Dass diese meine Ausführungen für einen Tarifbeschäftigten höchstwahrscheinlich wenig befriedigend sind, kann ich mir denken - aber es hat wenig Sinn beide Rechtsinstitute gegeneinander auszuspielen. Eine Diskussion um deutliche Lohnsteigerungen der Tarifbeschäftigten werden wir erst dann bekommen, wenn sich die Grundgehaltssätze der Beamten deutlich erhöhen - denn spätestens dann kommen die Dienstherrn nun in ihrer Funktion als Arbeitgeber in Rechtfertigungsnot. Zu meinen, die Beamten sollten schlechter besoldet werden, als das das das Bundesverfassungsgericht verlangt, damit man als Tarifbeschäftigter nicht zu weit ins Hintertreffen gerate, halte ich für politisch keine weise Sicht auf die Dinge. Das ist vielmehr jene Sicht der Dinge, die regelmäßig von den Dienstherrn in ihrer Funktion als Arbeitgeber und von den Arbeitgebern in ihrer Funktion als Dienstherrn reproduziert wird.
Genau das ist der Punkt. Es geht nicht darum Gehalt und Besoldung anhand des Grundes der Zahlung zu diskutieren oder irgendetwas gegeneinander auszuspielen. Die Aussage spielt doch sehr eindeutig auf die Metaebene an. Und ich denke uns allen ist bei aller juristischer Betrachtungsweise und aller Richtigkeit des Verlangens nach verfassungskonformer Alimentation klar, dass in den Behörden eben (zumindest überwiegend) Menschen (auch überiwegend) arbeiten bzw. dienen. Und genau das was Du schreibst trifft doch den Punkt: sobald Beamtete die (ganz oberflächlich betrachtet) für die gleiche Tätigkeit deutlich mehr Geld erhalten, wird dies Asuwirkungen auf das Klima in den Behörden und auf die Forderungen der Tarifbeschäftigten haben. Und gerade hieraus ergibt sich noch ein Anreiz für den Dienstherrn eben nicht die Grundgehälter anzuheben, da dies eben das Einfallstor für eine solche Diskussion werden würde (und hoffentlich auch wird). Und ich sage auch nicht, dass es ein Argument wäre, um die Besoldung niedrig zu halten. Ich zeige nur Verständnis für die Anmerkung, dass das schlichte Beamtetsein aber einem gewissen monatlichen Unterschiedsbetrag einem Angestellten nur noch schwer zu vermitteln sein dürfte. Zumal die Möglichkeiten der Verbeamtung wohl zukünfitg weiter eingeschränkt werden sollen.
Und natürlich sind die Argumente hinsichtlich der Nicht-Vergleichbarkeit korrekt. Das bezweifelt doch niemand. Ich hoffe dieses Missverständnis konnte ich damit ausräumen.
Es ist alles gut, finde ich - außerdem müssen und können wir auch nicht alle der gleichen Meinung sein. Ich gehe davon aus, dass die Beamten das Recht auf ihrer Seite haben und dass sich das Recht in unserem Rechtsstaat am Ende auch wieder durchsetzt. Auch das würde ich jedem TB'ler sagen. Denn natürlich ist es schwierig bis gar nicht zu vermitteln, dass zwei Beschäftigte, die den gleichen Familienstand und die gleiche Kinderzahl haben sowie weitgehend gleich alt sind und zur gleichen Zeit ihre Beschäftigung aufgenommen haben sowie am Ende die gleiche Tätigkeit womöglich Schreibtisch an Schreibtisch verrichten, unterschiedlich entlohnt bzw. besoldet werden. Dafür kann nun aber der einzelne Beamte nichts - denn er macht ja die Bedingungen nicht. Rechtlich ist die unterschiedliche Höhe von Entlohnung und Besoldung korrekt (unabhängig davon, dass sie in beiden Fällen offensichtlich zu gering ist; wenn auch in dem einen Fall, der Besoldung, verfassungswidrig, und im anderen, der Entlohnung,
rechtlich nicht zu beanstanden). Entsprechend sollte man sich als Beamter dafür einsetzen, dass sich das Recht ändert, was nur politisch geht, d.h., man muss sich gemeinsam mit anderen engagieren oder hoffen, dass andere ein Engagement zeigen, das sich politisch als so wirkungsvoll erweist, dass am Ende das Recht zu eigenen Gunsten geändert wird. Und als Tarifbeschäftigter sollte man sich politisch dafür einsetzen, indem man bspw. die Arbeitskampfmaßnahmen mitträgt, dass der Druck für bessere Tarifabschlüsse wächst. Zugleich darf man als Tarifbeschäftigter darauf hoffen, dass mit deutlich steigenden Grundgehaltssätzen auch die Tarifentlohnung steigt, da die oben genannte Nicht-Vermittelbarkeit als normative Kraft des Faktischen wirken wird (und sei es als Munition in der Tarifauseinandersetzung). Dabei muss aber die Verantwortung in beiden Fällen dort belassen werden, wo sie ist - nämlich bei denen, die entsprechende Normen verabschieden oder erlassen bzw. sich auf diese einigen.
Als Personalrat habe ich meine Rolle immer darin gesehen, die Unzufriedenheit einzelner oder einzelner Gruppen als Motor zu begreifen, um gemeinsam weiterzukommen - und dabei immer die Verantwortlichen dafür zu nennen, dass die für Unzufriedenheit sorgende Bedingung vorhanden ist. Und das kann, was gar nicht so selten der Fall ist, eben auch ich selbst sein, der gemeinsam mit meinen PR-Kolleg*innen am Ende in Verhandlungen mit der Dienststellenleitung nur ein für einzelne oder einzelne Gruppen unbefriedigendes Ergebnis erzielt. Das muss ich dann aushalten und wiederum im Gespräch mit den Unzufriedenen schauen, was ich mit ihnen gemeinsam verändern kann, um's besser zu machen. Aber ich kann ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen und ihnen also suggerieren, dass mein Engagement am Ende dazu führen wird, dass sich ihre Entlohnung oder ihre Besoldung substanziell ändert - und das geht auch jedem kleinen Vorgesetzen so. Das meine ich damit, dass ich sage: Die Verantwortung muss bei denen verbleiben, die sie haben - und das muss man den Beschäftigten auch sagen, weil es ja erklärbar und daraufhin für jeden verständlich ist (ok, für die meisten) - nämlich zumeist anhand der Frage: Cui bono.
Die Beschäftigten müssen (oder sollten) verstehen, dass sie politisch für etwas streiten müssen, wenn sie wollen, dass sich etwas ändert - und politisch heißt hier: indem sie die eigenen Interessen anderen gegenüber mindestens artikulieren, besser noch sie gegenüber anderen vertreten und klug einfordern, und zwar nach Möglichkeit nicht unbedingt allein. Große Politik heißt eigentlich immer: den Mangel zu verwalten - denn ansonsten hätten wir das Paradies auf Erden. Solange die große Politik nicht Druck aus der Gesellschaft erfährt, hat sie keine Veranlassung, etwas zu ändern - da jede Änderung die Gefahr heraufbeschwört, dass nun andere ebenfalls Änderungen verlangen, sodass die eigene Mangelverwaltung nur noch komplizierter wird. Deshalb findet man wiederkehrend eine "Politik der ruhigen Hand". Die Ergebnisse solcher Politik sind für einen selbst wiederkehrend ätzend - aber wenn wir ehrlich sind, würden wir, säßen wir da oben, kaum anders handeln (können) - aber deshalb kann man die hohen Damen und Herren dennoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es hat sie schließlich niemand dazu gezwungen, Spitzenämter in der Politik zu bekleiden. Ergo: Ehre wem Ehre gebührt und Dampf wem Dampf gebührt.