Es besteht keinerlei Veranlassung, sich hier die Köpfe einzuschlagen, da der AEZ in der vorgeschlagenen Form sowieso nicht Bestand haben wird.
Sämtlichen Pseudo-Lösungen zur Rückkehr zur verfassungsgemäßen Besoldung (also insbesondere dem aktuellen AEZ-Vorschlag) wird spätestens das BVerfG einen Riegel vorschieben.
Stattdessen wird es irgendwann eine Anhebung ALLER Grundgehälter geben (müssen). Des Weiteren sind Anpassungen bei den Zuschlägen denkbar, falls der Besoldungsgesetzgeber es hinbekommt, diese angemessen zu prozeduralisieren (wie Swen immer so schön schreibt).