Zum Einen, dass Zuschläge nur einen begrenzten Teil der Gehalts ausmachen dürfen/sollten und auch nicht pensionswirsam sind.
Dann gehört das "Zuschläge nur einen begrenzten Teil des Gehalt ausmachen dürfen" abgeschafft.
Welche Begründung hat es denn, dass der Singe-Beamte eine Besoldung erhalten soll wie der, der eine vierköpfige Familie unterhält?
Ziel soll und muss es doch sein, dass größere Familien eines Beamten angemessen alimentiert werden sollen. Wenn alle davon profitieren, weil das über die Anhebung der Besoldung passieren muss, kommen wir nie aus dem Teufelskreis.
Der Beamte mit großer Familie muss deutlich besser gestellt werden, als der Beamte mit keiner Familie. Das geht nur über die Zuschläge. Und nur so lassen sich auch die Ausgaben für den Besoldungsgeber in einem erträglichen Maße halten.
Dass diese Zuschläge nicht pensionswirksam sind, ist für mich völlig in Ordnung. Die Zuschläge finanzieller Art bekommt der Beamte, wenn er diese braucht. Nicht kürzer und nicht länger. Für die ordentliche Dienstverrichtung bekommt er entsprechend seiner Besoldungsstufe Sold. Warum sollten die Zulagen pensionswirksam sein, wenn die Grundlage wegfällt?
Nein, definitiv nein! Das Ziel ist nicht, dass große Familien angemessen besoldet werden, sondern das ALLE angemessen besoldet werden.
Zudem ist es auf keinen Fall das Ziel, das Beamte mit großer Familie besser gestellt werden gegenüber Beamten ohne Kindern. Auf welcher Grundlage denn bitte? Zwei Beamte, selber Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, einer mit drei Kindern, einer Single kinderlos. Warum bitte sollte nun das Amt des Kinderreichen besser gestellt sein als das Amt des kinderlosen? Weil er besser gebumst hat? Das ist kein Grund. Andersrum wird ein Schuh draus, der Kinderlose ist flexibler einsetzbar durch fehlende Verpflichtungen, muss oft bei der Urlaubsplanung vor dem Kinderreichen zurückstecken, und darf ihn auch noch bei bis zu 65 Kinderkrankentagen pro Jahr vertreten. Das er dafür mehr von seinem Grundgehalt zur freien verfügung hat ist völlig in Ordnung.
Es ist eben nicht Aufgabe des Dienstherren dem Kinderreichen, seine Kosten für die Kinder 1 zu 1 zu erstatten. Die ersten beiden Kinder müssen im wesentlichen durch Grundgehalt finanzierbar sein. Für das dritte und folgende greift dann die Fürsorgepflicht des Dienstherren, der Beamtenfamilie trotzdem ein des Amtes angemessenes Leben zu ermöglichen. Deswegen ist der Zuschlag ab dem dritten Kind ja auch deutlich höher, wenn auch noch zu niedrig.
Dabei geht es aber nicht darum, das freie Netto des Kinderreichen auf das gleiche Level zu heben wie das des Kinderlosen, also die Kosten auch für das 1. und 2. Kind 1 zu1 zu decken, denn das wäre auch gegenüber anderen Berufsgruppen nicht vermittelbar. Der Vorwurf der vergoldeten Beamtenkinder kommt ja nicht von ungefähr, so unberechtigt er aktuell in Anbetracht der massiven unteralimentation auch sein mag. Kinder sind eben zuerst einmal eine persönliche Entscheidung.
Verstehen Sie mich nicht falsch, ich gönne jeder Familie die Alimentation, die sie braucht um angemessen über die Runden zu kommen und es geht bei meinem Einwand keineswegs darum, dass die Familien weniger bekommen sollen. In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
Leider scheinen viele Familienbeamten ihren kinderlosen Beamten eben dies nicht zu gönnen. Sie können sich aber sicher sein, dass der Dienstherr den Familien auch nur einen € mehr zuteilt als eben nötig, unabhänigig davon wie viele kinderlose Kollegen durch diese Rechentricks um ihre angemessene Alimentation gebracht werden. Das dient alleine der Kostenreduktion. An den Bezügen der Familien ändert das nicht, dass die Rechte von Singles auch nicht mehr mit Füßen getreten werden.
Darüber hinaus haben Sie ganz offensichtlich nicht bedacht, wann die Kinder nwirklich teuer werden. Nämlich dann wenn das Kindergeld und somit auch die Zuschläge wegfallen aber die Kinder nach wie vor auf Unterstützung angewiesen sind ( 18 Jahre Ausbildung oder ü 25 Studium zum beispiel). Ein höheres Grundgehalt bleibt Ihnen erhalten, so dass Sie ihre 1-2 Kinder weiterhin unterstützen können wenn diese die Altersgrenze knacken und kein Bafög bekommen.
Was sie danach mit der höheren Pension machen bleibt Ihnen überlassen. Wenn Sie die nicht wollen dann spenden Sie die halt.
Insgesamt war das hier wieder eine von bereits unzähligen Diskussionen Beamter mit Kindern vs Beamter ohne Kinder. Wurde hier bereits oft genug geführt und auch die Klagen gegen die Familienzuschläge in NRW folgen der Argumentationslinie die ich hier dargestellt habe.