Und wo steht das der Singlebeamte eine Grundbesoldung haben muss, dass er damit 90% der Kosten für eine potentielle vierköpfige Familie zur Verfügung hat?
Das dies so sein sollte, wobei die 90% ja arbitriert sind, liegt daran, dass die Besoldung theoretisch ebenfalls die Bestenauslese gewährleisten sollte und somit auch mit den Gehältern der freien Wirtschaft konkurriert... Die keinen Unterschied macht zwischen Single und 4k Familie... Weswegen das Gehalt schon beim Single lukrativ sein sollte.
Da bin ich bei dir, dass die Besoldung konkurrenzfähig am Markt sein muss, dort wo es einen Markt gibt.
Es ist aber absolut nicht nachvollziehbar, wie du darauf kommst, dass der Markt sich nach dem Kinderstand etc. beim Aushandeln der Höhe der Entlohnung richten würde.
Aber wenn wir mal annehmen, dass es die Systematik erfordert, dass die Grundbesoldung (ich nehme mal wieder die gewürfelten 90% ) mindestens 90% der Bezahlung sein muss, für eine amtsangemessene Alimentation,
dann folgt daraus, das 2009 (zahlen vom BVerG)
Mindestalimenation 29.558,50
- Kindergeld 4416
+ KV/PV 5426
= 30568 Muss netto nach Steuer über bleiben.
davon 90% via Grundbesoldung
=27511€
also ca. 31T€ Jahresbrutto .
Also in der "freien Wirtschaft" wäre das nach deiner Logik, das was ein Schaffner verdient.
Im TVöD wäre das zwischen E9 und E10
Heißt für einen verbeamteten Schaffner (A2) hätte nach deiner Lesart eine amtsangemessene Alimentation in dieser Höhe sein müssen, (wenn die nicht weniger als Grundbesoldung nur 90% der 4k Familie decken muss)
Also stelle ich mir die Frage, ob nicht auch mehr via Zulagen geregelt werden dürfen (müssten).
Wenn man jedoch der Meinung ist ein A2er Single müsste über dem Niveau eines EG9er bezahlt werden, damit es amtsangemessen ist und dem Statusamt entsprechend....
naja, irgendwie sehe ich da eine Schieflage in der Systematik.