Aus Neugierde: Da die ab 2025 gelten sollende Kindergrundsicherung ja abgestuft nach Elterneinkommen (Garantie Ertrag plus variabler Anteil) ausgezahlt werden soll, frage ich mich, wie dies wohl bei der Bestimmung der Mindestalimentation systemgerecht berücksichtigt werden wird. Hat dies überhaupt Einfluss, weil das Kindergeld wird ja bisher eh auf Hartz IV angerechnet. Auf der anderen Seite, wird mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung ja auch der Abstand des verfügbaren Haushaltseinkommen zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet, nur eben auf externem Wege. Wie sind eure Gedanken dazu?