Ich bin maximal überrascht über den Entwurf, aber nicht im positiven Sinne. Zudem sehe ich es nicht als Wertschätzung für die Soldaten, welche sich im Gegensatz zu allen anderen Betroffenen keinen neuen Dienstherren suchen können und dem Schmarn ausgesetzt sind.
Davon ab, konkrete Frage zum Entwurf:
Wie darf ich mir die Umsetzung von §79 (6) iVm §79 (8 ) vorstellen? Wird der für das BMF günstigste Stichtag noch statistisch ermittelt?
Einen Abschmelzbetrag gibt es bei der Nachzahlung nicht, es die Wertigkeit der Ämter zu berücksichtigen und die tatsächliche Situation nebst 15 Prozent oberhalb Mindestsicherung. Für mich klingt das nach der einzigen Methoden, welche die Kriterien des BVerfG berücksichtigt und das BMI sich hier ehrlich macht für 2021 und 2022. Wie hoch werden denn die Nachzahlungen beziffert? Die müssten ja deutlich über den jetzt vorgesehen Zahlungen für die Haushalte 2023 und 2024 liegen. Im Bundestag wird dann die Reduzierung im Haushalt mit einem Augenzwinkern auf den Abschmelzbetrag und dem Hinweis "besondere Zeiten, brauchen besondere Methoden" gewürzt.