Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2076379 times)

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4260 am: 03.02.2023 16:56 »
Wird das jetzt zum Niveau hier? Gerne...Kein Beamter findet auch seine Pensionsansprüche und die seiner Angehörigen im Todesfall, seine Versorgung bei Dienstunfähigkeit, seine Bevorzugung bei Fachärzten aufgrund der erschwinglichen PKV, seine 100% Jobsicherheit bei Ausbleiben von disziplinarisch ausreichendem Fehlverhalten, seine besseren Konditionen bei Versicherungen und der Kreditvergabe von Banken usw. schlecht.

Auf eine JSZ kann man als Angestellter außerdem getrost verzichten, wenn sie einfach in das monatliche Gehalt überführt werden würde wie das beim Beamtensold z.B. in BaWü meines Wissens nach vor Ewigkeiten der Fall war.

Ich denke es gibt mehr als genug Tarifbeschäftigte die für o.g. Vorteile gerne 1 Stunde mehr pro Woche auf der Dienststelle ihr Sitzfleisch unter Beweis stellen würden.  ;D

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4261 am: 03.02.2023 17:04 »
Leute, das stimmt doch alles. Aber ich muss da leider Tagelöhner recht geben.

Es war doch nur ein Hinweis darauf, dass es aber einem bestimmten Unterschied eben menschlich nur noch schwer zu vermitteln sein wird.

Das das rechtlich keine Rolle spielt ist doch jedem bewusst. Und ja, JSZ, LOB und 2 Stunden weniger (eine wenn der Beamtete ein Kind unter 12 hat)...
aber es wird ein Punkt kommen an dem der Abstand, sofern die Besoldung wieder zu einer verfassungsmäßigen zurückkehrt, empfindlich werden könnte.

Ein Ergebnis dessen könnte dann z.B. sein, dass man die Tarifverhandlungen voneinander trennen muss, da die Beträge einfach völlig unterschiedlich sind und die relativen Steigerungen sich dementsprechend ungleich auswirken würden. Also sie würde ggf. hier zu einer zu niedrigen und dort zu einer zu hohen Steigerung führen.

Dementsprechend würden wir Beamteten dann nicht mehr im Fahrwasser von Ver.di Besoldungsrunden verhandeln, sondern gänzlich abgekoppelt. Ohne Lobby. Ohne Streikrecht. Ohne schlagkräftige Gewerkschaft. Weiß nicht, ob das so gut ist.

Ich denke daher, dass man diesen weichen Faktor bei aller Richtigkeit der Forderungen und der Argumente der Nicht-Vergleichbarkeit nicht außer Acht lassen sollte. Auch weil "die Angestellten" die "dann halt Pech haben" eben auch unsere Kollegen sind, die genauso unter Personalmangel und co. leiden. Völlig unabhängig davon, dass man dies bei der Korrektur der Alimentation natürlich hiervon trennen muss.

« Last Edit: 03.02.2023 17:16 von TheBr4in »

Tagelöhner

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4262 am: 03.02.2023 17:06 »
Ich hätte nicht gedacht, dass ich meinem Vorredner bzw. "Busenfreund" noch so dezidiert in seiner Argumentation und Ansicht zustimmen muss. Daher Daumen hoch.

Bis auf die Aussage zur fehlenden Lobby, Beamte haben eine durchaus gut vernetzte und einflussreiche Lobby und auch wichtige Entscheidungsträger in der Politik entstammen oftmals der eigenen Zunft.
« Last Edit: 03.02.2023 17:19 von Tagelöhner »

SwenTanortsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4263 am: 03.02.2023 17:09 »

Dass diese meine Ausführungen für einen Tarifbeschäftigten höchstwahrscheinlich wenig befriedigend sind, kann ich mir denken - aber es hat wenig Sinn beide Rechtsinstitute gegeneinander auszuspielen. Eine Diskussion um deutliche Lohnsteigerungen der Tarifbeschäftigten werden wir erst dann bekommen, wenn sich die Grundgehaltssätze der Beamten deutlich erhöhen - denn spätestens dann kommen die Dienstherrn nun in ihrer Funktion als Arbeitgeber in Rechtfertigungsnot. Zu meinen, die Beamten sollten schlechter besoldet werden, als das das das Bundesverfassungsgericht verlangt, damit man als Tarifbeschäftigter nicht zu weit ins Hintertreffen gerate, halte ich für politisch keine weise Sicht auf die Dinge. Das ist vielmehr jene Sicht der Dinge, die regelmäßig von den Dienstherrn in ihrer Funktion als Arbeitgeber und von den Arbeitgebern in ihrer Funktion als Dienstherrn reproduziert wird.

Genau das ist der Punkt. Es geht nicht darum Gehalt und Besoldung anhand des Grundes der Zahlung zu diskutieren oder irgendetwas gegeneinander auszuspielen. Die Aussage spielt doch sehr eindeutig auf die Metaebene an. Und ich denke uns allen ist bei aller juristischer Betrachtungsweise und aller Richtigkeit des Verlangens nach verfassungskonformer Alimentation klar, dass in den Behörden eben (zumindest überwiegend) Menschen (auch überiwegend) arbeiten bzw. dienen. Und genau das was Du schreibst trifft doch den Punkt: sobald Beamtete die (ganz oberflächlich betrachtet) für die gleiche Tätigkeit deutlich mehr Geld erhalten, wird dies Asuwirkungen auf das Klima in den Behörden und auf die Forderungen der Tarifbeschäftigten haben. Und gerade hieraus ergibt sich noch ein Anreiz für den Dienstherrn eben nicht die Grundgehälter anzuheben, da dies eben das Einfallstor für eine solche Diskussion werden würde (und hoffentlich auch wird). Und ich sage auch nicht, dass es ein Argument wäre, um die Besoldung niedrig zu halten. Ich zeige nur Verständnis für die Anmerkung, dass das schlichte Beamtetsein aber einem gewissen monatlichen Unterschiedsbetrag einem Angestellten nur noch schwer zu vermitteln sein dürfte. Zumal die Möglichkeiten der Verbeamtung wohl zukünfitg weiter eingeschränkt werden sollen.

Und natürlich sind die Argumente hinsichtlich der Nicht-Vergleichbarkeit korrekt. Das bezweifelt doch niemand. Ich hoffe dieses Missverständnis konnte ich damit ausräumen.

Es ist alles gut, finde ich - außerdem müssen und können wir auch nicht alle der gleichen Meinung sein. Ich gehe davon aus, dass die Beamten das Recht auf ihrer Seite haben und dass sich das Recht in unserem Rechtsstaat am Ende auch wieder durchsetzt. Auch das würde ich jedem TB'ler sagen. Denn natürlich ist es schwierig bis gar nicht zu vermitteln, dass zwei Beschäftigte, die den gleichen Familienstand und die gleiche Kinderzahl haben sowie weitgehend gleich alt sind und zur gleichen Zeit ihre Beschäftigung aufgenommen haben sowie am Ende die gleiche Tätigkeit womöglich Schreibtisch an Schreibtisch verrichten, unterschiedlich entlohnt bzw. besoldet werden. Dafür kann nun aber der einzelne Beamte nichts - denn er macht ja die Bedingungen nicht. Rechtlich ist die unterschiedliche Höhe von Entlohnung und Besoldung korrekt (unabhängig davon, dass sie in beiden Fällen offensichtlich zu gering ist; wenn auch in dem einen Fall, der Besoldung, verfassungswidrig, und im anderen, der Entlohnung, rechtlich nicht zu beanstanden). Entsprechend sollte man sich als Beamter dafür einsetzen, dass sich das Recht ändert, was nur politisch geht, d.h., man muss sich gemeinsam mit anderen engagieren oder hoffen, dass andere ein Engagement zeigen, das sich politisch als so wirkungsvoll erweist, dass am Ende das Recht zu eigenen Gunsten geändert wird. Und als Tarifbeschäftigter sollte man sich politisch dafür einsetzen, indem man bspw. die Arbeitskampfmaßnahmen mitträgt, dass der Druck für bessere Tarifabschlüsse wächst. Zugleich darf man als Tarifbeschäftigter darauf hoffen, dass mit deutlich steigenden Grundgehaltssätzen auch die Tarifentlohnung steigt, da die oben genannte Nicht-Vermittelbarkeit als normative Kraft des Faktischen wirken wird (und sei es als Munition in der Tarifauseinandersetzung). Dabei muss aber die Verantwortung in beiden Fällen dort belassen werden, wo sie ist - nämlich bei denen, die entsprechende Normen verabschieden oder erlassen bzw. sich auf diese einigen.

Als Personalrat habe ich meine Rolle immer darin gesehen, die Unzufriedenheit einzelner oder einzelner Gruppen als Motor zu begreifen, um gemeinsam weiterzukommen - und dabei immer die Verantwortlichen dafür zu nennen, dass die für Unzufriedenheit sorgende Bedingung vorhanden ist. Und das kann, was gar nicht so selten der Fall ist, eben auch ich selbst sein, der gemeinsam mit meinen PR-Kolleg*innen am Ende in Verhandlungen mit der Dienststellenleitung nur ein für einzelne oder einzelne Gruppen unbefriedigendes Ergebnis erzielt. Das muss ich dann aushalten und wiederum im Gespräch mit den Unzufriedenen schauen, was ich mit ihnen gemeinsam verändern kann, um's besser zu machen. Aber ich kann ihnen nicht das Blaue vom Himmel versprechen und ihnen also suggerieren, dass mein Engagement am Ende dazu führen wird, dass sich ihre Entlohnung oder ihre Besoldung substanziell ändert - und das geht auch jedem kleinen Vorgesetzen so. Das meine ich damit, dass ich sage: Die Verantwortung muss bei denen verbleiben, die sie haben - und das muss man den Beschäftigten auch sagen, weil es ja erklärbar und daraufhin für jeden verständlich ist (ok, für die meisten) - nämlich zumeist anhand der Frage: Cui bono.

Die Beschäftigten müssen (oder sollten) verstehen, dass sie politisch für etwas streiten müssen, wenn sie wollen, dass sich etwas ändert - und politisch heißt hier: indem sie die eigenen Interessen anderen gegenüber mindestens artikulieren, besser noch sie gegenüber anderen vertreten und klug einfordern, und zwar nach Möglichkeit nicht unbedingt allein. Große Politik heißt eigentlich immer: den Mangel zu verwalten - denn ansonsten hätten wir das Paradies auf Erden. Solange die große Politik nicht Druck aus der Gesellschaft erfährt, hat sie keine Veranlassung, etwas zu ändern - da jede Änderung die Gefahr heraufbeschwört, dass nun andere ebenfalls Änderungen verlangen, sodass die eigene Mangelverwaltung nur noch komplizierter wird. Deshalb findet man wiederkehrend eine "Politik der ruhigen Hand". Die Ergebnisse solcher Politik sind für einen selbst wiederkehrend ätzend - aber wenn wir ehrlich sind, würden wir, säßen wir da oben, kaum anders handeln (können) - aber deshalb kann man die hohen Damen und Herren dennoch nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Es hat sie schließlich niemand dazu gezwungen, Spitzenämter in der Politik zu bekleiden. Ergo: Ehre wem Ehre gebührt und Dampf wem Dampf gebührt.

lotsch

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4264 am: 03.02.2023 17:24 »
Provokativ könnte man auch sagen, dann ist die Grundsicherung zu hoch, aber hoppla, die wird ja auch vom BVerfG geprüft und regelmäßig beanstandet. Das führt bei mir zu der Erkenntnis, dass in Deutschland nicht nur die Beamten zu niedrig "bezahlt" werden, sondern sehr viele Arbeitnehmer. Und es bringt gar nichts, wenn man jetzt sagt, weil die TBler so wenig verdienen, dürfen jetzt die Beamten auch nicht mehr verdienen. Im Gegenteil könnte das dazu führen, dass auch für die TBler höhere Forderungen durchsetzbar sind.
Übrigens gab es in Deutschland bis 2010 ein gesetzliches Lohnabstandsgebot.
Das Lohnabstandsgebot bezeichnete eine in Deutschland bis zum 31. Dezember 2010 gültige gesetzliche Regelung im Recht der Sozialhilfe. Danach gewährleistete die Regelsatzbemessung, dass bei Haushaltsgemeinschaften von Ehepaaren mit drei Kindern die Regelsätze unter den erzielten monatlichen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelten unterer Lohn- und Gehaltsgruppen in einer entsprechenden Haushaltsgemeinschaft mit einer alleinverdienenden vollzeitbeschäftigten Person bleiben (§ 28 Abs. 4 SGB XII a. F.).[1]

emdy

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4265 am: 03.02.2023 17:55 »
Seit Scheuer tritt ja keiner mehr zurück.

Mal was Wichtiges: Wer kennt Kanzleien, die mit dem Thema vertraut sind und die Klage beim Verwaltungsgericht für mich einreichen? Dienstsitz ist in Bonn.

http://www.baden-kollegen.de/wir-ueber-uns/dr-baden/

Herzlichen Dank!  :)

Alex26

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4266 am: 03.02.2023 18:42 »
Ich würde mich wirklich gerne eines Besseren belehren lassen, aber soweit ich den Paragraf 41 (3) verstehe wird der AEZ  auch noch HALBIERT wenn der Ehepartner auch Beamter ist!!!!!

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4267 am: 03.02.2023 19:05 »
Ich würde mich wirklich gerne eines Besseren belehren lassen, aber soweit ich den Paragraf 41 (3) verstehe wird der AEZ  auch noch HALBIERT wenn der Ehepartner auch Beamter ist!!!!!

Ja natürlich, sonst würde das Beamten Ehepaar ja 2x Zuschläge erhalten, das ist beim aktuellen FZ doch aktuell auch schon Standard

Alex26

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4268 am: 03.02.2023 19:33 »
Ja, aber den AEZ bekommt NUR der Beamte, der das Kindergeld bekommt.
Insofern bekommt ein Beamtenehepaar Zusammen trotzdem nur den HALBEN AEZ, oder?

Würde bedeuten: ist der Ehepartner in der Wirtschaft, dann gibt den GANZEN AEZ.
Ist der Ehepartner Beamter, dann gibt es nur den HALBEN AEZ. (und zwar zusammen)

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4269 am: 03.02.2023 19:38 »
Ja, aber den AEZ bekommt NUR der Beamte, der das Kindergeld bekommt.
Insofern bekommt ein Beamtenehepaar Zusammen trotzdem nur den HALBEN AEZ, oder?

Würde bedeuten: ist der Ehepartner in der Wirtschaft, dann gibt den GANZEN AEZ.
Ist der Ehepartner Beamter, dann gibt es nur den HALBEN AEZ. (und zwar zusammen)

Die halbierung bezieht sich aber nur auf den AEZ für verheiratete... Also genau wie jetzt auch

Alex26

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« Antwort #4270 am: 03.02.2023 21:36 »
Da hast Du tatsächlich Recht - ich freue mich, dass ich den Gesetzesentwurf falsch verstanden hatte.

Bundesjogi

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4271 am: 03.02.2023 23:21 »
Unser Ortsverband ist auch positiv gestimmt, allerdings sind wir hier auch überwiegend „jung“ mit Kindern in einer Hochpreisregion (Stufe VI), da kommt natürlich was bei rum.

Bei uns herrscht erstmal überwiegend eine gute optimistische Stimmung, endlich werden die Familien zielgerichtet gestärkt. Das sollte doch Ziel der amtsangemessenen Besoldung sein. Es geht doch nicht darum, dass der A9 er Single noch einmal 1000 EUR Taschengeld bekommt. Es geht darum, das Familien in teuren Gegenden angemessen über die Runden kommen.
Nein. Völlig falsch. Blödsinn. Quatsch.

Sämtliche Beamte mit Kinder, ohne Kinder, Stadt, Land, Beamte mit Hunden und der mit dem Goldfisch. ALLE!!!!!!!!!! sind verfassungsgemäß zu besolden.

Ich habe hier eine Weile mitgelesen und mich über die Informationen gefreut. Ich bin von der endgültigen Regelung auch ein bisschen enttäuscht weil das im letzten Entwurf nach mehr ausgesehen hat und natürlich auch eine grundsätzliche Verbesserung der Tabellenwerte gut gewesen wäre. Aber wir als Beamte müssen doch trotzdem ehrlich bleiben. Im Vergleich zu Tarifbeschäftigten geht es uns extrem gut (ich war schon beides). Und die Beamten, die zu schlecht bezahlt werden, sind nun mal die mit Kindern in teuren Städten. Das ist einfach sachgerecht, da was zu tun und nicht die Gießkanne rauszuholen. Ich hätte es allen gegönnt, da mit zu profitieren aber das ist schon ok so diese Regelung.

TheBr4in

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4272 am: 03.02.2023 23:35 »
Du bist also der Meinung, dass einer junger Beamteter der zunächst noch alleine z.B. in FFM lebt genau 0€ AEZ bekommen sollte? Und wenn er dann heiratet, dann bekommt er weder einen Veheiratetenzuschlag noch AEZ, auch okay? Und wenn er dann irgendwann A11 ist und ein Kind bekommt, dann bekommt er 248€ AEZ die Häfte Abschmelzbetrag (124€) abgezogen. Heißt: gegenüber einem Beamteten der in der Provinz lebt sollen diese 124€ die Mehrkosten in FFM aufwiegen? Wo die Kita wieviel kostet? Wo die Miete wieviel höher ist als in z.B. Leipzig (Stufe 2), wo der Beamtete mit gleichen Voraussetzungen auch fette 2€ AEZ abkassiert? Also 122€ Ausgleich für FFM gegenüber Leizpig. Also da kann man schon mal klatschen.  ;D

Wie kommt man da auf "aber das ist schon ok so diese Regelung"?

Im Übrigen: Bitterfeld hat eine höhere Mietstufe (3) als Leipzig (2). Landkreis Leipzig hat sogar nur Stufe 1.


https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Leipzig/7390

https://www.wohnungsboerse.net/mietspiegel-Bitterfeld-Wolfen/12933

Das macht schon alles Sinn und ist schon okay so diese Regelung :-D
« Last Edit: 03.02.2023 23:42 von TheBr4in »

clarion

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« Antwort #4273 am: 03.02.2023 23:38 »
Nein, das ist nicht okay!!! Nicht-Beamte haben es mit Kindern in teuren Städten auch schwer! Wer etwas für Familien tun will, soll es für alle Familien tun. So wirdd das Besoldungsgefüge total verzerrt, sowohl den kinderlosen Beamten wie auch den Familien ohne Beamteneltern gegenüber.

TheBr4in

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« Antwort #4274 am: 03.02.2023 23:45 »
Nein, das ist nicht okay!!! Nicht-Beamte haben es mit Kindern in teuren Städten auch schwer! Wer etwas für Familien tun will, soll es für alle Familien tun. So wirdd das Besoldungsgefüge total verzerrt, sowohl den kinderlosen Beamten wie auch den Familien ohne Beamteneltern gegenüber.

Äh. Hier gehts nicht darum etwas für Familien zu tun. Sondern darum Beamte verfassungskonform zu besolden. Dass der Dienstherr dies hauptsächlich und unverhältnismäßig über die Familienzuschläge bzw. über die Anzahl der Kinder regelt, ist ja seine Idee; die hier auch keiner so richtig gut findet.