind dann zusammen 20% über die wie hier reden.

Und der feine Herr ist dann ganz blass geworden, dass Schlimme ist, dass die Gewerkschaftsbosse Wernicke und Fahimi mit Herrn Scholz und Frau Faeser und dem ungelernten Kevin unter "einer Decke" stehen.
Und da wage ich zu bezweifeln, ob der DBB Boss Silberbach hier klare Kante zeigt, man kann es nur hoffen.

Was ich so in den Fluren der Ministerien BMI und BMF höre, würde folgender Abschluss wahrscheinlich mitgetragen werden:

- Einmalzahlung 2.000 jeweils für 2022 und 2023
- Lineare Erhöhung jeweils zum 01.04. oder 01.05. für Alle Besoldungsgruppen
  2022 - 5,5%
  2023 - 4,5%
- Nachsteuern der amtsangemessenen Alimenation Familienzuschläge und REZ

Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen 

 

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3319 am: 07.01.2023 17:14 »
Achso noch ein Satz vergessen.

Und wenn dieser Abschluss so käme, wäre man noch weit unter den 20% Reallohnverlust entfernt!

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3320 am: 07.01.2023 17:19 »

[/quote]
Nachfrage:

Wieso sollten Widerspruchsführer pauschal mehr erhalten als andere? Hieße das nicht das das Gesetz diese gesondert behandelt? Ich hatte vermutet das aufgrund des BMI Rundschreiben alle gleich behandelt würden.
[/quote]

glaube er bezieht sich auf die die vor 2021 Widerspruch eingelegt haben

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3321 am: 07.01.2023 17:38 »
Fakt ist, dass es für "roten Gewerkschaften" keine Ausreden mehr geben wird, ich habe letztens einem hohen Verdifunktionär nochmal die Jahre 2021 und 2022 vorgerechnet, also in der Vergangenheit einen Reallohnverlust von 8%.

Nun wird auch noch die Zukunft verhandelt, ich rechne 2023 mit einer Inflation von 7% und in 2024 von mindestens 5%, auch führende Ökonomen. Das sind dann zusammen 20% über die wie hier reden.

Und der feine Herr ist dann ganz blass geworden, dass Schlimme ist, dass die Gewerkschaftsbosse Wernicke und Fahimi mit Herrn Scholz und Frau Faeser und dem ungelernten Kevin unter "einer Decke" stehen.
Und da wage ich zu bezweifeln, ob der DBB Boss Silberbach hier klare Kante zeigt, man kann es nur hoffen.

Was ich so in den Fluren der Ministerien BMI und BMF höre, würde folgender Abschluss wahrscheinlich mitgetragen werden:

- Einmalzahlung 2.000 jeweils für 2022 und 2023
- Lineare Erhöhung jeweils zum 01.04. oder 01.05. für Alle Besoldungsgruppen
  2022 - 5,5%
  2023 - 4,5%
- Nachsteuern der amtsangemessenen Alimenation Familienzuschläge und REZ

Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen

Du meintest 2023/2024. Aber ich könnte mir gut vorstellen, das dies der Tarifabschluss wird.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3322 am: 07.01.2023 18:22 »
Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen

Und gerade deswegen darf sich niemand darauf einlassen. Wenn das Vehandlete am Ende das Minimum dessen ist was möglich war, dann wir der Bund-öD massiv Personal verlieren. Von Personal gewinnen braucht man dann gar nicht mehr reden

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3323 am: 07.01.2023 18:48 »
Ja klar Sorry 2023/2024



BalBund

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« Antwort #3326 am: 07.01.2023 20:39 »

Nachfrage:

Wieso sollten Widerspruchsführer pauschal mehr erhalten als andere? Hieße das nicht das das Gesetz diese gesondert behandelt? Ich hatte vermutet das aufgrund des BMI Rundschreiben alle gleich behandelt würden.
[/quote]

glaube er bezieht sich auf die die vor 2021 Widerspruch eingelegt haben
[/quote]

Das ist korrekt. Die Zahl der Widerspruchführer aus den Jahren vor 2021 ist relativ gesehen zur Zahl der Beschäftigten auf Bundesebene kaum merklich, dafür braucht es keinen extra Etatposten.

Ab 2021 bekommen alle, was auch immer die Politiker miteinander aushandeln.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3327 am: 07.01.2023 23:54 »
Fakt ist, dass es für "roten Gewerkschaften" keine Ausreden mehr geben wird, ich habe letztens einem hohen Verdifunktionär nochmal die Jahre 2021 und 2022 vorgerechnet, also in der Vergangenheit einen Reallohnverlust von 8%.

Nun wird auch noch die Zukunft verhandelt, ich rechne 2023 mit einer Inflation von 7% und in 2024 von mindestens 5%, auch führende Ökonomen. Das sind dann zusammen 20% über die wie hier reden.

Und der feine Herr ist dann ganz blass geworden, dass Schlimme ist, dass die Gewerkschaftsbosse Wernicke und Fahimi mit Herrn Scholz und Frau Faeser und dem ungelernten Kevin unter "einer Decke" stehen.
Und da wage ich zu bezweifeln, ob der DBB Boss Silberbach hier klare Kante zeigt, man kann es nur hoffen.

Was ich so in den Fluren der Ministerien BMI und BMF höre, würde folgender Abschluss wahrscheinlich mitgetragen werden:

- Einmalzahlung 2.000 jeweils für 2022 und 2023
- Lineare Erhöhung jeweils zum 01.04. oder 01.05. für Alle Besoldungsgruppen
  2022 - 5,5%
  2023 - 4,5%
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Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen

Das boxt Verdi nie und nimmer durch.

DrStrange

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« Antwort #3328 am: 08.01.2023 07:39 »
Schon richtig so, die Herren Beamten leben was Gehaltsvorstellungen in der freien Wirtschaft angeht halt gerne auch in einer Traumwelt. Außerdem haben sie überhaupt kein Gespür mehr dafür was Netto eigentlich hängen bleibt, wenn alle Sozialabgaben abgezogen wurden.


Ich gebe dir Recht, dass es überall Beamte gibt, die kaum eine Vorstellung haben, wie der Lohnzettel eines AN aussieht. Aber solche Beamte wirst du hier im Forum kaum finden. Die interessieren sich nicht für tiefgründige Analysen. Wenn du die fragst, in welcher Erfahrungsstufe sie sich befinden, kommt dann ein: Keine Ahnung. Die haben noch nie ihren Lohnzettel angeschaut.

Glaub mir, ich weiß, dass ich gutes Geld bekomme und schätze die Sicherheit des Arbeitsplatzes. Nur gibt es für den Beamten nur einen Weg, sein Gehalt zu verhandeln und das ist der Klageweg. Und wenn in dem Klageverfahren festgestellt wird, dass die Besoldung zu niedrig ist, ist es doch legitim, eine entsprechende Besoldung zu fordern. Oder etwa nicht?

Zitat
Außerdem will keiner sehen, dass zur Erreichung guter Gehälter oftmals mehrere Arbeitgeberwechsel und einiges an Tortur notwendig war und nicht ein Verharren in der Amtsstube auf dem gleichen Posten oder vielleicht mal eine Bewerbung auf einen Funktionsposten.

Und ein Arbeitgeberwechsel ist jetzt schlecht? Bei jedem AG-Wechsel verhandelt man sein Gehalt neu. Ja, dafür muss man eine Strategie haben und ja, viele haben diese nicht bzw verkaufen sich unter Wert. Es gibt einen Spruch: "Wenn du dich bei der Angabe deiner Gehaltsvorstellung nicht schämst, dann war sie zu niedrig." Das ist leichter gesagt, als getan.

TheBr4in

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« Antwort #3329 am: 08.01.2023 10:22 »
Fakt ist, dass es für "roten Gewerkschaften" keine Ausreden mehr geben wird, ich habe letztens einem hohen Verdifunktionär nochmal die Jahre 2021 und 2022 vorgerechnet, also in der Vergangenheit einen Reallohnverlust von 8%.

Nun wird auch noch die Zukunft verhandelt, ich rechne 2023 mit einer Inflation von 7% und in 2024 von mindestens 5%, auch führende Ökonomen. Das sind dann zusammen 20% über die wie hier reden.

Und der feine Herr ist dann ganz blass geworden, dass Schlimme ist, dass die Gewerkschaftsbosse Wernicke und Fahimi mit Herrn Scholz und Frau Faeser und dem ungelernten Kevin unter "einer Decke" stehen.
Und da wage ich zu bezweifeln, ob der DBB Boss Silberbach hier klare Kante zeigt, man kann es nur hoffen.

Was ich so in den Fluren der Ministerien BMI und BMF höre, würde folgender Abschluss wahrscheinlich mitgetragen werden:

- Einmalzahlung 2.000 jeweils für 2022 und 2023
- Lineare Erhöhung jeweils zum 01.04. oder 01.05. für Alle Besoldungsgruppen
  2022 - 5,5%
  2023 - 4,5%
- Nachsteuern der amtsangemessenen Alimenation Familienzuschläge und REZ

Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen

Das boxt Verdi nie und nimmer durch.

Wenn selbst dieser mickrige Abschluss nicht durchgeboxt werden könnte, dann kann Verdi zu machen.