Moin in die Runde. Ich brauche mal eure Schwarmintelligenz.
Ich habe 3 Kinder und bin unverheiratet. Aktuell beziehe ich nur für eins der drei Kinder Kindergeld.
Angenommen der Entwurf kommt so durch auf was muss ich mich einstellen?
Wahrscheinlich sollte ich das Kindergeld für alle 3 Kinder auf mich umleiten nehme ich an. Dann komme ich ja, je nach Mietstufe (IV) und Abschmelzbetrag in den "Genuss" des AEZ korrekt?
Ich bin noch etwas verwirrt beim Familienzuschlag. Greift für mich da irgendeine Form der Besitzstandswahrung? Falls nicht müsste sich der doch dann insgesamt verringern und nur noch auf die Stufe 2 beziehen oder habe ich da einen Denkfehler?
Danke und startet gut in den Tag!
Keine Ahnung wo das Gerücht jetzt schon herkommt dass derAEZ nur dem Inhaber des Kindergeldes erhält!!
Es kann. Auch nicht so schwer sein selber zu lesen und dann wird man merken das dort steht (Sinngemäß):
Wer Kindergeld erhält oder die Voraussetzungen erfüllt es aber nicht direkt erhält!
Wie gesagt nur sinngemäß und damit wie es aktuell gehandhabt wird!
Also wenn ich mir die Neufassung des Paragraphen 41 anschaue dann steht dort:
[/quote]
Alimentativer Ergänzungszuschlag
(1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag (alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1. er verheiratet ist,
2. ihm Kindergeld für ein oder zwei Kinder gezahlt wird,
3. ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.
[/quote]
Das liest sich für mich eher nach ich muss das Kindergeld aktiv ausgezahlt bekommen und nicht nur anspruchsberechtigt sein.