Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3923183 times)

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3780 am: 31.01.2023 14:59 »
Dann hat die arme Frau aber verdammt wenig.
Spricht man von netto, meint fast ganz Deutschland von echtes Netto. (Geld zum ausgeben; KV und PflV sind bereits abgezogen). Ganz Deutschland ? Nein. Eine kleine Minderheit denkt nicht so 😄

Zitat:

"HaHAAAA"

Nur kein Neid :-) Es sind sogar mehr als 5000€ netto, die 20€ Ticket Zuschlag kommen zum Netto unten noch zusätzlich drauf, weiß aber nicht wo man das hier im Rechner eintragen kann hahhaa, aber 5000€ klingt besser und die Mitmenschen bekommen große Ohren - wie man hier ja auch sieht
Natürlich verheiratet! 

Grundgehalt:                  5904.36 €
Nr 7 Ministerialzulage:        275.00 € Nummer 8

Zulage für Beamte und Soldaten bei obersten Behörden sowie bei obersten Gerichtshöfen des Bundes

betrifft A 10 bis A 13
Familienzuschlag:              153.88 € Familienzuschlag Stufe 1

verheiratet

          
Lohnsteuer:           - 1082.16 € (Klasse III)
Solidaritätszuschlag: -    0.00 €

Abzüge gesamt:        - 1082.16 € (Anteil: 17.1%)
Monats-Brutto:                6333.24 €
netto bleiben:          5251.08


Und wieder die PKV nicht abgezogen. Also 4.XXX echtes Netto. Wenn man sich mit allen anderen wie Arbeitern, Angestellten und Tarifbeschäftigten oder Vostandsvorsitzenden vergleichen möchte.

Mein Ehemann ist Ministerialrat zu Pferde, kein Grund zum Klagen hahaaa

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3781 am: 31.01.2023 15:06 »
Ja genau... Du bist mit A13 in Lk III und der "mounted"  Ministerialrat (B3) ist ergo in der Lohnsteuerklasse V.
Normlerweise geht ja der Besserverdienende in die III und der mit weniger in die V.
Ganz schön blöd von Euch beiden. Aber witzig.
Hahaaa.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3782 am: 31.01.2023 15:11 »
Ja genau... Du bist mit A13 in Lk III und der "mounted"  Ministerialrat (B3) ist ergo in der Lohnsteuerklasse V.
Normlerweise geht ja der Besserverdienende in die III und der mit weniger in die V.
Ganz schön blöd von Euch beiden. Aber witzig.
Hahaaa.

Oh stimmt, verdammt. Da ist uns jetzt ganz viel Geld verloren gegangen, Mist. Hahahaa

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3783 am: 31.01.2023 15:12 »
Dann hat die arme Frau aber verdammt wenig.
Spricht man von netto, meint fast ganz Deutschland von echtes Netto. (Geld zum ausgeben; KV und PflV sind bereits abgezogen). Ganz Deutschland ? Nein. Eine kleine Minderheit denkt nicht so 😄

Zitat:

"HaHAAAA"

Wen interessiert was der Pöbel meint? Auf unserer Abrechnung steht "Gesetzliches Netto", fertig.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3784 am: 31.01.2023 15:25 »
Wer ist denn "der Pöbel"?

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3785 am: 31.01.2023 15:26 »
Wer ist denn "der Pöbel"?

Menschen die von "echtem" Netto schwadronieren.

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3786 am: 31.01.2023 16:01 »
Wer ist denn "der Pöbel"?

Menschen die von "echtem" Netto schwadronieren.

Also meinst Du mich. Danke sehr. Empfinde ich als Beleidigung.

Dann geh doch zu Netto hahahaaa (Witz Erklärung für alle aus dem mD und gD (die fleißigen Ameisen unter uns): Geh doch zu Netto = ein Spruch aus der kapitalistischen Werbe Welt; und Netto, weil wir uns vorhin über mein Netto, gesetzliches Netto (Danke Bastel ich küsse deine Augen) unterhalten haben)
« Last Edit: 31.01.2023 16:12 von Kimonbo »

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3787 am: 31.01.2023 16:17 »
Wenn Du Witzerklärung und Werbewelt trennst, dann sei doch bitte konsequent und trenne auch Bleistift (Beli   Stift), Arbeitsweg (Arbeits   Weg)  und auch Dein HaHaaa (Ha Haaa). Und auch alles andere, was zusammen         gehört.

Bastel bekommt Moderatorenpost und wenn er weiterhin so frech ist, wird er ne Weile hier nur mitlesen dürfen.


Für Euch beiden Dickköpfe: Spricht man vom Netto, ist damit nicht unbedingt der Supermarkt gemeint, der fußläufig von meinem Wohngebäude zu erreichen ist, sondern das, was einem nach allen Abzügen wie Lohnsteuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc. zur Verfügung steht.

Ich mach es Euch noch etwas einfacher, aber dann ist auch wirklich Schluss: Sagt ein Handwerksmeister zu mir, er hat 5.000 EUR netto und jemand.. Nennen wir ihn mal Bastle oder meinetwegen Kombonnmi.. Möchte angeben, dann sagt er nicht ganz unwahrheitsgemäß, dass er NETTO 5.200 EUR hat. Ist er/sie/es ehrlich zu sich selbst, und zum Handwerksmeister, gibt er das echte Netto nach Abzug der Krankenversicherung an. Ist bei allen Anderen ja auch bereits weg. Und da steht ne 4 vorne ;-)

Ich bastel nachher ein Bild und lade es hoch, dann verstehen es manche besser.

Hohoo


BalBund

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3789 am: 31.01.2023 19:24 »
Dann lasst uns wieder sachlich werden und das hier lesen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/otto-fricke/fragen-antworten/wieso-wurde-im-haushalt-2023-keine-vorsorge-fuer-eine-amtsangemessene-alimentation-der-bundesbeamten-getroffen

Man darf getrost davon ausgehen, dass Frickes Aussage mit BMF Lindner abgestimmt ist.
Ich gehe also davon aus, dass die 3 Milliarden ausgeschöpft werden durch die Tarifverhandlungen und deren Übertragung, die weiteren Kosten für die Beamten muss jedes Haus selbst erwirtschaften und bekommt somit einen sehr effektiven Anreiz Dienstposten einzusparen…

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3790 am: 31.01.2023 19:42 »
Dann lasst uns wieder sachlich werden und das hier lesen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/otto-fricke/fragen-antworten/wieso-wurde-im-haushalt-2023-keine-vorsorge-fuer-eine-amtsangemessene-alimentation-der-bundesbeamten-getroffen


Damit ist doch alles gesagt. Fehlt nur noch der Referentenentwurf damit wir wissen wie die Regierung sich eine amtsangemessene Alimentation vorstellt. Anschließend können wir weiter Rechtsmittel einlegen.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3791 am: 31.01.2023 19:43 »
Danke für den Link. Die einzig neue Erkenntnis für mich ist, dass die FDP Personal einsparen möchte. Wobei das ja nun auch keine neue Erkenntnis ist. Am besten fangen sie bei sich selbst an, steht nach der nächsten Wahl ohnehin wieder an. Den Haushaltsplan hatten wir ja mittlerweile selbst recherchiert. Viel interessanter wäre jetzt endlich mal der Entwurf, damit ich weiß, ob ich mir schon mal einen versierten Anwalt suchen sollte. Letzte Frage kannst du ggf sicher auch ohne Entwurf beantworten.  ;D

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3792 am: 31.01.2023 20:13 »

Bastel bekommt Moderatorenpost und wenn er weiterhin so frech ist, wird er ne Weile hier nur mitlesen

Da bin ich ja mal gespannt du alter Pöbler.

Vielen Dank für diese guten Umgangsformen. Sie müssen der Stolz Ihrer Dienststelle sein.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3793 am: 31.01.2023 20:23 »
Dann lasst uns wieder sachlich werden und das hier lesen.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/otto-fricke/fragen-antworten/wieso-wurde-im-haushalt-2023-keine-vorsorge-fuer-eine-amtsangemessene-alimentation-der-bundesbeamten-getroffen

Man darf getrost davon ausgehen, dass Frickes Aussage mit BMF Lindner abgestimmt ist.
Ich gehe also davon aus, dass die 3 Milliarden ausgeschöpft werden durch die Tarifverhandlungen und deren Übertragung, die weiteren Kosten für die Beamten muss jedes Haus selbst erwirtschaften und bekommt somit einen sehr effektiven Anreiz Dienstposten einzusparen…

Denkst du also, dass ein Referentenentwurf bzgl. amtsangemessener Alimentation tatsächlich erst nach Abschluss der Tarifverhandlungen und somit erst auch nach dem „Berechnen“, wie viel die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten kosten wird, veröffentlicht wird?

UnwerteUnion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3794 am: 31.01.2023 20:26 »
Damit ist doch alles gesagt. Fehlt nur noch der Referentenentwurf damit wir wissen wie die Regierung sich eine amtsangemessene Alimentation vorstellt. Anschließend können wir weiter Rechtsmittel einlegen.

Der Referentenentwurf des BMI ist in der Ressortabstimmung und bei den Gewerkschaften.