Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2042010 times)

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3945 am: 01.02.2023 12:55 »
Wann rechnet ihr mit einer Rechtsverordnung bzgl. der Nachzahlungen für die Jahre 2021 / 2022?
Warum macht man das nicht gleich in dem Gesetz mit?

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3946 am: 01.02.2023 12:56 »
Spätestens jetzt sollte man unter Berufung auf das Rundschreiben und den Verzicht  auf haushaltsnahe Geltendmachung

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UffzeStuffze

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3947 am: 01.02.2023 12:56 »
Hallo,

eine Frage zum Familienzuschlag für Verheiratete: Woraus ergibt sich die hier erwähnte Besitzstandswahrung? Irgendwie finde ich diesbzgl. nichts in dem tollen Entwurf.

Danke 👍

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3948 am: 01.02.2023 13:00 »
Wann rechnet ihr mit einer Rechtsverordnung bzgl. der Nachzahlungen für die Jahre 2021 / 2022?
Warum macht man das nicht gleich in dem Gesetz mit?

Weil dann m.E. die Regelung der Nachzahlung der Jahre 21/22 mit dem neuen BBesG verfassungsrechtlich vollständig durch das BVerfG überprüfbar wäre.

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3949 am: 01.02.2023 13:08 »
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.

YourBunnyWrote

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3950 am: 01.02.2023 13:09 »
Erbärmlicher Entwurf

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3951 am: 01.02.2023 13:13 »
Ganz blöde Frage: Wo sind denn die Hebungen der einstufigen Besoldungsgruppen, von der Faeser und Scholz sprachen?

Sind das die 10,42 EUR bei A9 !? (Und die Zwanzig Euro bei A6?)

Nein diese gigantischen Erhöhungsbeträge für A5m/A6m und A9g/10g gab es schon vorher.

Verstanden. Aber wo sind denn dann die von Faeser und Scholz vollmundig angekündigten Hebungen der Einstufigen?

Die wurden vielleicht einfach "vergessen"

Ich hatte echt gedacht, dass es wie schon einmal eine Art Sockelbetrag für A2 - A9 gibt. Nicht viel.. 50 - 80 EUR.
Bedenkt man, dass zwischen A9 und A10 ca. 450 EUR  (mittlere bis höchste Erfahrungsstufen) liegen, wäre das Abstandsgebot mit Sicherheit nicht unterschritten worden.

So so... Das waren also die "Hebungen"...............

Sockelbetrag... Noch leistungsfeindlicher geht es ja nicht.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3952 am: 01.02.2023 13:14 »
Lächerlicher Entwurf!  :o

99 EUR mehr plus Beihilfe 70%. Hoffentlich kommt bald der Ablehnungsbescheid für meinen Widerspruch. Dann läuft das über einen Anwalt weiter.  8)

Claudia13

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3953 am: 01.02.2023 13:14 »
Ich verstehe gar nicht wie man so einen Beschluss noch raushauen kann, nachdem der Battis den ersten Entwurf in Thüringen schon so zerpflückt hat und Thüringen jetzt wie Hessen auch das Grundgehalt allgemein um mehrere Prozentpunkte erhöht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3954 am: 01.02.2023 13:15 »
Spätestens jetzt sollte man unter Berufung auf das Rundschreiben und den Verzicht  auf haushaltsnahe Geltendmachung

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Da haben Sie völlig recht.

Pensionär007

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3955 am: 01.02.2023 13:17 »
@Claudia13 , das kann ich auch nicht nachvollziehen.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3956 am: 01.02.2023 13:18 »
Ob Sven das Teil schon gesehen hat? Ich bin auf seine Ausführung gespannt ;D

NvB

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3957 am: 01.02.2023 13:19 »
Ich verstehe gar nicht wie man so einen Beschluss noch raushauen kann, nachdem der Battis den ersten Entwurf in Thüringen schon so zerpflückt hat und Thüringen jetzt wie Hessen auch das Grundgehalt allgemein um mehrere Prozentpunkte erhöht.

Kann ich Ihnen erklären:

In den man das das Beamtengehalt als Sparmasse ansieht und hofft, dass sich die Klageverfahren über sämtliche Legislaturperioden hinausziehen.

Ausnahmsweise bin ich wirklich froh als Vater von 3 Kindern in NRW besoldet zu werden. Echt ein Trauerspiel dieser Entwurf.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3958 am: 01.02.2023 13:20 »
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.

Wenn ich es richtig lese und verstehe wird AEZ nur für Kinder gezahlt für die man auch Kindergeld als Zahlung erhält. Für Kinder die bspw. im anderen Haushalt leben wird m.E. kein AEZ gezahlt. Ich denke das ist der Unterschied zum Familienzuschlag. Diesen erhält man ja auch für alle Kinder, egal ob im eigenen Haushalt bzw. anderen Haushalt.

Gibt es denn jetzt überhaupt noch Zählkinder? Kindergeld wurde ja pauschal für alle Kinder auf 250€ erhöht.

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3959 am: 01.02.2023 13:22 »
Ob Sven das Teil schon gesehen hat? Ich bin auf seine Ausführung gespannt ;D

Wahrscheinlich erbricht er sich gerade durch seine Tränendrüsen.