Die Aussagen von Herrn Saathoff passen in seine bisherige Kommunikationsstruktur und sind in der Sache wenig hilfreich. Spannender ist da schon die o.g. Einlassung von Herrn Özdemir. Hier wird deutlich, dass der Besoldungsgesetzgeber Bund eine eigene Auslegung der Gerichtsurteile vornimmt, die in wesentlichen Punkten von den Beurteilungen der bereits in die Pflicht genommenen bzw. getretenen Bundesländer abweicht.
Im Ergebnis kommt Abteilung D daher zu der Auffassung, dass das Abstandsgebot im Vergleich zu anderen, konkret durch die Gerichte genannten Normen zurücktreten kann, was in der Gestalt des vom BMF geforderten und eingeflossenen Abschmelzbetrages deutlich wird. Überspitzt formuliert: Irgendwas musste man den Haushältern hinwerfen, damit sie das Spardiktat des Hauses als erfüllt ansehen.
Ob diese Auslegung rechtlich bestehen kann, das bleibt abzuwarten, der Gang durch alle Instanzen wird nicht vor 2029/30 beendet sein. Sicher kann sich das Forum jedenfalls sein, dass ein gewisser Ministerialbeamter des gehobenen Dienstes im Endamt nicht nur Kaffee kocht, sondern auch rege an seinen Vorgesetzten im BMI über die hier gewonnenen Erkenntnisse berichtet. Das könnte ein Grund sein, warum manch einer der bisher rege Beteiligten nun etwas stiller hier ist ;-)