Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2037529 times)

Lichtstifter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3660 am: 25.01.2023 08:58 »
Es gibt eigtl keinen Grund sich hier gegenseitig anzupinkeln, wir sitzen alle im gleichen Boot. Und die Schieflage kommt bei uns allen derzeit an, bei dem einen mehr, bei dem anderen weniger, je nach Sitzplatz.

Da bin ich ganz bei dir. Ich habe auch nicht die Absicht, hier gegen Kollegen ohne Kinder auszuteilen. Ich fühle mich aber gezwungen gegen ungerechtfertigte Vorurteile der Elternschaft vorzugehen. Dies mag ja hier und da für manche zutreffend sein, aber den Foristen hier darf ich abverlangen zu differenzieren.

Arbeiten im HomeOffice und nebenbei die Kinder betreuen, weil man nicht "systemrelvant" war hatte ich zusammengerechnet etwa ein halbes Jahr lang. Und das ist anspruchsvoll daheim den Kitamenschen, Lehrer, Vater und Beamten zu spielen. Kann ich nicht weiterempfehlen. Großeltern fielen verordnungsmäßig auch weg und darüber hinaus auch auf lange Sicht für eine Betreuung nicht verfügbar bei den sich abzeichnenden immer höher werdenden Renteneintrittsalter.

Im Prinzip spricht ja auch nichts dagegen, dass der Gesetzgeber endlich seiner Pflicht einer gerechten Besoldung nachkäme und den kinderbezogenen Zuschlag nur als kleinen Bestandteil servieren würde. Dann gäbe es die Diskussionen weniger und man selber würde bei Volljährigkeit der Kinder auch finanziell nicht so massiv in den Bezügen absteigen.

Der Wert einer Gesellschaft bemisst sich auch daran, was sie für Menschen tut, die selber noch nicht oder nicht mehr der Wirtschaft dienlich sein können.

Aber genau die Leute die so undifferenziert und abschätzig auf die Eltern mit ihrem Nachwuchs schauen hätten vor drei Jahren auch die ganzen Alten an Corona krepieren lassen. Geht so lange gut, wie man selber nicht von den Nöten betroffen ist.

So und jetzt warten wir mal weiterhin ganz geduldig die Entwicklungen im Beamtenrecht ab. ;)
« Last Edit: 25.01.2023 09:10 von Lichtstifter »

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3661 am: 25.01.2023 09:05 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3662 am: 25.01.2023 09:09 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Wo darf ich unterschreiben?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3663 am: 25.01.2023 09:23 »
Leute, hat man euch denn nicht gesagt, dass man Tauben gefälligst nicht anfüttern soll, weil es sonst beständig mehr werden und sie alles, aber auch ALLES vollscheißen?

So verhält es sich mit unseren Trollen hier. Kimonbo und Konsorten hätten doch schon längst die Lust verloren, wenn man sie nicht regelmäßig als vermeintlich respektablen Diskussionspartner wahrnehmen würde.

Ich bin ein respektabler Diskussionspartner, weil ich am Ende Recht habe mit meinen Einstellungen und die meisten tief in ihrem Herzen genauso fühlen :-)

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3664 am: 25.01.2023 09:32 »
Ich bin ein respektabler Diskussionspartner, weil ich am Ende Recht habe mit meinen Einstellungen und die meisten tief in ihrem Herzen genauso fühlen :-)

Und heute in "Geschichten aus dem Paulaner Garten".....

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3665 am: 25.01.2023 10:03 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Ich frage mich, woher du diese Information her hast? Die EMPFEHLUNG vom Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. beträgt zwar in der untersten Stufe 914€ + hälftiges Kindergeld. Aber es gibt so viele Jugendämter in Deutschland die zum Teil weit drunter liegen. In Berlin sind es zum Beispiel knapp 240€ weniger.

Aber man muss auch sagen, dass es zusätzlich weitere Leistungen für Pflegeeltern gibt, wie zum Beispiel Zuschuss zur Altersvorsorge und Unfallversicherung. Aber auch das handhabt jedes Jugendamt anders.

Woher ich das weiß: bin Selbst ein Pflegepapa.

tumnus

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3666 am: 25.01.2023 10:05 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Wo darf ich unterschreiben?

Den Pflegevertrag unterschreiben? Bewirb dich beim Jugendamt und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und es ein passendes Kind gibt, welches zu Euch passt und ein neues Zuhause braucht, darfst du auch den Pflegevertrag unterschreiben. Aber eins sei dir gesagt, jedes Pflegekind hat sein eigenes Päckchen zu tragen und das kann manchmal echt schwer sein. Wir haben mit unserem Pflegesohn Glück gehabt.

Finanzer

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« Antwort #3667 am: 25.01.2023 10:08 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Wo darf ich unterschreiben?

Ich denke es geht eher darum, das für alle Eltern dieser Betrag zur Verfügung gestellt wird  ;)
Den Pflegevertrag unterschreiben? Bewirb dich beim Jugendamt und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und es ein passendes Kind gibt, welches zu Euch passt und ein neues Zuhause braucht, darfst du auch den Pflegevertrag unterschreiben. Aber eins sei dir gesagt, jedes Pflegekind hat sein eigenes Päckchen zu tragen und das kann manchmal echt schwer sein. Wir haben mit unserem Pflegesohn Glück gehabt.

Blablublu

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« Antwort #3668 am: 25.01.2023 10:08 »
Die Zahlen stammen von hier: https://pflegefamilien-fairsicherung.de/pflegegeld-2021/

Aber egal wie rum wir es drehen, ob ich jetzt die Zahlen nehme oder den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle. Das sind die Beträge die der Staat allen Eltern einkommensunabhängig zahlen sollte und dann kann man alle anderen Leistungen für Kinder streichen.

tumnus

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« Antwort #3669 am: 25.01.2023 10:13 »
Die Zahlen stammen von hier: https://pflegefamilien-fairsicherung.de/pflegegeld-2021/

Aber egal wie rum wir es drehen, ob ich jetzt die Zahlen nehme oder den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle. Das sind die Beträge die der Staat allen Eltern einkommensunabhängig zahlen sollte und dann kann man alle anderen Leistungen für Kinder streichen.

Das ist eine Empfehlung, aber nicht immer entspricht dies der Realität. Als Pflegepapa bin ich natürlich froh, über das Pflegegeld, was uns das JA monatlich überweist. Und glaube mir, ich führe viele Gespräche dazu und kann auch verstehen, dass Eltern mit leiblichen Kindern, auch gerne mehr als nur das Kindergeld erhalten möchten. Aber ich habe auch schon gehört, dass andere Pflegeeltern deswegen angefeindet wurde. Das geht meiner Meinung nach gar nicht.

Knecht

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« Antwort #3670 am: 25.01.2023 10:17 »
Ich bin ja der Meinung, dass die Familienzuschläge abgeschafft gehören und der Staat einkommensunabhängig für jedes Kind dasPflegegeld, welches an Pflegeeltern geht auch an alle Eltern zahlen soll. Sind in der niedrigsten Stufe 941 Euro.

Wo darf ich unterschreiben?

Den Pflegevertrag unterschreiben? Bewirb dich beim Jugendamt und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und es ein passendes Kind gibt, welches zu Euch passt und ein neues Zuhause braucht, darfst du auch den Pflegevertrag unterschreiben. Aber eins sei dir gesagt, jedes Pflegekind hat sein eigenes Päckchen zu tragen und das kann manchmal echt schwer sein. Wir haben mit unserem Pflegesohn Glück gehabt.

Sachen mit Absicht falsch verstehen und verdrehen ist ja modern.

Blablublu

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« Antwort #3671 am: 25.01.2023 10:50 »
Die Zahlen stammen von hier: https://pflegefamilien-fairsicherung.de/pflegegeld-2021/

Aber egal wie rum wir es drehen, ob ich jetzt die Zahlen nehme oder den Mindestunterhalt aus der Düsseldorfer Tabelle. Das sind die Beträge die der Staat allen Eltern einkommensunabhängig zahlen sollte und dann kann man alle anderen Leistungen für Kinder streichen.

Das ist eine Empfehlung, aber nicht immer entspricht dies der Realität. Als Pflegepapa bin ich natürlich froh, über das Pflegegeld, was uns das JA monatlich überweist. Und glaube mir, ich führe viele Gespräche dazu und kann auch verstehen, dass Eltern mit leiblichen Kindern, auch gerne mehr als nur das Kindergeld erhalten möchten. Aber ich habe auch schon gehört, dass andere Pflegeeltern deswegen angefeindet wurde. Das geht meiner Meinung nach gar nicht.

Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Pendler1

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3672 am: 25.01.2023 15:20 »
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich bin schon seit Jahren Pensionär und habe mit Kinder(geld) und so, nichts mehr zu tun.

Kann auch niemand im Familien- und Bekanntenkreis fragen, von denen ist keiner Beamter.

Also Netz - Familienportal des Bundes. Da gibt es ja schon tolle Leistungen.

Jetzt meine Frage: Da hie so Viele auf die Familienzuschläge in der Besoldung abfahren,

- gibt es für Beamte die allgemeinen Familien- und Kinderleistungen NICHT, bekommen die nur Arbeitnehmer?




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« Antwort #3673 am: 25.01.2023 16:11 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Kimonbo

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« Antwort #3674 am: 25.01.2023 16:18 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Sehe ich genauso und schon der Club of rome hat schon zu meiner Jugendzeit gesagt wir müssen weniger werden hahaaaa
« Last Edit: 25.01.2023 16:32 von Kimonbo »