Beamte in A 3 wird es ab 1.7. nicht mehr geben, die werden, soweit noch vorhanden, A 4.
Soldaten im untersten Dienstgrad und Gefreite bleiben in A3. Da sie Anspruch auf Unterkunft, truppenärztliche Versorgung, etc. haben, dürften die Anforderungen an die Alimentation geringer sein als bei einem freischaffenden Beamten.