Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4033260 times)

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3480 am: 18.01.2023 20:37 »
Nur 1000 EUR monatlich mehr. Bei dem dem Leistungswillen sollte doch das Äquivalent einer B11 drin sein.  ;Dm

Ich bin sehr genügsam

Sputnik1978

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 166
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3481 am: 18.01.2023 21:40 »
Bei ga.de gibt es einen aktuellen Artikel, dass der Richterbund NRW gegen die Familienzuschläge in NRW klagen will.

emdy

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3482 am: 18.01.2023 21:57 »
Bei ga.de gibt es einen aktuellen Artikel, dass der Richterbund NRW gegen die Familienzuschläge in NRW klagen will.

Sehr schön. Die sind auch einfach durch nichts zu rechtfertigen. Dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat, dürfte ja jeder wissen, der hier länger mitgelesen hat.

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3483 am: 18.01.2023 22:18 »
Bei ga.de gibt es einen aktuellen Artikel, dass der Richterbund NRW gegen die Familienzuschläge in NRW klagen will.

Sehr schön. Die sind auch einfach durch nichts zu rechtfertigen. Dass die Klage Aussicht auf Erfolg hat, dürfte ja jeder wissen, der hier länger mitgelesen hat.

Genau. Richtig so! Lasst uns alle protestieren gegen soviel Ungerechtigkeiten hahahaaa

Pacodemias

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3484 am: 19.01.2023 06:42 »
Wirklich sehr eigenartig. Ich habe das hier bekommen:


Ach Kimondo.. Dich würde ich gerne mal treffen.. wir würden uns gut verstehen  ;D ;D ;D

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3485 am: 19.01.2023 07:56 »
Die Meldung kam gerade!

Warnstreiks in beiden Bereichen und bei Bahn im Frühjahr möglich
D, Bund, Kommunen, Tarife

Tarifrunde für Bund und Kommunen mit hoher Forderung startet am Dienstag
Warnstreiks in beiden Bereichen und bei Bahn im Frühjahr möglich

Von Johannes FREWEL

Potsdam (AFP) - Es ist die bisher größte Tarifrunde dieses Jahres - und es geht um sehr viel mehr Geld im öffentlichen Dienst. Am Dienstag beginnen in Potsdam die Tarifverhandlungen für gut 2,4 Millionen Angestellte der Kommunen und weitere 160.000 beim Bund. Verdi und der Deutsche Beamtenbund fordern 10,5 Prozent, monatlich jedoch mindestens 500 Euro mehr Gehalt.

"Die Forderungen sind inakzeptabel", heißt es aus der Spitze der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) sehr klar. Doch diese Gewerkschaftsforderung steht nicht allein. Bei der bereits Anfang Januar gestarteten Tarifrunde für 160.000 Postboten und Paketzusteller verlangt Verdi 15 Prozent.

Zweistellige Lohnforderungen im öffentlichen Dienst haben Bund und Kommunen seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen. Die Lohn-Preis-Spirale gerät in Bewegung. Wegen der robusten Arbeitsmärkte erwartet die Europäische Zentralbank in diesem Jahr ein sehr starkes Lohnwachstum.

Ursache sind Inflationsraten, die 2022 die Zehn-Prozent-Marke teils überstiegen. Das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung rechnet für das vergangene Jahr bei durchschnittlich um 2,7 Prozent gestiegenen Tariflöhnen mit einem Reallohnverlust von 4,7 Prozent.

Es gebe Nachholbedarf, stellt Verdi-Bundeschef Frank Werneke klar und ordnet die Tarifforderung bei Bund und Kommunen ein: "Es geht um die Sicherung der Realeinkommen aller Beschäftigten und der ökonomischen Existenz von Beschäftigten mit eher niedrigen Einkommen." Die Gewerkschaften wollten auf stetig steigende Preise "mit dauerhaft wirksamen Tarifentwicklungen antworten".

Diese strategische Forderung macht es unwahrscheinlich, dass sich die Gewerkschaften im öffentlichen Dienst mit Einmalzahlungen abspeisen lassen. Diese könnten die Inflationsfolgen zwar einmalig dämpfen, würden die Löhne der Lohntabellen aber nicht nachhaltig anheben.

Der Chef des Beamtenbunds, Ulrich Silberbach, kündigt deshalb "hammerharte Verhandlungen" mit den Arbeitgebern an. "Die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst sind bereit, für diese Forderungen zu kämpfen", erteilt Silberbach Hoffnungen auf eine schnelle und geräuschlose Einigung am Verhandlungstisch eine Absage.

Verdi-Vizechefin Christine Behle rechnet bald nach dem Verhandlungsauftakt mit Warnstreiks, sollten sich die kommunalen Arbeitgeber Zeit lassen mit einem Arbeitgeberangebot. Warnstreiks wären "faktisch ab dem 25. Januar möglich", umreißt Behle den Zeithorizont.

Mit besonderem Interesse verfolgen auch die Deutsche Bahn und die Verkehrsgewerkschaft EVG die Tarifverhandlungen. Beim bundeseigenen Verkehrsunternehmen startet die Tarifrunde am 28. Februar. EVG, Verdi und Beamtenbund könnten nicht nur in enger zeitlicher Nähe in Arbeitskämpfe treten. Ein hoher Abschluss bei Bund und Kommunen würde auch für die Tarifrunde bei der Bahn eine deutliche Duftmarke setzen.

Nach dem Start am Dienstag soll die Tarifrunde für Bund und Kommunen am 22. und 23. Februar sowie vom 27. bis zum 29. März fortgesetzt werden. Vorsorglich benannte Verdi gegenüber Bund und Kommunen bereits einen Schlichter - den Bremer Juristen und Verwaltungsrechtsexperten Hans-Henning Lühr. Er gilt als ausgewiesener Fachmann für öffentliches Tarifrecht und steht für eine Schlichtung bereit.

jfx/cfm

2023-01-19T04:57:07

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3486 am: 19.01.2023 08:04 »
Ich nehme stark an, dass die Gewerkschaften hier was holen können, bei den Genossen von Verdi habe ich noch so meine Probleme, aber geben wir Ihnen mal eine Chance. Meine Prognose für den Ausgang im März ist folgende:

Infaltionsausgleich für 2022 als Einmalzahlung gestaffelt nach den Laufbahnen:

einfacher Dienst - 3.000 €
mittlerer Dienst - 2.500 €
gehobener Dienst - 2.000 €
höherer Dienst - 1.500 €

Und dann als Tarifabschluss eine lineare Erhöhung schon zum 01.01.2023 von mindestens 5% und ab 01.01.2024 von mindestens 4% - Laufzeit 24 Monate bis 31.12.2024.

Ich habe nochmal ein paar Haushälter gefragt, der Bund kann sich solch ein Abschluss praktisch leisten, die Gelder sind auch schon in den Haushaltsansätzen enthalten, wenn die nicht reichen, muss nach durch Deckungsfähigkeit "nachlegen", dürfte nicht das Problem sein.

Bei den Kommunen sieht das etwas anders aus, letzendlich haben die bei den Verhandlungen kaum Einflussmöglichkeiten.

Politisch habe ich gehört, dass man die Tarifverhandlungen im ÖD schnell abhandeln will und sich auf andere Themen fokussieren will und muss!

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 690
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3487 am: 19.01.2023 08:36 »
Hoffen wir du hast Recht. Wäre zumindest mal ein Pflaster auf die Fleischwunde.

Btw: was denkt ihr, wie die Forderung von "mindestens 500 Euro mehr im Monat" umgesetzt wird?

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 640
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3488 am: 19.01.2023 08:52 »

Btw: was denkt ihr, wie die Forderung von "mindestens 500 Euro mehr im Monat" umgesetzt wird?

Gestreckt auf 24 Monate für die unteren Gehaltsstufen.
Wenn überhaupt.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,552
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3489 am: 19.01.2023 08:58 »
Btw: was denkt ihr, wie die Forderung von "mindestens 500 Euro mehr im Monat" umgesetzt wird?

Überhaupt nicht.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,198
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3490 am: 19.01.2023 09:11 »
Das hört sich schlüssig an, Hummel, wobei zugleich noch mehrere politische Unwägbarkeiten hinzukommen: Die Gewerkschaften können, egal, wie das Ergebnis am Ende ausfällt, keinem Abschluss zustimmen, der nicht nach harten Verhandlungen ausschaut. Denn alles andere wäre den eigenen Mitgliedern nicht vermittelbar. Das BMI wird trotz der eingestellten Mittel um jeden Cent ringen, da das BMF ihm im Rücken sitzen wird und weil mit zu viel eingeplanten Mitteln andere Projekte finanziert werden könn(t)en. Auch wenn die Kommunen i.d.R. in den Verhandlungen nicht die Hauptrolle spielen, sind hier die finanziellen Probleme vielfach mit den Händen zu greifen. Zwischen der ersten und zweiten Tarifrunde wird die Innenministerin mit hoher Wahrscheinlichkeit ihre Kandidatur für die Hessen-Wahl bekanntgeben. Spätestens danach wird sie endgültig im Wahlkampfmodus angekommen sein, was ihr Inszenierungsinteresse nur noch einmal steigern dürfte. Ihre Verhandlungsführung wird dann von den politischen Mitbewerbern und den Medien nur noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass für letztere nach dem Lamprecht-Abgang eine wichtige Stelle im Kabinett freigeworden und neubesetzt werden muss: Der oder die Minister/in für's ewige Watschn-Kino, nach dem das Publikum verlangt oder für das es zumindest vielfach empfänglich ist; dessen ist sich derzeit sicherlich jeder Minister bewusst. Und schließlich könnte sich noch eine komplexe neue Situation ergeben, sofern das Bundesverfassungsgericht seine angekündigte Entscheidung vor Ende März fällen würde und jene dann insbesondere weiter konkretisierende Direktiven hinsichtlich der Mindestbesoldung enthielte. Denn dann würde das Ausmaß der Unteralimentation auch im Bund und in den Kommunen sichtbar werden, was die Verhandlungssituation noch einmal - auch für die Medien - erweitern dürfte, sofern es den Gewerkschaften gelänge, das entsprechend darzustellen, unabhängig davon, dass es sich um Tarifverhandlungen handelt.

Am kommenden Dienstag wird's jetzt erst einmal mit dem normalen Geplänkel losgehen, ohne das keine Tarifverhandlung starten kann. In den Wochen danach werden die Verhandlungen allerdings ggf. eine Eigendynamik entwickeln, die interessant zu beobachten sein können - jedenfalls sofern sich daran medial ein Interesse auftun würde. Da verschiedene Medien ja in den letzten Wochen bereits ihr besonderes Interesse für den öffentlichen Dienst - und insbesondere die Beamtenschaft - bekundet haben, werden wir womöglich die eine oder andere Volte erleben. Schaun mer mal, was da kommen wird.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 640
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3491 am: 19.01.2023 09:43 »
Also mindestens zwei Punkte die eine gewisse zeitkritische Komponente auf der Seite der Arbeitgeber darstellt:
- Feasers Kandidatur (Ist sie dann eigentlich wie eine Lame Duck im BMI anzusehen?)
- Mögliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes im Frühling.

 

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 329
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3492 am: 19.01.2023 09:47 »
Ich stimme Dir grundsätzlich zu, als Verhandlungsführer der Gewerkschaften würde ich die Sache bis März hinziehen immer wieder mit Warnstreiks untermauert. Nur so wächst der Druck auf die Politik. Und selbst das Argumenent sinkender Steuereinahmen zählt nicht mehr, weil durch die Inflation die Steuereinnahmen massiv ansteigen werden.

Es gibt für beiden Seiten jetzt keine "Ausreden" mehr, des von mir skizzierte voraussichtliche Ergebnis ist absolut das "Mindeste" was hier unter dem Strich rauskommen muss!

Ich war gerade beim Bäcker "Steinecke", dass Berliner Landbrot was wir immer kaufen, ist jetzt von 4,50 auf 4,90 gestiegen, vor 3 Jahren hat es noch 2,90 € gekostet. Da wir 5 Personen im Haushalt sind, verbrauchen wir in der Woche 5 ganze Brote. Das ist die nackte Realität! 

Beamtenmichel

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3493 am: 19.01.2023 09:55 »
Ich stimme Dir grundsätzlich zu, als Verhandlungsführer der Gewerkschaften würde ich die Sache bis März hinziehen immer wieder mit Warnstreiks untermauert. Nur so wächst der Druck auf die Politik. Und selbst das Argumenent sinkender Steuereinahmen zählt nicht mehr, weil durch die Inflation die Steuereinnahmen massiv ansteigen werden.

Es gibt für beiden Seiten jetzt keine "Ausreden" mehr, des von mir skizzierte voraussichtliche Ergebnis ist absolut das "Mindeste" was hier unter dem Strich rauskommen muss!

Ich war gerade beim Bäcker "Steinecke", dass Berliner Landbrot was wir immer kaufen, ist jetzt von 4,50 auf 4,90 gestiegen, vor 3 Jahren hat es noch 2,90 € gekostet. Da wir 5 Personen im Haushalt sind, verbrauchen wir in der Woche 5 ganze Brote. Das ist die nackte Realität!

Ich bin auch sehr gespannt wie sich Verdi dieses Mal wieder über den Tisch ziehen lässt. Ich halte auch 5 % (2023) + 4 % (2024) + 3000 EZ für das mindeste. Lieber wären mir 7 % + 5 % ohne EZ.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,552
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3494 am: 19.01.2023 10:10 »
Ich war gerade beim Bäcker "Steinecke", dass Berliner Landbrot was wir immer kaufen, ist jetzt von 4,50 auf 4,90 gestiegen, vor 3 Jahren hat es noch 2,90 € gekostet. Da wir 5 Personen im Haushalt sind, verbrauchen wir in der Woche 5 ganze Brote. Das ist die nackte Realität!

Dann gibts halt künftig nur noch Lidl oder Aldi Brot  ;D