Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 4014626 times)

Alphonso

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4125 am: 02.02.2023 10:27 »
Wir haben es doch nun an vielen anderen Bundesländern gesehen, dass die zuständigen Ministerien unabhängig irgendwelcher Entscheidungen nur Alibi-Gesetze erlassen und auch durch den Landtag bekommen.

Woher kann denn an der Stelle Hoffnung kommen (unabhängig davon, wer denn jetzt der Gesetzgeber ist), dass weitere Urteile des BVerfG irgendwelche Einflüsse auf zukünftige Gesetze haben sollten? Es hat sich doch gezeigt, dass auf dem Papier in vollem Bewusstsein verfassungswidrige Gesetze verabschiedet werden und der Vorgang immer wieder von vorn beginnt. Man ist der Politik doch völlig ausgeliefert, da das ja auch unfassbare Bearbeitungszeiten bei den Gerichten erzeugt.

Es klingt wirklich sehr deprimierend. Welche Möglichkeiten die Dienstherren zu schnellen + konformen Lösungen zu zwingen, hat man denn als "Pöbel" überhaupt noch, wenn Legislative und Exekutive so Hand in Hand arbeiten? Mit dem Widerspruch und der Klage und dem Nerven von Gewerkschaft (liefern wenigstens Musterschreiben...) und Abgeordneten sind die Möglichkeiten doch ausgeschöpft?

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4126 am: 02.02.2023 10:29 »

na dann für 270 Euro mehr schnell nach NRW wechseln. Dann hast du deine 7.379,38 €

Ich sage mal so. Ich warte nun ab, inwieweit wir vom Ergebnis der Tarifverhandlungen profitieren werden und was aus dem AEZ im Ergebnis wird. Sollte ich beim Bund keine substanzielle Perspektive erkennen, scheue ich einen Wechsel nicht. Der Arbeitsmarkt für Juristen war - vorsichtig formuliert - schonmal schlechter.
[/quote]

Wechselst du dann auch wieder zum Bund, wenn in NRW die verfassungswidrige Zuschläge wieder kassiert werden ?

ToMToM

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4127 am: 02.02.2023 10:32 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.

Mir ist ein Fehler passiert. Ich habe den geringeren PKV-Beitrag vergessen. Aktuell zahle ich für beide Kinder ca. 64 € monatlich. Ich schätze, dass sich der Betrag durch die Erhöhung der Beihilfe auf monatlich 32 € reduzieren lässt.

Die Differenz zum Land NRW reduziert sich dann auf monatlich "nur" 238,- €, was m.E. auch zu hoch ist.

..und die -20% deiner eigenen PKV Beiträge ? ---"...sowie für den Beihilfeberechtigten selbst auf
70 Prozent bereits ab dem ersten Kind angehoben."

Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4128 am: 02.02.2023 10:34 »

na dann für 270 Euro mehr schnell nach NRW wechseln. Dann hast du deine 7.379,38 €

Ich sage mal so. Ich warte nun ab, inwieweit wir vom Ergebnis der Tarifverhandlungen profitieren werden und was aus dem AEZ im Ergebnis wird. Sollte ich beim Bund keine substanzielle Perspektive erkennen, scheue ich einen Wechsel nicht. Der Arbeitsmarkt für Juristen war - vorsichtig formuliert - schonmal schlechter.

Wechselst du dann auch wieder zum Bund, wenn in NRW die verfassungswidrige Zuschläge wieder kassiert werden ?
[/quote]

Was soll in NRW kassiert werden? Die jüngst vom DRB NRW angekündigte Klage zielt darauf ab, die dortigen Verbesserungen beim Familienzuschlag in die Grundbesoldung zu überführen, damit ALLE von den Verbesserungen profitieren.


Sputnik1978

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4129 am: 02.02.2023 10:36 »
Hier mein Vergleich zu NRW:

A15, Stufe 6, verheiratet, 2 Kinder, Mietenstufe IV

Bund (geplante Rechtslage):
Grundbesoldung  6.849,46 €
Ausgleich Verh.Zuschl.  153,88 €
Kinderzuschlag  263,04 €
AEZ 1.Kind  7 €
ARZ 2.Kind  400 €
Abschmelzbetrag  -294 €
-----------------------------
Summe: 7.379,38 €


Land NRW (Rechtslage seit 1.12.22; Erfahrungsstufe 10 als vergleichbar unterstellt)
Grundbesoldung  6.595,43 €
Familienzuschlag  1.052,98 €
------------------------------
Summe: 7.648,41 €

Damit verdiene ich beim Bund 269,03 € brutto monatlich weniger.

Mir ist bewusst, dass das für viele Kolleginnen und Kollegen im Vergleich ein Luxusproblem ist. Aber auch in der Besoldungsstufe A15 kann ich als Familienvater monatlich nicht 270,- € verschenken.

Mir ist ein Fehler passiert. Ich habe den geringeren PKV-Beitrag vergessen. Aktuell zahle ich für beide Kinder ca. 64 € monatlich. Ich schätze, dass sich der Betrag durch die Erhöhung der Beihilfe auf monatlich 32 € reduzieren lässt.

Die Differenz zum Land NRW reduziert sich dann auf monatlich "nur" 238,- €, was m.E. auch zu hoch ist.

..und die -20% deiner eigenen PKV Beiträge ? ---"...sowie für den Beihilfeberechtigten selbst auf
70 Prozent bereits ab dem ersten Kind angehoben."

Ich bekomme schon 70% Beihilfe, da ich zwei Kinder habe. Von der Regelung profitiere ich erst in 15 Jahren, wenn Kind I in die GKV wechseln muss.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4130 am: 02.02.2023 10:37 »
Hab ich doch geschrieben. Die bereits bei der Gesetzgebung als verfassungswidrig kritisierten Familienzuschläge.
Und die Klage vom DRB NRW erfolgt, weil eben diese Zuschläge verfassungswidrig sind. (Auch nach eigenen Angaben).

Also, wenn die Klage Erfolg hat, wechselt du dann auch wieder zurück zum Bund?

DerAlimentierte

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4131 am: 02.02.2023 10:59 »
Wann will sich denn der dbb Bund dazu eigentlich äußern??

Oder die anderen Gewerkschaften?

Ich sag nur: 7 € für einen verheirateten Beamten mit einem Kind in einer Stadt der Mietenstufe IV ...  :D :D ... was für ein Witz

Finanzer

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4132 am: 02.02.2023 11:02 »
Hab ich doch geschrieben. Die bereits bei der Gesetzgebung als verfassungswidrig kritisierten Familienzuschläge.
Und die Klage vom DRB NRW erfolgt, weil eben diese Zuschläge verfassungswidrig sind. (Auch nach eigenen Angaben).

Also, wenn die Klage Erfolg hat, wechselt du dann auch wieder zurück zum Bund?

Da Ziel der Klage ist, die hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung zu integrieren wäre es gerade aus Pensionssicht richtig auf jeden Fall in NRW zu bleiben.

Was spricht eigentlich gegen ein gelegentliches Dienstherrenhobbing? Wenn die Tätigkeiten entsprechend interessant sind, gerne doch. Inzwischen wird es ja immer schwieriger, die Treue dem Dienstherren gegenüber vor sich selbst zu rechtfertigen.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4133 am: 02.02.2023 11:03 »
Wann will sich denn der dbb Bund dazu eigentlich äußern??

Oder die anderen Gewerkschaften?

Ich sag nur: 7 € für einen verheirateten Beamten mit einem Kind in einer Stadt der Mietenstufe IV ...  :D :D ... was für ein Witz

Die Frage ist ja, ob die Äußerungen der Gewerkschaften überhaupt etwas bringen.
In den Bundesländern gab es ja diverse Stellungnahmen von Gewerkschaften, Gutachtern, etc., die einfach ignoriert wurden.
Da kann man nur hoffen, dass es beim Bund anders läuft, aber da glaub ich nicht dran.

Floki

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4134 am: 02.02.2023 11:06 »
Hab ich doch geschrieben. Die bereits bei der Gesetzgebung als verfassungswidrig kritisierten Familienzuschläge.
Und die Klage vom DRB NRW erfolgt, weil eben diese Zuschläge verfassungswidrig sind. (Auch nach eigenen Angaben).

Also, wenn die Klage Erfolg hat, wechselt du dann auch wieder zurück zum Bund?

Da Ziel der Klage ist, die hohen Familienzuschläge in die Grundbesoldung zu integrieren wäre es gerade aus Pensionssicht richtig auf jeden Fall in NRW zu bleiben.

Was spricht eigentlich gegen ein gelegentliches Dienstherrenhobbing? Wenn die Tätigkeiten entsprechend interessant sind, gerne doch. Inzwischen wird es ja immer schwieriger, die Treue dem Dienstherren gegenüber vor sich selbst zu rechtfertigen.

Das Ziel der Klage ist eine verfassungsgemäße Besoldung in NRW, die u.a. eben durch diese Familienzuschläge nicht gegeben ist. Die Konsequenz könnte die Integration der Zuschläge in die Grundbesoldung sein. Was aber wohl kaum 1zu1 erfolgen würde.

Dagegen spricht gar nichts. Ich bin auch vor Kurzem gewechselt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4135 am: 02.02.2023 11:50 »
Das sehe ich anders, dass hochdotierte Leute mit Besoldungsguppe B 3, B6, B 9 und B 12.

Und wenn man die Verfassung bricht, ist man haftbar zu machen, auch als Beamter!

Leider nicht, das ist ja das Dilemma. Im Gesetzgebungsverfahren hat man da keine Chance.

Bl3nder

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4136 am: 02.02.2023 12:15 »
Moin Leute ,

ich habe nochmal ein paar Fragen ....

Und zwar habe ich den Widerspruch der vorangegangen Seiten letztes Jahr in meine Besoldungszahlende Stell geschickt .... die daraufhin geschrieben die vermögen bei der Sache nicht abzuhelfen und haben das ganze an das Bundesverwaltungsamt Außenstelle München geschickt ... ist das jemanden ebenfalls passiert?

Und zu dem Widerspruch wieso muss ich den dieses Jahr erneut stellen in dem Schreiben bezieht man sich ehr auf den Zustand und nicht auf ein Jahr wogegen man Widerspruch einlegt oder wie macht ihr das ?

Ich danke euch.

Ozymandias

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4137 am: 02.02.2023 13:01 »
Und zu dem Widerspruch wieso muss ich den dieses Jahr erneut stellen in dem Schreiben bezieht man sich ehr auf den Zustand und nicht auf ein Jahr wogegen man Widerspruch einlegt oder wie macht ihr das ?

Der Dienstherr darf nicht im Unklaren darüber bleiben, wie viele Leute ihre Ansprüche im Haushaltsjahr geltend machen. Das ist der (vorgeschobene) Grund. Die Planung der Haushaltsfinanzen ist halt wichtiger als eine amtsangemessene Alimentation.

Das Querulantentum wurde in den Ländern mit teilweise 5-stelligen Beträgen belohnt.
Einfach jedes Jahr Widerspruch einlegen bis man zufrieden ist. Bei irgendwelchen Zusicherungen einer Nachzahlung trotzdem Widerspruch einlegen, wegen Rechtssicherheit und dem nötigen Nachdruck des Anliegens.

BWBoy

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« Antwort #4138 am: 02.02.2023 13:29 »
Moin Leute ,

ich habe nochmal ein paar Fragen ....

Und zwar habe ich den Widerspruch der vorangegangen Seiten letztes Jahr in meine Besoldungszahlende Stell geschickt .... die daraufhin geschrieben die vermögen bei der Sache nicht abzuhelfen und haben das ganze an das Bundesverwaltungsamt Außenstelle München geschickt ... ist das jemanden ebenfalls passiert?

Und zu dem Widerspruch wieso muss ich den dieses Jahr erneut stellen in dem Schreiben bezieht man sich ehr auf den Zustand und nicht auf ein Jahr wogegen man Widerspruch einlegt oder wie macht ihr das ?

Ich danke euch.


Ist bei mir auch so gelaufen. Von München warte ich noch auf Antwort.
Für meinen Widerspruch 2023 udn meinen rückwirkenden Widerspruchsversuch für 2021 habe ich jetzt nochmal explizit auf die Handlungsempfehlung des BMI-Rundschreibens verwiesen. Mal gespannt ob die beiden trotzdem nach München weitergeleitet werden.

PolareuD

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4139 am: 02.02.2023 13:31 »
Und zwar habe ich den Widerspruch der vorangegangen Seiten letztes Jahr in meine Besoldungszahlende Stell geschickt .... die daraufhin geschrieben die vermögen bei der Sache nicht abzuhelfen und haben das ganze an das Bundesverwaltungsamt Außenstelle München geschickt ... ist das jemanden ebenfalls passiert?

Ist bei mir auch so. Das BVA Wiesbaden hat meinen Widerspruch zum BVA München weitergeleiten. Ich warte seit 2 Monaten auf ein Ergebenis. Frage mich schon wie lange das noch dauern soll!