Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2057990 times)

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3885 am: 01.02.2023 11:08 »
@gutschwein

Zunächst einmal vielen Dank fuer die Infos.
Es ist sicher das beste auf den Entwurf zu warten und selber genau zu lesen, aber habe zum Verständnis eine Frage:

Selber zum Glück in Mietstufe II mit 2 Kindern, wobei ich ehrlich nicht weiss wie die zu der Stufe kommen, alle die sich das nahegelegene Ballungszentrum nicht leisten können ziehen aufs Land und die Mieten gehen signifikant nach oben. Aber das mal nur so nebenbei.

Zurück zur Frage:
Mietstufe II, 2 Kinder also AEZ von 126 Euro.
Dann der Abschmelzbetrag A13 von 204 Euro ??
Soll das bedeuten ich zahle sogar drauf ? Oder ist das so zu verstehen, mit jeder Beförderung in eine höhere BesGrp wird dann abgeschmolzen ?
Die Frage mag sich dumm anhören, aber ich traue unserem Dienstherrn mittlerweile alles zu.

Grundsätzlich finde ich die Idee mit dem REZ gut, den die Beträge gehen ja defacto infolge der Mieten gleich wieder drauf und so kann sich jemand in BErlin, Frankfurt, Duesseldorf, Muenchen oder Hamburg wenigstens eine Wohnung annähernd leisten.
Das mit der Beihilfe ist auch nur Pfusch, mit 2 Kindern und einer Frau ausserhalb des ÖD bringt das gar sehr vielen nichts.
Aber wenn ich die Ausführungen von Sven richtig verstehe, ändert all dies Gemurkse über Zuschläge nichts an der Problematik die das BVerfG festgestellt hat.

Beamter23

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3886 am: 01.02.2023 11:09 »
Der letzte Entwurf ist ja auch nicht so durchgegangen…
Vielleicht haben wir „Glück“, dass es diesmal auch noch gecancelt wird..

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3887 am: 01.02.2023 11:09 »
Ich habe gerade mit einem Juristen gesprochen, der sagt, dass das Bundesverfassungsgericht klar und deutlich vorgegeben hat, dass der Familienzuschlag ab dem 3. Kind massiv hoch gesetzt werden muss, wie schon in den meisten Bundesländern ab dem 3. Kind um 300 € - 500 € und zwar unabhängig der Besoldungsgruppe!
Er sagt, die Regulierung mit der Kinderzuschläge mit dem AEV und den Abschelzbeträgen ist in sich nicht schlüssig und sowieso verfassungswidrig!
Der Jurist nimmt an, dass auf Druck der Gewerkschaften und auch aus dem Hause des Bundestages die Sache nochmal in die richtige Richtung geht. Letztendlich sagt er, welche "kranken Gehirne" sich zu einen Schwachsinn ausdenken!

Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3888 am: 01.02.2023 11:09 »
Immerhin sind es bei mir wenige Euro mehr.

Habt ihr Vorteile durch die Beihilferegelung? Hab gerade mal mit meiner privaten Krankenkasse gesprochen. Sie sagte nett, dass ich da verarscht wurde und meine Frau und die 2 Kinder lieber in der gesetzlichen bleiben sollte :)

Du meinst den 90%-Bemessungssatz für Angehörige? In meinem Fall gibt es keinen Vorteil, da meine Frau gesetzlich versichert ist und mein Kind kostenlos gesetzlich familienversichert ist.

Geht mri genauso, eine PKV würde im Gegenteil richtig teuer. Danke dafür sage ich nur.

Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3889 am: 01.02.2023 11:11 »
@gutschwein

Zunächst einmal vielen Dank fuer die Infos.
Es ist sicher das beste auf den Entwurf zu warten und selber genau zu lesen, aber habe zum Verständnis eine Frage:

Selber zum Glück in Mietstufe II mit 2 Kindern, wobei ich ehrlich nicht weiss wie die zu der Stufe kommen, alle die sich das nahegelegene Ballungszentrum nicht leisten können ziehen aufs Land und die Mieten gehen signifikant nach oben. Aber das mal nur so nebenbei.

Zurück zur Frage:
Mietstufe II, 2 Kinder also AEZ von 126 Euro.
Dann der Abschmelzbetrag A13 von 204 Euro ??
Soll das bedeuten ich zahle sogar drauf ? Oder ist das so zu verstehen, mit jeder Beförderung in eine höhere BesGrp wird dann abgeschmolzen ?
Die Frage mag sich dumm anhören, aber ich traue unserem Dienstherrn mittlerweile alles zu.

Grundsätzlich finde ich die Idee mit dem REZ gut, den die Beträge gehen ja defacto infolge der Mieten gleich wieder drauf und so kann sich jemand in BErlin, Frankfurt, Duesseldorf, Muenchen oder Hamburg wenigstens eine Wohnung annähernd leisten.
Das mit der Beihilfe ist auch nur Pfusch, mit 2 Kindern und einer Frau ausserhalb des ÖD bringt das gar sehr vielen nichts.
Aber wenn ich die Ausführungen von Sven richtig verstehe, ändert all dies Gemurkse über Zuschläge nichts an der Problematik die das BVerfG festgestellt hat.
Du würdest keinen AEZ bekommen und bei jeder Beförderung wird der AEZ geringer...

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3890 am: 01.02.2023 11:16 »
Immerhin sind es bei mir wenige Euro mehr.

Habt ihr Vorteile durch die Beihilferegelung? Hab gerade mal mit meiner privaten Krankenkasse gesprochen. Sie sagte nett, dass ich da verarscht wurde und meine Frau und die 2 Kinder lieber in der gesetzlichen bleiben sollte :)

Du meinst den 90%-Bemessungssatz für Angehörige? In meinem Fall gibt es keinen Vorteil, da meine Frau gesetzlich versichert ist und mein Kind kostenlos gesetzlich familienversichert ist.

ja genau, dürfte ja bei vielen so sein. Wurde also nur zum "Schönrechnen" eingefügt

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,382
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3891 am: 01.02.2023 11:16 »
Kommt die 70% Beihilfe jetzt auch schon bei einem Kind?

Das Ding wird garantiert kassiert, da hat sich zum letzten mal ja nichts verbessert. Höchstens verschlechtert...

bbdhs

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3892 am: 01.02.2023 11:16 »
Nicht das was ich erwartet habe  :(

Der AEZ würde bei mir durch den Abschmelzbeitrag komplett aufgefressen  >:(

Bleibt am Ende also gleich (dank Besitzstandsregelung für Verheiratetenzuschlag). Ich darf mich also nicht scheiden lassen und neu heiraten - dann würde die neue Regelung auch für weniger Geld sorgen  ;)

EDIT: Der Abschmelzbeitrag gilt doch nur für den AEZ, oder? Nicht, dass der komplett auf alle Zuschläge angerechnet wird  :o

xyz123

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 241
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3893 am: 01.02.2023 11:19 »
Kommt die 70% Beihilfe jetzt auch schon bei einem Kind?

Das Ding wird garantiert kassiert, da hat sich zum letzten mal ja nichts verbessert. Höchstens verschlechtert...

Es ist so schlecht, dass es sicher diesmal so durchgeht. Da wette ich drauf.

Zum Glück habe ich noch 2 ruhende Widersprüche hier im Tresor liegen.

MULY

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3894 am: 01.02.2023 11:22 »
Mich interessiert brennend, wie das BMI begründet, dass der Abschmelzbetrag im Einklang mit dem relativen Abstandsgebot steht. So sind doch sämtliche Zuschläge bei der Prüfung des Parameters in die gewährte Besoldung einzuberechnen. Hier werden höhere Besoldungsgruppen massiv entwertet, während niedrigeren Besoldungsgruppen eine höhere Wertigkeit zugeschrieben wird. Irgendwann bekommen alle Beamte mit zwei Kindern gleich viel, nämlich das absolute Minimum :)

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3895 am: 01.02.2023 11:23 »
Leute das wird so nie kommen! Schaut Euch mal den AEV für 3 Kinder an!

I | 0 | 0 | 0 | 128€ |
II | 0 | 0 | 126€ | 146€ |
III | 0 | 0 | 256€ | 169€ |
IV | 0 | 7€ | 400€ | 194€ |
V | 0 | 123€ | 427€ | 213€ |
VI | 0 | 248€ | 449€ | 239€ |
VII | 85€ | 305€ | 479€ | 266€ |

Z.B. in Mietstufe III gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 87,00 € weniger, in Mietstufe VII, 206,00 € weniger, aber in Mietstufe II gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 20,00 € mehr

Kann man alles vergessen, kommt so nie durch!


Blablublu

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 233
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3896 am: 01.02.2023 11:25 »
Leute das wird so nie kommen! Schaut Euch mal den AEV für 3 Kinder an!

I | 0 | 0 | 0 | 128€ |
II | 0 | 0 | 126€ | 146€ |
III | 0 | 0 | 256€ | 169€ |
IV | 0 | 7€ | 400€ | 194€ |
V | 0 | 123€ | 427€ | 213€ |
VI | 0 | 248€ | 449€ | 239€ |
VII | 85€ | 305€ | 479€ | 266€ |

Z.B. in Mietstufe III gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 87,00 € weniger, in Mietstufe VII, 206,00 € weniger, aber in Mietstufe II gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 20,00 € mehr

Kann man alles vergessen, kommt so nie durch!

Hummel, das wird addiert.

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3897 am: 01.02.2023 11:26 »
Ja mit dem Abstandgebot genauso, da bekommt ein A 10 genauso viel ein A 11 oder A 12er

tigertom

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 187
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3898 am: 01.02.2023 11:27 »
Leute das wird so nie kommen! Schaut Euch mal den AEV für 3 Kinder an!

I | 0 | 0 | 0 | 128€ |
II | 0 | 0 | 126€ | 146€ |
III | 0 | 0 | 256€ | 169€ |
IV | 0 | 7€ | 400€ | 194€ |
V | 0 | 123€ | 427€ | 213€ |
VI | 0 | 248€ | 449€ | 239€ |
VII | 85€ | 305€ | 479€ | 266€ |

Z.B. in Mietstufe III gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 87,00 € weniger, in Mietstufe VII, 206,00 € weniger, aber in Mietstufe II gibt es zwischen Kind 2 und Kind 3 20,00 € mehr

Kann man alles vergessen, kommt so nie durch!

Stufe II 3 Kinder:  272 EUR
Stufe III 3 Kinder: 425 EUR

Hummel2805

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 293
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3899 am: 01.02.2023 11:27 »
Das ist mir schon klar, trotzdem in sich nicht schlüssig!