Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3921637 times)

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4080 am: 01.02.2023 22:35 »
Zumal, was bringt in 25 Jahren ein Ausgleich (ehem. FZ1) der bis Pension vermutlich nicht mehr erhöht wird. Davon kann man sich dann noch einen Döner kaufen. Oder soll der Betrag bei regulären Besoldungserhöhungen mitbedacht werden?

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4081 am: 01.02.2023 22:43 »
Dem Misstrauen könnte entgegengewirkt werden, wenn man (im Rahmen der Konsultation) den Anspruch nicht auf FZ Stufe 1, sondern auf Paragraph 40 Abs. 1 BBesG beziehen würde ;).

Gut, da steht nun Stufe 1 gem. § 40. Stufe 1 ist dort in Abs. 1 genau definiert. Und zu Stufe 2 heißt es, dass diese jene Beamten der Stufe 1 betrifft den eben Kindergeld zusteht usw. usf.

Also wie gesagt, ich kann da beim besten Willen keine Ungenauigkeit reinlesen. Da gibts x andere Stellen die unklar sind. Diese aber eher nicht.

Bundesbeamter123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4082 am: 01.02.2023 22:44 »
Zumal, was bringt in 25 Jahren ein Ausgleich (ehem. FZ1) der bis Pension vermutlich nicht mehr erhöht wird. Davon kann man sich dann noch einen Döner kaufen. Oder soll der Betrag bei regulären Besoldungserhöhungen mitbedacht werden?

Glaube nicht. In Paragraph 79, Abs. 2 steht "in Höhe des zuletzt gewährten Betrages".

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4083 am: 01.02.2023 22:48 »
Clever. Oder einfach armselig. Wie mans nimmt.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4084 am: 01.02.2023 22:57 »
Ich verstehe den Ansatz dahinter auch gar nicht.

Der Kern ist ja eigentlich: es ist zu wenig Geld.

Nun denkt man sich irgendwelche Zulagen aus, um das Problem zu beseitigen.

Der erste Schritt ist: Man zahlt Familien eine Zulage weniger. Zukünftig bekommt also ein Beamter mit Familie in WGS II mit einem Kind diese ~150 weniger. Und AEZ bekommt er auch nicht. Ergo bekommt z.B. ein A9 eingestellt am 1.7.2023 150€ weniger Brutto.

Damit macht man doch das Problem zumindest was die Abstände angeht noch größer?! Das ist im Prinzip eine Besoldungskürzung um ~5 % in den mittleren Besoldungsstufen.

Es ist wirklich unfassbar, dass dieser Entwurf tatsächlich einer internen Diskussion ausgesetzt gewesen sein soll. Und diese "Ideen" sind das Beste was den Kolleginnen und Kollegen dort eingefallen ist bzw. wovon die Hausleitung denkt: DAS IST ES.

Selbst vor dem Hintergrund, dass das natürlich politisch getriebene Ansätze sind: wer kommt auf sowas? Wenn man da mitgewirkt hat, dann schämt man sich doch in Grund und Boden und will ja nicht im Zusammenhang mit diesem Murks erwähnt werden.


Bundi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4085 am: 01.02.2023 23:07 »
Hoffentlich hält Silberbach wenigstens Wort als er angekündigt hat dann steht der ÖD  still wenn die AG sich nicht bewegen. Habe selber in Italien erlebt wie schön das ist wenn der Müll sich auf der Strasse türmt. Da hat man ganz schnell die Aufmerksamkeit.

RD Faultier

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4086 am: 01.02.2023 23:09 »
Seit den Verfassungsfeinden in der Regierung doch dankbar.
Auch ein RD ist vor Brain Fog nicht gefeilt. Und das jetzt ganz ohne schlechtes Gewissen :-)

VG
RD Faultier

Hugo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4087 am: 01.02.2023 23:10 »
Wieso wird auf Seite 57 des Entwurfs beim beispielhaften Beamten das Kindergeld als Einkommen berücksichtigt?

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4088 am: 01.02.2023 23:11 »
Hoffentlich hält Silberbach wenigstens Wort als er angekündigt hat dann steht der ÖD  still wenn die AG sich nicht bewegen. Habe selber in Italien erlebt wie schön das ist wenn der Müll sich auf der Strasse türmt. Da hat man ganz schnell die Aufmerksamkeit.

Silberbach wird im Sommer 62 Jahre. Der zählt selber schon die Tage bis zur Pensionierung hahahaaa ich lach mich tot

clarion

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4089 am: 01.02.2023 23:11 »
Wann soll es noch mal  die nächsten BVG Besoldungsurteile geben? I h hoffe dann wird unseren Politikern noch einmal eins auf die Finger gehauen. Ich hoffe sehr, dass bald mal ein Bundesland  umkippt, und die verfassungsgemäße Besoldung wieder herstellt.

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4090 am: 02.02.2023 00:48 »
Echt eine große Frechheit von Madame Faeser!!!

Sehr arglistig und hinterhältig ausgedachte Aktion von einer egoistischen Bundesministerin, die kurz vor ihrer neuen politischen Rolle auf der hessischen Landesebene so etwas durchziehen möchte.

7 € für einen Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe VI lebt. So viel Wertschätzung bekommt der Beamte von seinem Bundes-Dienstherren, ja genau: 7 verdammte Euro

Sehen denn die Damen und Herren nicht, wie sich in puncto „amtsangemessene Besoldung“ die anderen Bundesländer verhalte? Sollte hier nicht vielmehr der Bund ein gutes Beispiel für die Länder sein? Was geht in den Köpfen all der Verfasser dieses Entwurfs ab? Und wie kann ein Entwurf mit einem dermaßen bewusst verfassungswidrigen Regelungsinhalt auch noch veröffentlicht werden?

Ich hoffe jetzt nur noch, dass die Gewerkschaften sofort und mit großem Druck hiergegen vorgehen. Das alles muss möglichst schnell neu und unkompliziert geregelt werden. Hierzu kann man sich ganz einfach mal die Lösungen der Länder vor Augen halten. Das kann doch nicht do schwer sein!

Krass … 7 € pro Monat mehr … welch eine Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG … Applaus für die 7 € 👏🏻

Bastel

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4091 am: 02.02.2023 06:10 »
Echt eine große Frechheit von Madame Faeser!!!

Sehr arglistig und hinterhältig ausgedachte Aktion von einer egoistischen Bundesministerin, die kurz vor ihrer neuen politischen Rolle auf der hessischen Landesebene so etwas durchziehen möchte.

7 € für einen Beamten, der ein Kind hat und in einer Stadt der Mietenstufe VI lebt. So viel Wertschätzung bekommt der Beamte von seinem Bundes-Dienstherren, ja genau: 7 verdammte Euro

Sehen denn die Damen und Herren nicht, wie sich in puncto „amtsangemessene Besoldung“ die anderen Bundesländer verhalte? Sollte hier nicht vielmehr der Bund ein gutes Beispiel für die Länder sein? Was geht in den Köpfen all der Verfasser dieses Entwurfs ab? Und wie kann ein Entwurf mit einem dermaßen bewusst verfassungswidrigen Regelungsinhalt auch noch veröffentlicht werden?

Ich hoffe jetzt nur noch, dass die Gewerkschaften sofort und mit großem Druck hiergegen vorgehen. Das alles muss möglichst schnell neu und unkompliziert geregelt werden. Hierzu kann man sich ganz einfach mal die Lösungen der Länder vor Augen halten. Das kann doch nicht do schwer sein!

Krass … 7 € pro Monat mehr … welch eine Umsetzung der Beschlüsse des BVerfG … Applaus für die 7 € 👏🏻

Die 7€ bekommst du aber nur als unverheirateter A4er, wenn ich das Ding richtig verstanden habe. Ansonsten wird das auf 0 reduziert.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4092 am: 02.02.2023 07:10 »
@Ich denke nicht, dass der Entwurf in der jetzigen Form verabschiedet wird

Also es ist nur ein Entwurf, aber mit sehr vielen rechtlichen Fehlern. Die Erhöhung des Familienzuschlages für das 3. Kind fehlt komplett. Dies ist für alle Besoldungsgruppen notwendig. Die Zuschläge über den AEV werden ja komplett wieder abgeschmolzen. Entscheidend ist sind hier in der AEV Tabelle die nur 128,00 € in Mietstufe I für das 3. Kind.
Und das ist nichts, und dann wird noch abgeschmolzen!

Der Innenauschuss des Deutschen Bundestages wird diesen Entwurf beraten, vorher muss der DBB Druck machen, wir müssen im Forum den Abgeordneten im Innenauschuss klar machen, dass das so nicht geht. Auch gegenüber den Bundesländern die für alle Kinder zum Teil viel viel höhere Beträge zahlen, dass muss den Innenauschuss klar gemacht werden. Ich habe nochmal von Thüringen die Zahlen mit 3 Kindern herausgeholt:
Die zahlen über 1700 € Famlienzuschlag, unabhängig vom Wohnort und der Besoldungsgruppe

Familienzuschlag Ehe:          165.59 €
Familienzuschlag 1. Kind:      304.93 €
Familienzuschlag 2. Kind:      494.34 €
Familienzuschlag 3. Kind:      775.86 €
   

clarion

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« Antwort #4093 am: 02.02.2023 07:20 »
@ Hummel, auch die Bundesländer besolden nicht verfassungsgemäß. Ich weiß gerade nicht,  ob es besser wäre, wenn sich der Bund angesichts der Frechheit des Entwurfes vor Gericht eine ganz heftige Klatsche abholt.

In Bonn und Umgebung werden die Landesbehörden vermutlich bald keinen Personalmangel mehr haben.

Blablublu

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« Antwort #4094 am: 02.02.2023 07:26 »
@ Hummel

Du hast leider einen Denkfehler in deiner Argumentation, der AEZ für das Dritte Kind wird nicht abgeschmolzen.

Ansonsten gebe ich Dir Recht, wir sollten unsere Gewerkschaften anschreiben und den zuständigen Abgeordneten des Innenausschuss.