@Ich denke nicht, dass der Entwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird
Also es ist nur ein Entwurf, aber mit sehr vielen rechtlichen Fehlern. Die Erhöhung des Familienzuschlages für das 3. Kind fehlt komplett. Dies ist für alle Besoldungsgruppen notwendig. Die Zuschläge über den AEV werden ja komplett wieder abgeschmolzen. Entscheidend ist sind hier in der AEV Tabelle die nur 128,00 € in Mietstufe I für das 3. Kind.
Und das ist nichts, und dann wird noch abgeschmolzen!
Der Innenauschuss des Deutschen Bundestages wird diesen Entwurf beraten, vorher muss der DBB Druck machen, wir müssen im Forum den Abgeordneten im Innenauschuss klar machen, dass das so nicht geht. Auch gegenüber den Bundesländern die für alle Kinder zum Teil viel viel höhere Beträge zahlen, dass muss den Innenauschuss klar gemacht werden. Ich habe nochmal von Thüringen die Zahlen mit 3 Kindern herausgeholt:
Die zahlen über 1700 € Famlienzuschlag, unabhängig vom Wohnort und der Besoldungsgruppe
Familienzuschlag Ehe: 165.59 €
Familienzuschlag 1. Kind: 304.93 €
Familienzuschlag 2. Kind: 494.34 €
Familienzuschlag 3. Kind: 775.86 €