Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2052889 times)

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3570 am: 21.01.2023 09:23 »
Und unsere Politiker (und leider auch Gewerkschafter) bemühen sich natürlich solche Narrative aufrecht zu erhalten.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3571 am: 21.01.2023 10:45 »
Es gibt aber durchaus auch deutlich schlechtere Jobs. Und sind wir mal ehrlich, ein großer Teil der "normalen" Beamten hätte in der freien Wirtschaft keine Chance... Bin immer wieder erstaunt, mit welcher Arbeitsleistung und welchem Fachwissen (hust) man da so weiter kommt.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3572 am: 21.01.2023 10:57 »
Es gibt aber durchaus auch deutlich schlechtere Jobs. Und sind wir mal ehrlich, ein großer Teil der "normalen" Beamten hätte in der freien Wirtschaft keine Chance... Bin immer wieder erstaunt, mit welcher Arbeitsleistung und welchem Fachwissen (hust) man da so weiter kommt.

Weiterkommen ist aber auch ziemlich relativ. Unterhalb des hD hat man ja kaum noch Karriereperspektiven. Im mtD steigt man mit A7/8 ein und bei A9 ist Ende. Im gtD geht es bei A10/11 los und bei A13 ist Schluss. Zumindest normalerweise.  Leistungsförderlich ist das nicht gerade, auch mit Blick auf das quotierte Beurteilungssystem. Und von Reihungslisten mal ganz zu schweigen.
« Last Edit: 21.01.2023 11:09 von PolareuD »

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3573 am: 21.01.2023 11:15 »
Das ist ja eine Sache der persönlichen Einstellung, aber so schlecht verdient man in den jeweiligen Ämtern, gerade im Vergleich zu recht einfachen Arbeiten in der freien Wirtschaft, auch nicht...ich denke aber auch, dass an diesem starren System in den nächsten Jahren gearbeitet werden wird, gerade auch um die Leistungsträger in den Laufbahnen nicht vollends zu vergrätzen.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3574 am: 21.01.2023 11:25 »
Das ist ja eine Sache der persönlichen Einstellung, aber so schlecht verdient man in den jeweiligen Ämtern, gerade im Vergleich zu recht einfachen Arbeiten in der freien Wirtschaft, auch nicht...ich denke aber auch, dass an diesem starren System in den nächsten Jahren gearbeitet werden wird, gerade auch um die Leistungsträger in den Laufbahnen nicht vollends zu vergrätzen.

Leider passiert doch das Gegenteil. Im gD gilt man doch in jeder größeren Behörde als ungelernte Kraft. Bildungsinflation sei Dank. Alle kommen nur noch zum delegieren rein.

Und zur vorherigen Debatte. Ja, als Ingenieur oder MINT Kraft würde ich auch meinen Kindern vom Beamtenstatus abraten. Aber es gibt auch Beamtenkinder, die mir sagen, sie hätten besser Verwaltungsbeamter werden sollen, so wie ich. Und zwar auch wegen der nicht SO schkechten Bezahlung. Problem in unserer Gesellschaft ist die massive Ungleichheit.

Eine werden mit Geld zugeschissen, viele wissen nicht mehr wovon sie leben sollen. Als Beamter liegt man dazwischen.

PolareuD

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« Antwort #3575 am: 21.01.2023 11:29 »
Das ist ja eine Sache der persönlichen Einstellung, aber so schlecht verdient man in den jeweiligen Ämtern, gerade im Vergleich zu recht einfachen Arbeiten in der freien Wirtschaft, auch nicht...ich denke aber auch, dass an diesem starren System in den nächsten Jahren gearbeitet werden wird, gerade auch um die Leistungsträger in den Laufbahnen nicht vollends zu vergrätzen.

Mit Blick auf die letzten Jahrzehnte glaube ich das erst, wenn ich das schwarz auf weiß lese in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3576 am: 21.01.2023 11:51 »
Wo wir uns alle einig sind, ist die totale verfehlte Politik in diesem Land. Siehe hier die neue Brandenburger
Methode !

https://www.merkur.de/deutschland/brandenburg/land-will-seiteneinsteiger-mit-bachelor-abschluss-verbeamten-zr-92032804.html

Da macht man ehe schlecht als recht einen Bachelor z.B. in Veranstaltungstechnik und wird dann sofort in Brandenburg Beamter in A 11.
Wie ungerecht ist das denn - Ich kenne privtat einen Finanzbeamten, der ist mit A 11 in Pension gegangen, immer fleißig gewesen, über 45 Dienstjahre, die A 11 hat er erst im 60 bekommen, mit A 9 hat er angefangen.

Und so ein junger Bachelorstundent bekommt gleich die A 11 und wenig später die A 12.

Tagelöhner

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« Antwort #3577 am: 21.01.2023 12:30 »
Verbeamtungen zur allgemeinen Personalgewinnung und Attraktivitätssteigerung einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, anstatt zur Bindung/Absicherung/Korruptionsverhütung bei wirklich wichtigen Hoheitsträgern...das war sicherlich nicht im Sinne des Erfinders eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses und wird die Verwässerung von Beamtenverhältnissen und die Akzeptanz bei der Mehrheitsbevölkerung weiter untergraben.

Aber wenn Beamter zu werden nicht nach wie vor attraktiv wäre, könnte man damit ja niemanden mehr hinter dem Tresen hervorlocken. Die Frage bleibt daher, ob der besondere Anreiz sich auf ein Beamtenverhältnis einzulassen, nicht auch maßgeblich auf die falschen Arbeitskräfte anziehend wirkt  ;D


Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3578 am: 21.01.2023 12:39 »
Verbeamtungen zur allgemeinen Personalgewinnung und Attraktivitätssteigerung einer Beschäftigung im Öffentlichen Dienst, anstatt zur Bindung/Absicherung/Korruptionsverhütung bei wirklich wichtigen Hoheitsträgern...das war sicherlich nicht im Sinne des Erfinders eines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses und wird die Verwässerung von Beamtenverhältnissen und die Akzeptanz bei der Mehrheitsbevölkerung weiter untergraben.

Aber wenn Beamter zu werden nicht nach wie vor attraktiv wäre, könnte man damit ja niemanden mehr hinter dem Tresen hervorlocken. Die Frage bleibt daher, ob der besondere Anreiz sich auf ein Beamtenverhältnis einzulassen, nicht auch maßgeblich auf die falschen Arbeitskräfte anziehend wirkt  ;D

Das man immer weniger hinterm Tresen hervorlocken kann, zeigt ja der Mangel an Bewerbern. Der TvöD ist halt so schlecht, dass man wenn überhaupt nur mit der Verbeamtung in Maßen locken kann.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3579 am: 21.01.2023 12:54 »

Das man immer weniger hinterm Tresen hervorlocken kann, zeigt ja der Mangel an Bewerbern. Der TvöD ist halt so schlecht, dass man wenn überhaupt nur mit der Verbeamtung in Maßen locken kann.

Das funktioniert aber nur noch einigermaßen in „abgehängten Regionen“ mit Mietenstufe 1 oder max. 2. In teureren Regionen lockt man selbst mit einer Verbeamtung kaum noch bewerber an.


PolareuD

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« Antwort #3581 am: 21.01.2023 13:20 »
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html

Das lässt zumindest hoffen, dass nach Abschluss der TV für den Bund mindestens eine 5 vor dem Komma steht.   ;)

Opa

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« Antwort #3582 am: 21.01.2023 13:31 »
A13 ist bei der Bundesagentur für Arbeit die Bewertung eines Bereichsleiters (2. Führungsebene). Führungsspannen von 75-100 unterstellten MA sind da durchaus üblich.

emdy

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« Antwort #3583 am: 21.01.2023 13:53 »
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-besoldung-buergegeld-100~amp.html

Für den Bund sehe ich weiter schwarz. Gelber Finanzminister und kein tbb, der aktiv ist.

Sehr passend, dass der Richter auf dem Symbolbild ein StGB trägt. :D

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3584 am: 21.01.2023 14:29 »
Christian predigt Wasser, säuft selbst Wein und macht sich nebenbei mittels möglicher Vorteilsnahme im Amt die Taschen voll, indem er sich sein Anwesen zu nicht marktüblichen Konditionen finanzieren lässt. Das er sich dabei womöglich strafbar gemacht hat, kann man als Beamter nur hoffen. Gleichzeitig streitet sich Nancy mit Rudi über eine peinliche Bindenaffäre anstatt ihren Job am Moabiter Werder zu machen.

Vielleicht wird das Jahr 2023 ja doch nicht so schlecht, vorausgesetzt das Stühlerücken im Kabinett geht noch ein paar Runden (wenn vielleicht auch zwangsweise) weiter. Ich gönne Christian auf jeden Fall die Aberkennung der Immunität und weitere strafrechtliche Ermittlungen und Nancy den wohlverdienten Platz an der Sonne im schönen Hessen.