@Huibuu
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Als ob sich alle kinderlosen Beamte am Staate bereichern wollen!
Dein Beitrag zeigt eher die Stimmungsmache gegen Single-Beamte etc.!
Nancy = Huibuu?
Eigentlich wollte ich nach meinem letzten Beitrag meinen Standpunkt nicht weiter vertreten müssen. Aber diese große, rote Schrift zieht mich doch magisch an.
Nur weil ich eine andere Meinung bzw. Sichtweise auf das Thema habe, ist dieses nicht quatsch.
Ich bin auch weder Nancy, noch möchte ich Stimmung gegen irgendwelche Gruppen machen.
Verstehen möchte ich aber, warum es der Anspruch sein muss, dass die Grundbesoldung von einem Beamten für 3 weitere Personen (Frau/Mann, 2 Kinder) reichen muss? Ich verstehe Sie so, dass Sie auch der Meinung sind, dass der demografische Wandel (und die damit einhergehende Problem) zu bekämpfen ist?
Das kann man natürlich durch Zuwanderung bewältigen oder aber auch, und dafür plädiere ich, durch die Schaffung von Anreizen, zumindest nicht von Nachteilen, für die arbeitende Bevölkerung (das schließt auch die Nicht-Beamten ein), Kinder zu bekommen.
Egal ob eine Grundbesoldung nun für 2 oder 4 oder 8 Kinder ausgelegt ist, jedes Mal stellt man sich die Frage, ob es finanziell machbar ist, ohne seinen Lebensstandard zu verlieren.
In jeder Besoldungsgruppe sind das andere Fragen... vermutlich derzeit (durchaus provokant wie spekulativ): "Reicht die Besoldung für Lebensmittel" (untere Besoldungsgruppen) , "Reicht das Geld für eine größere Wohnung" (mittl. Besoldung), "Können wir weiterhin im Tennisclub bleiben" (höhere Besoldung), "Können wir auch weiterhin in ein 5-Sterne-Hotel im Winter, Ostern, Sommer, Herbst Urlaub machen" (höchste Besoldungsstufen).
Will sagen, gleich welche Besoldungshöhe, der finanzielle "Schaden" durch ein Kind ist immer da.
Dieser Umstand muss m. E. weg und das funktioniert nur mit einer Erhöhung der Zulagen.
Der Beamte mit Frau/Mann und einem Kind, sollte finanziell (und damit auch in seinem Status) nicht (wesentlich) schlechter gestellt werden wie der Beamte mit 1+x Kindern.
Daher wäre meine Idealvorstellung:
Die Grundbesoldung sollte so hoch sein, dass der Beamte vergleichbar besoldet wird wie der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mit gleichwertiger Tätigkeit.
Diese Besoldung muss so hoch sein, dass die zu gewinnenden Nachwuchskräfte mehr oder minder unbedingt in den Staatsdienst wollen.
Ungleichheiten beim Bundesbeamten müssen durch Dienstortzuschläge ausgeglichen werden, so dass die Entscheidung gegen das Beamtentum nicht aufgrund der Kosten am Dienstort getroffen werden würde.
Da der Dienstherr den Beamten aus Alimentations- und Treueverhältnisgründen in jeder Lebenslage unterstützt, sind, entsprechend der angepassten Lebenssituationen (Heirat und Nachwuchs), Zuschläge zu zahlen.
Nur weil die Auffassung einer Gruppe oder die (geschichtliche) Rechtsauffassung die obigen Ausführungen nicht zulässt, sind Sie nicht per se falsch. "Haben wir schon immer so gemacht", führt bekanntlich halt auch nicht immer zum richtigen Ergebnis.
In dem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle nun wirklich aus der Diskussion ausklinken. Ich glaube diese ist, auch vor de Hintergrund des Threads "Beschluss des BVerfG", nicht richtig verortet bzw. sind alle Argumente ausgetauscht.