Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2072572 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3585 am: 21.01.2023 15:42 »
In dem Interview mit der Ministerin zeigen sich erneut typische sachwidrige Behauptungen. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nicht mit seiner aktuellen Entscheidung dazu verpflichtet, jedes Jahr den Abstand zum Grundsicherungsniveau bzw. neuerdings zum Bürgergeld zu prüfen (ab Min. 0:10). Vielmehr hat der Gesetzgeber Sorge dafür zu tragen, dass die Beamten des betreffenden Rechtskreises amtsangemessen alimentiert werden. Diese Verpflichtung besteht allerdings nicht erst seit dem 04. Mai 2020. Da das Mindestabstandsgebot nur den vom absoluten Alimentationsschutz umfassten Teil der zu gewährenden Alimentationsschutz beschreibt, hat jenes Gebot erst einmal gar nichts mit einer amsangemessenen Alimentation zu tun. Weiterhin gilt hier, was das Bundesverfassungsgericht in der Rn. 30 gesagt hat: "Die Parameter [der ersten Prüfungsstufe; S.T.] sind weder dazu bestimmt noch geeignet, aus ihnen mit mathematischer Exaktheit eine Aussage darüber abzuleiten, welcher Betrag für eine verfassungsmäßige Besoldung erforderlich ist. Ein solches Verständnis würde die methodische Zielrichtung der Besoldungsrechtsprechung des Senats verkennen."

Das Bundesverfassungsgericht hat sich darüber hinaus an keiner Stelle der aktuellen Entscheidung zur Tarifautonomie geäußert, die hinsichtlich der Beamtenbesoldung auch gar keine Rolle spielt, sodass es keine Veranlassung gehabt hätte, sich zu ihr zu äußern. Auch hat es nicht "in gewisser Weise die Tarifautonomie ausgehebelt" (ab Min. 1:40). Würde es das tun, würde es einen Anschlag auf das Grundgesetz vollziehen, wie es sich in Art. 9 Abs. 3 GG zeigt: "Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden." Die vom Art. 9 Abs. 3 GG genannten weiteren Artikel zeigen ebenfalls den hohen Rang der Tarifautonomie, weshalb ein "Aushebeln" ein Anschlag auf den Rechtsstaat wäre. Das Bundesverfassungsgericht hat sich hierzu in der Vergangenheit in aller gebotenen Klarheit geäußert: "Mit der grundrechtlichen Garantie der Tarifautonomie wird ein Freiraum gewährleistet, in dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre Interessengegensätze in eigener Verantwortung austragen können. Diese Freiheit findet ihren Grund in der historischen Erfahrung, daß auf diese Weise eher Ergebnisse erzielt werden, die den Interessen der widerstreitenden Gruppen und dem Gemeinwohl gerecht werden, als bei einer staatlichen Schlichtung. Das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kann sich unter diesen Umständen aber nicht darauf beschränken, den einzelnen Grundrechtsträger vor staatlichen Eingriffen in individuelle Handlungsmöglichkeiten zu schützen; es hat vielmehr darüber hinaus die Beziehung zwischen Trägern widerstreitender Interessen zum Gegenstand und schützt diese auch insoweit vor staatlicher Einflußnahme, als sie zum Austrag ihrer Interessengegensätze Kampfmittel mit beträchtlichen Auswirkungen auf den Gegner und die Allgemeinheit verwenden." (BVerfGE 88, 103 (114 f.))

Mit ihrer Unterstellung, das Bundesverfassungsgericht würde verfassungswidrig handeln, überträgt die Ministerin offensichtlich den von ihr weiterhin mit zu verantwortenden wiederkehrenden Verfassungsbruch auf jenes, um so ein weiteres Mal Stimmung gegen die Judikative zu machen, also die judikative Gewalt weiterhin zu missachten. Spätestens in Anbetracht dessen, dass in den nächsten sechs Jahren in Thüringen mehr als 60 % der Richter in den Ruhestand gehen (ab Min 0:58), bleibt ein solches Handeln, wie die Minsterin es hier ein weiteres Mal rechtfertigt, gänzlich unverantwortlich. Holger Pröbstels dringende Darlegung wird entsprechend, davon ist weiterhin auszugehen, erneut ungehört verhallen. Auch hier müssen am Ende erneut Ulrich Battis' Worte zitiert werden, nämlich "dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist". Der rechtsstaatsgefährdende Gehalt ihrer Aussagen zeigt sich sowohl in der gezielten Falschdarstellung der Rolle und der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als auch darin, dass als Folge solcher Vorstellungen keine hinreichende Nachwuchsgewinnung gelingen kann. Ohne Richter keine hinreichende Rechtsprechung. Ohne hinreichende Rechtsprechung kein Rechtsstaat.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3586 am: 21.01.2023 16:02 »
Das (nennen wir es Gefühl), dass der Rechtsstaat nur dann ordentlich funktioniert, wenn es gerade einem entsprechenden Politiker in den Kram passt und etwas aus taktischen Gründen (medienwirksam) zur Chefsache erklärt wird, besteht nicht ohne Grund.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3587 am: 21.01.2023 16:24 »
Ich frage mich, wie das mit Thüringen bei der nächste Tarifrunde der Länder geregelt werden soll, Hessen ist ja schon vorgepreschtt, Thüringen macht jetzt auch nochmal 3,2%, die familienbezogene Alimentation haben sie schon 2022 geregelt - ich finde das einen totalen Wahnsinn!

Beamtenmichel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3588 am: 21.01.2023 16:28 »

Das man immer weniger hinterm Tresen hervorlocken kann, zeigt ja der Mangel an Bewerbern. Der TvöD ist halt so schlecht, dass man wenn überhaupt nur mit der Verbeamtung in Maßen locken kann.

Das funktioniert aber nur noch einigermaßen in „abgehängten Regionen“ mit Mietenstufe 1 oder max. 2. In teureren Regionen lockt man selbst mit einer Verbeamtung kaum noch bewerber an.

Woher hast du die Info wenn ich fragen darf? Ist es tatsächlich so dass in angehängten Regionen mehr Bewerber angelockt werden.? Ich bemängele einfach immer und immer wieder die DP Struktur. Aber damit beißt man auf Granit! Bei uns im Bwdlz ist ein A13gd Bereichsleiter Pm. In der Oberbehörde BMVG kocht du mit 13 Kaffee für den hd und die B-Besoldeten.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3589 am: 21.01.2023 16:43 »
@beamtenmichel: Die Ämterinflation in den Ministerien und den Mittelbehörden ist auch in den Bundesländern ein riesiges Problem.

Ich gönne ja jedem seine A13, aber ein besserer Sekretär im Ministerium oder jemand in einer nutzlosen stabsstelle verschwendet unnötig Steuermittel.

Admin

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3590 am: 21.01.2023 17:01 »
mehrere Beiträge gelöscht wegen Beleidigung bzw. grob off-topic. Des weiteren ein Nutzer für ein paar Tage gesperrt.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3591 am: 21.01.2023 17:02 »
Danke.

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3592 am: 21.01.2023 17:19 »
Vielen Dank an den Admin.
Es sollte doch möglich sein zivilisiert, auch bei absolut konträren Standpunkten, zu bleiben und sachlich zu argumentieren.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3593 am: 21.01.2023 17:26 »

Das man immer weniger hinterm Tresen hervorlocken kann, zeigt ja der Mangel an Bewerbern. Der TvöD ist halt so schlecht, dass man wenn überhaupt nur mit der Verbeamtung in Maßen locken kann.

Das funktioniert aber nur noch einigermaßen in „abgehängten Regionen“ mit Mietenstufe 1 oder max. 2. In teureren Regionen lockt man selbst mit einer Verbeamtung kaum noch bewerber an.

Woher hast du die Info wenn ich fragen darf? Ist es tatsächlich so dass in angehängten Regionen mehr Bewerber angelockt werden.? Ich bemängele einfach immer und immer wieder die DP Struktur. Aber damit beißt man auf Granit! Bei uns im Bwdlz ist ein A13gd Bereichsleiter Pm. In der Oberbehörde BMVG kocht du mit 13 Kaffee für den hd und die B-Besoldeten.

Aussage von meinem aktuellen Dienststellenleiter (B3): Selbst auf eine Stellenausschreibung A13/14 gibt es keine Bewerber mehr. Dienststelle liegt in einer Region mit Mietenstufe 6.

In meiner letzten Dienstelle, einer großen Bundesoberbehörde (Mietenstufe 3), war das Bewerberaufkommen deutlich höher. Vor allem im höheren Dienst konnten stets die mir bekannten Dienstposten besetzt werden. Allerdings war das Fehl an Personal generell sehr hoch mit ca. 30%. In den angrenzenden Gemeinden liess es sich sehr preiswert wohnen (alles Mietenstufe 1).

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3594 am: 21.01.2023 18:11 »
mehrere Beiträge gelöscht wegen Beleidigung bzw. grob off-topic. Des weiteren ein Nutzer für ein paar Tage gesperrt.

Vielen Dank!

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3595 am: 21.01.2023 18:30 »
Hat der Tagelöhner uns wieder beleidigt?  ;D

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3596 am: 21.01.2023 18:36 »
... der andere hat etwas über die Strenge geschlagen. Kurzum Beamtenmichel.

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3597 am: 21.01.2023 18:37 »
Hat der Tagelöhner uns wieder beleidigt?  ;D

Also bitte...ich beleidige hier grundsätzlich niemanden und lege auf Etiquette auch Wert. Aber manchmal wird scharfe/überspitzte Kritik vielleicht von sensiblen Geistern wie eine Beleidigung empfunden und sonst gilt bei mir auch mal actio = reactio.

Das was da abgelaufen ist, wurde u.a. von einem aus eurer Zunft forciert. Es war jedenfalls kein Aushängeschild für einen hoffentlich hoheitlichen Würdenträger.

Ich war nicht involviert.
« Last Edit: 21.01.2023 18:43 von Tagelöhner »

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3598 am: 21.01.2023 20:01 »
mehrere Beiträge gelöscht wegen Beleidigung bzw. grob off-topic. Des weiteren ein Nutzer für ein paar Tage gesperrt.

Da ist man 24/7 in diesem verdammten Thread und wenns mal hässlich wird, verpasst man es. Menno. Inhaltlich gibts ja sowieso auf absehbare Zeit nichts Neues.  >:(

Kimonbo

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« Antwort #3599 am: 21.01.2023 23:25 »
mehrere Beiträge gelöscht wegen Beleidigung bzw. grob off-topic. Des weiteren ein Nutzer für ein paar Tage gesperrt.

Da ist man 24/7 in diesem verdammten Thread und wenns mal hässlich wird, verpasst man es. Menno. Inhaltlich gibts ja sowieso auf absehbare Zeit nichts Neues.  >:(

Ja ich hätte auch gerne gewusst was hier indexiert wurde