Autor Thema: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)  (Read 2076398 times)

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4545 am: 10.02.2023 09:07 »
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Es gibt ja kein A3 mehr beim Bund also als Beamte...
Sprich wir reden über die Bundeswehr wo A3 = SaZ ist und somit nicht auf Lebenszeit.

Unter der Prämisse, dass gerade die unteren DG in, von Regierung/Parlament bezeichneten Stabilisierungseinsätzen, die nie Kriege sind und werden gesendet werden und da die unangenehmen Aufgaben wahrnehmen... wie das Feuer auf sich zu ziehen bevor man überhaupt zurückschießen darf.... denke ich sind mehr als die Hälfte des Median sogar fast zu noch wenig ist....

Aber sicher gibt es aktuell noch die Besoldungsstufe A3 beim Bund.

Nachdem Entwurf nicht mehr ;)

ChRosFw

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4546 am: 10.02.2023 09:10 »
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Es geht doch nicht um Meinung, sondern um das, was das geltende Recht hergibt, und das ist nun einmal durch die Rechtsprechung des BVerfG geprägt.
Und diese Rechtsprechung besagt nun einmal, dass 115 % Mindesabstand zur Sozialhilfe für eine Alleinverdienerfamilie mit 4 Kindern erforderlich sind. Wenn es den A3 gibt, dann ist das halt wohl so.

Schafft man die unteren Besoldungsgruppen ab, weil man es geradzu untererträglich findet, dass ein Beamter A3 über dem Medianeinkommen liegt, dann wird man spätestens bei der Frage der Amtsangemessenheit im engeren Sinne z.B. bei der Besoldungsgruppe A6 zu dem Ergebnis kommen, dass der Mindestabstand zwar eingehalten ist, die Mindestbesoldung aber nicht dem Amt angemessen ist. Spannend wäre, wenn sich das BVerfG mal eingehend mit dieser Frage beschäftigen würde, und es nicht bereits in der "Vorprüfung" aufgrund Evidenz bereits aussteigt.

Weiter wird man im Blick haben müssen, dass eine Abkoppelung von Grundbesoldung und Familienzuschlagwesen sich derzeit nicht aus der gesellschaftlichen Realität herleiten lässt. Nach meiner Kenntnis liegt der Anteil der 1-Kind-Familien bei ca. 50 %. Insoweit ist bereits fraglich, inwieweit sich daraus herleiten lässt, dass bereits die Ein-Kind-Familie das neue Standardmaß ist. Die Kein-Kind-Familie dürfte die Minderheit darstellen.

Unabhängig davon hätte ein rein bedarfsorientiertes Zuschlagwesen für Kinder auch weitere Folgen. Hierzu müsste man berücksichtigen, dass voraussichtlich die Grundbesoldung dann so niedrig oder gar zu kürzen wäre, dass es in anderen Bereichen kneift. Schließlich nimmt die spätere Versorgung auf die Besoldungsstruktur Bezug.
Ob die Versorgung in den niedrigen Besoldungsgruppen noch amtsangemessen ist, wenn man die kinderbezogenen Bestandteile der Grundbesoldung ins Zuschlagwesen überführt, wage ich zu bezweifeln.

Eigentlich gibt es nur einen Grund, für die Untätigkeit des Gesetzgebers: Schockstarre.

Man wird erkannt haben, dass man sich durch jahrelange Untätigkeit (der Staat reagiert lieber, anstatt proaktiv zu handeln) vollkommen verrannt hat, so dass es lediglich noch zwei Optionen gibt.

1. Weiter nicht zu handeln, denn einen Weg zurück gibt es nicht.

2. Die Besoldung insgesamt zu erhöhen.


DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4547 am: 10.02.2023 09:12 »
@DeepBlue

Ich bitte um Entschuldigung! Da war meine Annahme wohl falsch, dass es sich hier um ein Forum zum Erfahrungsaustausch bzw. zur Weitergabe von Informationen dient.

So kann man natürlich neue Mitglieder auch begrüßen! Einfach mal lospoltern.....

Vielen Dank!

Erfahrungsaustausch ja aber bitte dann auch erstmal die 300 Seiten vorher lesen bevor man als neuer rumpoltert! Sonst wird der Tvread ohne Mehrwert unendlich lang und wenn man schon einen Link postet ( welcher hier auch mehrfach schon vorkommt) muss man nicht noch alles daraus zitieren!

Huibuu

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4548 am: 10.02.2023 09:14 »
@Huibuu

Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.

Als ob sich alle kinderlosen Beamte am Staate bereichern wollen!


Dein Beitrag zeigt eher die Stimmungsmache gegen Single-Beamte etc.! 

Nancy = Huibuu?

Eigentlich wollte ich nach meinem letzten Beitrag meinen Standpunkt nicht weiter vertreten müssen. Aber diese große, rote Schrift zieht mich doch magisch an.

Nur weil ich eine andere Meinung bzw. Sichtweise auf das Thema habe, ist dieses nicht quatsch.
Ich bin auch weder Nancy, noch möchte ich Stimmung gegen irgendwelche Gruppen machen.

Verstehen möchte ich aber, warum es der Anspruch sein muss, dass die Grundbesoldung von einem Beamten für 3 weitere Personen (Frau/Mann, 2 Kinder) reichen muss?

Ich verstehe Sie so, dass Sie auch der Meinung sind, dass der demografische Wandel (und die damit einhergehende Problem) zu bekämpfen ist?
Das kann man natürlich durch Zuwanderung bewältigen oder aber auch, und dafür plädiere ich, durch die Schaffung von Anreizen, zumindest nicht von Nachteilen, für die arbeitende Bevölkerung (das schließt auch die Nicht-Beamten ein), Kinder zu bekommen.

Egal ob eine Grundbesoldung nun für 2 oder 4 oder 8 Kinder ausgelegt ist, jedes Mal stellt man sich die Frage, ob es finanziell machbar ist, ohne seinen Lebensstandard zu verlieren.
In jeder Besoldungsgruppe sind das andere Fragen... vermutlich derzeit (durchaus provokant wie spekulativ): "Reicht die Besoldung für Lebensmittel" (untere Besoldungsgruppen) , "Reicht das Geld für eine größere Wohnung" (mittl. Besoldung), "Können wir weiterhin im Tennisclub bleiben" (höhere Besoldung), "Können wir auch weiterhin in ein 5-Sterne-Hotel im Winter, Ostern, Sommer, Herbst Urlaub machen" (höchste Besoldungsstufen).
Will sagen, gleich welche Besoldungshöhe, der finanzielle "Schaden" durch ein Kind ist immer da.

Dieser Umstand muss m. E. weg und das funktioniert nur mit einer Erhöhung der Zulagen.
Der Beamte mit Frau/Mann und einem Kind, sollte finanziell (und damit auch in seinem Status) nicht (wesentlich) schlechter gestellt werden wie der Beamte mit 1+x Kindern.

Daher wäre meine Idealvorstellung:
Die Grundbesoldung sollte so hoch sein, dass der Beamte vergleichbar besoldet wird wie der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mit gleichwertiger Tätigkeit.
Diese Besoldung muss so hoch sein, dass die zu gewinnenden Nachwuchskräfte mehr oder minder unbedingt in den Staatsdienst wollen.
Ungleichheiten beim Bundesbeamten müssen durch Dienstortzuschläge ausgeglichen werden, so dass die Entscheidung gegen das Beamtentum nicht aufgrund der Kosten am Dienstort getroffen werden würde.

Da der Dienstherr den Beamten aus Alimentations- und Treueverhältnisgründen in jeder Lebenslage unterstützt, sind, entsprechend der angepassten Lebenssituationen (Heirat und Nachwuchs), Zuschläge zu zahlen.


Nur weil die Auffassung einer Gruppe oder die (geschichtliche) Rechtsauffassung die obigen Ausführungen nicht zulässt, sind Sie nicht per se falsch. "Haben wir schon immer so gemacht", führt bekanntlich halt auch nicht immer zum richtigen Ergebnis.

In dem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle nun wirklich aus der Diskussion ausklinken. Ich glaube diese ist, auch vor de Hintergrund des Threads "Beschluss des BVerfG", nicht richtig verortet bzw. sind alle Argumente ausgetauscht.


Haushaltshilfe

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4549 am: 10.02.2023 09:18 »
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Es geht doch nicht um Meinung, sondern um das, was das geltende Recht hergibt, und das ist nun einmal durch die Rechtsprechung des BVerfG geprägt.
Und diese Rechtsprechung besagt nun einmal, dass 115 % Mindesabstand zur Sozialhilfe für eine Alleinverdienerfamilie mit 4 Kindern erforderlich sind. Wenn es den A3 gibt, dann ist das halt wohl so.

Schafft man die unteren Besoldungsgruppen ab, weil man es geradzu untererträglich findet, dass ein Beamter A3 über dem Medianeinkommen liegt, dann wird man spätestens bei der Frage der Amtsangemessenheit im engeren Sinne z.B. bei der Besoldungsgruppe A6 zu dem Ergebnis kommen, dass der Mindestabstand zwar eingehalten ist, die Mindestbesoldung aber nicht dem Amt angemessen ist. Spannend wäre, wenn sich das BVerfG mal eingehend mit dieser Frage beschäftigen würde, und es nicht bereits in der "Vorprüfung" aufgrund Evidenz bereits aussteigt.

Weiter wird man im Blick haben müssen, dass eine Abkoppelung von Grundbesoldung und Familienzuschlagwesen sich derzeit nicht aus der gesellschaftlichen Realität herleiten lässt. Nach meiner Kenntnis liegt der Anteil der 1-Kind-Familien bei ca. 50 %. Insoweit ist bereits fraglich, inwieweit sich daraus herleiten lässt, dass bereits die Ein-Kind-Familie das neue Standardmaß ist. Die Kein-Kind-Familie dürfte die Minderheit darstellen.

Unabhängig davon hätte ein rein bedarfsorientiertes Zuschlagwesen für Kinder auch weitere Folgen. Hierzu müsste man berücksichtigen, dass voraussichtlich die Grundbesoldung dann so niedrig oder gar zu kürzen wäre, dass es in anderen Bereichen kneift. Schließlich nimmt die spätere Versorgung auf die Besoldungsstruktur Bezug.
Ob die Versorgung in den niedrigen Besoldungsgruppen noch amtsangemessen ist, wenn man die kinderbezogenen Bestandteile der Grundbesoldung ins Zuschlagwesen überführt, wage ich zu bezweifeln.

Eigentlich gibt es nur einen Grund, für die Untätigkeit des Gesetzgebers: Schockstarre.

Man wird erkannt haben, dass man sich durch jahrelange Untätigkeit (der Staat reagiert lieber, anstatt proaktiv zu handeln) vollkommen verrannt hat, so dass es lediglich noch zwei Optionen gibt.

1. Weiter nicht zu handeln, denn einen Weg zurück gibt es nicht.

2. Die Besoldung insgesamt zu erhöhen.
Es gibt leider noch einen dritten Weg und genau dieser wird gerne durch den Gesetzgeber angewandt.

3. Voreilig und falsch handeln, die betroffenen Klagen lassen und das Problem aufgrund der Länge des Klageverfahrens auf die nächste Legislaturperiode verschieben. Die "Nach mur die Sintflut"- Option

DeepBlue

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4550 am: 10.02.2023 09:19 »
Moin in die Runde. Ich brauche mal eure Schwarmintelligenz.

Ich habe 3 Kinder und bin unverheiratet. Aktuell beziehe ich nur für eins der drei Kinder Kindergeld.
Angenommen der Entwurf kommt so durch auf was muss ich mich einstellen?

Wahrscheinlich sollte ich das Kindergeld für alle 3 Kinder auf mich umleiten nehme ich an. Dann komme ich ja, je nach Mietstufe (IV) und Abschmelzbetrag in den "Genuss" des AEZ korrekt?

Ich bin noch etwas verwirrt beim Familienzuschlag. Greift für mich da irgendeine Form der Besitzstandswahrung? Falls nicht müsste sich der doch dann insgesamt verringern und nur noch auf die Stufe 2 beziehen oder habe ich da einen Denkfehler?

Danke und startet gut in den Tag!  :)

Keine Ahnung wo das Gerücht jetzt schon herkommt dass derAEZ nur dem Inhaber des Kindergeldes erhält!!
Es kann. Auch nicht so schwer sein selber zu lesen und dann wird man merken das dort steht (Sinngemäß):
Wer Kindergeld erhält oder die Voraussetzungen erfüllt es aber nicht direkt erhält!
Wie gesagt nur sinngemäß und damit wie es aktuell gehandhabt wird!
Also wenn ich mir die Neufassung des Paragraphen 41 anschaue dann steht dort:
Alimentativer Ergänzungszuschlag
(1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag (alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1. er verheiratet ist,
2. ihm Kindergeld für ein oder zwei Kinder gezahlt wird,
3. ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.
[/quote]
Das liest sich für mich eher nach ich muss das Kindergeld aktiv ausgezahlt bekommen und nicht nur anspruchsberechtigt sein.
[/quote]

Genau das passiert wenn man nur die Änderungen zu einem Gesetz liest und nicht das Gesetz im Gänze und nicht alle Fakten betrachtet: lesen sie mal die Definition von Kindergeld in §40

ChRosFw

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4551 am: 10.02.2023 09:27 »



Daher wäre meine Idealvorstellung:
Die Grundbesoldung sollte so hoch sein, dass der Beamte vergleichbar besoldet wird wie der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mit gleichwertiger Tätigkeit.
Diese Besoldung muss so hoch sein, dass die zu gewinnenden Nachwuchskräfte mehr oder minder unbedingt in den Staatsdienst wollen.

[/quote]

Sie geben sich die Antwort doch bereits selbst. Der Beamte ist nicht vergleichbar besoldet. Sonst würde er idR auch keine Zuschläge benötigen...


Kimonbo

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4552 am: 10.02.2023 09:28 »
@Huibuu

Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.

Als ob sich alle kinderlosen Beamte am Staate bereichern wollen!


Dein Beitrag zeigt eher die Stimmungsmache gegen Single-Beamte etc.! 

Nancy = Huibuu?

Eigentlich wollte ich nach meinem letzten Beitrag meinen Standpunkt nicht weiter vertreten müssen. Aber diese große, rote Schrift zieht mich doch magisch an.

Nur weil ich eine andere Meinung bzw. Sichtweise auf das Thema habe, ist dieses nicht quatsch.
Ich bin auch weder Nancy, noch möchte ich Stimmung gegen irgendwelche Gruppen machen.

Verstehen möchte ich aber, warum es der Anspruch sein muss, dass die Grundbesoldung von einem Beamten für 3 weitere Personen (Frau/Mann, 2 Kinder) reichen muss?

Ich verstehe Sie so, dass Sie auch der Meinung sind, dass der demografische Wandel (und die damit einhergehende Problem) zu bekämpfen ist?
Das kann man natürlich durch Zuwanderung bewältigen oder aber auch, und dafür plädiere ich, durch die Schaffung von Anreizen, zumindest nicht von Nachteilen, für die arbeitende Bevölkerung (das schließt auch die Nicht-Beamten ein), Kinder zu bekommen.

Egal ob eine Grundbesoldung nun für 2 oder 4 oder 8 Kinder ausgelegt ist, jedes Mal stellt man sich die Frage, ob es finanziell machbar ist, ohne seinen Lebensstandard zu verlieren.
In jeder Besoldungsgruppe sind das andere Fragen... vermutlich derzeit (durchaus provokant wie spekulativ): "Reicht die Besoldung für Lebensmittel" (untere Besoldungsgruppen) , "Reicht das Geld für eine größere Wohnung" (mittl. Besoldung), "Können wir weiterhin im Tennisclub bleiben" (höhere Besoldung), "Können wir auch weiterhin in ein 5-Sterne-Hotel im Winter, Ostern, Sommer, Herbst Urlaub machen" (höchste Besoldungsstufen).
Will sagen, gleich welche Besoldungshöhe, der finanzielle "Schaden" durch ein Kind ist immer da.

Dieser Umstand muss m. E. weg und das funktioniert nur mit einer Erhöhung der Zulagen.
Der Beamte mit Frau/Mann und einem Kind, sollte finanziell (und damit auch in seinem Status) nicht (wesentlich) schlechter gestellt werden wie der Beamte mit 1+x Kindern.

Daher wäre meine Idealvorstellung:
Die Grundbesoldung sollte so hoch sein, dass der Beamte vergleichbar besoldet wird wie der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mit gleichwertiger Tätigkeit.
Diese Besoldung muss so hoch sein, dass die zu gewinnenden Nachwuchskräfte mehr oder minder unbedingt in den Staatsdienst wollen.
Ungleichheiten beim Bundesbeamten müssen durch Dienstortzuschläge ausgeglichen werden, so dass die Entscheidung gegen das Beamtentum nicht aufgrund der Kosten am Dienstort getroffen werden würde.

Da der Dienstherr den Beamten aus Alimentations- und Treueverhältnisgründen in jeder Lebenslage unterstützt, sind, entsprechend der angepassten Lebenssituationen (Heirat und Nachwuchs), Zuschläge zu zahlen.


Nur weil die Auffassung einer Gruppe oder die (geschichtliche) Rechtsauffassung die obigen Ausführungen nicht zulässt, sind Sie nicht per se falsch. "Haben wir schon immer so gemacht", führt bekanntlich halt auch nicht immer zum richtigen Ergebnis.

In dem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle nun wirklich aus der Diskussion ausklinken. Ich glaube diese ist, auch vor de Hintergrund des Threads "Beschluss des BVerfG", nicht richtig verortet bzw. sind alle Argumente ausgetauscht.

Es sind noch lange nicht alle Argumente ausgetauscht, es ist Wochenende und ich will die 500 Seiten voll kriegen hahahaaahahaaaaaaaa ha aaaaaa

ChRosFw

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4553 am: 10.02.2023 09:30 »
@Huibuu

Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.

Als ob sich alle kinderlosen Beamte am Staate bereichern wollen!


Dein Beitrag zeigt eher die Stimmungsmache gegen Single-Beamte etc.! 

Nancy = Huibuu?

Eigentlich wollte ich nach meinem letzten Beitrag meinen Standpunkt nicht weiter vertreten müssen. Aber diese große, rote Schrift zieht mich doch magisch an.

Nur weil ich eine andere Meinung bzw. Sichtweise auf das Thema habe, ist dieses nicht quatsch.
Ich bin auch weder Nancy, noch möchte ich Stimmung gegen irgendwelche Gruppen machen.

Verstehen möchte ich aber, warum es der Anspruch sein muss, dass die Grundbesoldung von einem Beamten für 3 weitere Personen (Frau/Mann, 2 Kinder) reichen muss?

Ich verstehe Sie so, dass Sie auch der Meinung sind, dass der demografische Wandel (und die damit einhergehende Problem) zu bekämpfen ist?
Das kann man natürlich durch Zuwanderung bewältigen oder aber auch, und dafür plädiere ich, durch die Schaffung von Anreizen, zumindest nicht von Nachteilen, für die arbeitende Bevölkerung (das schließt auch die Nicht-Beamten ein), Kinder zu bekommen.

Egal ob eine Grundbesoldung nun für 2 oder 4 oder 8 Kinder ausgelegt ist, jedes Mal stellt man sich die Frage, ob es finanziell machbar ist, ohne seinen Lebensstandard zu verlieren.
In jeder Besoldungsgruppe sind das andere Fragen... vermutlich derzeit (durchaus provokant wie spekulativ): "Reicht die Besoldung für Lebensmittel" (untere Besoldungsgruppen) , "Reicht das Geld für eine größere Wohnung" (mittl. Besoldung), "Können wir weiterhin im Tennisclub bleiben" (höhere Besoldung), "Können wir auch weiterhin in ein 5-Sterne-Hotel im Winter, Ostern, Sommer, Herbst Urlaub machen" (höchste Besoldungsstufen).
Will sagen, gleich welche Besoldungshöhe, der finanzielle "Schaden" durch ein Kind ist immer da.

Dieser Umstand muss m. E. weg und das funktioniert nur mit einer Erhöhung der Zulagen.
Der Beamte mit Frau/Mann und einem Kind, sollte finanziell (und damit auch in seinem Status) nicht (wesentlich) schlechter gestellt werden wie der Beamte mit 1+x Kindern.

Daher wäre meine Idealvorstellung:
Die Grundbesoldung sollte so hoch sein, dass der Beamte vergleichbar besoldet wird wie der Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft mit gleichwertiger Tätigkeit.
Diese Besoldung muss so hoch sein, dass die zu gewinnenden Nachwuchskräfte mehr oder minder unbedingt in den Staatsdienst wollen.
Ungleichheiten beim Bundesbeamten müssen durch Dienstortzuschläge ausgeglichen werden, so dass die Entscheidung gegen das Beamtentum nicht aufgrund der Kosten am Dienstort getroffen werden würde.

Da der Dienstherr den Beamten aus Alimentations- und Treueverhältnisgründen in jeder Lebenslage unterstützt, sind, entsprechend der angepassten Lebenssituationen (Heirat und Nachwuchs), Zuschläge zu zahlen.


Nur weil die Auffassung einer Gruppe oder die (geschichtliche) Rechtsauffassung die obigen Ausführungen nicht zulässt, sind Sie nicht per se falsch. "Haben wir schon immer so gemacht", führt bekanntlich halt auch nicht immer zum richtigen Ergebnis.

In dem Sinne möchte ich mich an dieser Stelle nun wirklich aus der Diskussion ausklinken. Ich glaube diese ist, auch vor de Hintergrund des Threads "Beschluss des BVerfG", nicht richtig verortet bzw. sind alle Argumente ausgetauscht.

Es sind noch lange nicht alle Argumente ausgetauscht, es ist Wochenende und ich will die 500 Seiten voll kriegen hahahaaahahaaaaaaaa ha aaaaaa

Bis 11:55 Uhr wird das schwierig, da fällt für viele auch hier der Stift  ;D ;D ;D

Kimonbo

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4554 am: 10.02.2023 09:34 »
Guten Morgen zusammen,

der eine oder verfolgt bestimmt die lebhafte Diskussion zur Beamtenbesoldung im Länderforum.

Ist das nicht ebenfalls für Bundesbeamte ein Thema?
Kann natürlich sein das der Abstand der Bundes- zur Landesbesoldung so hoch ist, dass die nach dem BVerfG neu vorgegebene Berechnungsmethode eine Mindestalimentation der Bundesbeamten bestätigt.

Da ich mich wenig mit der Thematik auskenne, würde ich mich freuen, wenn ich hiermit auch für die Bundesbeamten die Diskussion mal anstoßen kann.

Schöne Woche noch

AdenosinTP

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4555 am: 10.02.2023 09:36 »
Guten Morgen zusammen,

der eine oder verfolgt bestimmt die lebhafte Diskussion zur Beamtenbesoldung im Länderforum.

Ist das nicht ebenfalls für Bundesbeamte ein Thema?
Kann natürlich sein das der Abstand der Bundes- zur Landesbesoldung so hoch ist, dass die nach dem BVerfG neu vorgegebene Berechnungsmethode eine Mindestalimentation der Bundesbeamten bestätigt.

Da ich mich wenig mit der Thematik auskenne, würde ich mich freuen, wenn ich hiermit auch für die Bundesbeamten die Diskussion mal anstoßen kann.

Schöne Woche noch

Mit dem falschen Account eingeloggt?

Was soll der Sachliche Ton?

ChRosFw

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4556 am: 10.02.2023 09:40 »
Guten Morgen zusammen,

der eine oder verfolgt bestimmt die lebhafte Diskussion zur Beamtenbesoldung im Länderforum.

Ist das nicht ebenfalls für Bundesbeamte ein Thema?
Kann natürlich sein das der Abstand der Bundes- zur Landesbesoldung so hoch ist, dass die nach dem BVerfG neu vorgegebene Berechnungsmethode eine Mindestalimentation der Bundesbeamten bestätigt.

Da ich mich wenig mit der Thematik auskenne, würde ich mich freuen, wenn ich hiermit auch für die Bundesbeamten die Diskussion mal anstoßen kann.

Schöne Woche noch

Die Frage ist in der Hinsicht spannend, weil z.B. der Vergleich Bundesbesoldung/NRW dazu führen kann, dass das BVerfG in einem Bundesverfahren Stellung dazu nehmen kann, inwieweit Zuschläge bei diesem Vergleich eine Rolle spielen und in welcher Höhe sie ggf. angemessen sind.

Allerdings findet glaube ich ein Vergleich mit der Durchschnittsbesoldung der übrigen Besoldungsgesetzgeber statt.

BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4557 am: 10.02.2023 09:40 »
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Das war ja jetzt fast vorhersehbar - gleich mal die beiden Themen miteinander vermischen.
Ich will gar nicht bewerten wer was wieviel an Besoldung erhalten soll.

Nur einige Dinge sind für mich verpflichtend:

- Die Besoldung muss dem Amt angemessen sein!

- Das Besoldungsgefüge muss stimmen!

- Die Zulagen dürfen nicht einen erheblichen Anteil der Besoldung ausmachen und dadurch die
  unteren Besoldungsämter stark anheben. Vielmehr muss die Grundbesoldung so festgesetzt sein, dass die
  "Musterfamilie" ausrechend alimentiert ist und ab dem 3. Kind + einen ordentliche Zulage erhält.

- Der Beamte oder die Beamtin etc. muss so alimentiert sein wie es dem Berufsbeamtentum entspricht. Arbeit
  beim Staat muss sich lohnen und alle Parteien müssen Ihre Verpflichtungen erfüllen.

- Es muss auch verhindert werden, dass die Besoldung des Eingangsamtes (z.B. A4 Stufe 5) bessergestellt ist als
  A5 Stufe 2 eines "Bestandsbeamten". Vielleicht sollte hier die Anhebung der Ämter erfolgen.

Es hilft auch nicht, die Beamtenbesoldung mit einem Arbeitnehemer zu vergleichen - es sind und bleiben unterschiedliche Ausgangspunkte und damit einhergehende Rechte und Pflichten!!!

Kurz und kanpp es ist nicht nur schwarz und weiß und die Anstachelung von dir ist wenig hilfreich!


« Last Edit: 10.02.2023 09:52 von BRUBeamter »

Step75

  • Gast
Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4558 am: 10.02.2023 09:42 »
Moin in die Runde. Ich brauche mal eure Schwarmintelligenz.

Ich habe 3 Kinder und bin unverheiratet. Aktuell beziehe ich nur für eins der drei Kinder Kindergeld.
Angenommen der Entwurf kommt so durch auf was muss ich mich einstellen?

Wahrscheinlich sollte ich das Kindergeld für alle 3 Kinder auf mich umleiten nehme ich an. Dann komme ich ja, je nach Mietstufe (IV) und Abschmelzbetrag in den "Genuss" des AEZ korrekt?

Ich bin noch etwas verwirrt beim Familienzuschlag. Greift für mich da irgendeine Form der Besitzstandswahrung? Falls nicht müsste sich der doch dann insgesamt verringern und nur noch auf die Stufe 2 beziehen oder habe ich da einen Denkfehler?

Danke und startet gut in den Tag!  :)

Keine Ahnung wo das Gerücht jetzt schon herkommt dass derAEZ nur dem Inhaber des Kindergeldes erhält!!
Es kann. Auch nicht so schwer sein selber zu lesen und dann wird man merken das dort steht (Sinngemäß):
Wer Kindergeld erhält oder die Voraussetzungen erfüllt es aber nicht direkt erhält!
Wie gesagt nur sinngemäß und damit wie es aktuell gehandhabt wird!
Also wenn ich mir die Neufassung des Paragraphen 41 anschaue dann steht dort:
Alimentativer Ergänzungszuschlag
(1) Ein Beamter, Richter oder Soldat erhält einen wohnortabhängigen Zuschlag (alimentativer Ergänzungszuschlag) nach Anlage VII, in den Fällen, dass
1. er verheiratet ist,
2. ihm Kindergeld für ein oder zwei Kinder gezahlt wird,
3. ihm Kindergeld für weitere Kinder gezahlt wird.
Das liest sich für mich eher nach ich muss das Kindergeld aktiv ausgezahlt bekommen und nicht nur anspruchsberechtigt sein.
[/quote]

Genau das passiert wenn man nur die Änderungen zu einem Gesetz liest und nicht das Gesetz im Gänze und nicht alle Fakten betrachtet: lesen sie mal die Definition von Kindergeld in §40
[/quote]

Dann sollte man das schon richtig machen und bitte alles lesen und verstehen.

Der Fz in §40 bbesg wird gezahlt wenn kg Anspruch besteht.
Ich spar mir mal den Verweis auf estg.

Der aez ergibt sich aus §41 BBesG. Dort wurde die Regelung getroffen, dass nur derjenige diesen erhält der kg gezahlt bekommt, also nicht auf den Anspruch abgestellt, sondern auf die Tatsache der Zahlung.
Dies ist auch logisch nachvollziehbar, da hier auf die haushaltsaufnahme abgestellt werden muss und nicht auf einen fiktiven Anspruch.

Mal abgesehen davon hat bisher ziemlich jeder übersehen das Stiefeltern nach dem Entwurf nachrangig gegenüber dem leiblichen Elternteil sind.
Der Unterhaltspflichtigen ist dann der Empfänger von fz, nicht mehr derjenige der das Kind im Haushalt hat.
Kommt aber auf die Konstellation an.


BRUBeamter

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Antw:Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
« Antwort #4559 am: 10.02.2023 09:43 »
Selten solch einen Quatsch gelesen. Bei allem gebotenen Respekt - Der Gesetzgeber sollte schon die Grundbesoldung so festlegen, dass man sich 1-2 Kinder problemlos leisten kann und nicht erst als "fette" Zulage nach der Geburt. Wenn wir den demografischen Wandel entgegenwirken wollen dann bitte doch mit einer Besoldung, wo man locker die monetäre Verantwortung für Kinder übernehmen kann.
Also bist du auch der Meinung, dass ein A3er eine Grundbesoldung zu bekommen hat, welches oberhalb des Median der restlichen Bürger ist?

Es gibt ja kein A3 mehr beim Bund also als Beamte...
Sprich wir reden über die Bundeswehr wo A3 = SaZ ist und somit nicht auf Lebenszeit.

Unter der Prämisse, dass gerade die unteren DG in, von Regierung/Parlament bezeichneten Stabilisierungseinsätzen, die nie Kriege sind und werden gesendet werden und da die unangenehmen Aufgaben wahrnehmen... wie das Feuer auf sich zu ziehen bevor man überhaupt zurückschießen darf.... denke ich sind mehr als die Hälfte des Median sogar fast zu noch wenig ist....

Aber sicher gibt es aktuell noch die Besoldungsstufe A3 beim Bund.

Korrekt! Ich kann ChRosFw nur beipflichten.

Es ist auch unerheblich ob SaZ, Beamter oder Berufssoldat die Alimentierung muss dennoch gewährleistet sein!