Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3855771 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3360 am: 09.01.2023 13:02 »
Nicht nur dort. In BB sieht es ähnlich aus bis fast hinauf nach A9. Ein Elend. Hüben wie drüben.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3361 am: 09.01.2023 13:08 »
LOL Hahaa hätte ich niemals gedacht das meine Vorstellung „dumm ist der derjenige der im hD ackert“ reale Wirklichkeit wird Hahaaa ich lach mich tot

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3362 am: 09.01.2023 13:48 »
LOL Hahaa hätte ich niemals gedacht das meine Vorstellung „dumm ist der derjenige der im hD ackert“ reale Wirklichkeit wird Hahaaa ich lach mich tot

Dumm wer sich dann noch für ne Beförderung anstrengt. Wenn es am Ende 3 Euro mehr gibt.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3363 am: 09.01.2023 13:56 »
Ich sag´s Euch ja - "Ein guter Nebenjob vertreibt Kummer und Sorgen" - Und ich meine jetzt nicht mehr Aldi oder an der Tanke.

Es gib ja soviel Beratungsgesellschaften und Deutschland, in der man sich als Nebentätigkeit gerne einbringen kann.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3364 am: 09.01.2023 15:00 »
LOL Hahaa hätte ich niemals gedacht das meine Vorstellung „dumm ist der derjenige der im hD ackert“ reale Wirklichkeit wird Hahaaa ich lach mich tot

Dumm wer sich dann noch für ne Beförderung anstrengt. Wenn es am Ende 3 Euro mehr gibt.

Hier gibt es sowieso einen Fehler im System, nennt sich Stellenkegel. Jeder kann befördert werden, aber leider nicht wirklich Viele.


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3366 am: 09.01.2023 19:14 »
Nur Blablabla. Davon kann sich niemand etwas kaufen. Lächerlich, hoffentlich wird sie bald ersetzt.

MasterOf

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xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3368 am: 09.01.2023 20:04 »
Dieses Jahr, wenn wir Glück haben. Könnte ja auch wieder in der Ressortabstimmung scheitern.

Phoenix

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3369 am: 09.01.2023 20:17 »
Das die Arbeitszeit überhaupt erwähnt wird überrascht mich schon etwas.


Aber mit jemandem wie Linder wird das nie passieren.


Hätte RRG mal gewonnen

BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3370 am: 09.01.2023 20:27 »
Hätte RRG mal gewonnen

Dann würden wir 42h Wochenarbeitszeit haben um die Büroauslastung zu optimieren und einen Solidarbeitrag zum Klimaschutz zu erbringen...

RARB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3371 am: 09.01.2023 20:47 »

Hätte RRG mal gewonnen


War meine Hoffnung schon Ende der '90er, dann hätten wir es jetzt viell. schon hinter uns!

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3372 am: 10.01.2023 17:34 »
Der Bund muss kein Geld in die Hand nehmen, denn jetzt kommen die crossmedialen Kampagnen zur Fachkräftegewinnung. Die auf LinkedIn, Xing und Co registrierten Fachkräfte warten schon darauf. Das ist so innovativ, dass die Wirtschaft schon vor 10 Jahren erkannt hat, dass damit kein Blumentopf zu gewinnen ist. Man darf gespannt bleiben auf die nächste Entgleisung der Spitze des BMI.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3373 am: 10.01.2023 18:16 »
Der Bund muss kein Geld in die Hand nehmen, denn jetzt kommen die crossmedialen Kampagnen zur Fachkräftegewinnung. Die auf LinkedIn, Xing und Co registrierten Fachkräfte warten schon darauf. Das ist so innovativ, dass die Wirtschaft schon vor 10 Jahren erkannt hat, dass damit kein Blumentopf zu gewinnen ist. Man darf gespannt bleiben auf die nächste Entgleisung der Spitze des BMI.

Tatsächlich funktioniert das mit dem Headhunting in der Wirtschaft ganz gut, allerdings gibt es da einen entscheidenden Unterschied zu dem was das BMI als Vision hat: es gibt in den meisten Fällen aus Arbeitnehmer-Sicht lukrative Angebote und Anreize (sprich Kohle, Dienstwagen, Kinderbetreuung uvm.), damit man sich auf solche Kampagnen einlässt - die sucht man im ÖD zur Zeit ohne Erfolg.

xap

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« Antwort #3374 am: 10.01.2023 18:23 »
Headhunting funktioniert bedingt. Und zwar aus meiner Sicht nur dann gut, wenn ich selbst einen Headhunter losschicke. Irgendwie auch verständlich. Was bringt mir ein Headhunter, der im Auftrag eines Unternehmens arbeitet? Der handelt dann nämlich in dessen Interesse. Worauf ich aber eigentlich hinauswollte, hast du schon gut beschrieben. Irgendwelche Kampagnen auf LinkedIn sind ihr Geld nicht wert, wenn man nicht gleichzeitig mit entsprechender Bezahlung und sonstigen Goodies um die Ecke kommt - genau das ist aber etwas was der öD nicht wird leisten können - summa summarum benötigt der öD auch keine schwachsinnigen Kampagnen sondern endlich eine konkurrenzfähige Bezahlung, auch wenn das in den Schädeln von Faeser und Co noch nicht angekommen ist und sie weiter von vermeintlich "weichen" Faktoren schwätzen, die es im Übrigen auch in der Wirtschaft längst gibt - zumal für die dringend benötigten Fachkräfte.