Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954006 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #375 am: 16.05.2021 19:54 »
Das Verfahren schreitet Schritt für Schritt voran: https://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:QXK301TdYaIJ:https://www.bundestag.de/presse/hib/841578-841578+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de&client=firefox-b-d

Die "bundesbesoldungsgesetzliche Umsetzung der vorgenannten Beschlüsse des BVerfG [bleibt] den parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfs bzw. einer eigenständigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung vorbehalten" (Drs. 19/28677 v. 19.04.2021, S. 40). Der Bundesrat hatte insofern offensichtlich kein Interesse an den ausstehenden parlamentarischen Beratungen, in denen der verfassungswidrige Entwurf im Sinne unserer Rechtsordnung umgearbeitet werden würde.

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #376 am: 03.06.2021 12:04 »
Insofern finde ich es jetzt umso interessanter (um's mal so auszudrücken), wie sich die verschiedenen Parteien und Abgeordneten des Bundestages verhalten werden - in Berlin waren alle Abgeordneten über den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs im Vorfeld informiert, und er ist dann dennoch ohne Enthaltungen und Gegenstimmen von allen Parteien einmütig und ohne Diskussion im Plenum beschlossen worden, was gerade mal eine gute Minute gedauert hat: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4 Mal schauen, ob's sich im Bund genauso vollziehen wird...

Glaubst du, dass Herr Schwan - wie in Berlin - auch für den Gesetzesentwurf auf Bundesebene eine ausführliche Stellungnahme verfassen und den Abgeordneten und ggf. Medienvertretern zukommen lassen wird?

Das ist offensichtlich in der letzten Zeit geschehen... s. https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/

Interessant ist zugleich, was sich im Saarland zum Thema Eilrechtschutzverfahren tut: https://www.berliner-besoldung.de/rechtliches/eilrechtschutz-durch-das-bverfg-fuer-die-amtsangemessene-alimentation-oder-ruhendes-verfahren/

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #377 am: 03.06.2021 14:13 »
Insofern finde ich es jetzt umso interessanter (um's mal so auszudrücken), wie sich die verschiedenen Parteien und Abgeordneten des Bundestages verhalten werden - in Berlin waren alle Abgeordneten über den verfassungswidrigen Gehalt des Entwurfs im Vorfeld informiert, und er ist dann dennoch ohne Enthaltungen und Gegenstimmen von allen Parteien einmütig und ohne Diskussion im Plenum beschlossen worden, was gerade mal eine gute Minute gedauert hat: https://www.berliner-besoldung.de/wp-content/uploads/2021/01/Beschluss.mp4 Mal schauen, ob's sich im Bund genauso vollziehen wird...

Glaubst du, dass Herr Schwan - wie in Berlin - auch für den Gesetzesentwurf auf Bundesebene eine ausführliche Stellungnahme verfassen und den Abgeordneten und ggf. Medienvertretern zukommen lassen wird?

Das ist offensichtlich in der letzten Zeit geschehen... s. https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/

Interessant ist zugleich, was sich im Saarland zum Thema Eilrechtschutzverfahren tut: https://www.berliner-besoldung.de/rechtliches/eilrechtschutz-durch-das-bverfg-fuer-die-amtsangemessene-alimentation-oder-ruhendes-verfahren/

Sehr interessant, danke für die Link‘s.

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #378 am: 03.06.2021 21:15 »
Der Gesetzesentwurf steht am 09.06.2021 auf der Tagesordnung der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses (TOP 6) und der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2)

https://www.bundestag.de/resource/blob/845496/62047deab8a78ea16a6e4988fa253e83/100_sitzung-data.pdf

https://www.bundestag.de/resource/blob/845452/d90ed5d6825255ae238d21a1dcc42a88/TO-145-Sitzung-data.pdf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #379 am: 03.06.2021 22:07 »
Der Gesetzesentwurf steht am 09.06.2021 auf der Tagesordnung der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses (TOP 6) und der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2)

https://www.bundestag.de/resource/blob/845496/62047deab8a78ea16a6e4988fa253e83/100_sitzung-data.pdf

https://www.bundestag.de/resource/blob/845452/d90ed5d6825255ae238d21a1dcc42a88/TO-145-Sitzung-data.pdf

Warum schon wieder?
Ich dachte, in beiden Ausschüssen wurde bereits darüber beraten?

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #380 am: 06.06.2021 08:47 »
Der Gesetzesentwurf steht am 09.06.2021 auf der Tagesordnung der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses (TOP 6) und der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2)

https://www.bundestag.de/resource/blob/845496/62047deab8a78ea16a6e4988fa253e83/100_sitzung-data.pdf

https://www.bundestag.de/resource/blob/845452/d90ed5d6825255ae238d21a1dcc42a88/TO-145-Sitzung-data.pdf

Warum schon wieder?
Ich dachte, in beiden Ausschüssen wurde bereits darüber beraten?


Ich würde vielleicht einfach mal nachfragen – und zwar vielleicht nicht nur bei den Abgeordneten der Regierungsfraktion, sondern gleich bei allen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises – vielleicht einfach so:



Sehr geehrte/r
am kommendem Donnerstag, dem 10. Juni, soll der Deutsche Bundestag unter dem derzeitigen Tagesordnungspunkt 51 f. abschließend ohne Aussprache das BBVAnpÄndG 2021/2022 verabschieden. Der Gesetzentwurf ist allerdings in vielfacher Hinsicht verfassungswidrig (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/). Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen. Auch die weiteren beteiligten Ausschüsse – der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss – sind am 19. Mai entsprechend so verfahren.

Der sachwidrige und unzureichende Charakter des Entwurfs hat nun offensichtlich dazu geführt, dass jeweils am 09. Juni der Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Tagesordnungspunkt 2 und der Haushaltsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 6 erneut beraten werden.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich vor dem kommenden Donnerstag über Ihren Standpunkt und den Ihrer Fraktion informieren würden, mir vielleicht auch kurz das Abstimmungsverhalten begründen könnten. Denn das Ergebnis wird für meine Wahlentscheidung zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September eine Bedeutung haben.

Mit freundlichen Grüßen



Seine jeweiligen Wahlkreisabgeordneten findet man beispielsweise hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete Über das standardisierte Kontaktformular benötigt das kaum Zeit; denn bei den eigenen Kontaktdaten reicht die Angabe der eigenen Mailadresse. Je mehr nachfragen, desto klarer dürfte das Bild werden und desto deutlicher dürfte auch den Abgeordneten werden, dass das Thema für die einzelnen Relevanz hat.

Das dürfte eventuell gut investierte Zeit für eine Kaffeepause an einem verregneten Sonntag sein...

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #381 am: 06.06.2021 10:38 »
Danke dafür, ist erledigt!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #382 am: 06.06.2021 12:07 »
Danke dafür, ist erledigt!
+1
Mal schauen welche Schwafeleien und Weichspülungen als Antwort kommen oder ob überhaupt eine Antwort kommt.

martin0312

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #383 am: 06.06.2021 12:09 »
Der Gesetzesentwurf steht am 09.06.2021 auf der Tagesordnung der 100. Sitzung des Haushaltsausschusses (TOP 6) und der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat (TOP 2)

https://www.bundestag.de/resource/blob/845496/62047deab8a78ea16a6e4988fa253e83/100_sitzung-data.pdf

https://www.bundestag.de/resource/blob/845452/d90ed5d6825255ae238d21a1dcc42a88/TO-145-Sitzung-data.pdf

Warum schon wieder?
Ich dachte, in beiden Ausschüssen wurde bereits darüber beraten?


Ich würde vielleicht einfach mal nachfragen – und zwar vielleicht nicht nur bei den Abgeordneten der Regierungsfraktion, sondern gleich bei allen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises – vielleicht einfach so:



Sehr geehrte/r
am kommendem Donnerstag, dem 10. Juni, soll der Deutsche Bundestag unter dem derzeitigen Tagesordnungspunkt 51 f. abschließend ohne Aussprache das BBVAnpÄndG 2021/2022 verabschieden. Der Gesetzentwurf ist allerdings in vielfacher Hinsicht verfassungswidrig (vgl. https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/wie-geht-es-weiter-mit-der-bundesbesoldung-deutscher-beamtinnen-und-beamter/). Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen. Auch die weiteren beteiligten Ausschüsse – der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss – sind am 19. Mai entsprechend so verfahren.

Der sachwidrige und unzureichende Charakter des Entwurfs hat nun offensichtlich dazu geführt, dass jeweils am 09. Juni der Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Tagesordnungspunkt 2 und der Haushaltsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 6 erneut beraten werden.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mich vor dem kommenden Donnerstag über Ihren Standpunkt und den Ihrer Fraktion informieren würden, mir vielleicht auch kurz das Abstimmungsverhalten begründen könnten. Denn das Ergebnis wird für meine Wahlentscheidung zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September eine Bedeutung haben.

Mit freundlichen Grüßen



Seine jeweiligen Wahlkreisabgeordneten findet man beispielsweise hier: https://www.bundestag.de/abgeordnete Über das standardisierte Kontaktformular benötigt das kaum Zeit; denn bei den eigenen Kontaktdaten reicht die Angabe der eigenen Mailadresse. Je mehr nachfragen, desto klarer dürfte das Bild werden und desto deutlicher dürfte auch den Abgeordneten werden, dass das Thema für die einzelnen Relevanz hat.

Das dürfte eventuell gut investierte Zeit für eine Kaffeepause an einem verregneten Sonntag sein...

Super Idee. Ich bin mir sowieso noch unsicher welche Partei ich wählen werde und daher könnte die Antwort für mich wirklich eine große Bedeutung haben.

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #384 am: 06.06.2021 13:41 »
Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen. Auch die weiteren beteiligten Ausschüsse – der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss – sind am 19. Mai entsprechend so verfahren.

Ist das irgendwo einsehbar?

Der sachwidrige und unzureichende Charakter des Entwurfs hat nun offensichtlich dazu geführt, dass jeweils am 09. Juni der Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Tagesordnungspunkt 2 und der Haushaltsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 6 erneut beraten werden.

Gehst du davon aus, dass dies der Grund dafür ist?


SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #386 am: 06.06.2021 14:26 »
Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen. Auch die weiteren beteiligten Ausschüsse – der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, der Verteidigungs- und der Haushaltsausschuss – sind am 19. Mai entsprechend so verfahren.

Ist das irgendwo einsehbar?

Der sachwidrige und unzureichende Charakter des Entwurfs hat nun offensichtlich dazu geführt, dass jeweils am 09. Juni der Ausschuss für Inneres und Heimat unter dem Tagesordnungspunkt 2 und der Haushaltsausschuss unter dem Tagesordnungspunkt 6 erneut beraten werden.

Gehst du davon aus, dass dies der Grund dafür ist?

Die Tagesordnungen finden Du jeweils hier (Du musst jeweils bis zum Link "Dokumente"):

https://www.bundestag.de/inneres
https://www.bundestag.de/haushalt

Da die Ausschüsse am 19. Mai mit Blick auf die kommende Plenarsitzung am nächsten Donnerstag das Thema besprochen haben, ist es eher ungewöhnlich, dass es nun erneut und jeweils weitgehend zu Beginn auf die Tagesordnung gesetzt wird. Der Vorschlag, die Polizeizulage zu erhöhen, dürfte mit ein Grund sein, schätze ich, weshalb die beiden Ausschüsse sich noch einmal der bereits behandelten Thematik zuwenden - es ist allerdings zugleich zu fragen, wieso die CSU sich die alte Forderung genau in dem Moment zu eigen macht, wo die Verfassungswidrigkeit des gesamten Entwurf im Raum steht. Denn wenn es ihr bislang wichtig gewesen wäre, hätte ihr Innenminister ja schon lange dafür sorgen können, dass die Zulagen kommen - denn sie dürften pro Jahr gut 20 Mio € kosten, wogegen sich sicherlich kaum ein Regierungspartner gesperrt hätte, denke ich. Einen Grund dafür, das Thema erneut zu behandeln, hat man aber offensichtlich gefunden; denn sonst bräuchte man das Thema nicht mehr auf die Tagesordnung setzen...

bgler

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« Antwort #387 am: 06.06.2021 14:33 »
Die Tagesordnungen hatte ich hier selber verlinkt, daher sind diese mir durchaus bekannt ;) Ich wollte viel mehr wissen, ob irgendwo einsehbar ist, dass die Ausschüsse - wie von dir mitgeteilt - die Verabschiedung seinerzeit empfohlen haben.

SwenTanortsch

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« Antwort #388 am: 06.06.2021 15:21 »
Die Tagesordnungen hatte ich hier selber verlinkt, daher sind diese mir durchaus bekannt ;) Ich wollte viel mehr wissen, ob irgendwo einsehbar ist, dass die Ausschüsse - wie von dir mitgeteilt - die Verabschiedung seinerzeit empfohlen haben.

Hätten sie sie nicht mehrheitlich empfohlen, ständen sie als Regierungsentwurf wohl eher nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #389 am: 06.06.2021 15:37 »
Die Tagesordnungen hatte ich hier selber verlinkt, daher sind diese mir durchaus bekannt ;) Ich wollte viel mehr wissen, ob irgendwo einsehbar ist, dass die Ausschüsse - wie von dir mitgeteilt - die Verabschiedung seinerzeit empfohlen haben.

Hätten sie sie nicht mehrheitlich empfohlen, ständen sie als Regierungsentwurf wohl eher nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Also erst schreibst du, dass die Ausschüsse die Verabschiedung empfohlen haben - also von einer Tatsache. Ich kann keine entsprechende Drucksache (Beschlussempfehlung) finden und frage deshalb nach. Jetzt schreibst du von "hätte" - also machst du aus der von dir zunächst dargestellten Tatsache eine Annahme. Das ist schon ein eklatanter Unterschied.

So sehr ich deine fachlichen Ausführungen schätze und mich gerne mit diesen auseinandersetze: Mit erfundenden Tatsachen konterkarierst du das leider ganz schön...