Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904609 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3675 am: 25.01.2023 16:35 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Dann auf Arbeiten bis zum Sarg.... Damit Sie fleißig Steuern zahlen können. Oder wir Importieren uns Steuerzahler...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3676 am: 25.01.2023 16:53 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Die Gesellschaft profitiert auch nicht von kinderlosen Steuerzahlern, die 30 Jahre (63+) nur Geld kosten und die Kinder anderer dafür zahlen müssen. Ich wäre dafür, dass jeder Kinderlose für sämtliche Kosten ab Renteneintritt / Pensionseintritt selbst aufkommt. Wollen wir ernsthaft auf diesem Niveau diskutieren?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3677 am: 25.01.2023 17:51 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Dann auf Arbeiten bis zum Sarg.... Damit Sie fleißig Steuern zahlen können. Oder wir Importieren uns Steuerzahler...

Genau. Der Palästinenser aus Gaza im Zug von  Kiel nach Hamburg ist bestimmt auch fleißiger Steuerzahler hahaaaa

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3678 am: 25.01.2023 18:19 »
...
Jetzt meine Frage: Da hie so Viele auf die Familienzuschläge in der Besoldung abfahren,
- gibt es für Beamte die allgemeinen Familien- und Kinderleistungen NICHT, bekommen die nur Arbeitnehmer?
Selbstverständlich bekommen auch Beamte Kindergeld. Die familienbezogenen Kinderzuschläge sind sogar an die Kindergeldberechtigung gekoppelt.
Leider ist die Grundbesoldung inzwischen so weit zurückgeblieben dass man davon keine Familie ernähren kann.
Vor allem jüngere Beamte, also die die Kinder planen oder kleine Kinder haben.

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3679 am: 25.01.2023 18:40 »
Schiebt die Kinderlein ruhig weiter aus Frust über die entgangene Beförderung vor, die der kinderlose Kollege bekommen hat, weil er ab und zu nach 16:00 Uhr noch erreichbar war. Vielleicht wäre ein wenig Solidarität für und Demut vor den Arbeitsdrohnen unter uns angebracht.

Diese Gratismentalität ist unfassbar. Als müsste die Allgemeinheit die individuelle Lebensentscheidung von Beamten für Kinder honorieren. Familien sollen gerne gefördert werden. Kostenlose Kita, kostenloser ÖPNV für Kinder. Keine Studiengebühren. Aber die Rentenversicherung vorzuschieben, ja?

Wir steuern auf 9 Milliarden Menschen zu. Die westlichen Gesellschaften operieren weit oberhalb dessen, was der Planet für alle bereitstellen kann. Wir brauchen Wege, unseren Lebensstandard mit schrumpfender Wirtschaftsleistung zu erhalten. Aber bereits nach der Schule ist bei vielen nicht mehr genug gedankliche Flexibilität dafür übrig.

Aber was solls. Wir haben die Rechtsprechung auf unserer Seite. Jedwede Zuschläge bleiben Detailregelungen, alles andere ist und bleibt verfassungswidrig. Amtsangemessen. Amen.

flip

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3680 am: 25.01.2023 19:01 »
Du meinst A12 ist für kinderlose das Einstiegsamt im gehobenen Dienst, womöglich gleich in der letzten Erfahrungsstufe?
Oder muss man 20 Jahre fleißiger Beamter sein, um so weit zu kommen, sich endlich Kinder leisten zu können?

ps: ein Kita-Platz 5 Stunden täglich kostet hier mehr, als Kindergeld und FZ für das 1. Kind zusammengerechnet.

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3681 am: 25.01.2023 19:05 »
Es geht nicht um Anfeindung oder eine Neiddebatte, nur halte ich Kinder für eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weil ja die gesamte Gesellschaft davon profitiert und ich finde es bedenklich für eine Gesellschaft wenn ein Mittelschichtpaar überlegen muss ob es ein 2 tes oder 3 tes Kind bekommt

Die Gesellschaft profitiert nicht von Kindern, im Gegenteil, die Gesellschaft trägt hohe Kosten für Kindern.
Die Gesellschaft profitiert nur von Steuerzahlern bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Die Gesellschaft profitiert auch nicht von kinderlosen Steuerzahlern, die 30 Jahre (63+) nur Geld kosten und die Kinder anderer dafür zahlen müssen. Ich wäre dafür, dass jeder Kinderlose für sämtliche Kosten ab Renteneintritt / Pensionseintritt selbst aufkommt. Wollen wir ernsthaft auf diesem Niveau diskutieren?

Am besten verzichten wir alle auf Nachwuchs, dann ist die Welt auf so vielen Ebenen schöner, vor allem wirtschaftlicher - naja, zumindest für ein paar Jahre. Aber was in 20 Jahren ist, ist doch egal, wir  leben schließlich im hier und jetzt und der ein oder andere Urlaub in Dubai oder auf der AIDA muss schließlich bezahlt sein. Herr Lindner wird es mit der Aktienrente schon richten und mit Sicherheit wird es dabei bei der einzigen Maßnahme bleiben. Dass hier mit Kinderlos-Pauschalen und Bevor- und Benachteiligungsanreizen argumentiert wird, das ist für einen Staat wie Deutschland ja komplett abwegig, als wenn man hier irgendwo etwas noch zusätzlich vom Brutto abziehen würde.

*Sarkasmus aus*

Ich schätze, da wird sich der eine oder andere kinderlose nochmal umschauen, wenn plötzlich die Lebensbilanz seitens Regierung nicht mehr ganz so positiv dargestellt wird, wenn es um die Berechnung der Rente/Pension geht. Naiv, dass manche wirklich denken, dass es so weiter geht wie bisher. Das System wird komplett umgewälzt werden müssen, da werden einige sehr doll bluten, vor allem aber diejenigen die jetzt in Rente/Pension gehen, denn die werden die Missstände auf einem Hochstand mitbekommen, wenn sie im Altenheim in ihren Exkrementen unter gehen. Traurig ist nur, dass hierbei dann nicht unterschieden wird, wer von diesen Greisen mal Kinder groß gezogen hat und wer nicht, das System ist dann für alle kaputt.


Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3682 am: 25.01.2023 19:27 »
Schiebt die Kinderlein ruhig weiter aus Frust über die entgangene Beförderung vor, die der kinderlose Kollege bekommen hat, weil er ab und zu nach 16:00 Uhr noch erreichbar war. Vielleicht wäre ein wenig Solidarität für und Demut vor den Arbeitsdrohnen unter uns angebracht.

Diese Gratismentalität ist unfassbar. Als müsste die Allgemeinheit die individuelle Lebensentscheidung von Beamten für Kinder honorieren. Familien sollen gerne gefördert werden. Kostenlose Kita, kostenloser ÖPNV für Kinder. Keine Studiengebühren. Aber die Rentenversicherung vorzuschieben, ja?

Wir steuern auf 9 Milliarden Menschen zu. Die westlichen Gesellschaften operieren weit oberhalb dessen, was der Planet für alle bereitstellen kann. Wir brauchen Wege, unseren Lebensstandard mit schrumpfender Wirtschaftsleistung zu erhalten. Aber bereits nach der Schule ist bei vielen nicht mehr genug gedankliche Flexibilität dafür übrig.

Aber was solls. Wir haben die Rechtsprechung auf unserer Seite. Jedwede Zuschläge bleiben Detailregelungen, alles andere ist und bleibt verfassungswidrig. Amtsangemessen. Amen.

Das schöne ist, dass der Dienstherr hier für Ausgleich sorgen wird. Familienzuschläge rauf und etwas Kosmetik in den unteren Besoldungsgruppen. Die Leistungsträger die Ihre Leistung über eine Anwesenheitszeit im Büro definieren werden wohl leer ausgehen! Aber die haben ja Zeit noch 15 Jahre zu klagen. Dann nehme ich die Erhöhung der Grundbesoldung nach Wegfall der hohen Familienzuschläge auch noch mit. Übrigens wenn der kinderlose erst um 9 Uhr ins Büro kommt, muss er wohl auch bis nach 16 Uhr arbeiten. Das ist übrigens ein Luxus den sich Eltern in der Regel nicht leisten können.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3683 am: 25.01.2023 19:42 »
Diese Diskussion ist einfach absurd. Es ist schlichtweg eine verfassungsgemäße Besoldung zu gewähren. Dazu gehören jedoch nicht die Familienzuschläge wie bspl. in NRW. Der Gesetzgeber hat nicht 1zu1 die Kosten für Kinder zu ersetzen. Alles andere ergibt sich dann durch die Rechtsprechung. Also warum immer bei den anderen schauen ? Was soll das bringen ? Warum immer die Vergleiche zwischen Kinder, keine Kinder, Bund und Land?

Das ist mittlerweile so armselig.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3684 am: 25.01.2023 19:53 »
Das ist schlichtweg falsch. Den Bedarf ab dem dritten Kind hat der Gesetzgeber sehr wohl zu decken und zwar eben gerade nicht über das Grundgehalt. Also bleibt in der Betrachtung die 4 k Familie im Alleinverdienermodell. Hier würde z.b auch freie Heilfürsorge ab dem 2.Kind für alle Familienmitglieder die Verfassungsmäßigkeit herstellen. Das ist immerhin ein mittlerer 4 stelliger Betrag in allen Berechnungen. Dann erhöht man noch maginal ein paar Familienzuschläge und schon reicht es. Niemand sagt, dass eine Erhöhung des Grundgehaltes zwingend ist. Hier würde mich mal interessieren wie man darauf kommt. Obwohl mir natürlich keine Anhebung des Grundgehaltes lieber wäre, weil Zuschläge fallen irgendwann weg und Grundgehalt bleibt einem in der Pension.
« Last Edit: 25.01.2023 20:06 von Blablublu »

xap

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« Antwort #3685 am: 25.01.2023 19:58 »
Schiebt die Kinderlein ruhig weiter aus Frust über die entgangene Beförderung vor, die der kinderlose Kollege bekommen hat, weil er ab und zu nach 16:00 Uhr noch erreichbar war. Vielleicht wäre ein wenig Solidarität für und Demut vor den Arbeitsdrohnen unter uns angebracht.

Diese Gratismentalität ist unfassbar. Als müsste die Allgemeinheit die individuelle Lebensentscheidung von Beamten für Kinder honorieren. Familien sollen gerne gefördert werden. Kostenlose Kita, kostenloser ÖPNV für Kinder. Keine Studiengebühren. Aber die Rentenversicherung vorzuschieben, ja?

Wir steuern auf 9 Milliarden Menschen zu. Die westlichen Gesellschaften operieren weit oberhalb dessen, was der Planet für alle bereitstellen kann. Wir brauchen Wege, unseren Lebensstandard mit schrumpfender Wirtschaftsleistung zu erhalten. Aber bereits nach der Schule ist bei vielen nicht mehr genug gedankliche Flexibilität dafür übrig.

Aber was solls. Wir haben die Rechtsprechung auf unserer Seite. Jedwede Zuschläge bleiben Detailregelungen, alles andere ist und bleibt verfassungswidrig. Amtsangemessen. Amen.

Ach emdy. Obwohl ich Elternteil mehrerer Kinder bin, habe ich es geschafft innerhalb weniger (<5) Jahre seit der Verbeamtung kurz vor dem Endamt (gD) zu stehen. Tut mir leid dir mitteilen zu müssen, dass auch Eltern (bei denen beide Elternteile wie in meinem Fall in Summe zu ca. 180% berufstätig sind) zu Leistungen fähig sind, die sie für rasche Beförderungen qualifizieren. Ich bin sicher nicht das Maß, das sind deine Ausführungen aber ebenfalls nicht. Schönen Abend noch.

PS: Es wäre übrigens schön wenn wir diese Diskussion beenden könnten. Also bitte schön etwas weniger Bashing von beiden Seiten, das geht ganz explizit in diesem Fall an den Nutzer Organisator.

Floki

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« Antwort #3686 am: 25.01.2023 20:13 »
Das ist schlichtweg falsch. Den Bedarf ab dem dritten Kind hat der Gesetzgeber sehr wohl zu decken und zwar eben gerade nicht über das Grundgehalt. Also bleibt in der Betrachtung die 4 k Familie im Alleinverdienermodell. Hier würde z.b auch freie Heilfürsorge ab dem 2.Kind für alle Familienmitglieder die Verfassungsmäßigkeit herstellen. Das ist immerhin ein mittlerer 4 stelliger Betrag in allen Berechnungen. Dann erhöht man noch maginal ein paar Familienzuschläge und schon reicht es. Niemand sagt, dass eine Erhöhung des Grundgehaltes zwingend ist. Hier würde mich mal interessieren wie man darauf kommt. Obwohl mir natürlich keine Anhebung des Grundgehaltes lieber wäre, weil Zuschläge fallen irgendwann weg und Grundgehalt bleibt einem in der Pension.
Nein, dass ist eben nicht schlichtweg falsch. (Ich sprach nicht von der Anzahl der Kinder? Schön, dass du meinst das mit dem dritten Kind anführen zu müssen.) Und ja, die Erhöhung des Grundgehaltes ist zwingend notwendig. Das wurde auch hier mehrfach schon dargelegt. Ansonsten darfst du auch gerne mal nach den Stellungnahmen bzgl. der Familienzuschläge in NRW schauen. Insbesondere die Klage (in Vorbereitung) des Richterbundes gegen eben diese.
« Last Edit: 25.01.2023 20:21 von Floki »

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3687 am: 25.01.2023 20:36 »
Doch ab dem dritte Kind ist deine Aussage falsch.
Das es natürlich Beamte gibt, welche sich völlig auf das Grundgehalt fixieren ist klar. Aber es heißt nur, dass die Familienzuschläge nicht für die Ehefrau und die ersten beiden Kinder in einem Missverhältnis zum Grundgehalt stehen dürfen.
Soweit so gut. Aktuell denkt wohl niemand, dass dies beim Bund der Fall ist. Habe gerade nochmal in die Begründung des neuen Besoldungsgesetzes in Thüringen geschaut. Dort macht die Krankenversicherung für die 4 k Familie 8214,84 Euro im Jahr aus. Dies bedeutet bei einem errechneten Bedarf von 35705 Euro macht das allein 23 % aus. D.h wenn ich einer 4 k Familie ab dem 2. Kind (vorher ist nichts notwendig) Freie Heilfürsorge einräume Gewinne ich 23 %. Bei einer unterstellten Differenz von 30 % zu den 115% muss ich noch 7% von 35705 Euro rausholen. Also brauche ich noch 2499 Euro Netto pro Jahr. Das entspricht ca. 208 Euro pro Monat. Bei Steuerklasse 3 reden wir hier von ca. 300 Euro Brutto (Man muss ja auch noch berücksichtigen, dass der Abzug der KV bei der Steuer wegfällt). Dann hebe ich den Ehegattenzuschlag und den für 2 Kinder um jeweils 100 Euro an und schon ist meine Besoldung verfassungskonform. Wenn man das mit den Zuschlägen nicht möchte kann man auch die Grundgehälter um ein paar Prozent anheben. Aber der große Wurf von 30 % auf den hier immer spekuliert wird, wird es die nächsten Jahrzehnte nicht geben.

Floki

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« Antwort #3688 am: 25.01.2023 20:40 »
Doch ab dem dritte Kind ist deine Aussage falsch.
Das es natürlich Beamte gibt, welche sich völlig auf das Grundgehalt fixieren ist klar. Aber es heißt nur, dass die Familienzuschläge nicht für die Ehefrau und die ersten beiden Kinder in einem Missverhältnis zum Grundgehalt stehen dürfen.
Soweit so gut. Aktuell denkt wohl niemand, dass dies beim Bund der Fall ist. Habe gerade nochmal in die Begründung des neuen Besoldungsgesetzes in Thüringen geschaut. Dort macht die Krankenversicherung für die 4 k Familie 8214,84 Euro im Jahr aus. Dies bedeutet bei einem errechneten Bedarf von 35705 Euro allein 23 % aus. D.h wenn ich einer 4 k Familie ab dem 2. Kind (vorher ist nichts notwendig) Freie Heilfürsorge einräume Gewinne ich 23 %. Bei einer unterstellten Differenz von 30 % zu den 115% muss ich noch 7% von 35705 Euro rausholen. Also brauche ich noch 2499 Euro Netto pro Jahr. Das entspricht ca. 208 Euro pro Monat. Bei Steuerklasse 3 reden wir hier von ca. 300 Euro Brutto (Man muss ja auch noch berücksichtigen, dass der Abzug der KV bei der Steuer wegfällt). Dann hebe ich den Ehegattenzuschlag und den für 2 Kinder um jeweils 100 Euro an und schon ist meine Besoldung verfassungskonform. Wenn man das mit den Zuschlägen nicht möchte kann man auch die Grundgehälter um ein paar Prozent anheben. Aber der große Wurf von 30 % auf den hier immer spekuliert wird, wird es die nächsten Jahrzehnte nicht geben.
Super, toll. Erneut: Wo sprach ich von dem dritten Kind? Das kannst du jetzt noch dreimal wiederholen. Es ändert eben nichts daran, dass der Besoldungsgeber immer noch nicht die Kosten der Kinder 1zu1 decken zu hat. Deine Ausführungen sind sogar sehr schön und gut, aber wie gesagt, absolut nicht passend zu meiner o.g. Aussage. Im Übrigen deine Berechnung beruht ausschließlich nur auf den 115% Abstand. Das ist aber eben nicht der einzige Parameter. Ganz im Gegenteil. Um dich zu zitieren: Das ist schlichtweg falsch.

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3689 am: 26.01.2023 06:24 »
Hallo,

Kinder werden in der Mehrzahl in Familien mit nicht verbeamteten Elternteile groß. Von daher sind großzügige Familienzuschläge für verbeamtete Eltern keine Familienförderung, sondern tatsächlich ein untauglich Mittel, Geld zu sparen.  Dieser Sparansatz führt zu erheblichen Verwerfungen sowohl im Vergleich zu Familien ohne verbeamtete Elternteile als auch im Vergleich zu kinderlose Beamten, da die Besoldungshöhe dann nicht mehr essentiell  vom Amt abhängt. Das ist eine Abkehr vom Leistungsprinzip.

Ich erkenne sehr wohl den Bedarf nach Familienförderung, dann aber bitte für alle Familien!