Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2049035 times)

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 555
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3750 am: 30.01.2023 20:48 »
Ich find´s ja lustig hier, dass einige (wenige) "hartgesottene" Beamte meinen, sie seine überalimentiert, oder auch meinen, dass die Statusgruppen (eD, gD, hD) doch gleich bezahlt werden sollten :) Doch das nur nebenbei,

Punkt zumindest für die jüngeren Beamten wird bald sein, dass der Dienstherr dem "Zorn" der Bevölkerung über die Beamtenpensionen bald nicht mehr widerstehen wird. Irgendeine sog. Rentenreform wird kommen, und da werden die Beamten dabei sein.

Ich denke mal, da werden die Beamten, denen jetzt das Tabelleneinkommen anscheinend egal ist, ganz schön dumm schauen.

Denke ich mal, muss ja nicht so kommen. Man weiß es nicht.

Selbst wenn so eine Reform kommt, was ich eher bezweifle, würde das mit Sicherheit nicht die bereits verbeamteten Personen betreffen. Mit der Aktion würde man sich was Nachwuchsgewinnung angeht, aber wohl eher wieder ins eigene Bein schießen. So wahnsinnig viele Argumente haben wir ja nicht...

Rainer Hohn

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 37
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3751 am: 30.01.2023 21:59 »
Warum sollte das nicht die bereits verbeamteten Personen treffen können? Als man die Pensionen auf 71,75% abgesenkt hat, konnte man sich auch nicht auf die Besitzstandswahrung berufen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,837
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3752 am: 30.01.2023 22:11 »
Hallo,

klar kann Beamtein der RV und GKV eingliedern. M.W würde das in Österreich auch so gemacht.  Für eine Übergangszeit,  die locker mehrere Jahrzehnte dauert, wird die Gesellschaft die Belastung en beider Systeme tragen müssen, einmal die Beihilfe und Pension  für die alten Beamten und die RV und GKV Beiträge der jungen Beamten. Ich sehe keine Politiker,  die das auf ihrer Agenda haben.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob es für den Staat langfristig billiger wäre. Gerechter wäre es durchaus,  aber wesentlich billiger wohl eher nicht, da gut verdienende Beamte entsprechend hohe RV und GKV Beiträge nach sich ziehen.


Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,805
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3754 am: 31.01.2023 08:21 »
Hallo,

klar kann Beamtein der RV und GKV eingliedern. M.W würde das in Österreich auch so gemacht.  Für eine Übergangszeit,  die locker mehrere Jahrzehnte dauert, wird die Gesellschaft die Belastung en beider Systeme tragen müssen, einmal die Beihilfe und Pension  für die alten Beamten und die RV und GKV Beiträge der jungen Beamten. Ich sehe keine Politiker,  die das auf ihrer Agenda haben.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob es für den Staat langfristig billiger wäre. Gerechter wäre es durchaus,  aber wesentlich billiger wohl eher nicht, da gut verdienende Beamte entsprechend hohe RV und GKV Beiträge nach sich ziehen.
Billiger wäre es nicht. Aktuell werden für Beamte (beim Bund) je nach Laufbahn 30% vom Brutto als Versorgungsrücklage abgeführt. Bei vergleichbaren Angestellten käme man mit Rente und VBL auf in etwa gleich hohe Beträge.

Unterm Strich ist es eine sinnlose Diskussion, wo gerne mal verucht wird, die armen Rentner und die reichen Pensionäre gegeneinander auszuspielen.

Hugo

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 88
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3755 am: 31.01.2023 08:26 »
Nur zur Info. Eine einfache Zusammenfassung der Problematik mit dem aktuellen Bürgergeld.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 586
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3756 am: 31.01.2023 08:32 »
Bitte Hessen, erlöse uns von dem B...:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article243517103/Nancy-Faeser-will-als-hessische-SPD-Spitzenkandidatin-Innenministerin-bleiben.html?source=puerto-reco-2_ABC-V18.0.C_interaction_terms

Die interessante Frage ist, ob sie im Falle einer Niederlage Oppositionsführerin wird oder glaubt in Berlin bleiben zu können.... hat damals den viel fähigerem Röttgen das Genick gebrochen.

Organisator

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,805
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3757 am: 31.01.2023 08:43 »
Nur zur Info. Eine einfache Zusammenfassung der Problematik mit dem aktuellen Bürgergeld.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html

und auch da sieht man, wo das System krankt. Niedrigste Besoldungsgruppe sei A6! Was ist denn mit den Aufgaben für A1 - A5? Werden diese nur noch von Angestellten wahrgenommen, da diese schlechter bezahlt werden dürfen?
Werden zukünftig Soldaten weiterhin verfassungswidrig alimentiert?

Opa

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3758 am: 31.01.2023 08:43 »
Nur zur Info. Eine einfache Zusammenfassung der Problematik mit dem aktuellen Bürgergeld.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html
Gut verständlich dargestellt.

Einen Haken hat die Berechnung allerdings: Da Beamte in der Regel privat versichert sind, entfällt auf die Kinder ein Versicherungsbeitrag für die Mitversicherung in der PKV.
Soweit für Kinder im Bürgergeld eine eigene Versicherung besteht, die dem Grunde und der Höhe nach angemessen ist, ist bei der Anrechnung des Kindergelds ein Freibetrag von 30 Euro monatlich zu berücksichtigen.
Insofern wäre bei der Bürgergeldfamilie der monatliche Satz um 60 Euro zu erhöhen. Damit erhöht sich auch der Mindestabstand der Besoldung entsprechend (um 60 Euro plus 15% = 69 Euro).

YourBunnyWrote

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 41
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3759 am: 31.01.2023 09:17 »
Bitte Hessen, erlöse uns von dem B...:

https://www.welt.de/politik/deutschland/article243517103/Nancy-Faeser-will-als-hessische-SPD-Spitzenkandidatin-Innenministerin-bleiben.html?source=puerto-reco-2_ABC-V18.0.C_interaction_terms

Die interessante Frage ist, ob sie im Falle einer Niederlage Oppositionsführerin wird oder glaubt in Berlin bleiben zu können.... hat damals den viel fähigerem Röttgen das Genick gebrochen.

Laut SZ geht sie nur bei einem Wahlsieg nach Hessen. Im Falle einer Niederlage will sie Ministerin bleiben...

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,108
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3760 am: 31.01.2023 09:32 »
Beh, da spucke ich direkt meinen Kaffee wieder aus. Ich ertrage sie nicht mehr. Bitte Hessen wähle SPD!

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3761 am: 31.01.2023 09:33 »
Nur zur Info. Eine einfache Zusammenfassung der Problematik mit dem aktuellen Bürgergeld.

https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/beamte-einkommen-grundsicherung-vergleich-100.html

und auch da sieht man, wo das System krankt. Niedrigste Besoldungsgruppe sei A6! Was ist denn mit den Aufgaben für A1 - A5? Werden diese nur noch von Angestellten wahrgenommen, da diese schlechter bezahlt werden dürfen?
Ja!
Sind ja keine hoheitlichen Aufgaben  :P bis auf:
Zitat
Werden zukünftig Soldaten weiterhin verfassungswidrig alimentiert?
Die müssen dann halt in eine S-Besoldung überführt werden, damit das Abstandsgebot zur A,B,R Besoldung  nicht kaputt geht.  8)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 586
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3762 am: 31.01.2023 09:36 »
@YourBunnyWrote: Interessant, danke. Schauen wir mal ob sie das politisch überlebt.

@xap: Die Landtagswahl sieht mich definitiv vor ein Dilemma gestellt... wäre Frau Faeser nicht, wäre ich definitiv der SPD zugeneigt. Die anderen Parteien welche wählbar sind, hatten die letzten Jahre Regierungsverantwortung (mit den entsprechenden Ergebnissen für uns Beamte), oder bieten mir nichts, wie die FDP.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 457
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3763 am: 31.01.2023 09:44 »
Hallo,

klar kann Beamtein der RV und GKV eingliedern. M.W würde das in Österreich auch so gemacht.  Für eine Übergangszeit,  die locker mehrere Jahrzehnte dauert, wird die Gesellschaft die Belastung en beider Systeme tragen müssen, einmal die Beihilfe und Pension  für die alten Beamten und die RV und GKV Beiträge der jungen Beamten. Ich sehe keine Politiker,  die das auf ihrer Agenda haben.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob es für den Staat langfristig billiger wäre. Gerechter wäre es durchaus,  aber wesentlich billiger wohl eher nicht, da gut verdienende Beamte entsprechend hohe RV und GKV Beiträge nach sich ziehen.

Es ist richtig, dass der Dienstherr in Österreich für seine Beamten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt. Diese Beiträge werden allerdings alleine vom Dienstherrn getragen. Alles andere wäre wohl auch nicht verfassungsgemäß.

In der Auszahlungsphase werden dann die Renten von den grundsätzlichen Pensionsansprüchen abgezogen. Somit wird die bisher rein steuerfinanzierte Pensionslast verschoben in Richtung der gesetzlichen Rentenversicherung.

Da jedoch auch in der Auszahlungsphase (in D wie in Österreich) eine amtsangemessene Versorgung finanziert werden muss, verschiebt sich die Pensionlast mehr und mehr in Richtung der Solidargemeinschaft der Rentenversicherung. An der Gesamtversorgung der Beamten ändert die Reform jedoch wenig. Auch das Gesetzesvorhaben der SPD und der Grünen erkennt die Notwendigkeit der Gesamtversorgung und somit einer zweiten Säule neben der gesetzlichen Rente.

Da Beamte im Verhältnis zu dem Durchschnitt der Bevölkerung länger arbeiten, mehr verdienen, älter sind und auch älter werden bedeutet das für alle anderen gesetzlich Versicherten nach einer kurzfristigen Entlastung mittel- bis langfristig entweder eine höhere Beitragsbelastung oder eine insgesamt geringere Rente.

Gerade in D hängt die Rentenanpassung auch von der Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern ab. Da das Verhältnis von aktiven Beamten zu Pensionären deutlich ungünstger ist als von Arbeitnehmern zu Rentnern (Tendenz stark steigend), würde sich bei Aufnahme der Beamten in das System der gRV das Verhältnis zu Ungunsten der jetzigen Rentner verschieben und hätte somit zukünftig geringere Rentenanpassungen zur Folge.

Demnach ist die Aufnahme der Beamten in die gRV eine rein politisch motivierte Forderung, die die Finanzierung meiner Meinung nach nicht gerechter machen würde. Sie würde nur zunächst die Dienstherrn verpflichten, durch Zahlungen an die gRV quasi Rücklagen zu bilden. Diese Rücklagen werden m.W. nach jedoch schon für die jüngeren Beamten in vielen Besoldungskreisen tatsächlich auch anderweitig gebildet. Zusätzliche Abgaben in Höhe von 18,6 % vom Brutto wären auch für viele Haushalte der Dienstherren eine große Herausforderung. Die dadurch zu erwartende Entlastungen würde sich ja erst in weiter Zukunft bemerkbar machen. Mittelfristig müssten dann die Rentner über geringere Rentenanpassungen und die Beitragszahler über höhere Beitragssätze oder der Bundesgesetzgeber über höhere Bundeszuschüsse (und somit höhere Steuern) die Zeche zahlen. Auch wäre der Verwaltungsaufwand enorm und auch da gilt der alte Börsenspruch: Hin und Her macht Taschen leer.

Im Übrigen darf man bei der Diskussion um die Pensionen auch nicht vergessen, dass die Beamtenversorgung sowohl die gesetzliche Säule als auch die betriebliche Säule in sich vereinigt. Verglichen mit Angestellten des ÖD, die über eine Zusatzversorgung verfügen, oder auch mit Angestellten außerhalb des ÖD, die mit entsprechender Qualifikation und einem großen Arbeitgeber ebenfalls oft mit einer bAV ausgestattet sind, wird die Differenz zwischen einer Beamtenpension und einer Gesamtversorgung aus gRV und bAV für vergleichbare Angestellte mit ähnlicher Qualifikation und ähnlicher Laufbahn immer kleiner.

Schlussendlich vergleicht das BVerfG ja auch immer Nettobezüge, und da reißt die PKV und Steuerliche Behandlung bei pensionierten Beamten im Gegensatz zur gRV und gKV auch noch ein Loch in die Haushaltskasse.

Die Finanzierung der Pensionslast bei allen steuerpflichtigen zu belassen erscheint jedenfalls aus meiner Sicht deutlich gerechter, als eine vollständige oder teilweise Finanzierung der Solidargemeinschaft der gRV aufzubürden. Es zahlen ja nach wie vor eben nicht alle Steuerpflichtigen in die gRV ein. 

Sicherlich wird die Pension in den nächsten Jahren noch Gegenstand weiterer Verfahren beim BVerfG sein, so dass wir mit Spannung abwarten dürfen, wie sich das BVerfG auch hier äußert. Jedenfalls kann eine Versicherungspflicht in der gRV nur dann verfassungsgemäß sein, wenn der Dienstherr auch im Alter eine amtsangemessene Versorgung garantiert und somit zu geringe Renten entsprechend aufstockt.

Das geht natürlich am Kern der Forderung vorbei, dass sich viele erhoffen, dass durch die Einbeziehung der Beamten in die gRV deren Versorgungsansprüche auch entsprechend sinken würden. Das ist aber mitnichten der Fall. Es würde eher das Rentensystem belasten als entlasten. Alles andere in der Diskussion ist reine Augenwischerei.

xap

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,108
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3764 am: 31.01.2023 09:46 »
Tu es für uns Finanzer!  ;D 8)