Da ist der Entwurf...
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/BBVAngG.html
Zu Absatz 6
Mit Rundschreiben vom 14. Juni 2021 hat das BMI für den Bund unter Verweis auf die Beschlüsse des BVerfG vom 4. Mai 2020 gegenüber allen Besoldungs- und Versorgungs-berechtigten des Bundes auf das Erfordernis einer haushaltsjahrnahen Geltendmachung etwaiger Ansprüche auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation wie auch auf die Erhebung der Einrede der Verjährung ab dem Jahr 2021 verzichtet. Für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2023 sind daher für alle Besoldungsberechtigten Nachzahlungen erforderlich und angemessen, wenn und soweit mit diesen für den genannten Zeitraum die Amtsangemessenheit der Alimentation rückwirkend sichergestellt werden muss. Für das Haushaltsjahr 2020 werden Nachzahlungen denjenigen Besoldungsberechtigten gewährt, die rechtzeitig einen statthaften Rechtsbehelf eingelegt haben. [Zur Vermeidung einer verwaltungsaufwändigen individuellen Prüfung und Festsetzung von Ansprüchen ist der zu-stehende Ausgleichsbetrag pauschalierend unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse zu einem jeweils festzusetzenden Stichtag zu ermitteln.]
Ich muss das, auch wenns inzwischen ein paar Seiten her ist, nochmal thematisieren.
Meine Lesart ist, dass es bis 2021 rückwirkend auch ohne Widerspruch zu Nachzahlungen kommt. Der Absatz 7 bezieht sich auf einen ganz anderen Zeitraum und auch ein anderes Rundschreiben. Insofern würde ich davon ausgehen, dass jeder Beamtete zumindest für 2022 und 2021 Nachzahlungen erhält.
Dass der ein oder andere sich davon dann maximal drei kleine Eis leisten kann, ist erstmal zweitrangig.
Allgemein: auch bei mir Fassungslosigkeit. Aber irgendwie noch Hoffnung hinsichtlich der Tarifverhandlungen und BVG.
Sollte das alles tatsächlich so kommen, muss man eben eine Entscheidung treffen. Selbst Thüringen und Sachsen-Anhalt zahlen inzwischen über 200€ mehr. Allerdings bei 200€ weniger Grundgehalt. Und der Abstand wächst dann noch durch den Tarifabschluss. Also in die Zukunft gedacht ist ein Wechsel wegen der Pension genau zu überlegen.
Aber immerhin hat das BMI es geschafft, dass ich nach knapp 15 Jahren mal wieder glücklich bin verheiratet zu sein (zum Glück anonym unterwegs, puuh).
Mal schauen was 2023 am Ende wirklich bringt. Glaube nicht daran, dass dieser Entwurf wirklich zum Gesetz wird.