@gutschwein
Zunächst einmal vielen Dank fuer die Infos.
Es ist sicher das beste auf den Entwurf zu warten und selber genau zu lesen, aber habe zum Verständnis eine Frage:
Selber zum Glück in Mietstufe II mit 2 Kindern, wobei ich ehrlich nicht weiss wie die zu der Stufe kommen, alle die sich das nahegelegene Ballungszentrum nicht leisten können ziehen aufs Land und die Mieten gehen signifikant nach oben. Aber das mal nur so nebenbei.
Zurück zur Frage:
Mietstufe II, 2 Kinder also AEZ von 126 Euro.
Dann der Abschmelzbetrag A13 von 204 Euro ??
Soll das bedeuten ich zahle sogar drauf ? Oder ist das so zu verstehen, mit jeder Beförderung in eine höhere BesGrp wird dann abgeschmolzen ?
Die Frage mag sich dumm anhören, aber ich traue unserem Dienstherrn mittlerweile alles zu.
Grundsätzlich finde ich die Idee mit dem REZ gut, den die Beträge gehen ja defacto infolge der Mieten gleich wieder drauf und so kann sich jemand in BErlin, Frankfurt, Duesseldorf, Muenchen oder Hamburg wenigstens eine Wohnung annähernd leisten.
Das mit der Beihilfe ist auch nur Pfusch, mit 2 Kindern und einer Frau ausserhalb des ÖD bringt das gar sehr vielen nichts.
Aber wenn ich die Ausführungen von Sven richtig verstehe, ändert all dies Gemurkse über Zuschläge nichts an der Problematik die das BVerfG festgestellt hat.