Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 3904982 times)

ds78

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 81
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #435 am: 18.06.2021 17:03 »
Das Zugeständnis des BMI ist ein Seitenhieb auf das BMF. Die Front verläuft hier nämlich nicht zwischen der Bundesregierung und dem Rest der Welt sondern zwischen BMI und BMF. Wenn selbst der DGB das BMI fast schon lobend hochpreist und das BMI dem DGB entgegen kommt mit einem solchen Rundschreiben, sollte man eigentlich schon stutzig werden...  ;)

Ich durfte den bundesregierungsinternen Gesetzgebungsprozess und die internen Abstimmungen dazu dienstlich in Teilen mitverfolgen und das BMI hatte ursprünglich regierungsintern einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Anforderungen des BVerfG genügt hätte. BMF hat mit seinem regierungsinternen Veto-Recht diesen Gesetzentwurf kassiert und vom BMI eine haushaltsneutrale Gesetzesvorlage gefordert. Haushaltsneutralität und Einhaltung der Vorgaben des BVerfG wären aber nur durch Kompensation an anderer Stelle im Bereich der Besoldung (Hauptgruppe 4 in den jeweiligen Haushaltsplänen im Bundeshaushalt) möglich gewesen.

Faktisch hat BMF vom BMI gefordert, in dem Gesetzentwurf eine Anhebungen der nicht verfassungskonformen Besoldung insbesondere in den unteren Besoldungsgruppen zu Lasten der oberen Besoldungsgruppen oder z.B. durch den Wegfall von Zulagen o.ä. umzusetzen. Dem ist BMI jedoch nicht nachgekommen und hier hat Herr Scholz selbst einen alten Polithaudegen wie Seehofer bei den Verhandlungen bis auf Ministerebene abtropfen lassen. Letztlich hat man sich dann nur auf das geeinigt, was unstrittig war und hat dies in einem Entwurf in das Parlament eingebracht. Damit ist vielleicht auch verständlich, warum der DGB, für den das BMI in der Vergangenheit immer die "Ausgeburt des Teufels" war auf einmal das BMI über den Klee lobt.

Offen ist letztlich aus meiner Sicht ein Fragekomplex und eine Feststellung:
1. Warum wurde der Gesetzentwurf nicht im Parlament bei den Beratungen angepasst? Hat man die Problematik da nicht verstanden? Wollte man öffentlich keine unpopulären Entscheidung zu Gunsten der Beamten treffen? Ich weis es nicht...
2. Es sollte jedem klar sein, bei welcher Partei ein Bundesbeamter bei der Wahl sein Kreuz nicht machen braucht.

Im Übrigen beabsichtigt das BMI, einen neuen Gesetzgebungsanlauf nach der Wahl zu starten...

Vielen Dank für die Einblicke. Der Verweis auf die Partei des Bundesministers des BMF ist allerdings überflüssig. Ich habe da so meine Zweifel, dass der Sachverhalt sich unter einem Hr. Schäuble anders dargestellt hätte. Aufgabe des BMF ist es auf die Wahrung der Haushaltsdisziplin hinzuwirken. So ist zumindest mein Verständnis. Auf das Rundschreiben des BMI gebe ich allerdings auch nicht viel. Neuer Minister, neuer Wind. Siehe das schon erwähnte Beispiel Hamburgs. Widerspruch einzulegen scheint mir erste Beamtenpflicht.

One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #436 am: 18.06.2021 18:04 »
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

Meine Frage an Sie: war der von Ihnen beschriebene interne Entwurf ein anderer als der an die Gewerkschaften zur Stellungnahme gesendete? Sie schreiben davon, dieser hätte den Anforderungen genügt. Hätte dieser also zu einer höheren Anpassung geführt und auch das 95 % Perzentil bei den Wohnkosten usw. beachtet?

Das würde zumindest erklären, warum man im veröffentlichten Entwurf quasi als Zugeständnis an das BMF schlussendlich das 95 % Perzentil nicht beachtet hat und man unbedingt Einsparung beim FamZ Stufe 1 für Alleinerziehende und Verwitwete durchdrücken wollte.

Ja, der ursprüngliche Entwurf des BMI war ein anderer, als der, der im Rahmen der Verbändeanhörung an die Gewerkschaften gegangen ist. Im Regelfall ist die sogenannte Ressortabstimmung eines Regelungsentwurfs der Verbändeanhörung vorgelagert. In eiligen oder politisch prioritären Fällen werden Ressortabstimmung und Verbändeanhörung oftmals aber auch parallel gemacht. Auch wenn man sich aus der Verbändeanhörung Rückenwind für sein Regelungsvorhaben erhofft, wird diese auch gern einmal vorgezogen. Hier war dies ein solcher Fall. Man kam in der Ressortabstimmung mit BMF nicht weiter und hat parallel die Verbändeanhörung eingeleitet, in der Hoffnung, die Gewerkschaften bauen Druck auf, dem sich dann auch das BMF nicht mehr entziehen kann.

Der an die Gewerkschaften gegangene erste Entwurf, der dann auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurde, war bereits das Ergebnis einer ersten Abstimmungsrunde mit den Ressorts und insbesondere dem BMF. Man hatte in dem Entwurfsstand schon versucht, an der ein oder anderen Stelle dem BMF entgegen zu kommen. Bestes Beispiel hier die vorgeschlagene Regelung zum Familienzuschlag. Man hat soweit ich mich erinnere vorgeschlagen, den Familienzuschlag 1 und 2 abzusenken und den Famileinzuschlag 3, 4, usw. in gleichem Umfang anzuheben und wollte dies dem BMF als haushaltsneutrale Lösung verkaufen und gleichzeitig damit dem BVerfG gerecht werden. Hatte aber, wie bekannt ist, kein Erfolg.


One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #437 am: 18.06.2021 18:12 »

Vielen Dank für die Einblicke. Der Verweis auf die Partei des Bundesministers des BMF ist allerdings überflüssig. Ich habe da so meine Zweifel, dass der Sachverhalt sich unter einem Hr. Schäuble anders dargestellt hätte. Aufgabe des BMF ist es auf die Wahrung der Haushaltsdisziplin hinzuwirken. So ist zumindest mein Verständnis. Auf das Rundschreiben des BMI gebe ich allerdings auch nicht viel. Neuer Minister, neuer Wind. Siehe das schon erwähnte Beispiel Hamburgs. Widerspruch einzulegen scheint mir erste Beamtenpflicht.

Bitte nicht falsch verstehen, die Anmerkung zur Partei des Finanzministers war meine persönliche Meinung zu der Sache.

Die harte Linie des BMF war in diesem Zusammenhang und aus meiner Sicht schlichtweg nicht konstruktiv. Mit dem Verweis auf Haushaltsdisziplin kann man natürlich aus Sicht des BMF jedes Vorhaben der Bundesriegierung tot machen. Aber mein Verständnis ist, dass solche Abstimmungen ein kontradiktorisches Verfahren darstellen, man also versucht Kompromisslinien zu finden, die alle Seiten gehen können, insbesondere wenn man sogar noch das BVerfG im Nacken hat. Hierzu war man jedoch im BMF bis auf Ministerbene nicht bereit, warum auch immer.

Da ich jedoch Beamter bin und meine Wahlentscheidung davon abhängig mache, wer für mich bzw. meine persönlichen Lebensumstände im Zweifel die besten Lösungen bietet, muss ich nach diesem ganzen Prozess schlichtweg sagen, dass die SPD mein Kreuz bei der Wahl wohl nicht bekommen wird.

martin0312

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 49
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #438 am: 18.06.2021 19:04 »
Es wäre generell einmal interessant wie die Parteien sich zum Thema positionieren. Mir hat leider auch kein Abgeordneter geantwortet.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #439 am: 18.06.2021 19:16 »
@ One

Unabhängig von unserer aller anstehenden Wahlentscheidung sind Deine Darlegungen interessant - auch ist der Konflikt zwischen den beiden Ministerien nachvollziehbar, wobei sich eventuell doch auch die Frage stellt, ob es sich dabei nicht doch eher um ein typisches politisches Theaterdonnern gehandelt hat, da ja sämtliche Parteien, die sich ab dem Herbst Hoffnung machen, Teil der Regierung zu werden, von dem verabschiedeten Gesetz insofern profitieren, als dass die Personalkosten minimiert werden.

Der Referentenentwurf, der im Februar in die Anhörung gegangen ist, hatte folgende Mehrbelastungen ausgewiesen (vgl. dort, S. 3):

2021: 0,28 Mrd. €
2022: 0,65 Mrd. €
2023: 0,77 Mrd. €

Das verabschiedete Gesetz weist folgende Mehrbelastungen aus (vgl. BT-Drs. 19/28677, S. 2):

2021: 279,9 Mio. €
2022: 651,7 Mio. €
2023: 766,8 Mio. €

Die vom BMI ursprünglich veranschlagten Merhaufwendungen sind am Ende also praktisch identisch mit den tatsächlichen Mehraufwendungen. Daraus dürfte folgen, dass das BMI bereits Anfang Februar kalkuliert hatte - also bereits bevor der Entwurf in die Anhörung gegangen ist -, dass insbesondere die REZ nicht kommen wird. Die Union oder zumindest die CSU können sich nun also als Verteidiger der Berufsbeamtentums inszenieren - tatsächlich dürften die Zahlen zeigen, dass man dort bereits Anfang Februar den Widerstand des BFM antizipiert haben dürfte, also bereits mehr an der heutigen Inszenierung als an einem tragfähigen Entwurf gearbeitet hatte. Das dürfte dann auch erklären, wieso der ins Anhörungsverfahren gegangene Entwurf ebenfalls an so vielen Stellen gleichfalls grob verfassungswidrige gewesen ist.

BMI und BMF dürften augenblicklich sehr zufrieden mit sich sein, da sie jeweils ihr Ziel erreicht haben, nämlich die Mehraufwendungen verfassungswidrig zu minimieren, und nun in der Öffentlichkeit dem jeweils anderen den Schwarzen Peter zuschieben können; sehr weit vom Jahr 2002 dürfte das kaum entfernt sein, was wohl zeigt, dass zumindest das Inszenierungshandwerk von unseren Regierungsparteien nach wie vor vorzüglich beherrscht wird:

https://www.faz.net/aktuell/politik/eklat-im-bundesrat-wieviel-inszenierung-ist-erlaubt-147769.html

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2002/Eklat-nach-Drehbuch-Absurdes-Theater-im-Bundesrat,erste7964.html

One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #440 am: 18.06.2021 21:30 »
@ SwenTanortsch

Auf welcher Grundlage der Erfüllungsaufwand in dem Gesetzentwurf bzw. die Mehraufwände letztlich geschätzt wurden, weiß ich nicht, da ich hierzu nicht nah genug dran war. Dein Erklärungsansatz ist einer von mehreren möglichen, allerdings glaube ich nicht an eine solche "False-Flag"-Aktion des BMI/BMF aus folgenden Gründen:

1. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs in einem Ministerium ist ein derart personalintensiver und aufwendiger Prozess, der oftmahls jahrelange Vorarbeiten nötig mach und extrem aufwendige Abstimmungsprozedere mit sich bringt. Ich kenne kein Bundesministerium, egal ob BMI, BMF oder welches Haus auch immer, das einen derartigen Aufwand betreiben würde, nur um False-Flag mäßig hieraus einen Alibi-Entwurf zu machen, mit dem Ziel, das dieser mit Absicht scheitert. Das ist nach meiner Erfahrung ziemlich abwegig. Auch möchte ich die Hausleitung eines Ministeriums mal sehen, welche die eigenen Mitarbeiter anweist, nur Alibi-mäßig zu arbeiten. Dies wäre so schnell in die Presse bzw. an die Medien durchgestochen, die Zeit würde nicht einmal reichen, sich einen Kaffee zu holen.

2. Darüber hinaus darf man auch nicht vergessen, dass die Gesetzentwürfe nicht von Politikern oder politischen Beamten erarbeitet werden. Den Personen, die konkret an einem Entwurf schreiben, ist im Regelfall die politische Farbenlehre egal. Die haben einen Auftrag und der soll erfolgreich abgearbeitet werden. Ich kenne auf der Arbeitsebene in den Ministerien, mit denen ich im Austausch bin, niemanden mit einem Parteibuch oder jemanden der da gar auf der operativen Arbeitsebene in der Verwaltung Parteipolitik macht. Der gemeine Ministerialbeamte leistet im Normalfall Dienst, egal welcher Partei die jeweilige Hausleitung gerade zufälligerweise angehört.

3. Darüber hinaus muss man Wissen, dass die Angehörigen der klassischen großen drei Ministerien (BMI, BMF und BMJV) ein gesundes Konkurrenzdenken untereinander pflegen. Da würde niemand mit einem Angehörigen des anderen Hauses gemeinsam konspirativ sich eine solche Aktion ausdenken. Man traut sich dazu dienstlich gegenseitig zu wenig über den Weg. Dieses System von "Checks and Balances" ist auch so gewollt und nicht zuletzt durch die GGO fast schon absichtlich so zementiert.

4. Außerdem darf man nicht den Bundestag oder Bundesrat mit der Bundesregierung bzw. den Bundesministerien verwechseln. Das Parlament ist unabhängig und selbst hochrangige Ministerialbeamte haben keinerlei Möglichkeit der Einflußnahme bei politischen Debatten und Diskussion im Parlament. Sollte da dann was inszeniert werden, wie in deinen Beispiellinks, dann geht das von den Angehörigen des Bundestags oder Bundesrats aus. Der gemeine Parlamentarier lässt sich nach meiner Erfahrung und im Regelfall vom normalen Ministerialbeamten nichts sagen oder gar vorschreiben.

Nach alledem halte ich eine solche von dir angedeutete Inszenierung im BMI oder BMF für wenig wahrscheinlich, zumal ich auch nicht erkennen kann, an welcher Stelle eine solche Inszenierung dem BMF oder dem BMI einen tatsächlichen politischen Vorteil bringen würde. Mir würde es da schlichtweg auch an einem schlüssigen Motiv fehlen...
 
Auch wüsste ich nicht, was es dem BMI konkret bringen würde, Mehraufwendungen oder Personalaufwendungen zu minimieren. Beim BMF könnte dies ja noch als Motiv durchgehen...

Ob im Parlament da eine Inszenierung stattgefunden hat, weiß ich nicht.

SwenTanortsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,195
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #441 am: 19.06.2021 00:26 »
@ One

Ich denke ebenfalls, dass die Ausarbeitung des Gesetzentwurfs im BMI zunächst seinen herkömmlichen Weg gegangen ist - wobei es mir nicht ganz unwahrscheinlich erscheint, dass es bereits im Ministerium seit oder im Verlauf der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres widerstreitende Vorstellungen und/oder Interessen gegeben haben könnte; das würde erklären, wieso der Entwurf, der schließlich in die Anhörung gegangen ist, handwerklich so schlecht gemacht war. Denn an sich hätte ja bis Ende Januar genügend Zeit bestanden, um einen präzisen Entwurf zu erstellen. Dass man sich darüber hinaus im BMI über die Probleme im Klaren gewesen sein dürfte, dafür spricht ebenfalls, dass man im März dann nicht wie gefordert den Referentenentwurf vom 03.02. ins Netz gestellt hat, sondern eine deutlich spätere Fassung, die praktisch identisch mit dem bis dahin erstellten Gesetzentwurf gewesen ist. Denn damit sollte offensichtlich der vormalige Anhörungsentwurf vergessen gemacht werden.

Anfang Februar scheint man im BMI - das wollte ich vorhin sagen - den eigenen Entwurf bereits abgeschrieben zu haben; denn ansonsten hätte man nicht bereits die monetären Werte angesetzt, die am Ende exakt ohne REZ aufgelaufen sind. Schließt man von Berlin auf den Bund, dann dürfte zu vermuten sein, dass man dort nicht nur Widerstand vonseiten des BMF zu erwarten hatte, sondern von einer ganzen Reihe anderer Ministerien. Wenn man es zugleich bis zu einem gewissen Grad personalisiert, dann dürfte das Führungspersonal sowohl in der Union als auch in der SPD wenig Interesse an einem deutlich teureren Gesetz (gehabt) haben, wovon Seehofer nur noch bedingt betroffen war; denn er beendet ja zum Herbst seine politische Laufbahn - wenn allerdings bereits die geringen sich an der Tarifentwicklung orientierten Anpassungen zu den vorhin genannten Mehrausgaben führen, dann dürfte ein großer Teil derer, die in der Union und der SPD ab dem Herbst weiterhin Führungsaufgaben vollziehen wollen, wenig Interesse bereits an einen die REZ beinhaltenden Entwurf gehabt haben, und zwar trotz der vormaligen Vereinbarung in der Koalition, Beamte mit Familien besser zu alimentieren. Denn die deutliche Erhöhung von Personalkosten würden ja mehr oder weniger zwangsläufig dazu führen, dass entweder die Verschuldung weiter erhöht oder eben die monetären Möglichkeiten der Ministerien eingeschränkt werden müssten, und zwar insbesondere nach der Bundestagswahl. Daran hat kaum jemand aus dem politischen Führungspersonal ein wirkliches Interesse

Während also der einzelne Beamte im BMI auf Grundlage der ihm gemachten Vorgaben über einen Ermessensspielraum verfügt, ist der Einfluss von Beamten auf die Legislative natürlich begrenzt - jedoch der politische Einfluss der jeweiligen Parteispitzen auf die Abgeordneten ihrer Partei nicht zu unterschätzen. Gemeinhin wird ja für die jeweiligen Ausschutzsitzungen eine Linie zwischen dem politischen Führungspersonal in der Fraktion und den jeweils wenigen parteipolitischen Fachleuten, die in den jeweiligen Ausschüssen sitzen, im Vorfeld abgesprochen. Am Ende folgt dann die Fraktion i.d.R. jenen Vorstellungen, was im Anbetracht der Komplexität und Vielzahl an zu verabschiedenden Gesetzentwürfen auch kaum anders möglich wäre. In diesem Sinne dürfte die einstimmige Entscheidung des Abgeordnetenhauses von Ende Januar und die aktuelle des Bundestags zustandegekommen sein - denn die Personalmehrkosten, die durch eine amtsangemessene Alimentation entstehen würden, würden die monetären Möglichkeiten für andere Projekte, die den jeweiligen Abgeordneten wichtig sind, deutlich einschränken. Daran hat folglich kaum ein Abgeordneter ein Interesse, worin sich eine weitgehende Interessengleichheit zwischen den verschiedenen Parteien (jedenfalls jenen, die sich berechtigte Hoffnungen machen, nach der nächsten Wahl Teil der Regierung zu werden) sowie ihren Abgeordneten und deren Führungspersonal zeigt.

Letztlich inszenieren sich derzeit alle Parteien mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl als Fürsprecher der Beamten, obgleich sie allesamt (im Bund bei Enthaltung der Linken, die in Thüringen maßgeblich einen verfassungswidrigen Entwurf vorantreiben) dafür sind, die Personalmehrkosten möglichst gering zu halten - und diese Inszenierung ist ja sogar so erfolgreich, dass sich nun schon mit dem DGB der größte gewerkschaftliche Dachverband artig beim BMI dafür bedankt, dass es maßgeblich an der Vorbereitung eines verfassungswidrigen Gesetzentwurfs mitbeteiligt war und nun in Aussicht stellt, eine BVerfG-Entscheidung zu akzeptieren, die mit Blick auf den Bund erst in ein paar Jahren zu erwarten sein dürfte, obgleich es gerade erst - wie auch der Entwurf vom 03.02. gezeigt hat, den der DGB zurecht deutlich kritisiert hat - die aktuelle BVerfG-Entscheidung mit Füßen getreten hat.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #442 am: 19.06.2021 09:06 »
Im Übrigen beabsichtigt das BMI, einen neuen Gesetzgebungsanlauf nach der Wahl zu starten...

@ One.
In welchem zeitlichen Abstand nach der anstehenden Bundestagswahl denken sie, dass es diesen Neuen Gesetzgebungsanlauf geben wird?

lotsch

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 799
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #443 am: 19.06.2021 09:47 »
Man sollte auch bedenken, dass insbesondere rot-rot-grün die Hartz-4-Sätze und den Mindestlohn enorm anheben wollen, was sich dann ja auch wieder auf die Beamtenbesoldung auswirken müsste, oder? Wie bemisst das BVerfG denn da den Zeitrahmen bis die Beamtenbesoldung angepasst werden muss?

BeuteZoellner

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #444 am: 21.06.2021 16:19 »
Es ärgert mich, dass sich meine Gewerkschaft über Peanuts freut, aber das Grundlegende nicht anspricht:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-gegenueber-der-csu-landesgruppe-des-deutschen-bundestags-zahlt-sich-aus.html

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #445 am: 21.06.2021 17:58 »
Es ärgert mich, dass sich meine Gewerkschaft über Peanuts freut, aber das Grundlegende nicht anspricht:

https://www.bdz.eu/medien/nachrichten/detail/news/bdz-initiative-gegenueber-der-csu-landesgruppe-des-deutschen-bundestags-zahlt-sich-aus.html

Den gleichen Gedanken hatte ich auch schon! Sehr traurig.

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 636
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #446 am: 22.06.2021 09:10 »
Kennen Sie es anders? Über brotkrumen medienwirksam jubeln, dann darf man als Gewerkschafter beim nächsten Fototermin auch wieder mit den wichtigen Leuten zusammenstehen und schnittchen futtern.

Ausnahme ist der Thüringer Beamtenbund, die machen zumindest den Eindruck als würden sie sich um das Thema bemühen.

One

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 58
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #447 am: 22.06.2021 14:39 »
In welchem zeitlichen Abstand nach der anstehenden Bundestagswahl denken sie, dass es diesen Neuen Gesetzgebungsanlauf geben wird?

Ich denke, man wird zunächst die Konstituierung einer neuen Bundesregierung und im Anschluss mind. noch das Ende der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung 2022 abwarten, damit man auch die finanziellen Rahmenbedingungen kennt. Ergo nicht vor 2. Quartal, wohl eher 3. Quartal 2022.

MasterOf

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 432
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #448 am: 22.06.2021 15:02 »
In welchem zeitlichen Abstand nach der anstehenden Bundestagswahl denken sie, dass es diesen Neuen Gesetzgebungsanlauf geben wird?

Ich denke, man wird zunächst die Konstituierung einer neuen Bundesregierung und im Anschluss mind. noch das Ende der zu erwartenden vorläufigen Haushaltsführung 2022 abwarten, damit man auch die finanziellen Rahmenbedingungen kennt. Ergo nicht vor 2. Quartal, wohl eher 3. Quartal 2022.

Danke für die Einschätzung, bin sehr gespannt.

TVsaugt

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #449 am: 23.06.2021 21:57 »
Hat jemand das Rundschreiben vom BMI?

Das BVA hat unserer Familie einen Widerspruch ruhend gestellt und einen anderen abgelehnt. Wir klagen natürlich vor dem Verwaltungsgericht Köln dagegen ...