Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2053944 times)

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3765 am: 31.01.2023 09:53 »
@Rentenonkel: Selten das man zu diesem Thema einen Beitrag mit Niveau liest, danke dafür.

@xap: Okay, Sie haben mich überzeugt. Beim Thema Beamtenbesoldung ist es ja egal wen wir wählen, Freunde haben wir in keiner Partei.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3766 am: 31.01.2023 10:09 »
Die absehbare Verringerung des Versorgungsniveaus ist im Hinblick auf die Entwicklung des Alterseinkommens der Rentner, nicht jedoch wegen des Anstiegs der Versorgungsausgaben gerechtfertigt. Die Reform der Beamtenversorgung geht zwar über die Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung durch die Rentenreform 2001 hinaus. Sie hält sich aber noch in den Grenzen des gesetzgeberischen Beurteilungsspielraums.
Urteil vom 27. September 2005 - 2 BvR 1387/02

Das sind wohl die 2 wichtigsten Sätze des o.g. Urteils des BVerfG. Damals wurde Beamtenversorgung von 75 % auf 71,25 % abgesenkt.


tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3767 am: 31.01.2023 11:08 »
71,75%.



xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3768 am: 31.01.2023 11:12 »
Solang sie nicht auf 48% fällt. 8)

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3769 am: 31.01.2023 12:14 »
So, habe eben mal meinen Kontostand geprüft. Weder eine Nachzahlung für die ausgebliebene amtsangemessene Alimentation ist drauf, noch ein regionaler/alimentativer Ergänzungszuschlag und nach einem Anruf in Rostock weiß ich, dass meine Polizeizulage entgegen der Ankündigung der Ampel NICHT ruhegehaltsfähig ist.
Hmm... Dann bleibt nur noch das Hoffen auf einen üppigen Tarifabschluss mit inhaltsgleicher Übertragung auf die Beamten. Ich bin da genauso zuversichtlich, wie bei den anderen "Projekten".

Gott sei Dank gehe ich gerne noch zur Arbeit. Noch.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3770 am: 31.01.2023 12:18 »
So, habe eben mal meinen Kontostand geprüft. Weder eine Nachzahlung für die ausgebliebene amtsangemessene Alimentation ist drauf, noch ein regionaler/alimentativer Ergänzungszuschlag und nach einem Anruf in Rostock weiß ich, dass meine Polizeizulage entgegen der Ankündigung der Ampel NICHT ruhegehaltsfähig ist.
Hmm... Dann bleibt nur noch das Hoffen auf einen üppigen Tarifabschluss mit inhaltsgleicher Übertragung auf die Beamten. Ich bin da genauso zuversichtlich, wie bei den anderen "Projekten".

Gott sei Dank gehe ich gerne noch zur Arbeit. Noch.

Bei mir genau das gleiche Dilemma, außer die 5000€ netto sind weder eine Erhöhung noch sonst was mehr drauf. Gott sei Dank bin ich grad krankgeschrieben und lasse mich durch das Forum unterhalten, dann schmerzt es nicht so im Herzen hahaaaa

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3771 am: 31.01.2023 12:35 »
5.000 netto hast Du nicht ;-)

A13+MinZul minus PKV sind 4.XXX EUR. X = NICHT 9.

tigertom

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« Antwort #3772 am: 31.01.2023 12:44 »
Bezügerechner Bund A13 St. 8 + MinZul - Lk I = 4.502. Minus Pkv = höchstens 4.200 EUR.
Du wirst hier doch nicht die Unwahrheit sagen, mein Lieblingsreferentenkaffeekocher ;-)

Matze1986

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« Antwort #3773 am: 31.01.2023 13:21 »
Vielleicht hat er ja einige Kinder die er uns bislang verschwiegen hat...

Ich gönne es ihm!

tigertom

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« Antwort #3774 am: 31.01.2023 13:31 »
Ich habe das nicht eingerechnet,weil ich es ausschließen würde. Oder es gibt welche, für die allerdings Unterhalt gezahlt werden muss. Da bleibt so oder so nie 5.000 netto übrig 😂

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3775 am: 31.01.2023 13:36 »
Mit Ehefrau und Steuerklasse 3 kommt man schon in die Richtung ;) Und die PKV geht ja seperat weg, ändert ja nichts an der Überweisung.

tigertom

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« Antwort #3776 am: 31.01.2023 13:58 »
Dann hat die arme Frau aber verdammt wenig.
Spricht man von netto, meint fast ganz Deutschland von echtes Netto. (Geld zum ausgeben; KV und PflV sind bereits abgezogen). Ganz Deutschland ? Nein. Eine kleine Minderheit denkt nicht so 😄

Zitat:

"HaHAAAA"

Kimonbo

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« Antwort #3777 am: 31.01.2023 14:15 »
Dann hat die arme Frau aber verdammt wenig.
Spricht man von netto, meint fast ganz Deutschland von echtes Netto. (Geld zum ausgeben; KV und PflV sind bereits abgezogen). Ganz Deutschland ? Nein. Eine kleine Minderheit denkt nicht so 😄

Zitat:

"HaHAAAA"

Nur kein Neid :-) Es sind sogar mehr als 5000€ netto, die 20€ Ticket Zuschlag kommen zum Netto unten noch zusätzlich drauf, weiß aber nicht wo man das hier im Rechner eintragen kann hahhaa, aber 5000€ klingt besser und die Mitmenschen bekommen große Ohren - wie man hier ja auch sieht
Natürlich verheiratet! 

Grundgehalt:                  5904.36 €
Nr 7 Ministerialzulage:        275.00 € Nummer 8

Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes

betrifft A 10 bis A 13
Familienzuschlag:              153.88 € Familienzuschlag Stufe 1

verheiratet

          
Lohnsteuer:           - 1082.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        - 1082.16 € (Anteil: 17.1%)
Monats-Brutto:                6333.24 €
netto bleiben:          5251.08

tigertom

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« Antwort #3778 am: 31.01.2023 14:21 »
Zugegeben: Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen.
Neid ist bei mir 0 vorhanden ;-)
Dann muss das Gehalt ja für 2 reichen. Bei der Gattin dürfte bei Lk V nicht viel übrig bleiben.
Ob beide zusammen 6.000 netto haben oder jeder 3.000..

tigertom

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« Antwort #3779 am: 31.01.2023 14:22 »
Dann hat die arme Frau aber verdammt wenig.
Spricht man von netto, meint fast ganz Deutschland von echtes Netto. (Geld zum ausgeben; KV und PflV sind bereits abgezogen). Ganz Deutschland ? Nein. Eine kleine Minderheit denkt nicht so 😄

Zitat:

"HaHAAAA"

Nur kein Neid :-) Es sind sogar mehr als 5000€ netto, die 20€ Ticket Zuschlag kommen zum Netto unten noch zusätzlich drauf, weiß aber nicht wo man das hier im Rechner eintragen kann hahhaa, aber 5000€ klingt besser und die Mitmenschen bekommen große Ohren - wie man hier ja auch sieht
Natürlich verheiratet! 

Grundgehalt:                  5904.36 €
Nr 7 Ministerialzulage:        275.00 € Nummer 8

Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes

betrifft A 10 bis A 13
Familienzuschlag:              153.88 € Familienzuschlag Stufe 1

verheiratet

          
Lohnsteuer:           - 1082.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        - 1082.16 € (Anteil: 17.1%)
Monats-Brutto:                6333.24 €
netto bleiben:          5251.08


Und wieder die PKV nicht abgezogen. Also 4.XXX echtes Netto. Wenn man sich mit allen anderen wie Arbeitern, Angestellten und Tarifbeschäftigten oder Vostandsvorsitzenden vergleichen möchte.