Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1954235 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3795 am: 31.01.2023 20:33 »
Damit ist doch alles gesagt. Fehlt nur noch der Referentenentwurf damit wir wissen wie die Regierung sich eine amtsangemessene Alimentation vorstellt. Anschließend können wir weiter Rechtsmittel einlegen.

Der Referentenentwurf des BMI ist in der Ressortabstimmung und bei den Gewerkschaften.

Seit wann?

UnwerteUnion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3796 am: 31.01.2023 20:34 »
Seit heute.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3797 am: 31.01.2023 20:41 »
Wo kann man den Entwurf sehen?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3798 am: 31.01.2023 20:50 »
Seit heute.

Nähere Infos zum Entwurf?

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3799 am: 31.01.2023 20:55 »
Interessant. Der Entwurf sollte zeitgleich mit der Ressortabstimmung und Beteiligung der Verbände auf der Webseite des BMI veröffentlicht werden. Dem ist leider, stand jetzt, nicht so.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3800 am: 01.02.2023 06:16 »
Damit ist doch alles gesagt. Fehlt nur noch der Referentenentwurf damit wir wissen wie die Regierung sich eine amtsangemessene Alimentation vorstellt. Anschließend können wir weiter Rechtsmittel einlegen.

Der Referentenentwurf des BMI ist in der Ressortabstimmung und bei den Gewerkschaften.

Oder haben wir hier einen Troll?

@Balbund, weist du genaueres?

h96bs

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3801 am: 01.02.2023 08:02 »
Guten Morgen.

Der Ref-Entwurf war letzte Woche schon im Umlauf in einigen Behörden.

Nach meiner Einschätzung entspricht er weitgehend der Info GdP-BuPol aus September.

Der mD kann von Verbesserungen profitieren, die ich mangels Betroffenheit noch nicht ausgewertet habe.
Der AEZ kann sich in den höheren Wohngeldstufen und ab Kind 2 ganz nett (etwas!, keine Reichtümer erwarten!) auswirken, obwohl die höheren BesGr dort Federn lassen müssen (Abschmelzbetrag). Ehezuschlag (mit Besitzständen, wie bereits in Bayern, Brandenburg???) entfällt, dafür 70% Beihilfe für Berechtigten ab Kind 1 und 90% für Angehörige.

Ob es der große Wurf ist, insbesondere für gD/hD, wage ich zu bezweifeln.

So jetzt geduldet Euch noch etwas. Was an Ende gesetzlich draus wird, werden wir sehen.

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3802 am: 01.02.2023 08:05 »
Guten Morgen.

Der Ref-Entwurf war letzte Woche schon im Umlauf in einigen Behörden.

Nach meiner Einschätzung entspricht er weitgehend der Info GdP-BuPol aus September.

Der mD kann von Verbesserungen profitieren, die ich mangels Betroffenheit noch nicht ausgewertet habe.
Der AEZ kann sich in den höheren Wohngeldstufen ganz nett (etwas!, keine Reichtümer erwarten!) auswirken, obwohl die höheren BesGr dort Federn lassen (Abschmelzbetrag). Ehezuschlag (mit Besitzständen, wie bereits in Bayern, Brandenburg???) entfällt, dafür 70% Beihilfe ab Kind 1 und 90% für Angehörige. So jetzt müsst Ihr noch etwas abwarten. Ob es der große Wurf ist, insbesondere für gD/hD, wage ich zu bezweifeln.

So jetzt geduldet Euch noch etwas. Was an Ende gesetzlich draus wird, werden wir sehen.

Kann man diesen Entwurf nicht hier einstellen?

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3803 am: 01.02.2023 08:21 »
Guten Morgen.

Der Ref-Entwurf war letzte Woche schon im Umlauf in einigen Behörden.

Nach meiner Einschätzung entspricht er weitgehend der Info GdP-BuPol aus September.

Der mD kann von Verbesserungen profitieren, die ich mangels Betroffenheit noch nicht ausgewertet habe.
Der AEZ kann sich in den höheren Wohngeldstufen und ab Kind 2 ganz nett (etwas!, keine Reichtümer erwarten!) auswirken, obwohl die höheren BesGr dort Federn lassen müssen (Abschmelzbetrag). Ehezuschlag (mit Besitzständen, wie bereits in Bayern, Brandenburg???) entfällt, dafür 70% Beihilfe für Berechtigten ab Kind 1 und 90% für Angehörige.

Ob es der große Wurf ist, insbesondere für gD/hD, wage ich zu bezweifeln.

So jetzt geduldet Euch noch etwas. Was an Ende gesetzlich draus wird, werden wir sehen.

Also wie wie gehabt und prognostiziert wird der Entwurf mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig sein.
Dafür solange warten...

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3804 am: 01.02.2023 08:23 »
Spannend wird dann insbesondere sein wie sich die Dienstherrn bei weiteren Widersprüchen verhalten werden. Werden Sie als unbegründet abgewiesen oder weiter ruhend gestellt aufgrund der anhängigen Verfahren beim BVerfG?

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3805 am: 01.02.2023 08:25 »
Hier im Forum wird zu viel spekuliert und viel mit "Schlagworten" operiert, die die Meisten hier nicht verstehen.

z.B. h96bs - Was ist ein Abschmeldbetrag, was meinst Du mit dem Verheiratenenzuschlag.

Was ist mit den Zuschlägen ab dem 3. Kind, dass interssiert ja hier auch die Beamten/Innen mit vielen Kindern!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3806 am: 01.02.2023 08:26 »
Spannend wird dann insbesondere sein wie sich die Dienstherrn bei weiteren Widersprüchen verhalten werden. Werden Sie als unbegründet abgewiesen oder weiter ruhend gestellt aufgrund der anhängigen Verfahren beim BVerfG?
Jede Minute die vergeht und keine entgültige Entscheidung herbei geführt wird, spart dem Dienstherrn jede Menge Haushaltsmittel. Jetzt müsste der Dienstherr nur überlegen, wie kann man das noch länger hinauszögern. Ruhendstellen oder Klagen lassen. Vielleicht wird ja der Hamburger Weg gegangen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3807 am: 01.02.2023 08:29 »
Ist bekannt, ob es einen AEZ auch schon ab dem ersten Kind geben soll?

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3808 am: 01.02.2023 08:40 »
Mich würden mal die Regelungen ab dem 3. Kind interessieren, das bei dem Rest für den gd/hd nix rumkommt, war zu erwarten....

Hummel2805

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« Antwort #3809 am: 01.02.2023 08:45 »
@Blablublu

Nicht nur das, wenn der Ehezuschlag wegfallen soll, dann interssiert hier uns alle, welche Familienzuschläge es
gibt für das:

1. Kind
2. Kind
3. Kind und jedes weitere unabhängig vom AEZ

Vielleicht könnte das jemand mal hier reinschreiben!