Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2080252 times)

DerAuswärtigeimNirgendwo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4395 am: 07.02.2023 09:11 »
Das wäre alles nicht nötig wenn man die Grundgehälter der Tabelle anständig anheben würde.

Was der Besoldungsgesetzgeber aber auf Biegen und Brechen verhindern will.
Um eine deutliche Anhebung alle Grundgehälter umsetzen zu können, müsste an anderer Stelle gespart werden, denn: "Das Verbot der Neuverschuldung hat Verfassungsrang."

Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4396 am: 07.02.2023 09:13 »
Na wenigstens die Hinweise was man alles nicht darf und an welche Gesetze und Rechtsprechung man sich - insbesondere als Beamter - unbedingt in einem möglichen Arbeitskampf halten muss, sind nun wieder aktuell dem Intranet zu entnehmen :D

Einfach nur noch lächerlich.

Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.

An eine Anhebung um die 30 % glaube ich selbst bei allem ggf. vorhandenen Anspruch übrigens nicht.

Hahaaaa dann Bescheiß doch selber hdgaaa hahaaaa

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 559
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4397 am: 07.02.2023 09:15 »
Das wäre alles nicht nötig wenn man die Grundgehälter der Tabelle anständig anheben würde.

Was der Besoldungsgesetzgeber aber auf Biegen und Brechen verhindern will.
Um eine deutliche Anhebung alle Grundgehälter umsetzen zu können, müsste an anderer Stelle gespart werden, denn: "Das Verbot der Neuverschuldung hat Verfassungsrang."

Dass das auf Dauer nicht umsetzbar ist, müsste aber mittlerweile jedem klar sein. Schon klar, man will den schwarzen Peter jemand anderem zuschieben. Ob der Imageschaden aber tatsächlich größer wäre, als der Schaden der aktuell durch den Vertrauensverlust und die Qualität des Nachwuchses entsteht, bezweifle ich ernsthaft.

Leider wird nur noch in Wahlperioden gedacht und der Amtseid ist hierbei (wie schon mal geschrieben) eine nicht weiter zu beachtende Floskel.

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 559
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4398 am: 07.02.2023 09:17 »
Na wenigstens die Hinweise was man alles nicht darf und an welche Gesetze und Rechtsprechung man sich - insbesondere als Beamter - unbedingt in einem möglichen Arbeitskampf halten muss, sind nun wieder aktuell dem Intranet zu entnehmen :D

Einfach nur noch lächerlich.

Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.

An eine Anhebung um die 30 % glaube ich selbst bei allem ggf. vorhandenen Anspruch übrigens nicht.

Hahaaaa dann Bescheiß doch selber hdgaaa hahaaaa

Danke für den Tipp. Mein Job macht mir zum Glück noch Spaß, ich möchte mir nicht vorstellen, wie es an anderen Stellen ist. Dennoch mache ich mich nicht (mehr) unnötig krumm...

DerAuswärtigeimNirgendwo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4399 am: 07.02.2023 09:23 »
Na wenigstens die Hinweise was man alles nicht darf und an welche Gesetze und Rechtsprechung man sich - insbesondere als Beamter - unbedingt in einem möglichen Arbeitskampf halten muss, sind nun wieder aktuell dem Intranet zu entnehmen :D

Einfach nur noch lächerlich.

Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.

An eine Anhebung um die 30 % glaube ich selbst bei allem ggf. vorhandenen Anspruch übrigens nicht.

Hahaaaa dann Bescheiß doch selber hdgaaa hahaaaa

Danke für den Tipp. Mein Job macht mir zum Glück noch Spaß, ich möchte mir nicht vorstellen, wie es an anderen Stellen ist. Dennoch mache ich mich nicht (mehr) unnötig krumm...

Darf ich fragen? Gibt es bei Dir noch Aussicht auf eine oder mehrerer Beförderungen?

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 559
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4400 am: 07.02.2023 09:24 »
Na wenigstens die Hinweise was man alles nicht darf und an welche Gesetze und Rechtsprechung man sich - insbesondere als Beamter - unbedingt in einem möglichen Arbeitskampf halten muss, sind nun wieder aktuell dem Intranet zu entnehmen :D

Einfach nur noch lächerlich.

Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.

An eine Anhebung um die 30 % glaube ich selbst bei allem ggf. vorhandenen Anspruch übrigens nicht.

Hahaaaa dann Bescheiß doch selber hdgaaa hahaaaa

Danke für den Tipp. Mein Job macht mir zum Glück noch Spaß, ich möchte mir nicht vorstellen, wie es an anderen Stellen ist. Dennoch mache ich mich nicht (mehr) unnötig krumm...

Darf ich fragen? Gibt es bei Dir noch Aussicht auf eine oder mehrerer Beförderungen?

Kein Problem - ja, die gibt es.

Fensterkitt2023

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4401 am: 07.02.2023 09:28 »
Guten Morgen.
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge zu diesem Thema, aber gerade jetzt nach Veröffentlichung dieses Dilemmas macht es meiner Meinung nach nicht viel Sinn sich hier die Ohren blutig zu diskutieren. Mehr Sinn würde es doch machen die Beiträge der Gewerkschaften bei Facebook mit Fakten zu kommentieren und seinen Unmut dort kund zu tun. Dieses Thema benötigt mehr Aufmerksamkeit.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4402 am: 07.02.2023 09:28 »
Wobei einige Schwächen mir noch auffallen (die ich leider auch nicht ad hoc beheben kann).

Wir vergleichen da gerade das Netto Einstiegsgehalt mit dem netto ??? Lebenseinkommensdurchschnitts? Gehalt, im Baugewerbe?
"Der entsprechend durchschnittliche Beschäftigte im Baugewerbe verfügte damals wie gezeigt über ein Nettoeinkommen in Höhe von 2.557,93 €."
Habe mal die öD Daten (destatis Fachserie 14 Reihe 6) kurz durchgesehen Daten aus 2020.
Durchschnitts Brutto der Beamten 4510€ (3280€ Netto) bzw. 4770€ (3443€ Netto) ohne Auszubildende,
beruhigend, dass wenigstens der durchschnittliche Beamte mehr verdient als der durchschnittliche Baugewerbler.
Für die Bestenauslese reicht es aber bekanntlich trotzdem nicht.

DerAuswärtigeimNirgendwo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4403 am: 07.02.2023 09:30 »
Dann ist halt die Frage, ob man mit Dienst nach Vorschrift weiterkommt oder nicht.
Bei uns muss man sich quasi abbuckeln und Glück beim Vorgesetzten als Schreiber der Beurteilung haben, um dann nach 2 Jahren die Auswertung der Beurteilung mit der Note "Gut" zurückzubekommen...

BwBeamter

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4404 am: 07.02.2023 09:41 »
Hier eine Beitrag von der GdP:
https://www.gdp.de/gdp/gdpbupo.nsf/id/DE_Update-Beamtenbesoldung?open&ccm=000

Zu Punkt 1: Stimmt das wirklich, dass die Ausgleichszahlungen, welche ja per Verordnung geregelt werden sollen, bis Juni ausbezahlt werden sollen?

Zu Punkt 3: Dieser Passus stimmt doch nicht, oder täusche ich mich?

Punkt 3: Familienzuschlag
Der Familienzuschlag soll zukünftig nur noch für Beamtinnen und Beamte mit Kindern mit Kindergeldanspruch gezahlt werden. Zwar wird es für diejenigen von Euch, die bereits jetzt im Beamtenverhältnis stehen und Familienzuschlag erhalten, eine Regelung geben, so dass Ihr weiterhin Zahlungen in Höhe des bisherigen Familienzuschlags erhalten solltet. Für neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen, die kinderlos verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, würde der Familienzuschlag der Stufe 1 zukünftig aber entfallen.


Ich dachte dass nur am Zuschlag für Verheiratete rum gebastelt wurde, nicht aber am Empfängerkreis des Kinderzuschlag?

Das würde ich gerne auch nochmal wissen?
"Für neu eingestellte Kolleginnen und Kollegen, die kinderlos verheiratet, verwitwet oder geschieden sind, würde der Familienzuschlag der Stufe 1 zukünftig aber entfallen."

Das hatte sich im Entwurf aber anders gelesen, oder?

Knecht

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 559
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4405 am: 07.02.2023 09:42 »
Na wenigstens die Hinweise was man alles nicht darf und an welche Gesetze und Rechtsprechung man sich - insbesondere als Beamter - unbedingt in einem möglichen Arbeitskampf halten muss, sind nun wieder aktuell dem Intranet zu entnehmen :D

Einfach nur noch lächerlich.

Ich lese die Infos von Swen übrigens immer sehr gerne und interessiert, allerdings ziehen diese mich meistens sogar eher noch mehr runter, da einem dadurch erst bewusst wird, wie eklatant man seit Jahren (und für die Verantwortlichen leider völlig folgenlos) besch*ssen wird.

Danke für den Tipp. Mein Job macht mir zum Glück noch Spaß, ich möchte mir nicht vorstellen, wie es an anderen Stellen ist. Dennoch mache ich mich nicht (mehr) unnötig krumm...

Darf ich fragen? Gibt es bei Dir noch Aussicht auf eine oder mehrerer Beförderungen?

Kein Problem - ja, die gibt es.

Dann ist halt die Frage, ob man mit Dienst nach Vorschrift weiterkommt oder nicht.
Bei uns muss man sich quasi abbuckeln und Glück beim Vorgesetzten als Schreiber der Beurteilung haben, um dann nach 2 Jahren die Auswertung der Beurteilung mit der Note "Gut" zurückzubekommen...

Um da nun meine individuellen Umstände näher zu erläutern, ist das wohl nicht der richtig Ort. An schlechter Arbeit sollte es aber nicht scheitern ;)

Finanzer

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 588
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4406 am: 07.02.2023 09:46 »
Guten Morgen.
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge zu diesem Thema, aber gerade jetzt nach Veröffentlichung dieses Dilemmas macht es meiner Meinung nach nicht viel Sinn sich hier die Ohren blutig zu diskutieren. Mehr Sinn würde es doch machen die Beiträge der Gewerkschaften bei Facebook mit Fakten zu kommentieren und seinen Unmut dort kund zu tun. Dieses Thema benötigt mehr Aufmerksamkeit.

Deshalb haben viele Gewerkschaften bei Facebook die Kommentarfunktion blockiert ;-)

BWBoy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 246
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4407 am: 07.02.2023 09:51 »
Guten Morgen.
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge zu diesem Thema, aber gerade jetzt nach Veröffentlichung dieses Dilemmas macht es meiner Meinung nach nicht viel Sinn sich hier die Ohren blutig zu diskutieren. Mehr Sinn würde es doch machen die Beiträge der Gewerkschaften bei Facebook mit Fakten zu kommentieren und seinen Unmut dort kund zu tun. Dieses Thema benötigt mehr Aufmerksamkeit.

Leider gibt es selbst hier einige, die denken der Entwurf wäre gut, weil sie gerade persönlich etwas davon profitieren.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4408 am: 07.02.2023 09:51 »
Hallo,

mich manchmal die Zahlen nachdenklich. Eine 4-köpfige Familie als Bürgergeldempänger bekommen also fast 3200 Euro im Monat für das Nichtstun.

Welches Bruttoeinkommen muss man haben,  um bei abhängigen Beschäftigung auf die Netto-Summe von 3200 Euro zu kommen?  Und wie verhält es sich dieses Bruttoeinkommen zum Median bzw. zum Duchschnittseinkommen?
3200 inkl. Kindergeld macht ca. 3900 Brutto bei abhängigen Beschäftigung / Wohngeld nicht eingerechnet.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=3&F=&RE4_ORG=3900&ZIELNETTO=&ZIELAGBRUTTO=&LZZ=2&ZKF=2&KG=2&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=1&ALVFREI=0&PKV=0&KKSATZ=15.5&PKPV=&VBLID=VBL&VBLSATZAG=6.45&VBLSATZAN=1.81&VBLBEITAG=&RE4=&RE4_SOZ=&ag=1&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Tarifvertrag+f%C3%BCr+den+%C3%96ffentlichen+Dienst+der+L%C3%A4nder+2023+%7C+Entgeltgruppe+E13%2C+Stufe+1%2C+Tabelle+01.12.2022+-+30.09.2023&ck=4188.38&tmp=2577.99833333333&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Ftv-l%2Fwest%3Fid%3Dtv-l-2023%26g%3DE_13%26s%3D1%26f%3D%26z%3D%26zv%3D%26r%3D%26awz%3D%26zulage%3D%26kk%3D%26kkz%3D%26zkf%3D%26stkl%3D

Weit über dem Median muss man somit verdienen um sich als Alleinverdienender ein 4K Familie auf Bürgergeldniveau leisten zu können, aber das habe ich oben ja schon geschrieben.
Bei den Tarifler also so ab E9b, der Rest kann Bürgergeld beantragen.
(Beim Bund - KG 500€ und PK 310€ umgerechnet- dürfte der A7er Stufe 3 diese Marke erreicht haben)
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2023&STKL=3&F=&RE4=3222.29&LZZ=2&ZKF=2&KG=2&PVZ=0&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=1&PKPV=310&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamte+Bund+2022+%7C+Besoldungsgruppe+A7%2C+Stufe+3%2C+Tabelle+01.04.2022+-+31.12.2022%3F&ck=3222.29&tmp=3012.29&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund%26g%3DA_7%26s%3D3%26stkl%3D3%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D2%26f%3D3%26fstand%3D%26%3D%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2023%26zv%3DVBL

Was ja deutlich die Unteralimentierung zeigt.



Bundi

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 496
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4409 am: 07.02.2023 10:21 »
Das wäre alles nicht nötig wenn man die Grundgehälter der Tabelle anständig anheben würde.

Was der Besoldungsgesetzgeber aber auf Biegen und Brechen verhindern will.
Um eine deutliche Anhebung alle Grundgehälter umsetzen zu können, müsste an anderer Stelle gespart werden, denn: "Das Verbot der Neuverschuldung hat Verfassungsrang."
Dass das auf Dauer nicht umsetzbar ist, müsste aber mittlerweile jedem klar sein. Schon klar, man will den schwarzen Peter jemand anderem zuschieben. Ob der Imageschaden aber tatsächlich größer wäre, als der Schaden der aktuell durch den Vertrauensverlust und die Qualität des Nachwuchses entsteht, bezweifle ich ernsthaft.

Leider wird nur noch in Wahlperioden gedacht und der Amtseid ist hierbei (wie schon mal geschrieben) eine nicht weiter zu beachtende Floskel.

Das mit dem Imageschaden sehen die Politiker sicher anders als wir hier.
Nehmen wir doch nur die rote Nancy, die als BMI federführend für die Besoldung beim Bund ist.
Die möchte doch so gerne MP in Hessen werden.
Ich unterstelle mal, Sie will auf keinen Fall in die Wahl als diejenige Ministerin gehen, die den ach so faulen und satten Beamten auch noch reichlich Besoldung gegönnt hat.
Nimmt man das allgemeine Image des ÖD insbesondere das Bild von uns Beamten, welches u.a. die gleichnamige Zeitung dem Bürger ja so gerne vermittelt, so ist es der Bevölkerung aus Sicht eines Politikers insbesondere im Wahlkampf, nicht zu vermitteln das die Besoldung massiv erhöht werden muss. Das es dabei lediglich um die Wiederherstellnug der Verfassungsmässigkeit geht spielt in der Betrachtung sicher keine Rolle.
Der Schaden in der Verwaltung der dadurch mit Sicherheit angerichtet wird bzw schon ist, ist quasi wie eine self fulling prophecy.
Die dann evtl nicht mehr funktionierende Verwaltung bestätigt dem Grunde nach das Bild das der ein oder andere Bürger und Wähler sich gebildet hatte.

Das lässt sich dem Grunde nach auch auf die Tarifbeschäftigten übertragen, sollten die nicht ordentlich besser gestellt werden infolge der Tarifverhandlungen, wird auch in dem Bereich mit Sicherheit ein entsprechender Schaden in der Verwaltung entstehen, der die gleiche Auswirkung auf die Bürger hat. Zumal der Bürger in der Regel gar nicht wirklich unterscheidet ob Beamter oder Angestellter wenn er Probleme mit der Verwaltung hat.
« Last Edit: 07.02.2023 10:29 von Bundi »