Der Punkt in welchem ich mich unverständig zeige ist der, dass ich ab und zu auf Beiträge eingehe, die mit der eigentlich rechtlichen Debatte hier nichts zu tun haben. Ich gelobe Besserung.
Wenn Sie mir darlegen, unter welchem der Prüfungsparameter des BVerfG Sie den von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt einordnen wollen um daraus Schlüsse für die rechtliche Beurteilung zu ziehen, können wir gerne weiterdiskutieren.
Zum Punkt Beteiligung der Beamten ist mir bisher im Rahmen der Prüfung des BVerfG nur der Punkt bekannt, dass eine Kürzung der amtsangemessenen Alimentation der Beamten aus haushälterischen Gründen nur zulässig ist, wenn der Gesetzgeber dabei auch alle anderen Ausgaben mit in den Blick nimmt und eine entsprechende Abwägung vornimmt.