Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1957717 times)

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3435 am: 15.01.2023 13:09 »
Das folgende Video, wohl vom Einsatz in Lützerath, fasst das Beamtendasein wunderbar zusammen. Man ist der Depp für Dienstherrn und Bevölkerung.

...und das für eine auf unabsehbare Zeit verfassungswidrige Alimentation. Schönen Sonntag euch allen.

https://9gag.com/gag/a5XWY2L?ref=wsa.mw
« Last Edit: 15.01.2023 13:21 von emdy »

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3436 am: 15.01.2023 14:17 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

als Pensionär habe ich ja Zeit, fast die ganze seriöse Presse Deutschlands zu lesen.

Und da stoße ich immer mehr auf "der Staat muss mehr Geld in die Hand nehmen".

Z.B.: Jetzt 300 Mrd. (wenns reicht) für Rüstung, neue Energiefinanzhilfen, neue Hilfen für Unternehmen, Renten Krankenkassen  etc.

Ob da für Bundesbeamte noch viel übrigbleibt?



Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3437 am: 15.01.2023 14:42 »
Das folgende Video, wohl vom Einsatz in Lützerath, fasst das Beamtendasein wunderbar zusammen. Man ist der Depp für Dienstherrn und Bevölkerung.

...und das für eine auf unabsehbare Zeit verfassungswidrige Alimentation. Schönen Sonntag euch allen.

https://9gag.com/gag/a5XWY2L?ref=wsa.mw

Das ist ja an Peinlichkeit nicht mehr zu überbieten...

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3438 am: 15.01.2023 15:07 »
Leute, Leute. Wer schonmal mit normalen Schuhen im Matsch stecken geblieben ist, weiß was für eine Tortur das sein kann, da wieder unbeschadet herauszukommen.

Die Beamten in voller Montur und schweren Kampfstiefeln sind da einfach nicht mit dem Möchtegern-Gandalf zu vergleichen.

 

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3439 am: 15.01.2023 15:16 »
Das folgende Video, wohl vom Einsatz in Lützerath, fasst das Beamtendasein wunderbar zusammen. Man ist der Depp für Dienstherrn und Bevölkerung.

...und das für eine auf unabsehbare Zeit verfassungswidrige Alimentation. Schönen Sonntag euch allen.

https://9gag.com/gag/a5XWY2L?ref=wsa.mw

Sich hinter der Polizei im Außendienst und den damit verbundenen Strapazen zu verstecken, ist auch eine gerne gewählte Strategie von sonstigen Beamten, deren Job kein Beamtenverhältnis rechtfertigt.  ::)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3440 am: 15.01.2023 15:37 »
Das Video ist ein Skandal, es müsste die gesamte Bundesregierung sofort zurücktreten!

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3441 am: 15.01.2023 16:30 »
Das folgende Video, wohl vom Einsatz in Lützerath, fasst das Beamtendasein wunderbar zusammen. Man ist der Depp für Dienstherrn und Bevölkerung.

...und das für eine auf unabsehbare Zeit verfassungswidrige Alimentation. Schönen Sonntag euch allen.

https://9gag.com/gag/a5XWY2L?ref=wsa.mw

Sich hinter der Polizei im Außendienst und den damit verbundenen Strapazen zu verstecken, ist auch eine gerne gewählte Strategie von sonstigen Beamten, deren Job kein Beamtenverhältnis rechtfertigt.  ::)

Als wäre nur die Polizei in prekären Situationen... Mal davon abgesehen geht es bei Beamten allgemein um hoheitliche Aufgaben (Lehrer und ähnliches würde ich da jetzt auch nicht zwingend drunter sehen...).

Im Übrigen vermute ich bei deiner Anwesenheit in diesem Forum einem leichten Fetisch.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3442 am: 15.01.2023 16:35 »
Sich hinter der Polizei im Außendienst und den damit verbundenen Strapazen zu verstecken, ist auch eine gerne gewählte Strategie von sonstigen Beamten, deren Job kein Beamtenverhältnis rechtfertigt.  ::)

Und den Eindruck zu erwecken, nur bei der Polizei wird hart gearbeitet ist eine gerne gewählte Strategie von Neidern wie dir.  ::)

Viele Beamte in Bürojobs brauchen sich nicht mit ihrer Arbeitsleistung zu verstecken. Wo die Klischees hingegen zutreffen, herrscht meines Erachtens Führungsversagen. Was auch gerne unterschlagen wird ist, dass man als Absolvent der Laufbahnstudiengänge eine echte Fachkraft für etwas ist, das außerhalb des öD keine echte Entsprechung hat.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3443 am: 15.01.2023 16:48 »
Leute, Leute. Wer schonmal mit normalen Schuhen im Matsch stecken geblieben ist, weiß was für eine Tortur das sein kann, da wieder unbeschadet herauszukommen.

Die Beamten in voller Montur und schweren Kampfstiefeln sind da einfach nicht mit dem Möchtegern-Gandalf zu vergleichen.

Ich musste hier an die Schlacht von Azincourt denken. Netflix, „The King“.

Wer plant den sowas? Hunderte schwere Polizisten in den Matsch zu schicken? Da denkt halt auch keiner mit.

LehrerBW

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3444 am: 15.01.2023 19:12 »
Leute, Leute. Wer schonmal mit normalen Schuhen im Matsch stecken geblieben ist, weiß was für eine Tortur das sein kann, da wieder unbeschadet herauszukommen.

Die Beamten in voller Montur und schweren Kampfstiefeln sind da einfach nicht mit dem Möchtegern-Gandalf zu vergleichen.

Nen ähnlicher Matsch hat 1415 bei Azincourt ein französisches Ritterheer zu Fall gebracht.

yamato

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3445 am: 16.01.2023 07:05 »
Zum Glück waren diesmal keine englischen Langbogenschützen auf der Gegenseite sondern nur ein paar geistig zurückgebliebene Klimademonstranten.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3446 am: 16.01.2023 07:59 »
Zum Glück waren diesmal keine englischen Langbogenschützen auf der Gegenseite sondern nur ein paar geistig zurückgebliebene Klimademonstranten.

und schon sind wir mit dem Niveau im besagten Matsch angekommen.

Alphonso

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3447 am: 16.01.2023 08:11 »
Zum Glück waren diesmal keine englischen Langbogenschützen auf der Gegenseite sondern nur ein paar geistig zurückgebliebene Klimademonstranten.

und schon sind wir mit dem Niveau im besagten Matsch angekommen.

Wieso? Menschen, die sich einbetonieren und nicht darüber nachdenken, dass sie vielleicht essen, trinken oder auch mal eine Notdurft verrichten müssen und dann den Erzfeind um Hilfe anbetteln, sind für mich ebenfalls zurückgeblieben.

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3448 am: 16.01.2023 13:14 »
Zum Glück waren diesmal keine englischen Langbogenschützen auf der Gegenseite sondern nur ein paar geistig zurückgebliebene Klimademonstranten.

und schon sind wir mit dem Niveau im besagten Matsch angekommen.

Wieso? Menschen, die sich einbetonieren und nicht darüber nachdenken, dass sie vielleicht essen, trinken oder auch mal eine Notdurft verrichten müssen und dann den Erzfeind um Hilfe anbetteln, sind für mich ebenfalls zurückgeblieben.

HAHA geil! Passt du diesen Schwachköpfen :)

Keepo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3449 am: 16.01.2023 18:45 »
https://www.n-tv.de/regionales/hamburg-und-schleswig-holstein/Besoldung-Beamtenbund-schaltet-Bundesverfassungsgericht-ein-article23840123.html

Ist vielleicht hier im Forum schon angesprochen worden, aber nach dem lesen des Artikels ist mir folgende Gedanke durch den Kopf gegangen: Lasst uns einfach eine Verfassungsbeschwerde gegen das aktuelle BBesG einreichen! Wäre so ein Verfahren für uns von Vorteil?

Keine Ahnung was die Leute da reitet, die Verfassungsbeschwerde kann man einreichen. Ist aber unzulässig und damit absolut nutzlos. Man muss erst den Rechtsweg Verwaltungsgericht, etc. beschreiten, bevor man Verfassungsbeschwerde einlegen kann.

Durch die abstrakte Normenkontrolle ginge es direkt vor das BVerfG dann müsste aber die Landesregierung den eigenen Murks vorlegen.

Aus meiner Sicht eine sehr peinliche Aktion.

Wo hast du denn das gelernt?

Gegen Akte der Legislative ist kein Rechtsweg i.S.d. § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG eröffnet, soweit formelle Gesetze sowie Rechtsverordnungen und Satzungen außerhalb des Anwendungsbereichs des § 47 VwGO in Rede stehen. Das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung hat insoweit daher keine Bedeutung.

Das BBesG an sich ist ein Akt der Legislative und es existiert auch kein entsprechendes Fachgericht, welches prüfen könnte, ob die BReg und der BT ihre Arbeit richtig gemacht haben.

???

Frist für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde beträgt ein Jahr nach Inkrafttreten der Rechtsvorschrift (§ 93 III BVerfGG). Dürfte beim BBesG also schwierig werden  ;)