Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904465 times)

Gruenhorn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3510 am: 19.01.2023 17:27 »
Aus Neugierde: Da die ab 2025 gelten sollende Kindergrundsicherung ja abgestuft nach Elterneinkommen (Garantie Ertrag plus variabler Anteil) ausgezahlt werden soll, frage ich mich, wie dies wohl bei der Bestimmung der Mindestalimentation systemgerecht berücksichtigt werden wird. Hat dies überhaupt Einfluss, weil das Kindergeld wird ja bisher eh auf Hartz IV angerechnet. Auf der anderen Seite, wird mit einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung ja auch der Abstand des verfügbaren Haushaltseinkommen zwischen den Besoldungsgruppen eingeebnet, nur eben auf externem Wege. Wie sind eure Gedanken dazu?

xap

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« Antwort #3511 am: 19.01.2023 17:31 »
Wir arbeiten einfach noch eine Stunde mehr und bringen das erforderliche Sonderopfer. Machen wir gern.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3512 am: 19.01.2023 19:50 »
Wir arbeiten einfach noch eine Stunde mehr und bringen das erforderliche Sonderopfer. Machen wir gern.

Genau. Und wie beim letzten Mal werden wir mit Dank,  Wertschätzung und monetären Belohnungen überschüttet.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3513 am: 19.01.2023 21:22 »
Btw: was denkt ihr, wie die Forderung von "mindestens 500 Euro mehr im Monat" umgesetzt wird?

Unter Missachtung des Abstandsgebots.   :D

Pendler1

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« Antwort #3514 am: 20.01.2023 09:30 »
VERDI bestreikt bei der Deutschen Post Brief- und Paketzentren, für +15%.

Hummel2805

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« Antwort #3515 am: 20.01.2023 10:16 »
Nächste Woche gehts los und da gibt es für Verdi und Herrn Wernicke keine Ausreden mehr, es muss für den ÖD geliefert werden! Und da wird es nicht ausreichen, die geforderten 10,5% auf 24 Monate zu verteilen. Das muss allen Genossen von Verdi klar sein!

Hummel2805

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« Antwort #3516 am: 20.01.2023 10:24 »
Zum Thema Amtsangemessene Alimenation, hier Familienzuschlag.

Das Land Thüringen erhöht zum 01.01.2023 nicht nur die Bezüge, sondern auch gleichzeitig wieder dementsprechend den Familienzuschlag. Ein verheirateter Beamter mit drei Kindern erhält in Thüringen ein Familienzuschlag von insgesamt 1.740 € im Monat.

Ein Bundesbeamter erhält bei gleicher Konstellation insgesamt nur 826,00 € im Monat.

Also ein Unterschied von sage und schreibe 914,00 € monatlich- auf ein Jahr sind das 10.976 € Brutto

Wahnsinn!!!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3517 am: 20.01.2023 10:36 »
Viel interessanter ist die Aufschlüsselung:

Familienzuschlag Ehe:          165.59 €
Familienzuschlag 1. Kind:      304.93 €
Familienzuschlag 2. Kind:      494.34 €
Familienzuschlag 3. Kind:      775.86 €

Edit: Und in Thüringen werden die Zuschläge nicht wie bei manch anderem Dienstherren abgeschmolzen.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3518 am: 20.01.2023 10:42 »
Wahrlich bemerkenswert.... hilft zwar nicht der Verfassungswidrigkeit der Besoldung ab, den Thüringer Beamtenfamilien sei es aber von Herzen gegönnt.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3519 am: 20.01.2023 10:49 »
Was ich nur immer nicht verstehe ist die Logik, dass ab dem dritten Kind so viel mehr gezahlt wird. Kann mir das mal jemand erklären?

Tagelöhner

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« Antwort #3520 am: 20.01.2023 10:52 »
Was ich nur immer nicht verstehe ist die Logik, dass ab dem dritten Kind so viel mehr gezahlt wird. Kann mir das mal jemand erklären?

Karnickelprämie halt...Anreiz vergoldete Beamtenkinder zu zeugen, ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen? Die einen werden fürs Arbeiten und die Leistungserbringung bezahlt, die anderen dafür, dass sie ihrem ausschließlichen Privatvergnügen nachgehen.

SinnedYam

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3521 am: 20.01.2023 10:55 »
Was ich nur immer nicht verstehe ist die Logik, dass ab dem dritten Kind so viel mehr gezahlt wird. Kann mir das mal jemand erklären?

Na zwei Kinder kriegen zwei Eheleute noch geregelt. Fürs dritte Kind braucht man dann ne Nanny und nen Chauffeur. Das geht ins Geld!

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3522 am: 20.01.2023 10:57 »
Was ich nur immer nicht verstehe ist die Logik, dass ab dem dritten Kind so viel mehr gezahlt wird. Kann mir das mal jemand erklären?


Zumindest wird ein deutlich größeres Auto benötigt. 3 Kindersitze nebeneinander zu bekommen ist in den meisten Fahrzeugen fasst aussichtslos.

Hummel2805

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« Antwort #3523 am: 20.01.2023 11:00 »
Das ist sehr einfach, ab dem 3. Kind sind wirklich die Kosten sehr hoch, zu 99% arbeiten meistens die Frauen nicht voll, man bekommt das gar nicht gebacken, wenn die Frau 25 Stunden bei 3 Kindern hingekommt, ist das viel!

Tagelöhner

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« Antwort #3524 am: 20.01.2023 11:00 »
Zumindest wird ein deutlich größeres Auto benötigt. 3 Kindersitze nebeneinander zu bekommen ist in den meisten Fahrzeugen fasst aussichtslos.

Das braucht aber jeder, der sich den dem Privatvergnügen zuzuschreibenden Luxus von mehr als zwei Kindern leisten will und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen kann. Ich finde es jedenfalls amüsant, dass die nochmals stark aufgebauschten Karnickelprämien schon zur Unruhe innerhalb der Beamtenschaft führen  ;D