Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4016100 times)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3495 am: 19.01.2023 10:15 »
Das habe ich gerade vom VKA gefunden

http://tarifrunde-2023.vka.de/fileadmin/Tarifrunde_2023/Bildmaterial/Final_Web_VKA_Fakten_und_Argumente_2023.pdf

Frau Welge lügt bis sich die Balken biegen!
Diese Frau müsste aus dem ÖD sofort entlassen werden für diese Frechheit

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3496 am: 19.01.2023 10:17 »
Ich war gerade beim Bäcker "Steinecke", dass Berliner Landbrot was wir immer kaufen, ist jetzt von 4,50 auf 4,90 gestiegen, vor 3 Jahren hat es noch 2,90 € gekostet. Da wir 5 Personen im Haushalt sind, verbrauchen wir in der Woche 5 ganze Brote. Das ist die nackte Realität!

Dann gibts halt künftig nur noch Lidl oder Aldi Brot  ;D

Wenn das Brot zu teuer ist, musst du Kuchen essen

Big T

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3497 am: 19.01.2023 10:19 »
macht alles nicht lange satt

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3498 am: 19.01.2023 10:38 »
Ich bin auch sehr gespannt wie sich Verdi dieses Mal wieder über den Tisch ziehen lässt. Ich halte auch 5 % (2023) + 4 % (2024) + 3000 EZ für das mindeste. Lieber wären mir 7 % + 5 % ohne EZ.

Wenn es die Einmalzahlung gibt, dann nur gestaffelt nach EG/A-Stufen, so wie es Bundi dargestellt hat.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3499 am: 19.01.2023 11:19 »
@Finanzer

Danke für die Blumen, aber die Sache mit der Staffelung einer Einmalzahlung stammt nicht von mir.

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3500 am: 19.01.2023 11:30 »
Das habe ich gerade vom VKA gefunden

http://tarifrunde-2023.vka.de/fileadmin/Tarifrunde_2023/Bildmaterial/Final_Web_VKA_Fakten_und_Argumente_2023.pdf

Frau Welge lügt bis sich die Balken biegen!
Diese Frau müsste aus dem ÖD sofort entlassen werden für diese Frechheit

"Die Gewerkschaften lassen überdies außer Acht, dass den
Beschäftigten in den vergangenen zehn Jahren eine Reallohnsteigerung von ca. 11 % zu Gute kam, im Zeitraum von
2008–2021 lag diese sogar bei ca. 16 %."



Ihr habt in 13 Jahren 16% bekommen und jetzt in einem Jahr mal 10% Inflation und ihr wollt mehr Geld????
Den Ausgleich bekommt ihr doch auch in 9-12 Jahren!!! Geduld ist eine Tugend...

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3501 am: 19.01.2023 11:33 »
Das habe ich gerade vom VKA gefunden

http://tarifrunde-2023.vka.de/fileadmin/Tarifrunde_2023/Bildmaterial/Final_Web_VKA_Fakten_und_Argumente_2023.pdf

Frau Welge lügt bis sich die Balken biegen!
Diese Frau müsste aus dem ÖD sofort entlassen werden für diese Frechheit

Ich habe jetzt einfach mal den Index der durchschnittlichen Tariferhöhungen (also ohne Beachtung der ggf. vorhandenen Sonderregelungen in den unteren Gruppen) seit dem 01.01.2012, ohne Beachtung der Corona-Einmalzahlung 2020, und den Index der Verbrauchpreise errechnet. Der Tarifindex beträgt bis zum 31.12.2022 124,08, der Verbraucherpreisindex unter Beachtung einer Steigerung der Verbraucherpreise im Jahre 2022 um 7,9 % bei 123,59 %. Damit ergibt sich eine reale Erhöhung der Tariflöhne im öffentlichen Dienst zwischen 2012 und 2022 um knapp 0,5 %. Bis Ende 2020 hatte es tatsächlich eine deutliche reale Erhöhung gegeben, sie lag bei ziemlich genau 10 %. Im Zeitraum zwischen 2012 und 2021 sind die realen Tariflöhne im öffentlichen Dienst und die durchschnittlichen Reallöhne im Produzierenden Gewerbe und Dienstleistungsbereich in Deutschland verhältnismäßig parallel gelaufen: 2020 betrug der Tarifindex im öffentlichen Dienst bei 121,16 und der Durchschnittindex 120,74, 2021 bei 122,43 und 124,48. Für 2022 liegen offensichtlich noch keine Werte für die durchschnittlichen (Real-)Löhne in Deutschland vor.

Da die Verhandlungsführerin der kommualen Arbeitgeber das Jahr 2022 ausklammert, kommt sie im Dezember 2022 zu ihren zweifelhaften Ergebnissen, was darüber hinaus auch darin liegen wird, dass sie offensichtlich nominale Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht von realen unterscheidet. Denn eine Betrachtung realer Tariferhöhungen kann nicht vom Zeitpunkt, ab dem die Tariferhöhungen wirken, absehen. Von daher sind die Tariflöhne zwischen 2012 und 2021 nicht im Durchschnitt um 2,5 % gestiegen (S. 12), sondern insgesamt real um 20,46 Prozentpunkte, also im Durchschnitt um 2,05 %. Ende 2021 hatte die Reallohnsteigerung nicht wie behauptet knapp 11 % betragen, sondern 7,9 %. Ende 2022 liegen die Reallöhne wie oben dargelegt noch rund 0,5 % oberhalb derer zum 01.01.2012, die aktuelle Inflation hat die Verbesserungen der letzten Jahr weitgehend aufgefressen.

was_guckst_du

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« Antwort #3502 am: 19.01.2023 11:40 »
Das habe ich gerade vom VKA gefunden

http://tarifrunde-2023.vka.de/fileadmin/Tarifrunde_2023/Bildmaterial/Final_Web_VKA_Fakten_und_Argumente_2023.pdf

Frau Welge lügt bis sich die Balken biegen!
Diese Frau müsste aus dem ÖD sofort entlassen werden für diese Frechheit
..Sozialdemokraten auf Arbeitgeberseite halt..sind alle fähig zur 180Grad-Verbiegung...egal, ob sie Welke oder PanzerOlaf heissen... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Max Bommel

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« Antwort #3503 am: 19.01.2023 12:42 »
Ich war gerade beim Bäcker "Steinecke", dass Berliner Landbrot was wir immer kaufen, ist jetzt von 4,50 auf 4,90 gestiegen, vor 3 Jahren hat es noch 2,90 € gekostet. Da wir 5 Personen im Haushalt sind, verbrauchen wir in der Woche 5 ganze Brote. Das ist die nackte Realität!

Dann gibts halt künftig nur noch Lidl oder Aldi Brot  ;D

Ich glaube im Urteil des BVerfG stand aber, dass sich ein Beamter ein Brot vom Bäcker leisten können muss! Oder steht das sogar im Grundgesetz?  ;)

Der Obelix

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« Antwort #3504 am: 19.01.2023 12:52 »
Ich würde ja bei der Berechnung doch die Kürzungen seit 2003 mal gegenrechnen.

Also sagen wir 2003-2007 Nullrunden und Kürzungen, Vortrag dann -8 Prozent.

Schön dass wieder nur die guten Jahre für eine Tarifentwicklung herangezogen werden.


SwenTanortsch

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« Antwort #3505 am: 19.01.2023 13:16 »
Ich würde ja bei der Berechnung doch die Kürzungen seit 2003 mal gegenrechnen.

Also sagen wir 2003-2007 Nullrunden und Kürzungen, Vortrag dann -8 Prozent.

Schön dass wieder nur die guten Jahre für eine Tarifentwicklung herangezogen werden.

Und auch das ist richtig: Nicht umsonst hat Gisela Färber, ZBR 2018, 228 (237) auf Grundlage ihrer umfangreichen Berechnungen hergehoben: "Nach 2003 wurden im öffentlichen Dienst massive reale Einkommensrückgänge von bis zu 10 % zugemutet. Derzeit sind die Beamtenbezüge und hier insbesondere die höheren Besoldungsgruppen noch nicht oder gerade erst wieder auf dem Reallohnniveau von 2003." Die Tarifbeschäftigten sind nach 2003 nicht ganz so extrem getroffen worden - waren aber ebenfalls von den massiven Personaleinsparungen im öffentlichen Dienst betroffen.

BalBund

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« Antwort #3506 am: 19.01.2023 15:59 »
Bei aller Euphorie hier verweise ich nochmal auf die Haushaltsführungsschreiben, die mittlerweile die Mehrheit der Foristen kennen dürfte.

Das BMF hat hier eine eindeutige Priorisierung vorgegeben um das neue Alimentationsgesetz und den Tarifabschluss zu verwirklichen.

Die Ausgabenreihenfolge in den Ministerien und Geschäftsbereichen heißt:

1. Verbrauch der Ausgabereste in Hauptgruppe 4 (ich hatte die Zahl fürs BMI ja schonmal hier erwähnt, andere Häuser haben deutlich weniger)

2. Nutzung von unechten Personalverstärkungsmitteln. Damit ist gemeint, dass jeder Euro mehr für Personal in anderen Punkten des Hauses bis zum gesetzlichen Minimum eingespart werden muss

3. Nutzung der 3 Milliarden echter Personalverstärkungsmittel nach vorheriger Zustimmung des BMF.

Diese Reihenfolge beschneidet insbesondere rote und grüne Häuser massiv in der Gestaltung ihrer Lieblingsprojekte, weshalb man zumindest bei den Beamten noch deutliche Veränderungen zum aktuellen Gesetzentwurf erwarten darf. Es würde mich daher nicht wundern, wenn vor der parlamentarischen Sommerpause kein BBAnPVG mehr in den Bundestag eingebracht wird, dass über die Übernahme des Tarifergebnisses -0,3% hinausgeht..

xap

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« Antwort #3507 am: 19.01.2023 16:10 »
Ich glaub Euphorie besteht hier in Anbetracht der Tatsache, dass sich das Kabinett eher nicht auf irgendetwas wird einigen können, lediglich hinsichtlich eines Tarifabschlusses und der etwaigen Übertragung auf die Beamten. Sonst wird hier mittlerweile von der Trümmertruppe im Kabinett nichts mehr erwartet. Ich für meinen Teil werde mich bei den zu erwartenden Streiks außer Dienst begeben und meine freie Zeit bei den TB auf der Straße verbringen.

was_guckst_du

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« Antwort #3508 am: 19.01.2023 16:50 »
...und wer als Beamter in der komba gewerkschaft ist, bekommt dafür neuerdings ein Teilnehmergeld in Höhe von 100 €...  :D

Gruß aus "Tief im Westen"

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Bundi

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« Antwort #3509 am: 19.01.2023 17:09 »
Also weiter Besoldung nach Kassenstand.
Bei all den Problemen mit erheblichem Finanzbedarf, die unsere Politik in der nahen und mittelbaren Zukunft angehen muss, darf man ja schon fast froh und dankbar sein dass die Besoldung nicht gekürzt wird um HHM freizusetzen ( Sarkasmus aus ).