Interessant ist S.19 Paragraph 79 Nummer 5. Danach wird der wegfallende Ehezuschlag auf den AEZ angerechnet. Somit werden weitere 153,88 vom AEZ abgezogen.
Zitat von: Blablublu am 01.02.2023 12:06Interessant ist S.19 Paragraph 79 Nummer 5. Danach wird der wegfallende Ehezuschlag auf den AEZ angerechnet. Somit werden weitere 153,88 vom AEZ abgezogen.Nur auf den Verheirateten AEZ, nicht auf den AEZ für Kinder.Der ist ja - bis auf Beamte der Mietstufe 7 - eh bei 0. Wo nichts ist, kann nichts gekürzt werden
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)
Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.