Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2057612 times)

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3855 am: 01.02.2023 09:58 »
Es kann doch jetzt nicht wirklich 2 Jahre gedauert haben um nur den AEZ in den Entwurf reinzuschreiben...unglaublich!!!

beamtenjeff

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3856 am: 01.02.2023 09:58 »
Bei dem AEZ fühle ich mich als kinderloser Single auf jeden Fall sehr gewertschätzt. Als hätten wir keine Wohnkosten zu tragen.
Tatsächlich hat der Single nicht mal die jemanden mit dem er sich die Kosten teilen kann.

Fühle mich vom Wohnungsmarkt auch sehr gewertschätzt, manchmal Träume ich Nachts davon, wie ich als single ohne Kinder eine 1/2-Zimmerwohnung beziehe und genug Geld über habe um eloquent in meine Altersvorsorge zu investieren. Dann wach ich auf und stelle fest: Kinder sind auf dem Wohnungsmarkt ab Mietstufe 3/4 der sichere Weg in die Armut. Eure "Single-Probleme" hätte ich auch gerne, auf einem 1-Zimmer-Wohnungsmarkt die WOhnung frei wählen dürfen und dann etwas vom Grundgehalt dafür hergeben...ein Träumchen.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3857 am: 01.02.2023 09:59 »
Also ich habe mal nachgerechnet, Beamter verheiratet 3 Kinder

AEZ Mieststufe I - Zuschlag 128,00 €

AEZ Mietstufe VII - Zuschlag 1.135,00 €

Das ist ein Unterschied von über 1.007,00 € in Monat - das geht gar nicht, nicht nur ungerecht, auf dem Land zahlt man für eine 100 m² Wohnung mittlerweile auch hohe Mieten, vor allen Dingen haben die Beamten in Citylage ja die hohen Fahrtkosten gar nicht

Lass mich raten: Du wohnst nicht in einer Großstadt bzw einem Ballungsgebiet.

UnwerteUnion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3858 am: 01.02.2023 10:00 »
Verdammt und die Kinderlosen Singles??

Du wirst weiter mit deinem bescheidenen Sold leben müssen.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3859 am: 01.02.2023 10:01 »
Da ich den Entwurf nicht kenne:

Gibt es eine Einschätzung, ob der Entwurf der Bundesregierung besser oder schlechter ist, als die jüngste Rechtslage zur Besoldung in NRW?

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3860 am: 01.02.2023 10:04 »
Da ich den Entwurf nicht kenne:

Gibt es eine Einschätzung, ob der Entwurf der Bundesregierung besser oder schlechter ist, als die jüngste Rechtslage zur Besoldung in NRW?

auf jeden fall schlechter was man so liest.

thüringen scheint aber mittlerweile die nase vorn zu haben

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3861 am: 01.02.2023 10:05 »
Damit wird der Bund vom vordersten Besoldungsgesetzgeber in die hintersten Plätze abrutschen.

MO95

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3862 am: 01.02.2023 10:06 »
Verdammt und die Kinderlosen Singles??

Du wirst weiter mit deinem bescheidenen Sold leben müssen.

Ich ging davon aus, dass auch an der Grundbesoldung etwas geändert werden sollte (abgesehen von den TV TVöD) und nicht nur an etwaigen Familienzuschlägen. Als Single zahle ich meine Miete schließlich auch alleine im Gegensatz zu Verheirateten oder Paaren.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3863 am: 01.02.2023 10:07 »
Es kann doch jetzt nicht wirklich 2 Jahre gedauert haben um nur den AEZ in den Entwurf reinzuschreiben...unglaublich!!!

Die Prioritäten liegen halt an anderer Stelle. Ein Trauerspiel.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3864 am: 01.02.2023 10:08 »
@tigertom, ja wohne im ländlichen Raum mit Mietstufe III

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3865 am: 01.02.2023 10:16 »
@tigertom, ja wohne im ländlichen Raum mit Mietstufe III

Glückwunsch. Dann zahlst Du ja deutlich weniger als in Bereichen mit Mietstufe VI oder VII wie München, Hamburg, Frankfurt etc.

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3866 am: 01.02.2023 10:20 »
Gibt es bereits Erkenntnisse, wann das BMI einen Referentenentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht?

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3867 am: 01.02.2023 10:21 »
Jetzt wartet doch erstmal ab, bis man den kompletten Entwurf zu lesen bekommt. Das letzte Wort ist sowieso noch nicht gesprochen, denn einerseits werden weitere Beschlüsse bezüglich der A-Besoldung vom BVerfG folgen und andererseits gab es diese Jahr die Bürgergelderhöhung die mitberücksichtigt werden muss.
Aus diesen Gründen kommt es aus meiner Sicht nicht drauf an, wenn weiter gewartet werden muss. Hat echt jemand damit gerechnet, dass dieser Entwurf den Vorgaben des BVerfG entspricht, nachdem die Länder es so toll vorgemacht haben?

beamtenjeff

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« Antwort #3868 am: 01.02.2023 10:26 »
Jetzt wartet doch erstmal ab, bis man den kompletten Entwurf zu lesen bekommt. Das letzte Wort ist sowieso noch nicht gesprochen, denn einerseits werden weitere Beschlüsse bezüglich der A-Besoldung vom BVerfG folgen und andererseits gab es diese Jahr die Bürgergelderhöhung die mitberücksichtigt werden muss.
Aus diesen Gründen kommt es aus meiner Sicht nicht drauf an, wenn weiter gewartet werden muss. Hat echt jemand damit gerechnet, dass dieser Entwurf den Vorgaben des BVerfG entspricht, nachdem die Länder es so toll vorgemacht haben?

Ich glaube die meisten haben aber durchaus die berechtigte Hoffnung gehabt, dass es zumindest keine schlechtere Lösung wird als das ein oder andere Land. Falls dem aber so ist, wäre das ein Armutszeugnis und für viele ein Signal dann doch eher den Klage-Weg einzuschlagen.

Hummel2805

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« Antwort #3869 am: 01.02.2023 10:33 »
@tigertom

Man zahlt für eine 100 qm Wohnung für 5 Personen auf dem Land auch schon um die 10 €/qm.
(Für was Vernüftiges, also keine Scheune oder Stall)