Wann rechnet ihr mit einer Rechtsverordnung bzgl. der Nachzahlungen für die Jahre 2021 / 2022?Warum macht man das nicht gleich in dem Gesetz mit?
Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:33Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:28Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:26Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.Verstanden. Aber wo sind denn dann die von Faeser und Scholz vollmundig angekündigten Hebungen der Einstufigen?Die wurden vielleicht einfach "vergessen"Ich hatte echt gedacht, dass es wie schon einmal eine Art Sockelbetrag für A2 - A9 gibt. Nicht viel.. 50 - 80 EUR.Bedenkt man, dass zwischen A9 und A10 ca. 450 EUR (mittlere bis höchste Erfahrungsstufen) liegen, wäre das Abstandsgebot mit Sicherheit nicht unterschritten worden. So so... Das waren also die "Hebungen"...............
Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:28Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:26Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.Verstanden. Aber wo sind denn dann die von Faeser und Scholz vollmundig angekündigten Hebungen der Einstufigen?Die wurden vielleicht einfach "vergessen"
Zitat von: MO95 am 01.02.2023 12:26Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.Verstanden. Aber wo sind denn dann die von Faeser und Scholz vollmundig angekündigten Hebungen der Einstufigen?
Zitat von: tigertom am 01.02.2023 12:18Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)
Spätestens jetzt sollte man unter Berufung auf das Rundschreiben und den Verzicht auf haushaltsnahe GeltendmachungSCHNELLSTMÖGLICH NOCHWIDERSPRUCH FÜR 2021 UND 2022 EINLEGEN!Es kostet nichts!
Ich verstehe gar nicht wie man so einen Beschluss noch raushauen kann, nachdem der Battis den ersten Entwurf in Thüringen schon so zerpflückt hat und Thüringen jetzt wie Hessen auch das Grundgehalt allgemein um mehrere Prozentpunkte erhöht.
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.
Ob Sven das Teil schon gesehen hat? Ich bin auf seine Ausführung gespannt