Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1961221 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3825 am: 01.02.2023 09:11 »
Der Familienstatus wird relevant wenn das Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Vorher ist alles Schall und Rauch.
Das sind am FZ nichts ändern wird, war absehbar. Interessant wäre die AEZ Matrix in Abhängigkeit der Mietstufe, Amt und Anzahl der Kinder.

Wie lange dauert das bis so ein Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlicht wird? Attraktiver wird das ganze durch den Wegfall des Ehezuschlags für junge Kollegen, die sich für oder gegen den öffentlichen Dienst und eine Verbeamtung entscheiden aufjedenfall nicht..

Nachdem es durch den Bundespräsidenten gezeichnet wurde. Ich empfehle die Lektüre beim BMI zum Thema Gesetzgebungsverfahren. :)

Saqu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3826 am: 01.02.2023 09:11 »
Zum Thema AEZ haben wir neulich folgende Info bekommen - natürlich ohne Gewähr.
Bitte entschuldigt die schlechte Bildqualität

https://postimg.cc/JHQr5pKd

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3827 am: 01.02.2023 09:14 »
Zum Thema AEZ haben wir neulich folgende Info bekommen - natürlich ohne Gewähr.
Bitte entschuldigt die schlechte Bildqualität

https://postimg.cc/JHQr5pKd

Danke für die Info. Ich denke der AEZ soll abgeschmolzen werden? Das geht aus der Tabelle jedoch nicht hervor. Kannst du sagen bis wohin das bei welchem Amt abschmilzt? Besten Dank im voraus.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3828 am: 01.02.2023 09:17 »
Zum Thema AEZ haben wir neulich folgende Info bekommen - natürlich ohne Gewähr.
Bitte entschuldigt die schlechte Bildqualität

https://postimg.cc/JHQr5pKd

Daraus, sofern es so kommen wird, ergibt sich doch nur, dass es Zuschläge in der dargestellten Konstellation geben kann, nicht aber, dass z.B. der FamZuschlag Stufe eins bei den anderen wegfällt.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3829 am: 01.02.2023 09:17 »
Vielleicht bist es am Ende ganz gut, dass die Zuschläge nicht so überdimensional angehoben werden. Eventuell passt man ja die Grundgehälter abgesehen davon an, was ja insgesamt für alle besser wäre.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3830 am: 01.02.2023 09:18 »
Das wäre natürlich schön. Wie gesagt....ich WILL nicht glauben, dass man nur den eD und mD besser stellt und den "Rest" verhungern lässt.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3831 am: 01.02.2023 09:19 »
Die Frage ist nun, fällt nun der Verheiratetenzuschlag 153,88 € weg oder nicht?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3832 am: 01.02.2023 09:21 »
Ich kann auch irgendwie nicht fassen, dass der Bund die Regelungen in der Ländern einfach so ignoriert. Als würden die Länder aus Altruismus die Besoldung erhöhen und der Bund tut so als wäre er schlauer. Das ist alles ein riesen Kasperletheater auf unseren Schultern.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3833 am: 01.02.2023 09:22 »
Vor allen Dingen, wenn der Famileinzuschlag für das 3. Kind bei 409,76 € bleiben soll, ist das total verfassungswidrig!

Max Bommel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3834 am: 01.02.2023 09:23 »
Die Frage ist nun, fällt nun der Verheiratetenzuschlag 153,88 € weg oder nicht?

Bislang stand eigentlich immer im Raum, dass Stufe 1 nur noch an Verheiratete und Verwitwete (befristet auf 2 Jahre) gezahlt wird und nur Geschieden und Haushaltsaufnahme entfällt.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3835 am: 01.02.2023 09:23 »
Die Frage ist nun, fällt nun der Verheiratetenzuschlag 153,88 € weg oder nicht?

Ich weiß es nicht. Aber wenn das so kommt, dann muss man den geistigen Zustand der Verfasser dieses Pamphlets in Frage stellen.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3836 am: 01.02.2023 09:23 »
Vielleicht bist es am Ende ganz gut, dass die Zuschläge nicht so überdimensional angehoben werden. Eventuell passt man ja die Grundgehälter abgesehen davon an, was ja insgesamt für alle besser wäre.

Und genau das wird nicht passieren. Die Anhebung der Grundgehälter ist die teuerste Variante.
Dieses ganze Elend mit den Zuschlägen wird ja nur durchgezogen um Geld zu sparen.... siehe die Besoldung in den Bundesländern.

Warzenharry

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3837 am: 01.02.2023 09:24 »
Ganz Ehrlich....ich gehe die Zahlen durch, sobald sie verschriftlicht sind und wenn ich feststelle, dass ich in "meiner" Landesbesoldung deutlich besser wegkomme, dann....adios amigos ;)

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3838 am: 01.02.2023 09:26 »
Übrigens das ist die Tabelle von vor 2 Jahren!

Schaut Euch mal die Unterschiede an und vergleicht mal

https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/419b3f74e0ee5f73c1256fba0038ddb3/f9468777902afc16c12586810036ba9a/$FILE/BBVAnpG_Regionaler%20Erg%C3%A4nzungszuschlag.pdf

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3839 am: 01.02.2023 09:28 »
Struktur ist dieselbe. Zahlen definitiv nicht.