Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953510 times)

dec

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3465 am: 18.01.2023 11:31 »
Aufgrund der aktuellen Situation habe ich nach langer Zeit entschlossen, mich hier im Forum wieder zu registrieren. Zunächst danke an all jene, die dieses Thema hier so fachkundig aufbereiten.

Ich habe mich mit dem "Vordruck" aus diesem Thread im Dezember an meine BVA (Wiesbaden) gewandt. Diese Woche erhielt ich dann einen Einzeiler zurück. Tenor, mein Anliegen wird abgelehnt, da die Besoldung den gesetzlichen Bestimmungen entspräche.

Hat jemand ähnliches erlebt? Ich beabsichtige mich gem. Rechtsbehelfbelehrung an die nächsthöhere Stelle zu wenden.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 573
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3466 am: 18.01.2023 11:40 »
@dec: Auf dem Ablehnungschreiben steht doch bestimmt die Nummer des Bearbeiters.
Anrufen, die Nummer des Vorgesetzten verlangen und höflich nachfragen, warum gegen Verfügungslage gehandelt wird und ob er unbedingt ein Klageverfahren führen möchte.

beamtenjeff

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 156
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3467 am: 18.01.2023 12:35 »
Aufgrund der aktuellen Situation habe ich nach langer Zeit entschlossen, mich hier im Forum wieder zu registrieren. Zunächst danke an all jene, die dieses Thema hier so fachkundig aufbereiten.

Ich habe mich mit dem "Vordruck" aus diesem Thread im Dezember an meine BVA (Wiesbaden) gewandt. Diese Woche erhielt ich dann einen Einzeiler zurück. Tenor, mein Anliegen wird abgelehnt, da die Besoldung den gesetzlichen Bestimmungen entspräche.

Hat jemand ähnliches erlebt? Ich beabsichtige mich gem. Rechtsbehelfbelehrung an die nächsthöhere Stelle zu wenden.

Das wird ja immer besser, jetzt bekommen die armen SB schon Druck von oben die Widerspruche abzulehnen. Aber kein Wunder, wenn im BMF schon die DP geräumt werden. Also für mich stinkt das gewaltig, ich frage mich was da gerade hinter den Kulissen abgeht.

Zum eigtl Thema: nein ich habe bisher nur die Rückmeldung, dass der Widerspruch eingegangen ist, das war ca 2 Wochen nach Eingang. Inzwischen dürfte eine 4-Wöchige Reaktionsfrist verstrichen sein, weshalb ich davon ausgehe dass bei mir eine solche Konfrontation ausbleibt.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3468 am: 18.01.2023 12:46 »
@dec

Gehe davon aus, dass das ein ordnungsgemäß eingelegter Widerspruch nach dem hier veröffentlichten Muster war.
Wenn dem so war und der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, so ist dieser auch mittels entsprechendem Bescheid zu bescheiden.
Darüber hinaus wie bereits andere geantwortet haben, widerspricht dies der Handlungsanweisung seitens BMI.
Habe selber bisher nur von entsprechenden Antworten gehoert, in denen die Widersprüche alle ruhend gestellt wurden.

dec

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3469 am: 18.01.2023 13:24 »
Gehe davon aus, dass das ein ordnungsgemäß eingelegter Widerspruch nach dem hier veröffentlichten Muster war.
Wenn dem so war und der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, so ist dieser auch mittels entsprechendem Bescheid zu bescheiden.

Habe das Beispiel hier von S. 33 genutzt. Aber nun mal schauen, wie die Sache weiterläuft...

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3470 am: 18.01.2023 13:48 »
Gehe davon aus, dass das ein ordnungsgemäß eingelegter Widerspruch nach dem hier veröffentlichten Muster war.
Wenn dem so war und der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, so ist dieser auch mittels entsprechendem Bescheid zu bescheiden.

Habe das Beispiel hier von S. 33 genutzt. Aber nun mal schauen, wie die Sache weiterläuft...
Genau das habe ich aquch genutzt, lediglich meine personenbezogenen Daten hinzugefügt und dann ein entsprechendes Schreiben erhalten, dass der Widerspruch ruhend gestellt wird mit all den Hinweisen aus dem Schreiben des ehemaligen BMI.
Drücke dann mal die Daumen dass es gut ausgeht.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 748
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3471 am: 18.01.2023 14:22 »
Ich hatte auch meinen Widerspruch an das BVA Wiesbaden gesendet. Vom SB kann ca. 2 Wochen später die Eingangsbestätigung. Weitere ca. 3 Wochen später folgte schriftlich, dass man keine Ahnung habe und meinen Widerspruch an das zuständige BVA München weitergeleitet hat. Seitdem habe ich noch keine weitere Reaktion erhalten.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 434
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3472 am: 18.01.2023 15:10 »
Ist ja witzig.

Ich habe meinen Widerspruch am 29.11.2022 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen in Münster eingereicht und am 23.12.2022 die Antwort erhalten: "... Das Widerspruchsverfahren wird antragsgemäß ruhend gestellt."

Ich habe das Widerspruchsmuster von einer Richtervereinigung übernommen, weiß aber nicht mehr von welcher, leider.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 748
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3473 am: 18.01.2023 15:42 »
Im Gegensatz zum Autor "dec" hatte ich das Rundschreiben vom BMI mit beigelegt. Vielleicht wurde deswegen nicht direkt negativ beschieden?


Gershwin

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 5
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3474 am: 18.01.2023 16:45 »
Ich erhalte meine Versorgung von der Generalzolldirektion, SC Stuttgart. Dort ist man sehr schnell, Widerspruch für 2022 am 05.12.2022 abgesandt, Ruhestellung am 12.12.2022, Widersprüche für 2021 und 2023, je ein eigenes Schreiben am 02.01.2023 abgesandt, Ruhestellung am 03.01.2023. :).
Ich habe die Version von Seite 169 genutzt.
Da ist die Reaktion vom BVA Wiesbaden ja nun überhaupt nicht zu verstehen, also nachstossen.

Aratrim

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3475 am: 18.01.2023 17:35 »
Antwort BVA ASt Wiesbaden auf den Antrag (S. 169)

...
Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
hier: Antrag auf höhere Alimentation (Besoldung)
Ihr Antrag vom 10.12.2022

Sehr geehrter Herr ....

mit o.a. Bezug beantragten Sie

X eine höhere Besoldung als die derzeit gezahlte Besoldung

O einen höheren Familienzuschlag ab dem dritten Kind.

Diesen Antrag lehne ich ab. Die ausgezahlte Besoldung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.


Rechtsbehelfsbelehrung
......

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

M.
...

Man sieht dass es auch anders laufen kann. Ist auch schon der zweite Antrag in der Thematik den die Dame mir abgelehnt hat.
Da ich derzeit schon in einem Rechtsstreit um ca 40.000 Euro (Die m.M.n. unrechtmäßige Kürzung des Zeitraums Übergangsgebürnisse als ex SAZ.) mit dem BVA bin lasse ich das Thema Einspruch hier mal so stehen.

Ich hoffe und drücke euch die Daumen das eure Sachbearbeiter besser sind =)
@dec , vielleicht haben wir mit Wiesbaden einfach die A-Karte gezogen.
LG
 





Asperatus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 513
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3476 am: 18.01.2023 17:54 »
Antwort BVA ASt Wiesbaden auf den Antrag (S. 169)

...
Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
hier: Antrag auf höhere Alimentation (Besoldung)
Ihr Antrag vom 10.12.2022

Sehr geehrter Herr ....

mit o.a. Bezug beantragten Sie

X eine höhere Besoldung als die derzeit gezahlte Besoldung

O einen höheren Familienzuschlag ab dem dritten Kind.

Diesen Antrag lehne ich ab. Die ausgezahlte Besoldung entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.


Rechtsbehelfsbelehrung
......

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

M.
...

Man sieht dass es auch anders laufen kann. Ist auch schon der zweite Antrag in der Thematik den die Dame mir abgelehnt hat.
Da ich derzeit schon in einem Rechtsstreit um ca 40.000 Euro (Die m.M.n. unrechtmäßige Kürzung des Zeitraums Übergangsgebürnisse als ex SAZ.) mit dem BVA bin lasse ich das Thema Einspruch hier mal so stehen.

Ich hoffe und drücke euch die Daumen das eure Sachbearbeiter besser sind =)
@dec , vielleicht haben wir mit Wiesbaden einfach die A-Karte gezogen.
LG

Möglichweise vertritt das BVA ASt Wiesbaden in diesem Fall diese Auffassung, weil es sich hier um eine Besoldung als Soldat und/oder um Anwärterbezüge handelt?! Diese könnten von den einschlägigen Urteilen nicht betroffen sein.

Aratrim

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 35
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3477 am: 18.01.2023 19:15 »
Schwer zu sagen. Ich hatten den ersten Antrag noch als aktiver Soldat gestellt.
Meine Anwärterbezüge bekomme ich von einer anderen Stelle seit 10/22.
Beide reden durch die DSGV nicht miteinander sondern ich muss ich Sinne der Ruhensregelung mit beiden kommunizieren. Das kann es also nicht sein.
Mir ist schon öfters aufgefallen, dass die unterschiedlichen BVA-Stellen/Häuser teilweise unterschiedlich handeln oder entscheiden. Ich tippe also eher auf ein strukturelles und internes Problem.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3478 am: 18.01.2023 19:57 »
Wirklich sehr eigenartig. Ich habe das hier bekommen:

————————————-
Sehr geehrte Frau ….

mit o.a. Bezug beantragten Sie

X eine höhere Besoldung als die derzeit gezahlte Besoldung

O einen höheren Familienzuschlag ab dem dritten Kind.

Diesen Antrag bewillige ich ab dem 31.02.2023. Die ausgezahlte Besoldung entspricht ab dem Zeitraum 1000€ mehr.

Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.




Rechtsbehelfsbelehrung
......

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Z.

PolareuD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 748
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3479 am: 18.01.2023 20:09 »
Nur 1000 EUR monatlich mehr. Bei dem dem Leistungswillen sollte doch das Äquivalent einer B11 drin sein.  ;Dm