Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 1962613 times)

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4110 am: 02.02.2023 09:19 »
Leute, wir müssen die Bundestagsabgeordneten und die Gewerkschaften m.E. sofort auf diese Misere aufmerksam machen und anschreiben!

Ich bin noch immer fassungslos über diesen Witzentwurf

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4111 am: 02.02.2023 09:23 »
Leute, wir müssen die Bundestagsabgeordneten und die Gewerkschaften m.E. sofort auf diese Misere aufmerksam machen und anschreiben!

Ich bin noch immer fassungslos über diesen Witzentwurf

Sehe ich genauso! Lasst uns ganz schnell die Bundestagsabgeordneten und die Gewerkschaften ansprechen. Zwischen 12 und 13 Uhr sollte passen, da haben die Mittagspause :-)

BWBoy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4112 am: 02.02.2023 09:30 »
Ob so Leuten wie Saathoff die Besoldungsmisere der Normalsterblichen überhaupt bewusst ist  ::)
in 13 Jahren von A9 auf A13 ohne Vorverwendung, davon kann man in vielen Behörden träumen. Bei mir waren alleine 3 Jahre Probezeit  :-\

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4113 am: 02.02.2023 09:33 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4114 am: 02.02.2023 09:34 »
Ich sehe das auch so, dass die Erhöhung der Zuschläge ab dem 3. Kind mit Absicht oder ohne Absicht einfach vergessen wurden.

Wir müssen hier Druck machen, die Beamten, die das im BMI zu verantorten haben, müssten öffentlich benannt werden!

Wer ist der zuständige Referatsleiter im BMI?
Wer ist der zuständige Unterabteilungsleiter im BMI?
Wer ist der zuständige Abteilungsleiter im BMI?
Wer ist der zuständige Staatssekretär im BMI?

Diese Vier Leute müssten "öffentlich" werden, die so einen "ungerechten Murks" angefertigt haben, eigentlich eines "Beamten" völlig unwürdig!

Dann müsste man auch jedes Mitglied im Innenausschuss darauf aufmerksam machen!

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4115 am: 02.02.2023 09:38 »
Das Problem an diesem Mietenstufen-System ist ohnehin, dass diese jederzeit geändert werden können. Würde mich nicht wundern, wenn ab 2024 viele Gemeinden "plötzlich" runtergestuft werden.

xap

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4116 am: 02.02.2023 09:40 »
Was soll der Schwachsinn mit den Mistgabeln und Pranger? Die Namen der Verantwortlichen sind bekannt. Lindner und Faeser. Maximal noch die StS.

Hummel2805

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4117 am: 02.02.2023 09:44 »
Das sehe ich anders, dass hochdotierte Leute mit Besoldungsguppe B 3, B6, B 9 und B 12.

Und wenn man die Verfassung bricht, ist man haftbar zu machen, auch als Beamter!

Unknown

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4118 am: 02.02.2023 09:54 »
@Swen

Könntest du die Quellen für deine Zahlen offenlegen? Ich frage mich, ob deine Zahlen dem Bund nicht vorgelegen haben und wie die auf ihre gekommen sind.

Eine weitere Betrachtung des Gesetzentwurfs erübrigt sich von daher eigentlich bereits. Der Entwurf nimmt an zentraler Stelle eine evident sachwidrige Bemessung vor, die der Bundesregierung explizit untersagt worden ist und führt von daher den "konzertierten Verfassungsbruch" ebenfalls wissentlich und willentlich weiter fort. Die für München auf Grundlage der WoGV zugrunde gelegten kalten Unterkunftskosten von 1.171,50 € unterschreiten das aktuelle 95 %-Perzentil für Bayern um mehr als 200,- €; es liegt für das Jahr 2021 bei 1.379,- €. Damit führt das evident sachwidrige Verfahren zu einer evident unzureichenden Bemessung der entsprechenden Kosten, die nicht realitätsgerecht erfolgt und um rund 15 % zu gering bemessen werden.

Sind die Statistiken öffentlich aus denen hervorgeht, dass das 95 %-Perzentil für München bei 1.379 Euro liegt? Gibt es dieses auch für andere Städte oder ist das jeweils auf das Bundesland bezogen?

Für die realitätsgerechte Bemessung der Heizkosten ist in Bayern auf eine 90 qm große Wohnung abzustellen. Der aktuelle Heizspiegel mit den Werten für das Vorjahr legt 25,91 € für (1. ) Wärmepumpen und 24,71 € für (2.) Fernwärme je Quadratmeter zugrunde. Da weiterhin vom tatsächlichen Bedarf auszugehen ist, ist hier der höhere Wert zu beachten. Die jährlichen Herizkosten belaufen sich folglich auf (1) 2.331,90 € bzw. (2) 2.223,90 € bzw. auf monatlich (1) 194,33 bzw (2.) 185,33 € und nicht auf 129,72 €, die der Entwurf zugrunde legt (S. 56). Damit werden mindestens 30 % zu geringe Heizkosten angesetzt.
Sind die 90 qm für die Bemessund der Heizkosten nur auf Bayern festgeschrieben oder gilt das bundesweit?
Welche Statistik ist hier maßgeblich?

Darüber hinaus werden Krankenkassenbeiträge auf Basis neuer Bemessungsgrenzen hervorgehoben (S. 2, vgl. Art. 11 Ziff. 4, S. 32). Auf dieser Grundlage erfolgt eine nicht transparente Ermittlung der PKV-Kosten, die mit monatlich 413,24 € bemessen werden (vgl. S. 57). Bislang waren PKV-Kosten in Höhe von monatlich 633,70 € für das Jahr 2021 laut PKV-Verband zugrundezulegen. Es dürfte deutlich zu bezweifeln sein, dass die geplante gesetzliche Regelung die dargestellten deutlich Folgen haben wird und also die PKV-Kosten um fast 35 % senkt. Darüber hinaus bleibt ebenfalls fraglich, dass vom Nettogehalt am Ende noch Rundfunkbeiträge und Sozialtarife abgezogen werden (S. 57). Es ist davon auszugehen, dass auch das so nicht statthaft sein dürfte. Denn sie sind entsprechend dem Grundsicherungsniveau hinzuzuzählen und dann mit dem Faktor 1,15 zu multiplizieren.

Ich habe versucht die PKV-Kosten in Höhe von 633,70 zu recherchieren, jedoch konnte ich diese nirgendwo finden. Wo kann man diese nachlesen? Sind die 633,70 Euro die offizielle Summe, die das BVerfG auch annehmen würde?

Mal wieder vielen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz und Input in dieser Thematik. Hoffentlich zahlt es sich irgendwann mal aus, dass ein verfassungsmässiges Ergebnis herauskommt.

tigertom

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4119 am: 02.02.2023 09:56 »
Das sehe ich anders, dass hochdotierte Leute mit Besoldungsguppe B 3, B6, B 9 und B 12.

Und wenn man die Verfassung bricht, ist man haftbar zu machen, auch als Beamter!

B12 ist ein Vitamin und keine Besoldungsgruppe. Bei B11 ist Schluss.

Das ist so sicher, wie die Tatsache, dass das Leben außerhalb von Ballungsräumen weniger kostet, als in Ballungsräumen.

Sputnik1978

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« Antwort #4120 am: 02.02.2023 10:12 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.

Mir ist ein Fehler passiert. Ich habe den geringeren PKV-Beitrag vergessen. Aktuell zahle ich für beide Kinder ca. 64 € monatlich. Ich schätze, dass sich der Betrag durch die Erhöhung der Beihilfe auf monatlich 32 € reduzieren lässt.

Die Differenz zum Land NRW reduziert sich dann auf monatlich "nur" 238,- €, was m.E. auch zu hoch ist.

Sputnik1978

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« Antwort #4121 am: 02.02.2023 10:14 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.

Mir ist ein Fehler passiert. Ich habe den geringeren PKV-Beitrag vergessen. Aktuell zahle ich für beide Kinder ca. 64 € monatlich. Ich schätze, dass sich der Betrag durch die Erhöhung der Beihilfe auf monatlich 32 € reduzieren lässt.

Die Differenz zum Land NRW reduziert sich dann auf monatlich "nur" 238,- €, was m.E. auch zu hoch ist.

Anhand dieser Vergleichsberechnung kann man m.E. erahnen, was für ein "Bürokratiemonster" die neue Besoldungsstruktur werden könnte.

xyz123

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4122 am: 02.02.2023 10:14 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.


na dann für 270 Euro mehr schnell nach NRW wechseln. Dann hast du deine 7.379,38 €

Kimonbo

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« Antwort #4123 am: 02.02.2023 10:19 »
Das sehe ich anders, dass hochdotierte Leute mit Besoldungsguppe B 3, B6, B 9 und B 12.

Und wenn man die Verfassung bricht, ist man haftbar zu machen, auch als Beamter!

B12 ist ein Vitamin und keine Besoldungsgruppe. Bei B11 ist Schluss.

Das ist so sicher, wie die Tatsache, dass das Leben außerhalb von Ballungsräumen weniger kostet, als in Ballungsräumen.

Das stimmt nicht, fake-News. Ich habe auch B12 ... Mangel hahahaaa

Sputnik1978

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« Antwort #4124 am: 02.02.2023 10:27 »

na dann für 270 Euro mehr schnell nach NRW wechseln. Dann hast du deine 7.379,38 €
[/quote]

Ich sage mal so. Ich warte nun ab, inwieweit wir vom Ergebnis der Tarifverhandlungen profitieren werden und was aus dem AEZ im Ergebnis wird. Sollte ich beim Bund keine substanzielle Perspektive erkennen, scheue ich einen Wechsel nicht. Der Arbeitsmarkt für Juristen war - vorsichtig formuliert - schonmal schlechter.