Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1956232 times)

martin0312

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #405 am: 08.06.2021 15:58 »
Hat schon jemand eine Antwort eines Abgeordneten erhalten?

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #406 am: 08.06.2021 16:20 »
Hat schon jemand eine Antwort eines Abgeordneten erhalten?

Also ich bisher nicht, habe 2 Abgeordnete letzten Sonntag Vormittag kontaktiert.

Theodor

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #407 am: 08.06.2021 19:22 »
ein FDP Abgeordneter hat mir geantwortet.


vielen Dank für ihre Zuschrift über den Briefkasten. Wie sie bereits geschrieben haben, liegt die Federführung beim Innenausschuss.

Noch gibt es kein finales Votum der Fraktion (dieses wird es erst heute Abend geben). Ohne den Abgeordneten vorgreifen zu wollen, habe ich mich auf der Arbeitsebene für Sie beim Büro des zuständigen Berichterstatters  informiert.

Wir werden wohl sowohl dem Gesetz als auch dem Änderungsantrag zustimmen. Der Gesetzentwurf übernimmt den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes. Es hat Tradition diesen auf die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Der Änderungsantrag führt zu einer Erhöhung der Polizeizulage, die wir begrüßen.

Abschließend bitte ich an dieser Stelle um Verständnis, dass ich hier keine tiefergehende Begründung liefern kann, da der Bundestag und auch die Fraktionen arbeitsteilig arbeiten und das absolut fachfremd für uns ist.

Rainer Hohn

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #408 am: 08.06.2021 20:09 »
Ich habe etwa ein Dutzend Abgeordnete angeschrieben und bisher folgende Antwort eines MdB (Die Linke) erhalten:

"Selbstverständlich ist es richtig und notwendig, dass die Beamtinnen und Beamte an der Gehaltserhöhung der Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst teilhaben. Aber ausgerechnet für die untersten Besoldungsgruppen weicht der Gesetzentwurf vom Tarifvertrag ab, indem es hier bei der prozentualen Anhebung bleibt, während für die Tarifbeschäftigten eine Anhebung um mindestens 50 Euro vereinbart wurde. Außerdem müssen die Beamtinnen und Beamten weiterhin einen Teil ihrer Sold- oder Ruhegehaltserhöhung an die Versorgungsrücklage abführen. Schließlich hat die Koalition ihr Versprechen nicht eingelöst, Beamtinnen und Beamten in Regionen mit überdurchschnittlichen Mietsteigerungen über eine Regionalzulage zu entlasten. Deshalb ist das Gesetz so für uns nicht zustimmungsfähig. Die Fraktion DIE LINKE und ich persönlich werde mich zu dem Gesetzentwurf enthalten."

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #409 am: 09.06.2021 07:12 »
ein FDP Abgeordneter hat mir geantwortet.


vielen Dank für ihre Zuschrift über den Briefkasten. Wie sie bereits geschrieben haben, liegt die Federführung beim Innenausschuss.

Noch gibt es kein finales Votum der Fraktion (dieses wird es erst heute Abend geben). Ohne den Abgeordneten vorgreifen zu wollen, habe ich mich auf der Arbeitsebene für Sie beim Büro des zuständigen Berichterstatters  informiert.

Wir werden wohl sowohl dem Gesetz als auch dem Änderungsantrag zustimmen. Der Gesetzentwurf übernimmt den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes. Es hat Tradition diesen auf die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Der Änderungsantrag führt zu einer Erhöhung der Polizeizulage, die wir begrüßen.

Abschließend bitte ich an dieser Stelle um Verständnis, dass ich hier keine tiefergehende Begründung liefern kann, da der Bundestag und auch die Fraktionen arbeitsteilig arbeiten und das absolut fachfremd für uns ist.

Hast Du ihm darauf geantwortet? Die FDP sieht sich ja als die Freiheits- und Rechtsstaatspartei an. Allerdings gerät die Freiheit an ihr Grenze, wenn das Recht nicht mehr gilt - und genau das würde die FDP mit Blick auf die deutschen Beamten ja vollziehen: Dadurch dass deren Rechtswahrung nicht mehr vollzogen werden würde, würde deren Freiheit negiert - das zeigte sich allein an den Kindern von Beamten der unteren Besoldungsgruppen, deren Grundsicherungsanspruch durch den Gesetzentwurf missachtet wird: Wenn die FDP also Freiheit, Selbstbestimmung, Respekt, Toleranz und Chancengleichheit als Grundpfeiler ihres Wertekanons versteht (https://www.fdp.de/seite/unsere-werte), dann wird sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen können. Stimmte sie ihm allerdings zu, dann müsste man davon ausgehen, dass es sich bei den genannten Werten nur um plakatierte Slogans handelte, die sich schön anhören, jedoch dann offensichtlich nichts mit deren tatsächlichen Handeln zu tun hätte. Die FDP wie auch jeder ihrer Abgeordneten müssen sich folglich darüber im Klaren sein, dass sie mit einer Zustimmung die für sich in Anspruch genommenen Traditionen ihrer Partei aufgeben. Daran dürfte dann zukünftig nicht nur mit Blick auf den anstehenden Wahlkampf zu erinnern sein.

@ Rainer Hohn
Auch hier gilt es eventuell nachzufragen, wieso man sich enthält und nicht gegen den Entwurf stimmt, der offensichtlich etwas stärkere Belastungen für die untersten Besoldungsgruppen vorsieht, als es vom Abgeordneten beschrieben wird.

Habt Dank für eure Mails sowie dass ihr die Antworten öffentlich gemacht habt!

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #410 am: 09.06.2021 09:44 »
Ich habe auch eine Antwort erhalten von einem MdB (CDU/CSU).
Ich glaube, er hat das Problem nicht verstanden.

„Mit dem Gesetz sollen - wie im Koalitionsvertrag festgelegt – die Dienst-
und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses
für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 25.
Oktober 2020 angepasst werden. Dementsprechend werden die Dienst-, Anwärter-
und Versorgungsbezüge linear angehoben.

Das Verfahren zur Gesetzesänderung wurde zwar zügig durchgeführt, ohne
jedoch dabei die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und die
Positionen der betroffenen Personenkreise zu missachten. Auch der Bundesrat
brachte bei seiner Stellungnahme keine Einwände vor, sodass die Anpassung am
10. Juni verabschiedet werden kann. Wir als CSU stehen klar zu unseren
Bundesbediensteten.“

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #411 am: 09.06.2021 09:49 »
Ich bezweifle, dass das überhaupt einer von denen kapiert ::) Vermutlich ist es für die auch garnicht vorstellbar, dass es in einigen Konstellationen zu enormen "Fehlmengen" an Sold kommt...

MasterOf

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #412 am: 09.06.2021 09:56 »
Ich bezweifle, dass das überhaupt einer von denen kapiert ::) Vermutlich ist es für die auch garnicht vorstellbar, dass es in einigen Konstellationen zu enormen "Fehlmengen" an Sold kommt...

Ich finde das unglaublich, insbesondere deswegen, da es in dem Entwurf auf Seite 40 klipp und klar drin steht dass wir unteralimentiert sind.

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #413 am: 09.06.2021 10:37 »
Ich bezweifle, dass das überhaupt einer von denen kapiert ::) Vermutlich ist es für die auch garnicht vorstellbar, dass es in einigen Konstellationen zu enormen "Fehlmengen" an Sold kommt...

Ich finde das unglaublich, insbesondere deswegen, da es in dem Entwurf auf Seite 40 klipp und klar drin steht dass wir unteralimentiert sind.

Als ob die bis Seite 40 lesen :D :D :D

MasterOf

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« Antwort #414 am: 09.06.2021 11:10 »
Ich bezweifle, dass das überhaupt einer von denen kapiert ::) Vermutlich ist es für die auch garnicht vorstellbar, dass es in einigen Konstellationen zu enormen "Fehlmengen" an Sold kommt...

Ich finde das unglaublich, insbesondere deswegen, da es in dem Entwurf auf Seite 40 klipp und klar drin steht dass wir unteralimentiert sind.

Als ob die bis Seite 40 lesen :D :D :D

Wenn das Thema nur nicht so ernst wäre könnte man glatt darüber lachen  ;D

BlauerJunge

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #415 am: 09.06.2021 15:45 »
Der Innenausschuss hat den Weg für eine Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund frei gemacht. Zugleich votierte das Gremium am Mittwoch für eine Erhöhung der Polizeizulage um 20 Prozent.
https://www.bundestag.de/presse/hib/846468-846468

SwenTanortsch

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« Antwort #416 am: 10.06.2021 06:16 »
An mangelnden Informationen kann das Handeln des Innenausschuss nicht gelegen haben:

https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/beschlussempfehlung-des-ausschusses-fuer-inneres-und-heimat/

MasterOf

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« Antwort #417 am: 10.06.2021 09:42 »
An mangelnden Informationen kann das Handeln des Innenausschuss nicht gelegen haben:

https://www.berliner-besoldung.de/aktuelles/beschlussempfehlung-des-ausschusses-fuer-inneres-und-heimat/

Unglaublich.
Man kann sagen, sie wollten schlichtweg nicht - warum auch immer.

Bastel

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« Antwort #418 am: 10.06.2021 09:58 »
Warum versendet man diese Infos nicht an die AfD? Immerhin ist das die aktuell größte Oppositionspartei.

Big T

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« Antwort #419 am: 10.06.2021 10:15 »
also ich hatte u.a. auch Herrn Gauland von der AfD angeschrieben  :D
Gänzlich ohne Reaktion..(FDP, AfD, Linke)