Aber ein Nicht-Beamter muss über seine in Deutschland verhältnismäßig sehr hohen Steuerabgaben, die sein Bruttolohn stark schmälern und er sich daher kein drittes Kind leisten kann, die Alimentation von Beamten mitfinanzieren, deren Übernahme ins Beamtenverhältnis aus fragwürdigen Erwägungen erfolgt ist und sich keinesfalls mit der Notwendigkeit der Ausübung tatsächlich hoheitlicher staatlicher Kernaufgaben begründen lässt.