Hallo,
klar kann Beamtein der RV und GKV eingliedern. M.W würde das in Österreich auch so gemacht. Für eine Übergangszeit, die locker mehrere Jahrzehnte dauert, wird die Gesellschaft die Belastung en beider Systeme tragen müssen, einmal die Beihilfe und Pension für die alten Beamten und die RV und GKV Beiträge der jungen Beamten. Ich sehe keine Politiker, die das auf ihrer Agenda haben.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob es für den Staat langfristig billiger wäre. Gerechter wäre es durchaus, aber wesentlich billiger wohl eher nicht, da gut verdienende Beamte entsprechend hohe RV und GKV Beiträge nach sich ziehen.
Es ist richtig, dass der Dienstherr in Österreich für seine Beamten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Diese Beiträge werden allerdings alleine vom Dienstherrn getragen. Alles andere wäre wohl auch nicht verfassungsgemäß.
In der Auszahlungsphase werden dann die Renten von den grundsätzlichen Pensionsansprüchen abgezogen. Somit wird die bisher rein steuerfinanzierte Pensionslast verschoben in Richtung der gesetzlichen Rentenversicherung.
Da jedoch auch in der Auszahlungsphase (in D wie in Österreich) eine amtsangemessene Versorgung finanziert werden muss, verschiebt sich die Pensionlast mehr und mehr in Richtung der Solidargemeinschaft der Rentenversicherung. An der Gesamtversorgung der Beamten ändert die Reform jedoch wenig. Auch das Gesetzesvorhaben der SPD und der Grünen erkennt die Notwendigkeit der Gesamtversorgung und somit einer zweiten Säule neben der gesetzlichen Rente.
Da Beamte im Verhältnis zu dem Durchschnitt der Bevölkerung länger arbeiten, mehr verdienen, älter sind und auch älter werden bedeutet das für alle anderen gesetzlich Versicherten nach einer kurzfristigen Entlastung mittel- bis langfristig entweder eine höhere Beitragsbelastung oder eine insgesamt geringere Rente.
Gerade in D hängt die Rentenanpassung auch von der Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern ab. Da das Verhältnis von aktiven Beamten zu Pensionären deutlich ungünstger ist als von Arbeitnehmern zu Rentnern (Tendenz stark steigend), würde sich bei Aufnahme der Beamten in das System der gRV das Verhältnis zu Ungunsten der jetzigen Rentner verschieben und hätte somit zukünftig geringere Rentenanpassungen zur Folge.
Demnach ist die Aufnahme der Beamten in die gRV eine rein politisch motivierte Forderung, die die Finanzierung meiner Meinung nach nicht gerechter machen würde. Sie würde nur zunächst die Dienstherrn verpflichten, durch Zahlungen an die gRV quasi Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen werden m.W. nach jedoch schon für die jüngeren Beamten in vielen Besoldungskreisen tatsächlich auch anderweitig gebildet. Zusätzliche Abgaben in Höhe von 18,6 % vom Brutto wären auch für viele Haushalte der Dienstherren eine große Herausforderung. Die dadurch zu erwartende Entlastungen würde sich ja erst in weiter Zukunft bemerkbar machen. Mittelfristig müssten dann die Rentner über geringere Rentenanpassungen und die Beitragszahler über höhere Beitragssätze oder der Bundesgesetzgeber über höhere Bundeszuschüsse (und somit höhere Steuern) die Zeche zahlen. Auch wäre der Verwaltungsaufwand enorm und auch da gilt der alte Börsenspruch: Hin und Her macht Taschen leer.
Im Übrigen darf man bei der Diskussion um die Pensionen auch nicht vergessen, dass die Beamtenversorgung sowohl die gesetzliche Säule als auch die betriebliche Säule in sich vereinigt. Verglichen mit Angestellten des ÖD, die über eine Zusatzversorgung verfügen, oder auch mit Angestellten außerhalb des ÖD, die mit entsprechender Qualifikation und einem großen Arbeitgeber ebenfalls oft mit einer bAV ausgestattet sind, wird die Differenz zwischen einer Beamtenpension und einer Gesamtversorgung aus gRV und bAV für vergleichbare Angestellte mit ähnlicher Qualifikation und ähnlicher Laufbahn immer kleiner.
Schlussendlich vergleicht das BVerfG ja auch immer Nettobezüge, und da reißt die PKV und Steuerliche Behandlung bei pensionierten Beamten im Gegensatz zur gRV und gKV auch noch ein Loch in die Haushaltskasse.
Die Finanzierung der Pensionslast bei allen steuerpflichtigen zu belassen erscheint jedenfalls aus meiner Sicht deutlich gerechter, als eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Solidargemeinschaft der gRV aufzubürden. Es zahlen ja nach wie vor eben nicht alle Steuerpflichtigen in die gRV ein.
Sicherlich wird die Pension in den nächsten Jahren noch Gegenstand weiterer Verfahren beim BVerfG sein, so dass wir mit Spannung abwarten dürfen, wie sich das BVerfG auch hier äußert. Jedenfalls kann eine Versicherungspflicht in der gRV nur dann verfassungsgemäß sein, wenn der Dienstherr auch im Alter eine amtsangemessene Versorgung garantiert und somit zu geringe Renten entsprechend aufstockt.
Das geht natürlich am Kern der Forderung vorbei, dass sich viele erhoffen, dass durch die Einbeziehung der Beamten in die gRV deren Versorgungsansprüche auch entsprechend sinken würden. Das ist aber mitnichten der Fall. Es würde eher das Rentensystem belasten als entlasten. Alles andere in der Diskussion ist reine Augenwischerei.