@BWBoy
Weil Ihre Ausführungen zur Pensionsfrage doch sehr flapsig waren, erschließt sich mir weiterhin nicht warum die Zuschläge pensionswirksam sein sollen?
Die Zuschläge sind nicht pensionswirksam, aber wenn man diese wie es eigentlich vorgesehen ist nicht als übermäßigen Teil der Besoldung ausführt und die Differenz stattdessen ins Grundgehalt überführt so ist dieser Teil im Grundgehalt pensionswirksam, was dazu führt, dass der Beamte nachdem die Kinder aus dem Haus sind eine höhere Pension hat als wenn die gleiche Summe nur durch Zuschläge zusammen gekommen wäre. Was im übrigen gar nicht so schlecht für ihn ist, denn auch die Krankenkosten steigen im Alter stark an. Gut 70% Beihilfe, aber die Behilfe zahlt nicht besonders gut, und die Rechnungen wollen trotzdem bezahlt werden.
Meine Ausführungen bezüglich Urlaub und Kinderkrankentage sollten im übrigen keinesfalls als Hetze gegen den kinderreichen Beamten verstanden werden. Was ich damit sagen wollte war eigentlich, dass wenn es um eine amtsangemessene Alimentation geht, also auf das Amt bezogen, beim Single-Beamten unter umständen für den Dienstherren alleien schon aufgrund der Flexibilität (Raten Sie mal wer bei uns ständig durch die Republik geschickt wird) ein höherer Mehrwert dargestellt werden kann, während Kinder alleine zwar für die Gesellschaft, aber nicht in erster Linie für den Dienstherrn von Nutzen ist. Ich wollte damit nur sagen, dass es keinen Grund gibt den kinderreichen Beamten gegenüber dem Single Beamten besser zu stellen wie Sie es in dem Kommentar auf den ich geantwortet habe dargestellt haben.
Auch habe ich das vergoldete Beamtenkind klar als Klischeé dargestellt, da es zumindest beim Bund für mich nicht der Realität entspricht. Auch das ist nicht als Vorwurf zu interpretieren.
In Summe gleich bleibend sollte nur die Aufteilung zwischen Grundgehalt udn Familienzuschläge eine andere sein, so dass auch den kinderlosen die ihnen zustehende Alimentierung zugute kommt.
@BWBoy
Du bist also der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung um 55% für alle zu erhöhen?
Ich bin der Meinung, dass es keinen Weg daran vorbei geht, die Grundbesoldung für alle zu erhöhen. Ob es nun 55% sein müssen weiß ich nicht, dass müsste man durchrechnen. Ich bin gleichwohl dafür, die Kinderzuschläge ab Kind 3 massiv anzuheben, so dass die großen Familien ebenfalls angemessen alimentiert werden.
Eine Anhebung alleinig der familienbezogenen Anteile der Besoldung sowie die Einführung eines AEZ der an den Empfang von Kindergeld und Mietstufen gekoppelt ist lehne ich wehement ab. Zum Ersten, da wie bereits ausgeführt wurde die Mietstufe beliebig geändert werden kann und auch wird um zum beispiel Wohngeld zu sparen, darauf lässt sich keine Zukunftsplanung für eine mehrköpfige Familie aufbauen, das sollte jedem klar sein. Wie will man beispielsweise mit sowas in eine Krdeitfinanzierung gehen wenn man sich nicht sicher sein kann, ob man im Nächsten jahr noch die gleiche Mietstufe besitzt.
Zum Zweiten, weil ich der Meinung bin, dass die Voraussetzungen für Wohngeld für einen Vollzeit Beamten nicht relevant werden sollte. Entscheidend sind die allgemeinen Lebenkosten am Dienstort. Zum einen ist der Speckgürtel mittlerweile auch teuer genug + horrende Sprittkosten, zum anderen ist es nicht die Aufgabe des Dienstherren dem Beamten ein Leben in Luxuslage zu ermöglichen. Wenn die Stadt zu teuer ist dann zieht man raus, müssen andere auch und hab ich auch gemacht. Wo das nicht möglich ist weil der Umkreis genauso teuer ist, dort muss ein Regionalzuschlag das entsprechend abdecken nicht grundlos, sondern weil sich der Bundesbeamte die Behörde eben nicht unbedingt frei aussuchen kann.
Und zu guter letzt viertens, weil im Entwurf eben weite Teile der Beamtenschaft einfach vergessen werden. Nehmen wir zum Beispiel einen unterhaltspflichtigen Beamten in München. der bekommt trotz hoher Mietstufe keinen AEZ, muss aber trotzdem teuer wohnen und sogar noch unterhalt Zahlen. Zudem den Berufsanfänger Single: Eingangsamt, niedrige Erfahrungsstufe. Das Wohnen ist für alle teuer geworden und der Single kann die Kosten nicht mit seiner Partnerin auf zwei Schulter verteilen. Dazu kommen eben oft bei den Berufsanfängern auch noch nicht abbezahlte Kredite für Haus/Wohnung, Auto, Studium/Bafög und einen eigenen Hausstand muss er auch erstmal aufbauen. Auch der Single hat das Recht auf eine dem Amt angemessene Alimentation von der er Leben und wohnen kann.
Die höchste Belastung im Hinblick auf Wohnen und Leben tragen eben große Familien mit mehr als zwei Kindern aufgrund des Platzbedarfs, und auf Rang zwei die Singles die alles alleine schultern müssen. Bei den Familien ist man sich dessen offenbar wenn auch nicht ausreichend bewusste, erkennbar an dem höheren Familienzuschlag ab Kind 3, aber die Singles fallen komplett raus.
Achja und 5. die Nachwuchsgewinnung. Die meisten Berufsanfänger bringen nicht gleich ihre Familie mit drei Kindern mit, und mit den aktuellen Konditionen für Singles lockste bei 41 Wochenstunden keinen halbwegs begabten mehr an. Es sei denn er hat die Behörde quasi vor der Tür und die Gegend ist so abgehängt, dass der Bund tatsächlich die beste Option war. Das sollte aber nicht der Anspruch bei der Nachwuchsgewinnung sein, dass man die Bewerber nur bekommt weil es in der Gegend null vernünftige Alternativen gab.