Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2048802 times)

Blablublu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3960 am: 01.02.2023 13:25 »
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.

Wenn ich es richtig lese und verstehe wird AEZ nur für Kinder gezahlt für die man auch Kindergeld als Zahlung erhält. Für Kinder die bspw. im anderen Haushalt leben wird m.E. kein AEZ gezahlt. Ich denke das ist der Unterschied zum Familienzuschlag. Diesen erhält man ja auch für alle Kinder, egal ob im eigenen Haushalt bzw. anderen Haushalt.

Gibt es denn jetzt überhaupt noch Zählkinder? Kindergeld wurde ja pauschal für alle Kinder auf 250€ erhöht.

Nein, aber wie werden die Kinder beim AEZ gezählt? Wie früher beim Kindergeld, also das 1. Kind was bei dir lebt ist das zweite Kind usw...?

Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3961 am: 01.02.2023 13:31 »
Die Erklärung für den Murks liest sich ja bereits auf Seite 2 und 3. Die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Da wir in der Öffentlichkeit und schon gar nicht in den Medien keine Lobby haben und die Politiker mit Sicherheit einen Shitstorm der Entrüstung vermeiden wollten, war ja nichts anderes zu erwarten. Man will ja wiedergewählt werden sonst müsste man ja arbeiten und wenn ich mir so manchen Politiker anschaue wird das schwierig zB so ohne Berufsausbildung.
Das ganze zeigt aber, so finde ich, das Dilemma in dem der ÖD insgesamt steckt, wir haben Juristen die erst die Rechtsprechung des BVerfG nicht durchdringen und verstehen und dann anschließend so einen Müll verzapfen.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vergessen wir mal ganz schnell in diesem Zusammenhang.

Mir fällt da nur der Spruch des Porschefahrers ein. "lieber nicht regieren, als falsch regieren ein".
Im übertragenen Sinne müssten nach meinem Dafürhalten einige wenn nicht gar alle zurücktreten bzw den Dienst quittieren.

Der Hohn ist dann noch der Satz auf Seite 2 hinsichtlich der Steigerung der Attraktivität des ÖD.

So jetzt genug ausgekotzt, der Frust ist verdammt gross.


Knecht

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3962 am: 01.02.2023 13:36 »
Die Erklärung für den Murks liest sich ja bereits auf Seite 2 und 3. Die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.
Da wir in der Öffentlichkeit und schon gar nicht in den Medien keine Lobby haben und die Politiker mit Sicherheit einen Shitstorm der Entrüstung vermeiden wollten, war ja nichts anderes zu erwarten. Man will ja wiedergewählt werden sonst müsste man ja arbeiten und wenn ich mir so manchen Politiker anschaue wird das schwierig zB so ohne Berufsausbildung.
Das ganze zeigt aber, so finde ich, das Dilemma in dem der ÖD insgesamt steckt, wir haben Juristen die erst die Rechtsprechung des BVerfG nicht durchdringen und verstehen und dann anschließend so einen Müll verzapfen.
Eignung, Befähigung und fachliche Leistung vergessen wir mal ganz schnell in diesem Zusammenhang.

Mir fällt da nur der Spruch des Porschefahrers ein. "lieber nicht regieren, als falsch regieren ein".
Im übertragenen Sinne müssten nach meinem Dafürhalten einige wenn nicht gar alle zurücktreten bzw den Dienst quittieren.

Der Hohn ist dann noch der Satz auf Seite 2 hinsichtlich der Steigerung der Attraktivität des ÖD.

So jetzt genug ausgekotzt, der Frust ist verdammt gross.

Unterschreibe ich so. Eine derartige Schaafschei*e überhaupt zu veröffentlichen und als den großen Wurf verkaufen zu wollen, zeugt von einer quasi für mich nicht vorstellbaren Ignoranz.

Pensionär007

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3963 am: 01.02.2023 13:37 »
In Frankreich würden nach so einem Entwurf spätestens heute Abend schon die ersten Autos brennen.

Soldat1980

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3964 am: 01.02.2023 13:38 »
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.

Wenn ich es richtig lese und verstehe wird AEZ nur für Kinder gezahlt für die man auch Kindergeld als Zahlung erhält. Für Kinder die bspw. im anderen Haushalt leben wird m.E. kein AEZ gezahlt. Ich denke das ist der Unterschied zum Familienzuschlag. Diesen erhält man ja auch für alle Kinder, egal ob im eigenen Haushalt bzw. anderen Haushalt.

Gibt es denn jetzt überhaupt noch Zählkinder? Kindergeld wurde ja pauschal für alle Kinder auf 250€ erhöht.

Nein, aber wie werden die Kinder beim AEZ gezählt? Wie früher beim Kindergeld, also das 1. Kind was bei dir lebt ist das zweite Kind usw...?

Ich denke es gibt hier keine Zählweise, da AEZ nur für Kinder gezahlt wird für die man auch Kindergeld erhält. Ich weiß was du meinst hinsichtlich der Zählweise beim Kindergeld von früher.
Nach meinem Verständnis in deiner Konstellation. Das Zählkind was bei dir 1. Kind ist fällt raus und dein 2. Kind wird automatisch 1. Kind für das du den entsprechenden AEZ dann erhältst.

Aber vielleicht deute ich es auch falsch...da ich 5 Kinder habe (4 eigene, 1 Stiefkind) hätte ich von einer Erhöhung Familienzuschlag ab 3. Kind natürlich momentan mehr profitiert.

RD Faultier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3965 am: 01.02.2023 13:40 »
Haha, was habt Ihr denn von den Verfassungsfeinden in dieser Regierung (in der letzten natürlich auch) erwartet?

Ich mache jetzt mein Homeoffice Schläfchen dementsprechend länger.

VG
RD Faultier

   


SeppelMeier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3966 am: 01.02.2023 13:44 »
Bin heute über einen Kollegen auf das Thema gestoßen.

Verstehe ich das richtig:

AEZ Stufe 6 2 Kinder, Besoldung A9:
248 EUR - Abschmelzbetrag 62 EUR + 449 EUR - 62 EUR = 573 EUR mehr brutto für meine kleine Familie???

Das wäre ja der Oberhammer!!! Wann können wir mit dem Geld rechnen, jemand eine Ahnung?

Dann noch die Tarifverhandlungen, wird ein gutes Jahr 2023. Wurde aber auch Zeit, da bin ich voll bei Euch. Inflation war doch nicht ohne letztes Jahr, besonders für Familien mit Kindern.

yamato

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #3967 am: 01.02.2023 13:51 »
Als lediger A10er habe ich mit nichts gerechnet und wurde nicht enttäuscht.
Jetzt also auf den nächsten kräftigen Schluck aus der Pulle nach den Tarifverhandlungen warten.

Wahrscheinlich 3 und 2,5 % über 2 Jahre :-(

Blablublu

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« Antwort #3968 am: 01.02.2023 13:57 »
Jemand eine Idee wie sich der AEZ bei Zählkindern gestalltet? 4 Kinder 1.Kind ist Zählkind.

Wenn ich es richtig lese und verstehe wird AEZ nur für Kinder gezahlt für die man auch Kindergeld als Zahlung erhält. Für Kinder die bspw. im anderen Haushalt leben wird m.E. kein AEZ gezahlt. Ich denke das ist der Unterschied zum Familienzuschlag. Diesen erhält man ja auch für alle Kinder, egal ob im eigenen Haushalt bzw. anderen Haushalt.

Gibt es denn jetzt überhaupt noch Zählkinder? Kindergeld wurde ja pauschal für alle Kinder auf 250€ erhöht.

Nein, aber wie werden die Kinder beim AEZ gezählt? Wie früher beim Kindergeld, also das 1. Kind was bei dir lebt ist das zweite Kind usw...?

Ich denke es gibt hier keine Zählweise, da AEZ nur für Kinder gezahlt wird für die man auch Kindergeld erhält. Ich weiß was du meinst hinsichtlich der Zählweise beim Kindergeld von früher.
Nach meinem Verständnis in deiner Konstellation. Das Zählkind was bei dir 1. Kind ist fällt raus und dein 2. Kind wird automatisch 1. Kind für das du den entsprechenden AEZ dann erhältst.

Aber vielleicht deute ich es auch falsch...da ich 5 Kinder habe (4 eigene, 1 Stiefkind) hätte ich von einer Erhöhung Familienzuschlag ab 3. Kind natürlich momentan mehr profitiert.

Wäre natürlich ein Grund zum Klagen, weil ich als Unterhalt zahlender Elternteil den Bedarf des Kindes alleine Decken muss und dann keinen AEZ bekomme, während wenn die Konstelation umgedreht wäre, jemand den Bedarf von einem Dritten gedeckt bekommt und anschließend noch AEZ on Top bekommt.

MasterOf

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« Antwort #3969 am: 01.02.2023 13:58 »
Bin heute über einen Kollegen auf das Thema gestoßen.

Verstehe ich das richtig:

AEZ Stufe 6 2 Kinder, Besoldung A9:
248 EUR - Abschmelzbetrag 62 EUR + 449 EUR - 62 EUR = 573 EUR mehr brutto für meine kleine Familie???

Das wäre ja der Oberhammer!!! Wann können wir mit dem Geld rechnen, jemand eine Ahnung?

Dann noch die Tarifverhandlungen, wird ein gutes Jahr 2023. Wurde aber auch Zeit, da bin ich voll bei Euch. Inflation war doch nicht ohne letztes Jahr, besonders für Familien mit Kindern.
So wie ich das verstanden habe, wir der Abschmelzbetrag nur einmal abgeschmolzen. Heißt für mich also, dass du 635,- Euro brutto mehr haben wirst.

xyz123

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« Antwort #3970 am: 01.02.2023 14:00 »
Bin heute über einen Kollegen auf das Thema gestoßen.

Verstehe ich das richtig:

AEZ Stufe 6 2 Kinder, Besoldung A9:
248 EUR - Abschmelzbetrag 62 EUR + 449 EUR - 62 EUR = 573 EUR mehr brutto für meine kleine Familie???

Das wäre ja der Oberhammer!!! Wann können wir mit dem Geld rechnen, jemand eine Ahnung?

Dann noch die Tarifverhandlungen, wird ein gutes Jahr 2023. Wurde aber auch Zeit, da bin ich voll bei Euch. Inflation war doch nicht ohne letztes Jahr, besonders für Familien mit Kindern.

ich lese das auch eher so, dass der Abschmelzbetrag nur einmal von der Summe abgezogen wird.

Bundi

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« Antwort #3971 am: 01.02.2023 14:00 »
Nach meinen letzten Frustbeiträgen mal eine fachliche Frage die vllt Sven beantworten kann.

Es heisst doch amtsangemessene Alimentation und sowie ich die Erläuterungen bis dato verstanden habe und auch die Passagen des BVerfG hat sich die Besoldung der Beamten an dem Amt zu orientieren.
Oder sitze ich da einem Irrtum auf ?

Die nunmehr zur Disposition stehenden vermeintlichen Verbesserungen orientieren sich, sowie ich das bisher erfassen konnte, eben nicht am Amt des Betroffenen sondern nahezu ausschließlich an den Familienverhältnissen.
Ich bin davon ausgegangen familienbezogene Zuschläge können hinzutreten aber dem Grunde nach hat die eigentliche Besoldung sprich das Grundgehalt für eine entsprechende Alimentation zu sorgen.

SeppelMeier

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« Antwort #3972 am: 01.02.2023 14:03 »
Bin heute über einen Kollegen auf das Thema gestoßen.

Verstehe ich das richtig:

AEZ Stufe 6 2 Kinder, Besoldung A9:
248 EUR - Abschmelzbetrag 62 EUR + 449 EUR - 62 EUR = 573 EUR mehr brutto für meine kleine Familie???

Das wäre ja der Oberhammer!!! Wann können wir mit dem Geld rechnen, jemand eine Ahnung?

Dann noch die Tarifverhandlungen, wird ein gutes Jahr 2023. Wurde aber auch Zeit, da bin ich voll bei Euch. Inflation war doch nicht ohne letztes Jahr, besonders für Familien mit Kindern.

ich lese das auch eher so, dass der Abschmelzbetrag nur einmal von der Summe abgezogen wird.

Das lese ich im Entwurf anders. Die Einschränkung, dass Abschmelzungen für Kind 1 und 2 vorgenommen werden, macht sonst keinen Sinn… Laut Entwurf bleibt erst ab Kind 3 der Tabellenbetrag unangetastet.

Sofern nur 1x abgeschmolzen würde, macht die Einschränkung im Entwurf keinen Sinn…

danbir

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« Antwort #3973 am: 01.02.2023 14:04 »
Aufgrund dieses "grandiosen" Entwurfs ist mir heute schlussendlich doch die Hutschnur geplatzt. Neben der Tatsache, dass ich mich hier endlich angemeldet habe, gingen soeben auch die Widersprüche für die Jahre 2021, 2022 und 2023 in die Post. Mal sehen, ob ich die Ruhendstellung für 2021/2022 noch erreiche. Ansonsten habe ich wohl einfach Pech gehabt, da ich daran geglaubt habe, dass sich das BMI tatsächlich an seinen Rundschreiben festhalten lässt.

Soldat1980

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« Antwort #3974 am: 01.02.2023 14:07 »
Darüber hinaus wird die vom Innenausschuss des Deutschen Bundestages geforderte zeitnahe Reform des Familienzuschlags vorgenommen.

Was ist denn eigentlich hier zu erwarten???