Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
TVsaugt:
Hat eigentlich schonmal jemand die 5 Faktoren die das BVerfG anfürht mal für die Bundesbesoldung nachgerechnet?
Würde im schlimmsten Fall nur die "krasse" Verletzung des Mindestabstand zu H4 genügen?
BlauerJunge:
Hast du den Beitrag auf Seite 1 gelesen? Das lässt wenig gedanklichen Interpretationsspielraum offen, dass das nicht ebenfalls auf die Bundesbesoldung zutrifft.
TVsaugt:
--- Zitat von: BlauerJunge am 25.03.2021 22:08 ---Hast du den Beitrag auf Seite 1 gelesen? Das lässt wenig gedanklichen Interpretationsspielraum offen, dass das nicht ebenfalls auf die Bundesbesoldung zutrifft.
--- End quote ---
Der verlinkte Beitrag geht nur sehr detailliert auf den Parameter "Abstand zur Mindestsicherung" also systeminterner Besoldungsvergleich ein.
Mir geht es um die anderen Parameter Vergleich der Besoldungsentwicklung mit der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex, systeminterner Besoldungsvergleich und Quervergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder.
SwenTanortsch:
Der vom Bundeskabinett am 24.03. ohne Aussprache beschlossene Gesetzentwurf liegt nun als Drucksache vor (Drs. 248/21) und wird als besonders eilbedürftige Vorlage geführt, obgleich in der Gesetzesbegründung mehr oder minder deutlich hervorgehoben wird, dass der Entwurf verfassungswidrig ist, die Anhörungsfassung "nicht zu finalisieren" war und "die bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG [2 BvL 4/18 und 2BvL 6/17] den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten" bleibe (vgl. S. 37 der Drs. unter https://www.bundesrat.de/DE/dokumente/neueingaenge/neueingaenge-node.html). Wieso man allerdings besonders eilbedürftig zur Tat schreiten möchte (nämlich innerhalb der nächsten drei Wochen), wo doch noch die genannten parlamentarischen Beratungen ausständen, um ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden, bleibt offensichtlich einer abgeordnetenhäuslichen Logik unterworfen. Man hört fast schon die Abgeordneten der Regierungsparteien skandieren: "Berlin, Berlin, wir fahren nach Berlin", während die Gegengerade schmissig antwortet: "Fiiiiinaleee, Ohhhooo, Fiiiiinaleeee, Ohooo Ohooo". Es ist gut, wenn Bundestag und Bundesrat in diesen schweren Zeiten so einmütig zusammenarbeiten und wie immer in der deutschen Politik schnellstmöglich alle Probleme aus der Welt schaffen.
Eukalyptus:
Obwohl ich den theoretischen rechtlichen Ableitungen insbesondere von Swen Tartosch durchaus zustimme (wie zahlreiche andere Poster auch, die sich darin auch gegenseitig bestärken), fehlt doch ausdrücklich der praktische Aspekt.
Und der hat auch hier wieder gezogen: Die Besoldungserhöhung zum 1.4. wird rechtlich jetzt in ein Gesetz gegossen, alles andere kommt später. Basta.
Ich sage das nicht triumphierend oder billigend, sondern mir kommt der Thread vor wie eine Selbsthilfegruppe die sich gegenseitig in ihrer (richtigen) rechtlichen Interpretation von Sachverhalten bestärkt, aber die praktischen Auswirkungen und Zwangsbedingungen des politischen Betriebes nicht abschätzen kann und will. Und wenn es dann nicht so kommt wie man es denkt, wird in Sarkasmus geflüchtet.
Mein Fazit: Ja, Veränderung der Besoldungsstruktur entsprechend Vorgaben BVerfG kommt natürlich. Vermutlich nicht in dem Ausmaße wie gewünscht, und notwendig, und sowieso etwas später als notwendig. Und das alles folgenlos für die Dienstherren (bzw. mit einem oder mehreren Du-dus seitens der Verfassungsgerichte die dann eben zu weiteren Anpassungen bzw. Flickschustereien führen werden). Also entspannt abwarten und ggf. Widerspruch einlegen als persönliche Maßnahme. Wer mehr machen möchte, kann und soll gerne Interessenvertretungen einspannen für die Sache (finde ich gut, und ist ja deren Aufgabe!). Sich aber hier virtuell heisszudiskutieren und zu fragen wann denn endlich der unausweichliche Geldregen auf dem Konto aller deutschen Beamten eintrifft, ist nicht zielführend (wenn auch als Freizeitbeschäftigung völlig in Ordnung ;-) .
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version