Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1965775 times)

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #390 am: 06.06.2021 15:46 »
Die Tagesordnungen hatte ich hier selber verlinkt, daher sind diese mir durchaus bekannt ;) Ich wollte viel mehr wissen, ob irgendwo einsehbar ist, dass die Ausschüsse - wie von dir mitgeteilt - die Verabschiedung seinerzeit empfohlen haben.

Hätten sie sie nicht mehrheitlich empfohlen, ständen sie als Regierungsentwurf wohl eher nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzung.

Also erst schreibst du, dass die Ausschüsse die Verabschiedung empfohlen haben - also von einer Tatsache. Ich kann keine entsprechende Drucksache (Beschlussempfehlung) finden und frage deshalb nach. Jetzt schreibst du von "hätte" - also machst du aus der von dir zunächst dargestellten Tatsache eine Annahme. Das ist schon ein eklatanter Unterschied.

So sehr ich deine fachlichen Ausführungen schätze und mich gerne mit diesen auseinandersetze: Mit erfundenden Tatsachen konterkarierst du das leider ganz schön...

Kannst Du mir einen Regierungsentwurf der letzten Jahre nennen, der in einer Plenarsitzung behandelt wurde, aber zuvor keine Mehrheit in dem federführenden Ausschuss hatte?

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #391 am: 06.06.2021 16:11 »
Das

Kannst Du mir einen Regierungsentwurf der letzten Jahre nennen, der in einer Plenarsitzung behandelt wurde, aber zuvor keine Mehrheit in dem federführenden Ausschuss hatte?

hat nichts mit

Mit erfundenden Tatsachen konterkarierst du das leider ganz schön...

zu tun...

Egal wie wahrscheinlich richtig eine Annahme ist - eine Tatsache wird sie dadurch nicht..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #392 am: 06.06.2021 16:53 »
Das

Kannst Du mir einen Regierungsentwurf der letzten Jahre nennen, der in einer Plenarsitzung behandelt wurde, aber zuvor keine Mehrheit in dem federführenden Ausschuss hatte?

hat nichts mit

Mit erfundenden Tatsachen konterkarierst du das leider ganz schön...

zu tun...

Egal wie wahrscheinlich richtig eine Annahme ist - eine Tatsache wird sie dadurch nicht..

Ok, ich gehe davon aus, dass eine Regierung nur die Entwürfe in den Bundestag einbringt, die zuvor eine Mehrheit im federführenden Ausschuss erhalten haben. Denn das ist zu 100 Prozent der Regelfall. Wenn Du diesbezüglich also von einer Erfindung sprichst, dann wirst Du zu 100 Prozent von Menschen umgeben sein, die in Deinen Vorstellungen von erfundenen Tatsachen sprechen.

Du hast insofern offensichtlich einen anderen Tatsachenbegriff als ich, der zugleich offensichtlich dazu führt, dass Du auch nur Du genau zu wissen scheinst und deswegen festlegen kannst, was miteinander zu tun hat und was nicht.

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #393 am: 06.06.2021 17:12 »
Bei allem Respekt, aber das ist ein mehr als albernes Gesabbel - und hat überhaupt nichts mit meinem Einwurf zu tun. Du behauptest, der Ausschuss hätte einen Beschluss gefasst - und nur darum geht es. Und genau das ist offensichtlich nicht der Fall - sonst könntest du uns ja die entsprechende Beschlussempfehlung vorlegen.

Und anstatt zu sagen: "Ja, stimmt. Es gibt entgegen meiner Aussage keine Drucksache (keine Beschlussempfehlung!)" blubberst du hier irgendwas rum - Hauptsache da versuchen Recht zu behalten, wo keines ist.

Und zu dem Geblubber empfehle ich dir mal einen Blick in den Werdegang des 7. SGB IV ÄndG..

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #394 am: 06.06.2021 17:38 »
Bei allem Respekt, aber das ist ein mehr als albernes Gesabbel - und hat überhaupt nichts mit meinem Einwurf zu tun. Du behauptest, der Ausschuss hätte einen Beschluss gefasst - und nur darum geht es. Und genau das ist offensichtlich nicht der Fall - sonst könntest du uns ja die entsprechende Beschlussempfehlung vorlegen.

Und anstatt zu sagen: "Ja, stimmt. Es gibt entgegen meiner Aussage keine Drucksache (keine Beschlussempfehlung!)" blubberst du hier irgendwas rum - Hauptsache da versuchen Recht zu behalten, wo keines ist.

Und zu dem Geblubber empfehle ich dir mal einen Blick in den Werdegang des 7. SGB IV ÄndG..

Ok, ich blubbere, mache gezielte Falschaussagen, konterkariere das, was ich sage, wenn ich feststelle, dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung nur dann in den Bundestag eingebracht wird, wenn das passiert, was der alltägliche Regelfall ist, nämlich dass ein Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Ausschüssen die Mehrheit der Regierungsparteien erhält und dass alles andere doch eher reichlich verwunderlich wäre. Ich kann mich jedenfalls nicht daran erinnern, dass eine Bundesregierung, die die Absicht hatte, das geregelte Ende der Legislatur zu erleben, bislang ein Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat, der zuvor keine Mehrheit in den Ausschüssen gefunden hat. Und insofern gehe ich davon aus, dass der Gesetzentwurf bislang eine Mehrheit in allen vier Ausschüssen erhalten hat. Denn wenn dem nicht der Fall wäre, die Regierung sich also selbst schreddern wollte, hätten wir das, denke ich, mit einer einigermaßen hohen Wahrscheinlichkeit seit Mite Mai aus den Medien erfahren (und zwar selbst solche Blubberer wie ich).

Ehrlich gesagt verstehe ich nicht ganz, worüber Du eigentlich mit mir diskutieren willst. Was ich verstehe, ist, dass Dir das, was ich schreibe offensichtlich so nahe geht, dass Du Dich zu Deiner Wortwahl veranlasst siehst. Und es tut mir natürlich leid, dass ich Dich so aufrege - und insofern schlage ich Dir vor, dass ich Dir die Beschlussvorlage vorlegen werde, wenn der Bundestag sie veröffentlicht hat und dass ich bis dahin weiterhin davon ausgehe, dass unsere Regierung zwar nicht immer Sichtweisen hat, die mit den meinen übereinstimmen, aber dass sie dabei schon weiß, was sie tut und deshalb weiterhin keinen Gesetzentwurf ins Parlament einbringt, von dem sie ausgeht, dass er keine Mehrheit findet. Denn so doof ist unsere Regierung nun einmal nicht, dass sie nicht wüsste, dass man keine Gesetzentwürfe ins Plenum einbringt, für die man selbst im eigenen Lager keine Mehrheit findet.

bgler

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« Antwort #395 am: 06.06.2021 17:52 »
Auch deine weiteren 294 Wörter beschäftigen sich nicht damit, worum es mir geht. Viele Leute lesen hier aus unterschiedlichsten Gründen mit; sicher auch solche, die einfach sachliche Informationen über den Fortgang des Themas dieses Threads haben möchten - und damit eben auch über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Und wenn du schreibst "Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen.", suggerierst du denjenigen Mitlesern, die hier gespannt oder interessiert auf die Beschlussempfehlung warten, dass es eine solche gibt. Aber eine solche gibt es eben nicht, weshalb ich diese Aussage im Endeffekt bemängelt habe - mehr nicht. Und das erträgst du offenbar nicht, anders kann ich mir deine end- und bezugslosen Ausführungen dazu nicht erklären.

Als Antwort auf deinen letzten Aufsatz frei nach Ronan Keating:

You say it best, when you say nothing at all

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #396 am: 06.06.2021 17:57 »
Auch deine weiteren 294 Wörter beschäftigen sich nicht damit, worum es mir geht. Viele Leute lesen hier aus unterschiedlichsten Gründen mit; sicher auch solche, die einfach sachliche Informationen über den Fortgang des Themas dieses Threads haben möchten - und damit eben auch über das aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Und wenn du schreibst "Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen.", suggerierst du denjenigen Mitlesern, die hier gespannt oder interessiert auf die Beschlussempfehlung warten, dass es eine solche gibt. Aber eine solche gibt es eben nicht, weshalb ich diese Aussage im Endeffekt bemängelt habe - mehr nicht. Und das erträgst du offenbar nicht, anders kann ich mir deine end- und bezugslosen Ausführungen dazu nicht erklären.

Als Antwort auf deinen letzten Aufsatz frei nach Ronan Keating:

You say it best, when you say nothing at all

Ok, es gibt also offensichtlich keine Beschlussempfehlung. Kannst denn Du das, der hier so auf Beweise drängt, beweisen? Wenn Du also offensichtlich über Informationen verfügst, über die ich nicht verfüge - dann veröffentliche sie doch einfach...

bgler

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #397 am: 06.06.2021 18:26 »
Jetzt wird es lächerlich...

Von daher noch einmal:

You say it best, when you say nothing at all

SwenTanortsch

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« Antwort #398 am: 06.06.2021 18:53 »
Jetzt wird es lächerlich...

Von daher noch einmal:

You say it best, when you say nothing at all

Was Du als lächlich beschreibst, ist das, was Du machst: Denn wenn Du schreibst "Und wenn du schreibst 'Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen.', suggerierst du denjenigen Mitlesern, die hier gespannt oder interessiert auf die Beschlussempfehlung warten, dass es eine solche gibt. Aber eine solche gibt es eben nicht, weshalb ich diese Aussage im Endeffekt bemängelt habe - mehr nicht", dann machst Du genau das, was Du mir vorwirfst, Du tätigst eine Aussage, die Du nicht beweisen kannst.

Und ehrlich gesagt, ich glaube, hier gibt es eher wenige, die - wie Du meinst - gespannt auf die Beschlussempfehlung aus der Vergangenheit warten, eben weil jeder, der sich mit Entscheidungen des Bundestags auch nur entfernt auskennt, weiß, dass es diese Beschlussempfehlung geben muss, da sonst die Regierung ihren Entwurf nicht entsprechend aufrecht erhalten würde. Was die Leute interessiert, ist hingegen, wie es zukünftig weitergeht.

Ich schicke Dir die Beschlussempfehlung von Mitte Mai, die es nicht gibt, zu, sobald die entprechende Drucksache veröffentlich wird. Denn dass es eine Beschlussempfehlung geben muss, ergibt sich ja aus der Tagesordnung zur Sitzung am kommenden Donnerstag (vgl. im hier https://www.bundestag.de/tagesordnung unter Top 51f):

"f)- Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2021/2022 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2021/2022)
Drucksachen 19/28677, 19/29571
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat (4. Ausschuss)
Drucksache 19/…
- Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 19/… "

Jetzt kann man natürlich glauben, dass die Beschlussempfehlung ablehnender Natur sei - ich glaube das aber, wie dargestellt, eher nicht. Und es tut mir natürlich leid, dass ich hier auf Deine sachlichen Einwendungen so lächlich blubbere, Unwahrheiten behaupte und am Ende auch Deiner Anordnung nicht nachkomme, endlich die Klappe zu halten...

bgler

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« Antwort #399 am: 06.06.2021 19:22 »
Was Du als lächlich beschreibst, ist das, was Du machst: Denn wenn Du schreibst "Und wenn du schreibst 'Der federführende Ausschuss für Inneres und Heimat hat in seiner 141. Sitzung am 10. Mai die Verabschiedung empfohlen.', suggerierst du denjenigen Mitlesern, die hier gespannt oder interessiert auf die Beschlussempfehlung warten, dass es eine solche gibt. Aber eine solche gibt es eben nicht, weshalb ich diese Aussage im Endeffekt bemängelt habe - mehr nicht", dann machst Du genau das, was Du mir vorwirfst, Du tätigst eine Aussage, die Du nicht beweisen kannst.

Tatsächlich habe ich in meinem von dir zitierten Satz das Wort "offenbar" vergessen und damit eine Aussage getätigt, die nicht beabsichtigt war - ich kann es ja gar nicht wissen. Da ist mir ein Fehler unterlaufen und den gebe ich gerne zu. Das tut übrigens nicht weh und dafür braucht es auch kein uferloses Geblubber.

Und ehrlich gesagt, ich glaube, hier gibt es eher wenige, die - wie Du meinst - gespannt auf die Beschlussempfehlung aus der Vergangenheit warten, eben weil jeder, der sich mit Entscheidungen des Bundestags auch nur entfernt auskennt, weiß, dass es diese Beschlussempfehlung geben muss, da sonst die Regierung ihren Entwurf nicht entsprechend aufrecht erhalten würde. Was die Leute interessiert, ist hingegen, wie es zukünftig weitergeht.

Welche Beschlussempfehlung aus der Vergangenheit? Vielleicht kam es ja zu keiner Beschlussempfehlung am 19.05.? Vielleicht gibt es sie erst am 09.06.?  ;)

Jetzt kann man natürlich glauben, dass die Beschlussempfehlung ablehnender Natur sei - ich glaube das aber, wie dargestellt, eher nicht.

Ich glaube auch nicht, dass sie ablehnender Natur ist. Was aber auch immer das jetzt mit unserer "Diskussion" zu tun hat..

Und es tut mir natürlich leid, dass ich am Ende auch Deiner Anordnung nicht nachkomme, endlich die Klappe zu halten...

Welche Anordnung?

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« Antwort #400 am: 06.06.2021 19:51 »
"Ich glaube auch nicht, dass sie ablehnender Natur ist."

Also, dann können wir uns diesen Sturm im Wasserglas doch weiter sparen; denn das war bereits schon einmal das Ergebnis vor geraumer Zeit, wenn ich mich recht erinnere.

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« Antwort #401 am: 06.06.2021 20:28 »
Viel wichtiger ist doch folgender Hinweis aus der Tagesordnung der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, dort findet sich der Vermerk unter TOP2:

"Hierzu wurde/wird verteilt: 19(4)841 Gutachtliche Stellungnahme".

Eine Google-Suche und eine Suche in den Drucksachen des Bundestages (DIP) brachte für mich kein Ergebnis. Weiß jemand was es damit auf sich hat?

bgler

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« Antwort #402 am: 06.06.2021 20:44 »
Ich glaube (wissen tue ich es leider nicht), dass das Gutachten vom parlamentarischem Beirat für nachhaltige Entwicklung kommt (siehe in der TO unter "Gutachtlich").

https://www.bundestag.de/nachhaltigkeit

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« Antwort #403 am: 06.06.2021 21:20 »
Viel wichtiger ist doch folgender Hinweis aus der Tagesordnung der 145. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Heimat, dort findet sich der Vermerk unter TOP2:

"Hierzu wurde/wird verteilt: 19(4)841 Gutachtliche Stellungnahme".

Eine Google-Suche und eine Suche in den Drucksachen des Bundestages (DIP) brachte für mich kein Ergebnis. Weiß jemand was es damit auf sich hat?


Nach dieser gutachtlichen Stellungnahme suche ich auch schon die ganze Zeit, bin leider nicht fündig geworden.
Aus dieser müsste eigentlich einiges hervorgehen.

SwenTanortsch

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« Antwort #404 am: 06.06.2021 21:27 »
Das Gutachten stammt laut der Tagesordnungen der Sitzungen vom 19.05. vom Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung. Der Inhalt ist (bislang) nicht zugänglich, was ein normales Vorgehen ist. Es ist zu vermuten, dass es im Sinne der Aufgaben des Beirats eher weniger die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Entwurfsinhalts als vielmehr nach seinen Auswirkungen im Sinne der Nachhaltigkeit thematisieren wird, nicht zuletzt in Hinblick auf § 44 (1) der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien: "Unter Gesetzesfolgen sind die wesentlichen Auswirkungen des Gesetzes zu verstehen. Sie umfassen die beabsichtigten Wirkungen und die unbeabsichtigten Nebenwirkungen. Die Darstellung der voraussichtlichen Gesetzesfolgen muss im Benehmen mit den jeweils fachlich zuständigen Bundesministerien erfolgen und hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen erkennen lassen, worauf die Berechnungen oder die Annahmen beruhen. Es ist darzustellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat. Das Bundesministerium des Innern kann zur Ermittlung von Gesetzesfolgen Empfehlungen geben."