Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855259 times)

Tagelöhner

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 949
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3330 am: 08.01.2023 10:56 »
..Und wenn in dem Klageverfahren festgestellt wird, dass die Besoldung zu niedrig ist, ist es doch legitim, eine entsprechende Besoldung zu fordern. Oder etwa nicht?
Ja, keine Einwände.

Und ein Arbeitgeberwechsel ist jetzt schlecht? Bei jedem AG-Wechsel verhandelt man sein Gehalt neu. Ja, dafür muss man eine Strategie haben und ja, viele haben diese nicht bzw verkaufen sich unter Wert. Es gibt einen Spruch: "Wenn du dich bei der Angabe deiner Gehaltsvorstellung nicht schämst, dann war sie zu niedrig." Das ist leichter gesagt, als getan.

Jeder Arbeitgeberwechsel birgt Chancen, Risiken und Nachteile. So gibt man jedes mal seinen erworbenen "Stand" im Unternehmen auf und fängt woanders wieder mit allen Vor- und Nachteilen bei "Null" an. Wenn die Arbeitgeberwechsel durch Eigenkündigungen erwirkt werden, verliert man zudem jedes mal seinen Kündigungsschutz, seine Anspruch an Arbeitslosengeld und startet erneut erstmals ohne Kündigungsschutz mit "Probezeit".

Wer hohe Gehälter einfordert läuft aber nicht nur Gefahr, den  Job nicht zu bekommen sondern er läuft auch massiv Gefahr einer deutlich kritischeren Leistungsbeurteilung durch die Führungsebene zu unterliegen, bei deren Nichterfüllung man dann wieder auf der Straße landet oder zur Eigenkündigung gedrängt wird. Außerdem gehört man als teurer Mitarbeiter schneller zu denjenigen, die bei betriebsbedingten Kündigungen rausgedrängt werden sollen.

Alles in Allem mit einem Beamtenverhältnis absolut nicht zu vergleichen, was aber von Beamtenvertretern wiederum gerne komplett ausgeblendet wird.
« Last Edit: 08.01.2023 11:05 von Tagelöhner »

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 796
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3331 am: 08.01.2023 11:56 »
Ich habe mir gerade einen Podcast mit Dr. Bruno Schönfelder, Professor emeritus für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, angehört. Das war leider sehr ernüchternd. Einige Schlussfolgerungen: Er würde sich sehr wundern, wenn es 2030 den € noch geben würde. Die Inflation bleibt die nächsten Jahre hoch und wird so um die 20 % jährl. steigen. Die Politik gewinnt immer gegen das Recht und auch gegen das Bundesverfassungsgericht. Deutschland wird seine immens hohen Sozialstandards nicht halten können.

Meine Folgerungen daraus:
Die Politik hat die nächsten Jahre ganz andere Probleme, als die Beamtenbesoldung. Auch wenn wir jetzt Widerspruch und Klage einreichen, wird die Forderung, auch wenn man gewinnt, nach einigen Jahren und bei Nullverzinsung, so wie es in den Beamtengesetzen vorgesehen ist, fast keine Kaufkraft mehr haben. (kann ja jeder einmal ausrechnen was nach 5 Jahren Inflation von 10 % 100 € noch wert sind. Das Bundesverfassungsgericht ist staatstragend und wird irgendwann vor der Politik einknicken. Wir werden alle ärmer und jeder wird sich irgendwie selbst durchwursteln müssen. Viel Glück.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 994
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3332 am: 08.01.2023 12:18 »
Zuzüglich zum Bürgergeld soll die "Kindergrundsicherung" soll neu geregelt werden.

Zitat
Das 2020 vorgelegte Konzept der Grünen hatte einen Garantiebetrag von 290 Euro und einen Maximalbetrag von 547 Euro je Kind vorgesehen. Nach Berechnungen des Ifo-Instituts könnte das den Bundeshaushalt jährlich brutto zwischen 27 und 34 Milliarden Euro belasten. Diese Zahlen wollte Paus noch nicht kommentieren. Spätestens mit der Aufstellung des Haushaltes 2024 und der Finanzplanung 2025 komme die Gesamtsumme aber auf den Tisch. „Wir führen gute Gespräche mit allen beteiligten Ressorts. Ich freue mich darüber, dass die Kolleginnen und Kollegen und der Bundeskanzler hinter dieser Reform stehen.“

https://www.welt.de/politik/deutschland/article243083505/Kinderarmut-Das-plant-die-Ampel-bei-der-Kindergrundsicherung.html

Die ganzen Familenzuschlagsmodelle könnte man dann womöglich gleich wieder im Erdboden verschwinden lassen.


DrStrange

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 257
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3333 am: 08.01.2023 12:20 »
Ich habe mir gerade einen Podcast mit Dr. Bruno Schönfelder, Professor emeritus für Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg, angehört. Das war leider sehr ernüchternd. Einige Schlussfolgerungen: Er würde sich sehr wundern, wenn es 2030 den € noch geben würde. Die Inflation bleibt die nächsten Jahre hoch und wird so um die 20 % jährl. steigen. Die Politik gewinnt immer gegen das Recht und auch gegen das Bundesverfassungsgericht. Deutschland wird seine immens hohen Sozialstandards nicht halten können.

Meine Folgerungen daraus:
Die Politik hat die nächsten Jahre ganz andere Probleme, als die Beamtenbesoldung. Auch wenn wir jetzt Widerspruch und Klage einreichen, wird die Forderung, auch wenn man gewinnt, nach einigen Jahren und bei Nullverzinsung, so wie es in den Beamtengesetzen vorgesehen ist, fast keine Kaufkraft mehr haben. (kann ja jeder einmal ausrechnen was nach 5 Jahren Inflation von 10 % 100 € noch wert sind. Das Bundesverfassungsgericht ist staatstragend und wird irgendwann vor der Politik einknicken. Wir werden alle ärmer und jeder wird sich irgendwie selbst durchwursteln müssen. Viel Glück.

Das der Euro gefährdet ist, ist ja nix Neues. Und letztendlich ist das auch kein Beinbruch. Dann gibt es einfach eine neue Währung. Wie mit Einführung des Euro. Oder Ehemalige DDR-Bürger kennen das auch schon: neue Währung, Schulden und Vermögen mit unterschiedlichen Umrechnungsfaktoren. Wüsste jetzt nicht, wo da das Problem sein sollte. Das ist alles schon mehrmals praktiziert worden.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3334 am: 08.01.2023 16:39 »
Hat zwar nur bedingt was mit dem Thema zu tun aber evtl sind nach Faeser den hässlichen Porschefahrer ja auch bald los. Endlich was los in der Chefetage:

https://www.tagesspiegel.de/politik/korruption-durch-kredit-lindner-droht-strafverfahren-wegen-bank-grusswort-9145764.html

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,539
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3335 am: 08.01.2023 17:28 »
Hat zwar nur bedingt was mit dem Thema zu tun aber evtl sind nach Faeser den hässlichen Porschefahrer ja auch bald los. Endlich was los in der Chefetage:

https://www.tagesspiegel.de/politik/korruption-durch-kredit-lindner-droht-strafverfahren-wegen-bank-grusswort-9145764.html

Diese Summen sind ja selbst für einen Minister kaum zu tilgen...

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3336 am: 08.01.2023 17:29 »
Fakt ist, dass es für "roten Gewerkschaften" keine Ausreden mehr geben wird, ich habe letztens einem hohen Verdifunktionär nochmal die Jahre 2021 und 2022 vorgerechnet, also in der Vergangenheit einen Reallohnverlust von 8%.

Nun wird auch noch die Zukunft verhandelt, ich rechne 2023 mit einer Inflation von 7% und in 2024 von mindestens 5%, auch führende Ökonomen. Das sind dann zusammen 20% über die wie hier reden.

Und der feine Herr ist dann ganz blass geworden, dass Schlimme ist, dass die Gewerkschaftsbosse Wernicke und Fahimi mit Herrn Scholz und Frau Faeser und dem ungelernten Kevin unter "einer Decke" stehen.
Und da wage ich zu bezweifeln, ob der DBB Boss Silberbach hier klare Kante zeigt, man kann es nur hoffen.

Was ich so in den Fluren der Ministerien BMI und BMF höre, würde folgender Abschluss wahrscheinlich mitgetragen werden:

- Einmalzahlung 2.000 jeweils für 2022 und 2023
- Lineare Erhöhung jeweils zum 01.04. oder 01.05. für Alle Besoldungsgruppen
  2022 - 5,5%
  2023 - 4,5%
- Nachsteuern der amtsangemessenen Alimenation Familienzuschläge und REZ

Alles darunter könnte man rechtlich für die Beamten und sozialpolitisch für die Angestellten gar nicht machen

Das boxt Verdi nie und nimmer durch.

Wenn selbst dieser mickrige Abschluss nicht durchgeboxt werden könnte, dann kann Verdi zu machen.

Sehe auch 5,5 + 4,5 % + 3000 € das mindeste. Für 100e Milliarden die ganze Welt "solidarisch" unterstützen aber wenn es um "Solidarität" der eigenen Bevölkerung / Beamtenschaft geht ist auf einmal nichts mehr da. Milliarden für die Ukraine/ halb Afrika / Nahost aber die Bevölkerung im Ahrtal nach der Flutkatastrophe "auslachen", und keine / kaum Hilfsgüter ausschütten. Eine widerwärtigr Regierung einmalig in Europa.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,297
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3337 am: 08.01.2023 18:02 »
Widerwillig sind populistisch-polemische Postings.

Tja den Euro  hat  man wie oft schon totgesagt? Professor Emeritus hatte offenbar seine stimmungsaufhellende Pillen vergessen.

Ich hörte im Radio, für diesen Winter haben wir genug Gas, die Preise sinken, auch die an der Tankstelle. Die Chinesen werden  in drei Monaten  mit Corona durch sein. Also ich bin optimistisch.

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3338 am: 08.01.2023 18:12 »
Widerwillig sind populistisch-polemische Postings.

Tja den Euro  hat  man wie oft schon totgesagt? Professor Emeritus hatte offenbar seine stimmungsaufhellende Pillen vergessen.

Ich hörte im Radio, für diesen Winter haben wir genug Gas, die Preise sinken, auch die an der Tankstelle. Die Chinesen werden  in drei Monaten  mit Corona durch sein. Also ich bin optimistisch.

Ich bin auch optimistisch wenn ich mir die Zustände an Silvester in Berlin anschaue haha. Da hat sich der "Failed State" Berlin mal wieder mit Ruhm bekleckert. Mit einem Wort = Staat handlungsunfähig. Nicht mehr ernstzunehmen.

icheinfachunverbesserlich

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 68
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3339 am: 08.01.2023 19:59 »
Ich frage mich, warum es überhaupt noch dieses Verhandlungsrundentheater gibt. Ich frage mich auch, ob eine erneute Beurteilung nach einem Jahr einfach ein Trick sind, vielen einfach nicht die Chance auf eine höhere Besoldungsstufe trotz vorhandener Planstelle zu ermöglichen. Wer hat denn trotz dieses Umstandes jemals zwei Beurteilungen mit 15 Punkten infolge gehabt? Ich frage mich, warum man nach ca. 20 Jahren Berufserfahrung in der Enderfahrungstufe festhängt, obwohl es bis zur Pension noch viele weitere Jahre sind? Ich frage mich ersthaft, ob das Treueverhältnis ein gegenseitiges ist. Quasi müssen wir doch alles schlucken, was einem (nicht) angeboten wird - egal wie viele Widersprüche denen die Briefkästen verstopfen. Die lachen auch noch drüber, dass wir 41 Stunden schuften und bieten stattdessen Langzeitarbeitskonten, womit man dann vielleicht - im Falle des Erlebens - mit 69,5 statt mit 70 in den Ruhestand darf. Am Anfang fand ich die Antworten hier immer sehr hilfreich. Inzwischen komme ich mir vor wie in einer Selbsthilfegruppe. Sorry, bin gerade nicht gut drauf, obwohl mir mein Job immer Spaß gemacht hat.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3340 am: 08.01.2023 20:04 »
Widerwillig sind populistisch-polemische Postings.

Tja den Euro  hat  man wie oft schon totgesagt? Professor Emeritus hatte offenbar seine stimmungsaufhellende Pillen vergessen.

Ich hörte im Radio, für diesen Winter haben wir genug Gas, die Preise sinken, auch die an der Tankstelle. Die Chinesen werden  in drei Monaten  mit Corona durch sein. Also ich bin optimistisch.

Ich bin auch optimistisch wenn ich mir die Zustände an Silvester in Berlin anschaue haha. Da hat sich der "Failed State" Berlin mal wieder mit Ruhm bekleckert. Mit einem Wort = Staat handlungsunfähig. Nicht mehr ernstzunehmen.

Mit Verlaub, in Sachsen und Bayern sah es örtlich auch nicht besser aus..... wenn der mob aber aus Fredericks, ronnys und karl-heinzes besteht, interessiert es den geneigten zündelden Politiker wenig.

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3341 am: 08.01.2023 21:19 »
Widerwillig sind populistisch-polemische Postings.

Tja den Euro  hat  man wie oft schon totgesagt? Professor Emeritus hatte offenbar seine stimmungsaufhellende Pillen vergessen.

Ich hörte im Radio, für diesen Winter haben wir genug Gas, die Preise sinken, auch die an der Tankstelle. Die Chinesen werden  in drei Monaten  mit Corona durch sein. Also ich bin optimistisch.

Ich bin auch optimistisch wenn ich mir die Zustände an Silvester in Berlin anschaue haha. Da hat sich der "Failed State" Berlin mal wieder mit Ruhm bekleckert. Mit einem Wort = Staat handlungsunfähig. Nicht mehr ernstzunehmen.

Mit Verlaub, in Sachsen und Bayern sah es örtlich auch nicht besser aus..... wenn der mob aber aus Fredericks, ronnys und karl-heinzes besteht, interessiert es den geneigten zündelden Politiker wenig.

Hör doch auf mit dieser schwachsinnigen Relativierung. Fakt ist in Berlin waren es zu über 2/3 Migranten der bekannten Prominenz (ebenso, wenn auch im wesentlich kleineren Ausmaß in Bayern). Und das restliche Drittel waren ja angeblich "Deutsche" einen Scheiß waren dass! Von den 1/3 waren 80 % PASSDEUTSCHE! JA ICH NEHNE SIE SO! PASSDEUTSCHE! Zu welcher Prominenz diese gehört haben ist denke ich auch klar. ARD TROLL

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,189
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3342 am: 08.01.2023 21:27 »
Nicht das ich die Taten relativieren wollte. Aber ich würde empfehlen die Schnappatmung zu beruhigen.

Anbei die neuen Zahlen:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-zahlen-zu-berliner-silvester-krawallen-nur-38-festgenommene-wegen-boller-attacken--mehrheitlich-deutsche-9147513.html



BlauerJunge

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 92
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3343 am: 08.01.2023 21:43 »
Ich wusste ja, dass wir damals beim Aufbau der Bundesrepublik auf den Erfahrungsschatz "altgedienter" Beamter zurückgreifen mussten, aber das einige so! alt sind, dass sie hier noch schreiben können.....

Chapeau!

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3344 am: 08.01.2023 22:08 »
Nicht das ich die Taten relativieren wollte. Aber ich würde empfehlen die Schnappatmung zu beruhigen.

Anbei die neuen Zahlen:

https://www.tagesspiegel.de/berlin/neue-zahlen-zu-berliner-silvester-krawallen-nur-38-festgenommene-wegen-boller-attacken--mehrheitlich-deutsche-9147513.html

Sag ich doch Passdeutsche! Und jetzt schnell, schnell die Zahlen zurechtdrehen wie es passt. Ist ja im Staatsfunk nichts neues.

Ich hoffe nur Frau/Mann/Es Oberstleutnant Biefang der Bundeswehr nicht mit ihrem pinken Einhornpanzer zum Einsatz kpmmt um die Störungssituation zu beruhigen haha.

Über Deutschland lacht wirklich die ganze Welt! Helferkomplex hoch 10. Hört man ja überall aus dem Ausland. Und unsere Goldstücke lachen genauso / nehmen die Einsatzkräfte für voll.
« Last Edit: 08.01.2023 22:19 von Beamtenmichel »