Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1953243 times)

Krazykrizz

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3600 am: 22.01.2023 00:13 »
Ich hab mich von Twitter verabschiedet, weil das Diskussionsklima dort zu giftig wurde und schaue hier auch aus guten Gründen nur noch selten rein. Wie sich hier gegenseitig angefaucht wird, ist echt nicht schön.

SwenT schreibt sich seitenweise die Finger blutig, bringt aber - zugegeben sehr eloquent - immer wieder die gleichen Argumente. Das wird irgendwann langweilig und durch ewiges Wiederholen auch nicht richtiger. Die üblichen Forentrolle kennen ihre Arbeitsplatzbeschreibung und trollen im Forum herum. Jeder jammert, wie arm er ist, wie ungerecht die Besoldung und wie ungerecht überhaupt der Tarifvertrag ist.

Sorry, ich bin raus...

Beamtix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 122
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3601 am: 22.01.2023 08:52 »
Das Forum hier ist wirklich der einzige Ort, wo ich mich über die Problematik informiert fühlte. Deshalb ist es schade, dass die Kommentare manchmal neben der Spur sind. Tatsächlich findet man sonst nur wenig zu dem Thema und wer weiß,  wer hier alles mitliest.Ich zumindest fühle mich mit vier Kindern mittlerweile wirklich arm. Wäre ich beim Land NRW oder Hessen sähe die Sache doch deutlich anders aus. Ich führe mittlerweile seut Jahren Widersprüche zbd bekomme vom BVA keinerlei Informationen, Sachstände oder irgendetwas. So müsste ich mal die Bürger behandeln, die bei uns Widersprüche führen. Meine Kinder sind bald groß.  Das Geld, das Ihnen für ihre Azsbildung zusteht, werde ich scheinbar erst sehen, wenn sie schon erwachsen sind. Es ist frustrierend und traurig.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3602 am: 22.01.2023 10:25 »
Betrachte ich, erschrocken, meine Finger, sehen die zum Glück aus wie immer, auch ist, Gott sei's gedankt, keine gegebenenfalls über Nacht verkrustete Spur des Grauens auf dem mich umgebenden Boden zu finden. Dass es wenig Neues zum Thema gibt, liegt daran (s. dessen Titel), dass es sich nicht ändert. Bewegung wird erst in die Sache kommen, wenn hier ein neues Thema mit dem Titel "Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 2 BvL 2/16 u.a." aufgemacht werden wird, was offensichtlich nicht mehr allzu lange dauern sollte. Bis dahin werde ich hier und auf der Länderseite weiterhin zum Glück ohne blutendes Herz und entsprechende Finger die ewige Wiederkehr des Gleichen vollziehen, da sich weiterhin vor allem eines ändert oder ggf. ändern kann: die Zahl derer und die Personen als solche, die dieses Forenthema lesen - das Jahr ist noch jung, aber spätestens auch Ende 2023 wird es wie 2020, 2021 und 2022 gelten, möglichst viele Kolleginnen und Kollegen zum Widerspruch zu animieren; und das war 2020 der eigentliche Grund meines Schreibens, der sich auch zukünftig nicht ändern dürfte, schätze ich. Denn deshalb habe ich vor rund zweieinhalb Jahren das Thema auf der Seite der Landesbeamten eröffnet, als noch nicht wenige auch dort meinten, "Was'n Quatsch".

Ich gehe davon aus, dass es bei dem gerade genannten neuen Thema jemand anderes sein wird, der schneller sein wird als ich und es also eröffnen wird, da unangekündigt mit einem Mal ab etwa 10 Uhr morgens an einem nicht mehr allzu weit entfernten Morgen das gerade genannte Thema da und also auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts als Entscheidung begründet vorliegen wird. Was gewiss sein wird: Sobald jene Entscheidung vorliegen wird, wird das Thema auch medial eine deutlich andere Rolle spielen werden, als das im Sommer 2020 für unser Thema hier gegolten hat. Ergo: Bis dahin alles Gute, Krazykrizz. Meine Finger werden bis dahin, so hoffe und wünsche ich mir, noch weitgehend genauso aussehen wie jetzt - die entsprechende Spur des Grauens kann ich beim Umdrehen zum Glück auch weiterhin nicht sehen, was hoffentlich auch in der Küche nicht anders sein wird, wo jetzt die Maschine flüstert: "Caffeine is good for you". Wohl bekommt's.

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 469
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3603 am: 22.01.2023 12:16 »
@Sven

Nochmals vielen Dank für deine Posts und die Arbeit, die du investierst. Selber hatte ich, obwohl ich mich eigentlich immer für informiert gehalten habe, keine Ahnung von der Problematik der amtsangemessenen Alimentation. Nur durch die Veröffentlichung hier wurde ich auf die Thematik aufmerksam und konnte entsprechend Widerspruch einlegen. Leider aller Voraussicht nach nicht für all die zurückliegenden Jahre in denen die Besoldung zu niedrig war. Ich jedenfalls hoffe, dass du weiterhin dieses Thema begleitest und soweit machbar alle auf dem laufenden hälst.

andreb

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 158
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3604 am: 22.01.2023 12:55 »
@Swen…

Aufgrund Ihrer umfangreichen Wortbeträge wäre es doch sinnvoll eine Petition über Forum des Deutschen Bundestag zu veröffentlichen ?!

Ich werfe einfach mal den Link in den Raum

https://epetitionen.bundestag.de/epet/service.$$$.rubrik.oeffentlichePetition.html

„Petitionen sind Bitten (mit Forderungen insbesondere zur Gesetzgebung) und Beschwerden (über ein Handeln oder Unterlassen insbesondere von Behörden).“
Hier hätte man gleich zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen.
Von 50.000 Mitzeichnungen für ein Quorum gehe ich jetzt mal nicht aus.
Aber man könnte mal auf die anherrschende Unzufriedenheit hinweisen. Des Weiteren über fortwährende Missachtung der Judikative.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3605 am: 22.01.2023 16:05 »
@Sven

Nochmals vielen Dank für deine Posts und die Arbeit, die du investierst. Selber hatte ich, obwohl ich mich eigentlich immer für informiert gehalten habe, keine Ahnung von der Problematik der amtsangemessenen Alimentation. Nur durch die Veröffentlichung hier wurde ich auf die Thematik aufmerksam und konnte entsprechend Widerspruch einlegen. Leider aller Voraussicht nach nicht für all die zurückliegenden Jahre in denen die Besoldung zu niedrig war. Ich jedenfalls hoffe, dass du weiterhin dieses Thema begleitest und soweit machbar alle auf dem laufenden hälst.

Gern geschehen, Bundi. Das ist auf jeden Fall mein Ziel, das Thema in seiner Komplexität weiterhin verständlich zu machen.

@ andre
Die Wahrscheinlichkeit, das Quoum zu erreichen, halte ich eher für gering. Zugleich wird sich der Bundestag ja spätestens dann, wenn der Gesetzentwurf ins Verfahren gehen wird, mit dem Thema beschäftigen müssen. Mal schauen, was dann geschieht. Es dürfte für den Bundestag leichter (gewesen) sein, das Thema geräuschloser vor der anhängigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuräumen als danach. Schauen wir mal, ob er es schafft, bevor die aktuelle Entscheidung mehr als drei Jahre alt sein wird.

Pendler1

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 434
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3606 am: 22.01.2023 17:26 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 539
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3607 am: 22.01.2023 18:26 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Brot und Spiele, wusste schon Cäsar.

Dass die wenigstens einigermaßen faire Arena mal in ein derartiges System pervertiert würde, hatte er damals sicher noch nicht geahnt...

uw147

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 85
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3608 am: 22.01.2023 21:49 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Nicht erst zur Pension, auch nachdem die Kinder aus dem Haus sind, sinkt das Einkommen dann beträchtlich.

Tom1234

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 39
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3609 am: 22.01.2023 22:00 »
@Swen - vielen Dank für deine Mühe der Information der Bundesbeamten. Hast Dir ein Bier verdient - bei Zeit, gerne im Rampendahl.😉

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3610 am: 22.01.2023 23:00 »
@Swen - vielen Dank für deine Mühe der Information der Bundesbeamten. Hast Dir ein Bier verdient - bei Zeit, gerne im Rampendahl.😉

So machen wir das, Tom!

Landsknecht

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 230
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3611 am: 23.01.2023 07:59 »
@swen:

Geduld ist eine Tugend, danke für deine Beiträge. Hat mir den Anschub zu meinen drei Widersprüchen gegen die Besoldung in Bayern seit 2020 gegeben.

Phoenix

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 151
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3612 am: 23.01.2023 08:05 »
Ist schon interessant, wie sich manche nur auf die Erhöhung der Familienanteile der Besoldung kaprizieren, und anscheinend das wichtigste überhaupt, nämlich die tabellenwirksame Erhöhung der Grundbesoldung außer Acht lassen.

Kurze Erinnerung, ruhegehaltsfähig ist in der Regel nur die Grundbesoldung.

Wird von vielen nicht erkannt, dass der Staat  mit diesem (üblen) Trick in Zukunft einen Haufen Geld bei den Pensionen spart?

Rechnen im Alltag, Zinseszins. Kann einige 10.000/Jahr bei der Pension ausmachen.

Nicht erst zur Pension, auch nachdem die Kinder aus dem Haus sind, sinkt das Einkommen dann beträchtlich.

Dafür sinken auch die Kosten zum Lebensunterhalt

was_guckst_du

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 3,466
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3613 am: 23.01.2023 08:07 »
Dafür sinken auch die Kosten zum Lebensunterhalt
...nicht, wenn man studierende Kinder hat, die älter als 25 sind...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,018
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3614 am: 23.01.2023 08:48 »
@swen:

Geduld ist eine Tugend, danke für deine Beiträge. Hat mir den Anschub zu meinen drei Widersprüchen gegen die Besoldung in Bayern seit 2020 gegeben.

Gern geschehen, Landsknecht!